Côte d'Ivoire: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 11 Januar 2019.

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    Letzte Änderungen:
    Aktuelle Hinweise
    Redaktionelle Änderungen

    Aktuelle Hinweise


    Für den 15. Januar 2019 ist die Verkündung der Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag über eine mögliche Haftentlassung des ehemaligen Präsidenten Laurent Gbagbo angekündigt. Es ist in diesem Zusammenhang mit öffentlichen Kundgebungen und Reaktionen auf die Entscheidung zu rechnen. Gewalttätige Auseinandersetzungen können dabei nicht ausgeschlossen werden.
    Reisende sollten sich umsichtig verhalten, Menschenansammlungen meiden und Anweisungen der Sicherheitskräfte Folge leisten.

    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Innenpolitische Lage
    In der ersten Jahreshälfte 2017 kam es in weiten Teilen der Côte d’Ivoire wiederholt zu Unruhen und Streiks im öffentlichen Sektor, verbunden mit Straßensperren und vereinzelten Gewaltakten auch gegen Zivilisten. Eine Wiederholung derartiger Ereignisse kann nicht ausgeschlossen werden.
    Es wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und die Nähe von Militäreinrichtungen zu meiden, sich umsichtig zu verhalten und generell Vorsicht walten zu lassen.

    Terrorismus
    Im März 2016 kam es in dem in der Nähe von Abidjan gelegenen Touristenort Grand Bassam zu einem Terrorangriff mit islamistischem Hintergrund, bei dem es etwa 20 Todesopfer gab. Im Grenzgebiet zu Mali ist es im März 2015 zu Terrorakten mit islamistischem Hintergrund gekommen.

    Kriminalität
    Die Kriminalität in Côte d'Ivoire ist hoch, insbesondere in den westlichen und nordwestlichen Landesteilen (Grenzgebiete zu Liberia, Guinea und Mali). Bei geplanten Reisen in diese Gebiete wird eine vorherige Kontaktaufnahme mit der deutschen Botschaft in Abidjan empfohlen.
    Bewaffnete Straßenüberfälle auf Einzelpersonen und auf Fahrzeuge insbesondere auf weniger befahrenen und schlecht ausgeleuchteten Straßen kommen vor. Auch wenn diese in der Regel nur auf die Erlangung von Geld oder Wertsachen gerichtet sind, kam es schon zu Todesfällen. Es sollte keinesfalls Widerstand geleistet werden.
    Auf Nachtfahrten sollte wegen der häufigen Verkehrsunfälle und der Gefahr von Überfällen verzichtet werden, Überlandfahrten sollten nach Möglichkeit nicht alleine erfolgen

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um in einem Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.


    Allgemeine Reiseinformationen


    Infrastruktur/Straßenverkehr
    Reisen über Land sollten nur nach sorgfältiger Planung unter Beachtung der aktuellen Sicherheitslage unternommen werden.
    In Abidjan und im Landesinneren gibt es weiterhin Straßenkontrollen. Es wird geraten, besondere Vorsicht während der Nacht walten zu lassen.
    Straßen sind insbesondere abseits der Hauptstrecken oft in einem sehr schlechten Zustand.

    Führerschein
    Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

    Geld/Kreditkarten
    Landeswährung ist der CFA-Franc (XOF). Kreditkarten werden nur in größeren Hotels akzeptiert. Die Mitnahme von Bargeld in US-Dollar oder Euro ist empfehlenswert.

    Mögliche Betrugsversuche (Internet-Scamming)
    Einer Kontaktaufnahme über Internet-Kontaktbörsen und soziale Netzwerke durch unbekannte Personen aus Côte d'Ivoire sollte grundsätzlich mit Misstrauen begegnet werden. Sehr häufig handelt es sich hierbei um Betrugsversuche.
    Die deutsche Botschaft in Abidjan hat hierzu umfassende Informationen unter Warnung vor Betrügereien zusammengestellt.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja; es kann bei den regelmäßigen Polizeikontrollen im Lande jedoch zu Problemen kommen, da der vorläufige Reisepass nicht so bekannt ist wie der Reisepass.

