Vogelgrippe: Stallpflicht ist im Rhein-Kreis Neuss ab sofort aufgehoben
Tiere | 17.03.2017
[​IMG]
© 613863500/Thinkstock/iStock/Motolok743

Das NRW-Umweltministerium hat die Stallpflicht wegen der so genannten Vogelgrippe aufgehoben, gleichzeitig aber den zuständigen Kreisen und Kommunen vor Ort die Entscheidung überlassen, wo das Geflügel gegebenenfalls noch eingesperrt bleiben muss. “Im Rhein-Kreis Neuss ist die Stallpflicht damit ab sofort und komplett, also für alle Städte und Gemeinden, aufgehoben”, informiert Kreisveterinär Dr. Frank Schäfer.

Zu einer Aufrechterhaltung der Stallpflicht sieht Schäfer keinen Anlass. Denn, wie er berichtet, gab es im Rhein-Kreis Neuss bisher keine Fälle von Vogelgrippe – weder bei Hausgeflügel noch bei Wildvögeln. Zudem liegt die Geflügeldichte im Kreis deutlich unter 1000 Stück Geflügel pro Quadratkilometer. Diesen Wert hat das Ministerium als Maßstab zur Risikobeurteilung vorgegeben. Und es gibt es im Rhein-Kreis Neuss auch keine Wildvogelrastgebiete.

Dennoch, so Schäfer, seien auch die Geflügelhalter im Rhein-Kreis Neuss weiter zu besonderer Vorsicht aufgerufen: “Wer Hausgeflügel hält, sollte die Tiere nur an Stellen füttern, die für Wildvögel nicht erreichbar sind. Außerdem sollte das Hausgeflügel kein Oberflächenwasser trinken, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter und Einstreu sollten für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.”

Quellverweis 2017-03-17: Vogelgrippe: Stallpflicht ist im Rhein-Kreis Neuss ab sofort aufgehoben

from Pressemitteilungen http://ift.tt/2nw2UAY
via Roki-Forum