Benin: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 4 Januar 2019.

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    Letzte Änderungen:
    Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen


    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Innenpolitische Lage
    Ende Juni/Anfang Juli 2018 hat es bei Cobly und bei Tanguietá, nordwestlich von Natitingou, gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Viehzüchtern der Volksgruppe der Fulani/Peul und der sesshaften, ackerbautreibenden Bevölkerung gegeben. Es wird von mehreren Toten und ca. 3000 Vertriebenen ausgegangen. Reisenden wird geraten, bei Aufenthalten in dieser Region die lokale Sicherheitslage genau zu beobachten und gegebenenfalls Ansiedlungen der Peuls zu meiden.

    Terrorismus
    Benin beteiligt sich an der UN-Militärintervention in Mali und an der regionalen Bekämpfung der Terrorgruppe Boko Haram. Obwohl es derzeit keine Hinweise auf Aktivitäten terroristischer Gruppen in Benin gibt, können diese nicht völlig ausgeschlossen werden. Reisende werden zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen.

    Kriminalität
    Seit Mitte 2017 wird im inneren Stadtgebiet von Cotonou vermehrt über Einbrüche berichtet. Insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit und auf unbeleuchteten Straßen besteht die Gefahr, Opfer von Überfällen und Diebstählen zu werden. Von nächtlichen Fahrten auf den Motorradtaxis (SEMs) wird nicht nur aus Verkehrssicherheitsgründen, sondern auch wegen der erhöhten Überfallgefahr dringend abgeraten.
    Dokumente sollten fotokopiert und gesondert von den Kopien aufbewahrt werden. Bei Überfällen wird dringend geraten, keine Gegenwehr zu leisten, die die Täter zu unkontrollierten Gegenreaktionen verleiten könnten. Im Norden Benins kommt es auf Landstraßen gelegentlich zu Raubüberfällen, bei denen auch Personen verletzt werden. Reisenden wird geraten, bei Reisen in diese Gegend besonders vorsichtig zu sein und insbesondere hier Nachtfahrten zu vermeiden.
    Vereinzelt kommt es außerhalb Cotonous zu bewaffneten Angriffen im Straßenverkehr (sog. „Carjacking“) und Überfälle auf Fahrzeuge aller Art – auch Reisebusse.
    Von nächtlichen Überlandfahrten, dies gilt auch auf der Strecke Cotonou – Porto Novo, wird aufgrund der hohen Überfallgefahr dringend abgeraten.
    Es wird grundsätzlich geraten, stets mit verriegelten Türen zu fahren.
    Von Reisen in den Naturschutzpark „W“ wird wegen des Risikos bewaffneter Überfälle abgeraten.
    Auf nigerianischer und nigrischer Seite des Parks sind weiterhin terroristische Aktivitäten zu verzeichnen. Gleiches gilt für die im Norden des Landes gelegene Ortschaft Ségbana und Umgebung.
    Innerhalb Cotonous sollte in der Zeit nach 24 Uhr von Unternehmungen zu Fuß abgesehen werden. Der Strand von Cotonou und der Dantokpa Markt sollten in den frühen Morgen- und Abendstunden gemieden werden.

    Baden im Meer
    Baden im Meer ist aufgrund starker Strömungen und der hohen Brandung, außerhalb geschützter Bereiche, lebensgefährlich.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    Allgemeine Reiseinformationen


    Sprache
    Die wichtigsten Volks- und gleichzeitig Sprachgruppen sind Fon, Adja, Yoruba und Bariba. Französisch ist Amtssprache.

