Costa Rica: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 5 Dezember 2018.

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    Letzte Änderungen:
    Aktuelle Hinweise (Entfall)
    Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen

    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Kriminalität
    Die Gefährdung durch Kriminalität in Costa Rica ist hoch, es muss mit einer höheren Gewaltbereitschaft gerechnet werden. Sexualdelikte insbesondere gegen Frauen kommen landesweit vor, so dass besonders allein reisenden Frauen zu erhöhter Umsichtigkeit und zu einem kulturbewussten Verhalten geraten wird.
    Besondere Vorsicht wird in der Hauptstadt San José und dort insbesondere in der Umgebung der Busbahnhöfe und der Calles 14 y 6, Av. Central y 7 sowie an den Stränden empfohlen.
    An der Karibikküste weist die Gegend der Hafenstädte Moin und Limón eine besonders hohe Gewaltkriminalität auf, auch in den beliebten Touristenzentren Cahuita und Puerto Viejo kommen bewaffnete Raubüberfälle vor. Auf der Strecke zum Flusshafen Embarquadero La Pavona mit Ziel Tortuguero wurden zuletzt bevorzugt touristische Reisebusse unter Anwendung von Waffengewalt überfallen. Touristenbusse fahren hier in der Regel im Konvoi.
    Wertsachen sollten nur im unbedingt erforderlichen Umfang mitgeführt und auf Schmuck ganz verzichtet werden, ebenso auf sichtbar getragene Gürteltaschen. Gepäck sollte man nie - auch nicht in abgeschlossenen Fahrzeugen - unbeaufsichtigt lassen. Das gilt auch für private touristische Busse mit Reiseleitung. Es kommt vermehrt zu Autoaufbrüchen, insbesondere an der Brücke beim Fluss Tarcoles und an den Stränden, auch auf bewachten Parkplätzen. Auch nicht sichtbare elektronische Geräte werden von den Dieben mittels eines Scanners entdeckt und entwendet.
    Vorsicht gilt bei Hilfe anbietenden Personen z.B. bei Reifenpannen sowie vorgetäuschten Pannen: Reisende können auf diese Weise ausgeraubt werden.
    Transportunternehmen des Linien- und Überlandverkehrs zahlen in aller Regel keinen Schadenersatz für abhanden gekommenes/gestohlenes Reisegepäck. Gepäck sollte daher nach Möglichkeit hier im Personenteil eines Busses transportiert und nicht aus den Augen gelassen werden. Besonders verbreitet ist der Diebstahl der in der Gepäckablage verstauten Tagesrucksäcke, durch Ablenkungsmanöver. Pässe, Kreditkarten und andere wichtigen Dokumente sollten hier unbedingt am Körper getragen werden und Taschen bei Busfahrten im Fußraum verstaut werden. Besondere Risiken bestehen bei Nachtfahrten und Unternehmungen in der Dunkelheit.
    Es wird dringend davon abgeraten, sich bei bewaffneten Überfällen zur Wehr zu setzen, da sich viele Täter dann nicht scheuen, von der Waffe Gebrauch zu machen.
    In den großen Touristenzentren (Jacó, Tamrindo und San José) sind Beamte der Touristenpolizei im Einsatz, die über die landesweite kostenlose Notrufnummer 911 (meistens auch englischsprachig) erreichbar ist. Auch das costaricanische Tourismusinstitut (ICT) bietet Touristen über die kostenlose Rufnummer (+506) 800-8868-7476 oder 800-8887-4766 Unterstützung an.

    Demonstrationen
    Demonstrationen, Protestaktionen und Streiks können insbesondere in der Hauptstadt San José jederzeit stattfinden, die zu Verkehrsbehinderungen führen können.
    Demonstrationen und größere Menschenansammlungen sollten weiträumig gemieden werden.

