Botsuana: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 23 Januar 2019.

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    Letzte Änderungen:
    Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen

    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Kriminalität
    Die Straßenkriminalität in Gaborone und anderen Städten beschränkt sich im Wesentlichen auf Taschendiebstahl und Kreditkartenraub. Einbrüche und Raubüberfälle auf Fußgänger und Autofahrer kommen gelegentlich vor. Es sollten keine Wertgegenstände oder Dokumente, insbesondere keine von außen sichtbaren Taschen im Auto gelassen werden. Auch fahrende Autos sollten verschlossen werden, um z.B. Taschendiebstahl an roten Ampeln zu verhindern.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.


    Allgemeine Reiseinformationen


    Infrastruktur/Straßenverkehr
    Neben einem Inlandsflugnetz gibt es Eisenbahn- und Busverbindungen.
    Es herrscht Linksverkehr. Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit sollten unbedingt vermieden werden. Das Unfallrisiko ist dann extrem hoch (schlecht oder gar nicht beleuchtete Fahrzeuge, Hindernisse wie abgestellte oder liegengebliebene Fahrzeuge, vor allem aber freilaufende Tiere wie Rinder, Esel, Ziegen, Hunde etc. auf den Straßen).
    In abgelegenen Gebieten gibt es nur wenige Tankstellen. Es sollte daher immer auf ausreichend Treibstoff und Wasser geachtet werden.
    Flugreisen in den Norden Botsuanas, insbesondere zum Okavango-Delta und dem Chobe-Park, sind ebenso wie Lufttransfers zu den Lodges ohne Schwierigkeiten möglich. Öffentliche Verkehrsmittel (Kleinbusse und Überlandbusse) sollten möglichst nicht genutzt werden. Diese sind meist in einem schlechten technischen Zustand, Qualifizierung und Fahrtzeiten der Fahrer werden in der Regel nicht überwacht. In größeren Städten wie Gaborone, Francistown, Kasane und Maun gibt es zuverlässige Mietwagenfirmen.

    Führerschein
    Es ist entweder der Internationale Führerschein erforderlich, der in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist, oder zumindest eine amtliche Übersetzung des deutschen Führerscheins in die englische Sprache mitzuführen.

    Jagdtourismus
    Seit Anfang 2014 ist die Jagd in staatlichen Reservaten und traditionellen Stammesgebieten streng verboten. Bei Jagdreisen sollte unbedingt sichergestellt werden, dass der jeweilige Veranstalter das Jagen ausschließlich in dafür vorgesehenen, eingezäunten Jagdfarmen anbietet.

    Geld/Kreditkarten
    Landeswährung ist der Pula (BWP). Bankautomaten sind in fast allen größeren Städten vorhanden. Mit Kreditkarten und Bankkarten (Achtung – nur „Maestro“-System) kann an vielen Bankautomaten Bargeld gezogen werden. Die Bargeldmenge ist allerdings häufig auf umgerechnet ca. 100,- bis 500,- € pro Karte/Tag beschränkt. Bei der Nutzung von Bankautomaten sollte ein besonderes Augenmerk darauf gerichtet werden, ob der Automat manipuliert worden ist. Zum Monatsende (Zahltag) ist bei Banken und Geldautomaten mit langen Warteschlangen und an einzelnen Automaten mit Bargeldengpässen zu rechnen. Die Mitnahme von etwas Bargeld in Euro oder US-Dollar ist daher empfehlenswert.
    Kreditkarten (insbesondere VISA und Mastercard) werden in den Städten weitgehend akzeptiert.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja, aber nur mit gültigem Visum für Botsuana, s.u.

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein und sollten noch mindestens vier freie Seiten haben. Bei Reisen in mehrere Länder der Region sollten möglichst noch mehr Seiten frei sein, da auch diese oft auf die Mindestseitenzahl achten.

    Hinweis für Reisen mit Minderjährigen
    Seit Oktober 2016 muss für Kinder unter 18 Jahren Original oder beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde mitgeführt werden, aus der die Eltern des Kindes hervorgehen. Bei Einreise mit nur einem Elternteil oder anderen Erwachsenen als den Eltern ist eine beglaubigte Vollmacht des anderen Elternteils bzw. des/der Sorgeberechtigten vorzulegen. Sind die aus der Geburtsurkunde hervorgehenden Eltern nicht sorgeberechtigt, muss außerdem der gerichtliche Sorgerechtsbeschluss oder sonstiger amtlicher Nachweis des Sorgerechts im Original oder beglaubigter Kopie mitgeführt werden (alle Unterlagen ggfs. mit amtlicher Übersetzung ins Englische).

    Die südafrikanischen „Immigration Regulations 2014“ enthalten u.a. neue Regelungen für Reisen von und mit Minderjährigen, die auch Reisende aus und nach Botsuana betreffen (namentlich Transit über Flughafen Johannesburg).
    Nähere Informationen befinden sich in den Reise- und Sicherheitshinweisen zu Südafrika.

    Visum
    Eine Einreiseerlaubnis für touristische Zwecke wird bei Einreise gebührenfrei an den Grenzstationen erteilt. Der Aufenthalt ist eingeschränkt auf maximal 90 Tage pro Kalenderjahr.

    Abweichend hiervon setzt die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ein gültiges Visum voraus. Auch wenn in Einzelfällen auf dem Luftweg (am Flughafen in Gaborone) die Einreise mit vorläufigem Reisepass ohne Visum gestattet wurde, wird die vorherige Einholung eines Visums und dazu Kontaktaufnahme mit der botsuanischen Botschaft in Berlin dringend empfohlen, um keine Zurückweisung oder Ablehnung der Beförderung durch die Fluggesellschaft zu riskieren.

