Vortrag Elternunterhalt –wann Kinder für ihre (pflege-) bedürftigen Eltern zahlen müssen.

Wann:
1. April 2019 um 19:00 – 20:30
2019-04-01T19:00:00+02:00
2019-04-01T20:30:00+02:00
Wo:
Ratssaal der Gemeinde Rommerskirchen
Bahnstraße 51
41569 Rommerskirchen

Vortrag Elternunterhalt
–wann Kinder für ihre (pflege-) bedürftigen Eltern zahlen
müssen.

Viele bewegt die Frage, wie die Kosten eines stationären
Aufenthalts in einem Pflegeheim gemeistert werden können
und wer für diese Kosten aufkommen muss. Pflege kostet
Geld. Oft reicht dafür die eigene Rente oder das Pflegegeld
nicht aus. Im Vortrag wird unter Berücksichtigung von staatlichen
Leistungen aus der Pflegeversicherung aufgezeigt,
nach welchen unterhaltsrechtlichen Regelungen Kinder zu
diesen Unterhaltskosten herangezogen werden können,
wenn das Einkommen und Vermögen der Eltern zur Deckung
der Heimkosten nicht ausreicht. Dies wird an Hand
von Beispielen erläutert.
Dabei werden folgende Inhalte angesprochen:
Wann und von wem kann die Sozialhilfebehörde Unterhalt
fordern? Wo sind die Grenzen der eigenen Leistungsfähigkeit?
Haften auch meine Geschwister mit? Wer muss wie
viel von den Kosten tragen? Welches Schonvermögen wird
nicht angetastet?
In Kooperation mit der Gleichstellungsbeauftragen Nicole
Musiol referiert Ingeborg Heinze.
Am Montag, 01.04.2019 von 19.00 – 20.30 Uhr im Ratssaal
der Gemeinde Rommerskirchen, Dienstleistungszentrum, 2.
Etage, Bahnstraße 51. Der Zugang ist barrierefrei.
Gebühr: 8,00 € Eine Anmeldung über die VHS Rommerskirchen
(https://www.rommerskirchen.de/leben-inrommerskirchen/
bildung/vhs/vhs-online-anmeldung/) ist
unbedingt erforderlich.