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate über das Ende der beantragten Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

    Visum
    Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Côte d'Ivoire ein Visum, das von der Botschaft der Republik Côte d'Ivoire ausgestellt wird und für das eine Gebühr zwischen 50,- und 110,- € erhoben wird, je nach Aufenthaltsdauer.

    Es besteht außerdem die Möglichkeit, ein Visum bei Ankunft am Internationalen Flughafen Abidjan zu erhalten. Das Visum muss mindestens drei Tage vor geplanter Abreise online beantragt und bezahlt werden. Ohne vorherige Online-Beantragung ist der Erhalt des Visums bei Ankunft am Flughafen nicht möglich. Informationen zum Verfahren bietet die deutsche Botschaft in Abidjan.

    Das Visum kann vor Ort bis zu einer Aufenthaltsdauer von max. drei Monaten verlängert werden. Die Gebühren hierfür betragen derzeit 65.500,- FCFA (ca. 100,- €). Ausländer, die sich länger als drei Monate im Land aufhalten wollen, müssen eine Carte de Résident beantragen. Informationen zum Verfahren finden Sie ebenfalls auf der Homepage der deutschen Botschaft Abidjan. Die Gebühr für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis beträgt 300.000,- FCFA (ca. 450,- €).

    Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
    Alleinreisende Minderjährige müssen von mindestens einem Elternteil zum Flughafen begleitet bzw. dort abgeholt werden. Besondere Formalitäten sind nicht zu beachten. Eine Einwilligungserklärung des nicht anwesenden Elternteils (mit beglaubigter Unterschrift) sollte vorsichtshalber verfügbar sein.

    Impfungen
    Vorgeschrieben ist eine mindestens zehn Tage vor Einreise durchgeführte Gelbfieberschutzimpfung. Der Nachweis wird bei der Einreise verlangt.

    Ausreise
    Bei der Ausreise wird eine Flughafensteuer von 3.000,-- FCFA (ca. 4,50 €) erhoben, die bereits im Ticketpreis enthalten ist. Eine Mehrwertsteuerrückerstattung für während des Aufenthalts gekaufte Waren ist nicht möglich.

    Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften


    Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere Zollvorschriften vor.

    Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Delikte im Zusammenhang mit Drogen werden in Côte d'Ivoire sehr ernst genommen und streng bestraft. Auf Drogenhandel stehen fünf bis 20 Jahre Haft, auf Drogenbesitz und Drogenkonsum drei Monate bis fünf Jahre sowie eine Geldstrafe. Nach ivorischem Recht ist Prostitution strafbar, Homosexualität hingegen nicht. In der Rechtsprechung wird die Vorschrift zur Prostitution jedoch gelegentlich auf Homosexualität ausgeweitet. Die Zustände in den ivorischen Haftanstalten sind außerordentlich schwierig. Bei einer Verhaftung muss unbedingt darauf gedrängt werden, dass sofort die Botschaft benachrichtigt wird.

    Medizinische Hinweise


    Impfschutz
    Côte d’Ivoire ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden ab dem 1. Lebensjahr vorgeschrieben und medizinisch sinnvoll. Siehe auch www.who.int. In den vergangenen Jahren wurden mehrere Gelbfieberfälle pro Jahr gemeldet, auch aus der Umgebung von Abidjan.
    Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe www.rki.de).
    Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. gegen Polio, Masern-Mumps-Röteln (MMR), Influenza, Pneumokokken und Herpes Zoster (Gürtelrose).
    Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition zusätzlich Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.