    Infrastruktur/Straßenverkehr
    Es gibt Busverbindungen, Sammel- und Motorradtaxis.
    Angepasste und vorsichtige Fahrweise ist bei Teilnahme im Straßenverkehr wegen der hohen Unfallgefahr dringend geboten.
    Unfälle von Motorradtaxis („Zemidjan“) sind aufgrund der technischen Mängel der Motorräder, der mangelnden Ausbildung und risikoreichen Fahrweise der Fahrer sowie der hohen Verkehrsdichte oft mit Personenschäden verbunden. Die überwiegende Zahl der Verkehrstoten in Benin sind Fahrer und Passagiere von Motorradtaxis. Es wird daher dringend geraten, bei notwendigen Fahrten mit „Zemidjans“ einen Schutzhelm zu tragen.
    Es sollten keine nächtlichen Überlandfahrten erfolgen.

    Führerschein
    Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

    Geld/Kreditkarten
    Zahlungsmittel ist der CFA-Franc (XOF). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind nur vereinzelt möglich, daher empfiehlt sich die Mitnahme von Bargeld in Euro, das zu einem Fixkurs getauscht werden kann.

    Fotografieren
    Beim Fotografieren sollte die gebotene Rücksichtnahme geübt werden, insbesondere in religiösen Kultstätten der in Benin verbreiteten Naturreligion ("Voodoo"). Das Fotografieren von Militär- und Grenzanlagen ist untersagt.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Das Reisedokument muss noch mindestens drei Monate gültig sein und über ausreichend Platz für Visa und Ein- und Ausreisestempel verfügen.

    Visum
    Deutsche Staatsangehörige sind bei der Einreise in die Republik Benin visapflichtig. Es wird daher angeraten, sich rechtzeitig vor Reisebeginn um die Erteilung eines Visums zu bemühen und gegebenenfalls weitere Informationen bei der konsularischen Abteilung der Botschaft der Republik Benin in Berlin zu erfragen.

    An der Grenze bzw. am Flughafen werden keine Visa erteilt. Bei der Visabeantragung müssen bereits Flugticket und Impfpass mit gültiger Gelbfieberimpfung vorgelegt werden (siehe auch Reisedokumente).

    Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung muss rechtzeitig vor Ablauf des Visums bei der Direction de l'Immigration in Cotonou (Avenue Pape Jean Paul II) beantragt werden. Sollte ein Visum nicht rechtzeitig erneuert werden, ist pro Woche eine Strafgebühr von 25.000,- FCFA fällig.

    Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
    Alleinreisende Minderjährige sollten eine von beiden Eltern unterschriebene Erlaubnis in französischer Sprache mit sich führen. Es empfiehlt sich, dass Kinder, die nur von einem Elternteil begleitet werden, eine einfache Bestätigung des anderen Elternteils über die Zustimmung zur Reise in französischer Sprache dabei haben.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften


    Die Einfuhr von Zahlungsmitteln der Euro-Zone sowie von auf Devisen ausgestellten anderen Zahlungsmitteln ist für Reisende unbegrenzt möglich. In Benin ansässige Reisende dürfen jedoch nur einen Betrag im Gegenwert von FCFA 2 Mio. (ca. € 3.000,-) ausführen. Für die nicht in Benin ansässigen Reisenden ist der Betrag auf FCFA 500.000 (ca. € 762,-) begrenzt.

    Die Goldausfuhr ins Ausland erfordert eine vorherige Genehmigung durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft. Lediglich Mengen bis zu 500 Gramm sind von dieser Regelung ausgenommen, wenn sie in verarbeiteter Form (z.B. Ketten, Ringe) vom Reisenden mitgeführt werden.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere strafrechtliche Vorschriften vor.

