Bildungs- und Teilhabepaket: Familien erhalten Zuschuss zum Schulbedarf Schule | 18.07.2017
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Tornister, Sportzeug, Füller, Stifte, Taschenrechner und Hefte – demnächst müssen Eltern wieder tief in die Tasche greifen, um die Schulausstattung für ihr Kind zu finanzieren. Eltern, die Arbeitslosengeld II beziehen, bekommen automatisch finanzielle Unterstützung beim Schulbedarf ihrer Kinder.

Das Sozialamt des Rhein-Kreises Neuss weist zu Beginn der Sommerferien darauf hin, dass Anspruchsberechtigte rechtzeitig einen Antrag stellen sollten, um die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) zu erhalten. Beantragt werden muss die Unterstützung von Eltern, die Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Unterstützung beim Schulbedarf gibt es für Schüler bis zum 25. Lebensjahr.

Auch das Mittagessen in der Kindertagesstätte, bei der Kindertagespflege oder in der Offenen Ganztagsschule kann bereits jetzt für das Schuljahr 2017/2018 neu beantragt werden. Insbesondere bei Kindergartenanfängern, Schulneulingen und Fünftklässlern ist für den Wechsel ein neuer Antrag zu stellen.

Während des laufenden Schuljahres können außerdem Klassenfahrten und Ausflüge mit Schule oder Kindergarten finanziell gefördert werden. Darüber hinaus gibt es auf Antrag Zuschüsse aus dem BuT zum Schokoticket, zur Nachhilfe und zu Beiträgen für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote.

Bürger erhalten Antragsvordrucke bei den örtlichen Sozialämtern sowie beim Jobcenter Rhein-Kreis Neuss. Außerdem sind diese im Internet unter http://ift.tt/2nAOgai unter Formulare A-Z zu finden. Weitere Informationen zu den Leistungen gibt es auf der Internetseite http://ift.tt/2vgwhHZ und bei den Sozialämtern sowie beim Jobcenter Rhein-Kreis Neuss. Schulsozialarbeiter in den Schulen stehen ebenfalls als Ansprechpartner zur Verfügung: Sie helfen auch beim Stellen des Antrags.

Quellverweis 2017-07-19: Bildungs- und Teilhabepaket: Familien erhalten Zuschuss zum Schulbedarf

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