Abschaffung der Straßenausbaubeiträge – Entlastung
der Bürgerinnen und Bürger
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Die Straßenausbaubeiträge sind erheblicher Kritik ausgesetzt,
da die Beitragsbelastung für die betroffenen Grundstückseigentümer
im Einzelfall sehr hoch sind und sogar bis
in den fünfstelligen Bereich reichen können. Diese hohe
Beitragsforderung bringen viele Bürgerinnen und Bürger in
erhebliche finanzielle Schwierigkeiten. Insbesondere für
Rentnerinnen und Rentner ist diese Belastung oftmals nicht
zu stemmen, sodass in Extremsituationen sogar der Verkauf
des Eigenheims im Alter drohen kann.
Gemäß dem aktuell geltenden § 8 Abs. 1 und 2 KAG NRW
beteiligt die jeweilige Gemeinde die Grundstückseigentümer
an den entstehenden Kosten. Grundlage für die Berechnung
des Beitrags sind die Grundstücksgröße, die Nutzung
des Grundstücks und die Art der Straßen.
Der Rat der Gemeinde Rommerskirchen hat die Höhe der
Straßenausbaubeiträge für die Bürgerinnen und Bürger in
der Straßenausbausatzung geregelt. Im Falle der Sanierung
von Anliegerstraßen werden beispielsweise für die
Ausbesserung der Fahrbahn 50% der Kosten auf die
Grundstückseigentümer gelegt. In anderen Städten und
Gemeinden werden teilweise Anliegerbeiträge in Höhe von
bis zu 80% erhoben.
Gemeinsam mit den jungen Bürgermeistern aus Bedburg,
Dormagen, Schwerte, Castrop-Rauxel, Erndtebrück und der
Bürgermeisterin aus Neunkirchen-Seelscheid hat sich Bürgermeister
Dr. Mertens für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge
bereits seit einem Jahr stark gemacht.
Hierzu haben die Hauptverwaltungsbeamten diverse Gespräche
mit der SPD-Landtagsfraktion NRW geführt, da für
die Abschaffung der Beiträge eine Änderung des Kommunalabgabengesetztes
(KAG NRW) von Nöten ist.
Am 6. November 2018 war es dann soweit: Die SPDLandtagsfraktion
NRW hat einen entsprechenden Gesetzentwurf
zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen auf
den Weg gebracht. Die SPD-Landtagsfraktion NRW fordert,
dass „für den Umbau und Ausbau von dem öffentlichen
Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze“ keine Beiträge
mehr für Grundstückseigentümer erhoben werden
sollen. Gemäß des Konnexitätsprinzips („Wer bestellt, der
zahlt“) fordert die SPD, dass die Städte und Gemeinden für
den Wegfall der Bürgerbeiträge Zuweisungen aus Landesmittel
erhalten.
„Es freut mich, dass die SPD-Landtagsfraktion sich durch
unsere Initiative des Themas angenommen hat und nun
einen entsprechenden Gesetzesentwurf in das Plenum eingebracht
hat. Der Vorschlag ist außerdem sehr kommunalfreundlich,
da für keine Gemeinde zusätzliche Kosten entstehen.
Der Kostenanteil der Bürgerinnen und Bürger wird
stattdessen durch das Land NRW übernommen, so Bürgermeister
Dr. Mertens.

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