    Während der Trockenzeit (Dezember–April) kommt es in den Ländern des „Afrikanischen Meningitisgürtels“ regelmäßig zu Meningitis-Epidemien. Als Erreger werden überwiegend Pneumokokken und Meningokokken identifiziert. Eine tetravalente Meningokokken-Impfung kann bei besonderer Exposition oder Langzeitaufenthalt sinnvoll sein.
    Eine Pneumokokken-Impfung wird als Reiseimpfung nicht empfohlen, da die zirkulierenden Serotypen in Westafrika nicht bekannt sind und die verfügbaren Impfstoffe nur wenige Serotypen abdecken.

    Malaria
    Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den schwerwiegendsten Erkrankungen in der Elfenbeinküste. Es besteht ganzjährig ein hohes Malariarisiko im gesamten Land, nur im Norden mit geringen saisonalen Schwankungen. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft Malaria - insbesondere die gefährliche Malaria tropica - bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.

    Neben der notwendigen Expositionsprophylaxe ist eine Chemoprophylaxe zu empfehlen, hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin)auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

    Dengue-Fieber
    Dengue-Fieber, das in Côte d`Ivoire immer wieder mit Ausbrüchen auftritt, wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome zu Beginn nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden, selten mit Todesfolge, auftreten. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s.u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen.

    Zika-Virus-Infektion
    Gemäß der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird Côte d’Ivoire mit einer möglichen Übertragbarkeit von Zika-Viren klassifiziert, d.h. Kategorie 1 bzw. 2 der aktuellen WHO-Einteilung, auch wenn u.U. aktuell keine neuen Erkrankungsfälle dokumentiert werden.
    Das Übertragungsrisiko kann dabei sowohl regional als auch saisonal erheblich variieren.
    In Anlehnung an die derzeitigen WHO-Empfehlungen empfiehlt das Auswärtige Amt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, von vermeidbaren Reisen in Regionen der o.g. WHO-Kategorie 1 oder 2 abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist.
    Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie im Merkblatt Zika-Virus-Infektion des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amtes.

    Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
    - Körperbedeckende, helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, Hemden),
    - ganztägig (Dengue, s.o.), in den Abendstunden und nachts (Malaria) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
    - unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.
    Siehe dazu auch das Merkblatt Expositionsprophylaxe.

    Durchfallerkrankungen und Cholera
    Gastrointestinale Infektionen sind neben der Malaria die häufigsten Erkrankungen, v. a. durch Salmonellen verursacht. Cholerafälle treten sporadisch aber nicht als Epidemie auf und betreffen meist auf ein Umfeld mit einfachen Lebensbedingungen.
    Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, insbesondere immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

    HIV/AIDS
    2015 waren 3,2 % der erwachsenen Bevölkerung (15-49 Jahre) mit HIV infiziert. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

    Weitere Infektionskrankheiten
    Schistosomiasis (Bilharziose)
    Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.

    Tollwut
    Die Tollwut wird durch Biss und Speichel infizierter Tiere (meist Hunde, aber auch Affen oder andere Wildtiere) übertragen. Fledermaus-Tollwut ist bisher in der Elfenbeinküste nicht bekannt. Einziger möglicher Schutz ist die vorherige Schutzimpfung bzw. Tierkontakt zu meiden. Eine passive Impfung nach Biss oder Kontakt ist -wenn überhaupt- sehr begrenzt erhältlich.

    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Versorgung im Landesinneren ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. In Abidjan ist die medizinische Versorgung im Vergleich mit anderen Ländern Westafrikas recht gut. So gibt es einige gute Privatkliniken mit einem großen Spektrum an Fachärzten, in denen auch Notfalloperationen durchgeführt werden können. Planbare Operationen sollten grundsätzlich in Deutschland durchgeführt werden. Die Rechnungen müssen häufig vorab (auch in Notfällen) bezahlt werden.

    Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen. Die Apotheken in Côte d’Ivoire haben ein gutes Sortiment aller wichtigen Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt sind allerdings nicht auszuschließen.

    Der Abschluss einer gültigen Auslandskrankenversicherung und einer Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.

    Lassen Sie sich vor einer Reise nach Côte d'Ivoire durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
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