    Naturkatastrophen
    In Mexiko, in Zentralamerika, der Karibik und den südlichen Bundesstaaten der USA ist von Mai bis November Hurrikan-Saison.
    Reisende nach Costa Rica müssen in dieser Zeit mit Tropenstürmen und intensiven Regenfällen rechnen und werden gebeten, die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten.
    Starke Regenfälle können gefährliche Flutwellen in Flüssen und Bächen sowohl in den Bergen als auch an der Küste auslösen. Es ist daher, insbesondere während der Regenzeit von ca. Mai bis November, besondere Vorsicht beim Baden an Wasserfällen und in Flüssen, Wanderungen in Flusstälern und Aktivitäten wie Rafting geboten.
    Costa Rica liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und Vulkanausbrüchen kommt. Von den 16 Vulkanen in Costa Rica sind derzeit die Vulkane Turrialba, Rincon de la Vieja, Poás und Irazú aktiv. Der Ausbruch eines Vulkans kann zur Schließung des internationalen Flughafens Juan Santamaria in San José/Alajuela führen. Die costa-ricanische Katastrophenschutz-Kommission (Comisión Nacional de Emergencias, CNE) informiert über eventuelle Katastrophengebiete.
    Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Merkblatt des Deutschen Geoforschungszentrums Potsdam.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Reisende, die mit Pauschalangeboten reisen, werden in der Regel über die Reiseveranstalter mit Informationen versorgt.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    Allgemeine Reiseinformationen


    Sprachen
    Grundkenntnisse im Spanischen sind in Costa Rica empfehlenswert bzw. für Individualreisende notwendig.

    Infrastruktur/Straßenverkehr
    Die Straßen befinden sich generell in einem sehr schlechten Zustand (Schlaglöcher). Nachtfahrten sollten deshalb vermieden werden. Im Falle eines Unfalls dürfen die beteiligten Fahrzeuge i.d.R. erst nach Aufforderung der Polizei bewegt werden, da dies andernfalls als Schuldeingeständnis gewertet wird. In diesem Fall sollte man das Eintreffen eines Sachverständigen der Versicherungsgesellschaft (INS) abwarten. Die nationale Notrufnummer ist die 911. Bei einem Unfall muss damit gerechnet werden, dass das Mietwagenunternehmen - unabhängig von der Schuldfrage – die Kaution einbehält.
    Bei kleineren Schäden an den Unfallfahrzeugen ohne Personenschaden und wenn die Fahrzeuge ohne Abschleppfahrzeug bewegt werden können, besteht jedoch die Möglichkeit einer Einigung direkt an der Unfallstelle, ohne dass die Polizei zur Unfallstelle gerufen werden muss. Diese Einigung zwischen den Unfallparteien ist auf der mitzuführenden Erklärung „Declaración de Accidente de Tránsito Menor“ festzuhalten. Die Erklärung hat den Charakter einer eidesstattlichen Erklärung und führt dazu, dass i.d.R. keine Verhandlung beim Verkehrsgericht mehr erforderlich ist. Zusätzlich zu dem Formular sind als Dokumentation 5 Fotos oder 2 Videos von dem Unfall/Unfallstelle auf die Seite des INS zu laden. Mehr Informationen finden sich unter: www.ins-cr.com
    Die allgemeinen Verkehrsregeln und die bei Ordnungswidrigkeiten vorgesehen hohen Strafen sind im „Ley de Tránsito por Vías Públicas Terrestres y Seguridad Vial“ (Ley N° 9078) geregelt. Bei Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss droht im Falle eines Unfalls mit Todesfolgen eine Gefängnisstrafe bis zu 15 Jahren.
    Auch in Costa Rica sind die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt und das Fahren ohne Sicherheitsgurt unter - sehr hohe - Strafen gestellt.
    Sollten Reisende insbesondere außerhalb der Hauptstadt in Verkehrskontrollen ohne Belege zu einer Zahlung aufgefordert werden, kann über die Webseite des Ministeriums für Straßenbau und Transport (MOPT) durch Ausfüllen eines Formulars oder persönlich in einer Niederlassung der MOPT Anzeige gegen die jeweiligen Beamten erstattet werden. Die auf der Uniform ersichtliche Identifikationsnummer und die Nummer der Einheit sowie das Nummernschild des Fahrzeuges des/r Beamten sollten dabei angegeben werden können, andere Beweise (Zeugen, Dokumente, Fotos, Videoaufnahmen) sind von Vorteil.
    Die Begleichung von Geldstrafen geschieht in Costa Rica ausschließlich über nationale Banken. Eine Bezahlung in Bar dürfen die Beamten somit nicht verlangen. Auch wenn die Entfernungen in Costa Rica kurz erscheinen, nehmen Überlandreisen oft viel Zeit in Anspruch.
    Aktuelle Informationen über die Straßenverhältnisse können telefonisch unter 800-87267486 (von Costa Rica aus) erfragt werden (Spanischkenntnisse erforderlich).

