Vortrag : Die Macht der Vollmacht – Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Wann:
9. März 2020 um 19:00 – 20:30
2020-03-09T19:00:00+01:00
2020-03-09T20:30:00+01:00
Wo:
Ratssaal der Gemeinde Rommerskirchen
Bahnstraße 51
41569 Rommerskirchen
Deutschland
Kontakt:
Gemeinde Rommerskirchen
m5tef / Pixabay

Vortrag : Die Macht der Vollmacht – Patientenverfügung
und Vorsorgevollmacht
Es gibt nur wenige Themen, die Jede und Jeden betreffen
und in der Öffentlichkeit so kontrovers diskutiert werden wie
all das, was mit einer Patientenverfügung zusammenhängt.
An Hand von vielen Beispielen erläutert die Referentin, warum
es so vielfältige Meinungen gibt, wie die „richtige“ Patientenverfügung
aussehen soll und wie man sie inhaltlich gestaltet.
Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragt man eine Person, die
für einen tätig wird, wenn man durch Krankheit o.ä. verhindert
ist, persönlich zu handeln bzw. Entscheidungen zu treffen.
Über dieses Thema sollte sich jede Frau und jeder Mann
schon in jungen Jahren Gedanken machen, insbesondere
wenn man in einer nicht-ehelichen Partnerschaft lebt. Aber
auch bei Eheleuten ist es notwendig, sich gegenseitig zu bevollmächtigen,
da entgegen landläufiger Meinung nicht ein
Partner für den anderen ohne Vollmacht handeln kann. Darüber
hinaus sind viele Frauen im Alter alleinlebend. Für sie
ist es besonders wichtig, sich mit dieser Thematik zu beschäftigen.
In Kooperation mit der Gleichstellungsbeauftragen Nicole
Musiol referiert Ingeborg Heinze.
Der Vortrag findet statt am Montag, 09.03.2020 von 19.00 –
20.30 Uhr im Ratssaal der Gemeinde Rommerskirchen,
Dienstleistungszentrum, 2. Etage, Bahnstraße 51. Der Zugang
ist barrierefrei.
Gebühr: 10,00 € (2 UStd.) Eine Anmeldung über die VHS
Rommerskirchen ist unbedingt erforderlich. Diese ist online
unter www.rommerskirchen.de möglich.
Kursnummer 201-00009