    Für jegliche Art von Arbeitsaufnahme – einschließlich unbezahlter Tätigkeiten wie Freiwilligendienste, Entwicklungshilfe, Praktika u. ä. – ist unbedingt eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung bereits vor der Einreise einzuholen. Touristenvisa werden für diese Aufenthaltszwecke nicht umgeschrieben oder verlängert.
    Verbindliche Informationen zu den aktuellen Einreisebestimmungen erteilt die Botschaft der Republik Botsuana in Berlin.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften


    Landes- und Fremdwährungen dürfen zwar uneingeschränkt eingeführt, müssen aber deklariert werden. Die Ausfuhr der Landeswährung ist auf 50 BWP, die von Fremdwährung auf den bei Einreise deklarierten Betrag begrenzt.

    Die Einfuhr von Waffen wird äußerst restriktiv gehandhabt, ist nur für Jagdzwecke erlaubt und bedarf einer gebührenpflichtigen und auf vier Wochen begrenzten Einfuhrerlaubnis. Näheres hierzu kann bei der Botschaft der Republik Botsuana (Kontakt s.o.) oder dem jeweiligen Reiseveranstalter in Erfahrung gebracht werden.

    Der botsuanische Zolldienst („Botswana Unified Revenue Service“) bietet u. a. Informationen zu Einfuhrverboten, zollfreier Einfuhr und Zöllen an.

    Informationen über die Einfuhr von Heimtieren bietet die Webseite der deutschen Botschaft in Gaborone.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Es ist verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen, darunter z.B. das Parlamentsgebäude, zu fotografieren.

    Das botsuanische Strafrecht stellt homosexuelle Handlungen unter Strafe, auch wenn Anklageerhebungen selten sind. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften werden in Botsuana zudem gesellschaftlich nicht toleriert. Daher wird sehr zurückhaltendes Verhalten in der Öffentlichkeit dringend empfohlen.

    Medizinische Hinweise


    Impfschutz
    Eine Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfieberendemiegebiet gefordert, siehe www.who.int. Bei der direkten Einreise aus Deutschland ist ein Impfnachweis nicht erforderlich, auch nicht bei Einreise über Südafrika, Sambia oder Zimbabwe. Eine einmalige Impfung gegen Gelbfieber hat im internationalen Reiseverkehr eine lebenslange Gültigkeit.
    Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe auch www.rki.de. Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis), ggf. gegen Polio, Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza, Pneumokokken und Herpes Zoster (Gürtelrose).
    Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Meningokokken-Krankheit (ACWY - Konjugatimpfstoff) und gegen Tollwut (s. u.) empfohlen.

    Malaria
    Ein hohes Risiko besteht im Norden (nördliches Okavango-Delta, Chobe Nationalpark mit Oberzentrum Kasana, Ghanzi, Ngamiland, Tutume Distrikt, Moremi-Wildreservat) in der Regenzeit von November bis Mai. In der Trockenzeit von Juni bis Oktober ist das Risiko dort geringer.
    Von November bis Mai besteht auch ein geringes Malariarisiko in den weiter östlich und südöstlich gelegenen Landesteilen in den Grenzgebieten zu Simbabwe (Regionen Bobirwa und Selebi-Phikwe) einschließlich Francistown und Palapye.
    Die südlichen Landesteile einschließlich Gaborone und Tshane sind malariafrei.

    Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll.
    Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.

    Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

    • körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
    • in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
    • unter einem Moskitonetz zu schlafen.

    Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.

    HIV/AIDS
    Nach vorliegenden Daten von UNAIDS (2016) sind etwa 22% der Erwachsenen zwischen 15 und 49 Jahren HIV-positiv, in städtischen Bereichen und in den bekannten Hochriskogruppen auch mehr. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

    Durchfallerkrankungen und Cholera
    Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, ggfs. Einmalhandtücher verwenden.

    Weitere Infektionskrankheiten
    Schistosomiasis (Bilharziose)
    In fast allen Süßwassergewässern Botswanas ist die Bilharziose endemisch (z. B. Limpopo und Molopo River, entlang des Okavango und des Chobeflusses). Das Baden, Tauchen und jeder andere Wassersport in Seen und Flüssen (auch im Sambesi) sollte unbedingt vermieden werden.

    Anthrax
    Immer wieder kommt es in Botswanan zu lokalen und zeitlich begrenzten Ausbrüchen der Tierseuche Anthrax (Milzbrand). Kontakt mit erkrankten Tieren kann auch für Menschen gefährlich sein. Insbesondere Flusspferde und Büffel können betroffen sein.
    Eine wirksame Präventionsmaßnahme ist, sich bei z.B. Fuß-Safaris von toten Tieren fern zu halten.

    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Versorgung in Botswana ist grundsätzlich besser als in vielen anderen Ländern des Kontinents. Trotzdem ist sie mit südafrikanischen oder europäischen Verhältnissen nicht zu vergleichen. Bedenken Sie immer die Größe des Landes und die spärliche Besiedlung. Daher sind die Wege von einem Unfallort in eine Klinik immer langwierig. Besonders in den Touristenzentren Kasane und Maun ist eine medizinische Versorgung im Krankheitsfall nur sehr eingeschränkt erhältlich. Bitte informieren Sie sich daher vorher über Behandlungsmöglichkeiten vor Ort, wenn Sie mit Vorerkrankungen auf Reise gehen. Ein ausreichender und auch in Botsuana gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Rückholversicherung sind dringend empfohlen. Das in Maun ansässige Rettungsunternehmen Okavango Air Rescue bietet einen für den Urlaub im nördlichen Botswana zeitlich befristeten Service (kostenpflichtig) an.

    Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben, siehe z.B. www.dtg.org.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden können nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
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