    Führerschein
    Der deutsche Führerschein ist in Verbindung mit einem gültigen Reisepass zwar bei Aufenthalten bis zu drei Monaten ausreichend, die zusätzliche Mitnahme eines Internationalen Führerscheins ist zur Vermeidung von Problemen bei Polizeikontrollen jedoch empfehlenswert.

    Mietwagen
    Bei der Übernahme sollten die Funktionsfähigkeit und der äußere Zustand des Fahrzeugs gründlich geprüft und in einem Protokoll sowie per Kamera festgehalten werden.
    Die meisten Mietwagenfirmen bieten die Möglichkeit an, einen Transfer vom Flughafen zum Hotel zu buchen.

    Überlandbusse
    Alternativ zu einem Mietwagen kann man Costa Rica auch mit Überlandbussen bereisen. Fast alle bedeutenden Touristenorte werden ab San José zuverlässig von Fernbussen angefahren. Es gibt kein zentrales Busterminal. Reisende sollten sich daher über das genaue Abfahrtsterminal in San José informieren. Das Reisen mit diesen Bussen ist weitgehend sicher, Reisenden sollten dennoch auf ihre Wertsachen und ihr Gepäck achten. Näheres dazu auch im Abschnitt Kriminalität.
    Busnetzeinschränkungen gibt es ggf. auf der Nicoya-Halbinsel. Dort kann aber, wie auch an vielen anderen Orten, auf private Shuttleservices zurückgegriffen werden.

    Baden im Meer
    Besondere Vorsicht ist beim Schwimmen sowohl an der Pazifik-, als auch an der Karibikküste geboten. Starke Strömungen und plötzlicher, starker Wellengang können auch gute Schwimmer in Gefahr bringen und führen jährlich zum Tod von vielen Touristen und Einheimischen. Nur wenige Strände werden von Rettungsschwimmern bewacht oder haben Rettungsboote.

    Abenteuer-Tourismus/Besuche von Vulkanen
    Sicherheitsvorkehrungen bei Abenteuer-Tourismus (Wildwasser-Rafting, Canopy usw.) entsprechen häufig nicht deutschem Standard, es kommt immer wieder zu Unfällen. Abenteuer-Touren sollten daher nur bei etablierten, beim Instituto Costarricense de Turismo (ICT) registrierten Tourismusunternehmen und ggf. mit englischsprachigen Führern gebucht und Sicherheitsmaßnahmen vorher abgefragt werden.
    Außerhalb von San José ist häufig nur eine medizinische Grundversorgung möglich (siehe auch Medizinische Versorgung). Es empfiehlt sich, vorsorglich mit der Reisekrankenversicherung zu klären, ob diese Behandlungskosten im Falle von Unfällen im Bereich Abenteuer-Tourismus/Risikosportarten (s. o.) übernimmt.
    Besuche des Vulkans Poás sind nur mit Online-Anmeldung über das Sistema Nacional de Àreas de Conservación SINAC möglich.

    Geld/Kreditkarten
    Landeswährung ist der Colon (CRC). Die Abhebung von Bargeld am Geldautomaten mit Kreditkarte ist meist bis zu bis zu einer Höhe von ca. 200.000,-Colones pro Tag (ca. 300,- €) bzw. dem mit der Hausbank vereinbarten Rahmen möglich. Die meisten Banken haben Verträge mit Maestro gekündigt, so dass mit einer Maestro-Bankkarte in der Regel kein Bargeld mehr abgehoben werden kann.
    Beim Geldziehen direkt am Schalter, was nur mit Kreditkarte möglich ist, ist Vorsicht geboten, da dies häufig eine Spontansperre der Karte auslöst, die nur telefonisch aufgehoben werden kann.
    Reisende sollten sich nicht ausschließlich hierauf verlassen, sondern alternative Zahlungsmittel (Bargeld in Euro und US-Dollar) mitführen.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.
    Es gibt regelmäßig Fälle, in denen Notfallpatienten wegen nicht vorliegender Kostenübernahme die Behandlung verweigert wird. Gleiches gilt für die zahlreichen privaten Ambulanzdienste (z.B. für Helikoptertransport vom Unfallort in ein Krankenhaus in San José). Hier muss der Patient in Vorkasse treten.


    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja (bei Transitreise über die USA besteht Visapflicht!)