    Medizinische Hinweise


    Aktuelle Hinweise
    Lassa-Fieber

    Seit Januar 2016 sind in Benin mehr als 70 Lassavirusinfektionen verzeichnet worden. Betroffen ist vor allem Borgou (aber auch la Donga, Collines, l’Ouémé, le Plateau und le Littoral).
    Lassa-Fieber gehört zur Gruppe der sog. hämorrhagischen (Blutung verursachenden) Fieber. Es handelt sich um eine Viruserkrankung, die durch Kontakt mit Ausscheidungen infizierter Nagetiere z. B. über kontaminierte Nahrung oder aerogen über zerstäubten Urin übertragen wird. Eine Ansteckung von Mensch zu Mensch über Kontakt mit infektiösen Körperflüssigkeiten ist möglich. Die Mehrzahl der Infektionen verläuft mild. Mögliche Symptome sind Fieber, Abgeschlagenheit, Kopf- und Muskelschmerzen. In etwa 20 % der Fälle kommt es zu schwerwiegenderen Problemen bis hin zu neurologischen Erscheinungen (z. B. Taubheit) und Multiorganversagen. Eine Behandlung mit dem virushemmenden Medikament Ribavirin sollte möglichst frühzeitig erfolgen. Eine wirksame Impfung existiert nicht.
    Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Nachrichtenlage zu verfolgen und sich von sichtbar Kranken fernzuhalten. Vorsicht ist insbesondere bei Reisen unter einfachen Bedingungen angezeigt. Krankenhausaufenthalte und Arztbesuche in betroffenen Gebieten sind wenn irgend möglich zu vermeiden.
    Nähere Informationen zur Erkrankung, Übertragung und Vorbeugung des Lassa-Fiebers finden sich im Merkblatt Lassa-Fieber des Gesundheitsdienstes.

    Impfschutz
    Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen älter als 1 Jahr zur Einreise vorgeschrieben und auch medizinisch indiziert. Die WHO-Empfehlung der einmaligen Impfung für eine lebenslange Immunität ist möglicherweise noch nicht an allen Grenzen umgesetzt.
    Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe www.rki.de). Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. gegen Polio, Masern-Mumps-Röteln (MMR), Pneumokokken, Influenza und Gürtelrose (Herpes Zoster).
    Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.

    Während der Trockenzeit (Dezember–April) kommt es in den Ländern des „Afrikanischen Meningitisgürtels“ regelmäßig zu Meningitis-Epidemien. Als Erreger werden überwiegend Pneumokokken und Meningokokken identifiziert. Eine tetravalente Meningokokken-Impfung kann bei besonderer Exposition oder Langzeitaufenthalt sinnvoll sein.
    Eine Pneumokokken-Impfung wird als Reiseimpfung nicht empfohlen, da die zirkulierenden Serotypen in Westafrika nicht bekannt sind und die verfügbaren Impfstoffe nur wenige Serotypen abdecken.
    Der Nachweis einer Choleraimpfung wird gelegentlich bei Einreise über Land oder aus einem Land mit Choleraausbrüchen verlangt.

    Malaria
    Es besteht ganzjährig und im gesamten Land ein hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft diese gefährliche Malaria bei nicht-immunen Europäern in der Regel tödlich. Eine Malariaerkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung bei einem geeigneten Mediziner mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Eine Malariaprophylaxe wird dringend empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil, Mefloquin und Doxyzyklin) erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen. Aufgrund der Infektionsrisiken durch Mückenstiche wird allen Reisenden empfohlen:

    • körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
    • in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
    • ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.

    Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.

    HIV/AIDS
    Die Prävalenz von HIV in der Altersgruppe der 15 bis 49 jährigen beträgt etwa 1,1 %. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

    Durchfallerkrankungen und Cholera
    Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, insbesondere immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

    Weitere Infektionskrankheiten
    Schistosomiasis (Bilharziose)
    Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern. Eine Infektion sollte nicht leichtfertig in Kauf genommen werden, da es (selten) zu schweren Krankheitsverläufen mit Befall von Leber, Gehirn oder Rückenmark kommen kann.

    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Versorgung im Land entspricht sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor bei weitem nicht europäischen Standards. Die medizinische Notfallversorgung ist – auch in größeren Städten – nicht sichergestellt. Eine Auslandskrankenversicherung und eine zuverlässige Rückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

    Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wen Sie aus anderen regionen schon Tropenerfahrung haben, siehe auch www.dtg.org/ oder www.frm-web.de

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
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