Bauvorschriften beachten

Dieses Thema im Forum "Pressemitteilungen" wurde erstellt von Roki Portal Redaktion, 9 Mai 2019.

  1. Bauvorschriften beachten
    Seit 1.1.2019 ist die neue Bauordnung NRW in Kraft, die
    viele Änderungen beinhaltet - z.B. für den Bau von Terrassenüberdachungen,
    Garagen und Gartenhäusern.
    Vor allem in der Praxis machen Bauvorhaben wie Einfriedungen,
    Gartenhäuser und Terrassenüberdachungen immer
    wieder Probleme. Erforderliche Abstände zu den
    Nachbargrenzen oder bauordnungsrechtliche Bestimmungen
    werden aus Unkenntnis der weitreichenden Vorschriften
    vom Grundstückseigentümer bzw. Bauherrn häufig
    missachtet.
    Daher ist es ratsam, bei anstehenden Bauvorhaben beim
    Bauverwaltungsamt der Gemeinde Rommerskirchen oder
    bei der zuständigen Bauaufsicht (Stadt Jüchen) nachzufragen,
    ob ein Bauvorhaben ohne Baugenehmigung errichtet
    werden kann. Aber auch bei kleineren, genehmigungsfreien
    baulichen Maßnahmen wie die Vorgartengestaltung und die
    Grundstückseinfriedung sind, sofern vorhanden, die Regelungen
    aus den jeweiligen Bebauungsplänen einzuhalten.
    Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Klima- und Artenschutzdiskussion
    hat die Gemeinde in ihren jüngsten
    Bebauungsplänen mit ihren Festsetzungen auf die zunehmende
    Verschotterung in den Gärten reagiert. Vegetationsreiche
    Gärten tragen zu einem besseren Stadtklima bei und
    sind für Vögel und Insekten ein dringend benötigtes Refugium.
    "Jeder einzelne Grundstückseigentümer kann durch eine
    naturnahe Gestaltung seines Gartens zum Klima- und Artenschutz
    seinen Beitrag leisten", appelliert Bürgermeister
    Martin Mertens an die Bürger. "Vor allem unsere Grundstückskäufer
    sollten die vertraglichen Vereinbarungen ernst
    nehmen".
     

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