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Alle Reisedokumente müssen sich in gutem Zustand befinden. Nach costa-ricanischem Recht müssen die Dokumente nur für den Tag der Einreise selbst und den Folgetag gültig sein. Da für die Rückreise (auch Transit) oder die Weiterreise über andere Länder meist jedoch eine längere Gültigkeit - die mindestens den kompletten Reisezeitraum abdecken muss oder darüber hinausgehende Gültigkeiten voraussetzt - erforderlich ist, wird grundsätzlich empfohlen, Reisedokumente mit einer Gültigkeit von einem halben Jahr mit sich zu führen.
    Im Fall eines Passverlusts ist die bisher gewährte Ausreise auch mit deutschem Personalausweis nicht mehr möglich.

    Visum
    Deutsche Staatsangehörige können nach Costa Rica zu touristischen Zwecken für bis zu 90 Tage mit einem Reisepass visafrei einreisen. Ein Anspruch auf die maximale Aufenthaltsdauer besteht nicht, häufig wird eine kürzere Aufenthaltsgenehmigung erteilt. Die Entscheidung hierüber wird vom Beamten bei der Einreise auf der Grundlage des Rückflugtickets, Aufenthaltszwecks, finanzieller Leistungsfähigkeit, etc. erteilt. Reisende müssen ein Rückflugticket/Anschlussticket/Busticket und einen Finanzierungsnachweis für den Aufenthalt im Land vorlegen. Anträge auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer können bei der Ausländerpolizei (Migración) gebührenpflichtig gestellt werden.
    Sollte ein längerer Aufenthalt oder die Einreise zu einem anderen Zweck (z.B. Praktikum, Freiwilligendienst, Studium) geplant sein, so sollte dafür vor der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Botschaft Costa Ricas in Berlin beantragt werden.
    Über Einwanderungsvoraussetzungen informiert die costa-ricanische Einwanderungsbehörde.
    Nichtdeutschen visumpflichtigen Staatsangehörigen, die in Besitz einer für das Bundesgebiet gültigen längerfristigen Aufenthaltserlaubnis sind, können mit dieser nur dann visumfrei nach Costa Rica einreisen, wenn die Aufenthaltserlaubnis entsprechend den Vorgaben des costa-ricanischen Ausländerrechts übersetzt und mit einer Apostille nach der Haager Konvention versehen ist, siehe auch Informationen der costa-ricanischen Ausländerbehörde.

    Bei der Einreise von Panama und Nicaragua nach Costa Rica auf dem Landweg sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass sowohl der costa-ricanische Einreisestempel als auch der panamaische bzw. nicaraguanische Ausreisestempel im Reisepass angebracht werden. Bei dem panamaisch-costaricanischen Grenzübergang Sixaola muss eine Brücke zu Fuß überquert werden. Reisende müssen dort darauf achten, von beiden Grenzkontrollen Stempel zu erhalten und die Brücke nicht ohne den Besuch der jeweiligen (daneben befindlichen) Grenzstationen zu überqueren. Gleiches gilt für die Rückreise.
    Ohne diese Stempel im Pass kann es zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Aus- und Weiterreise kommen, da die Ausländerpolizei in diesen Fällen die Möglichkeit eines illegalen Aufenthalts in Costa Rica prüft und zu diesem Zweck die Pässe bis zu einem Monat einbehält. Es können aus diesem Grund Inhaftierungen und Abschiebungen erfolgen.

    Hinweise für Minderjährige
    Minderjährige können grundsätzlich ohne Begleitung der Sorgeberechtigten einreisen und benötigen nach costa-ricanischem Recht nicht deren förmliche Einverständniserklärung. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die costa-ricanischen Behörden auf die Vorlage einer notariellen Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter, in spanischer Sprache mit Apostille (Überbeglaubigung) nach dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation, bestehen.
    Bei der Ausreise aus Costa Rica von Minderjährigen, die auch costa-ricanische Staatsangehörige oder in Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung (residencia) für Costa Rica sind, auch wenn dieser Aufenthaltstitel bereits abgelaufen ist, und die allein oder in Begleitung nur eines Elternteils oder einer dritten Person ausreisen, verlangen die costa-ricanischen Grenzbehörden ein sog. "Permiso de Salida" (Ausreiseerlaubnis), das bei der Migración in San José (bei Aufenthalt in Costa Rica) oder bei der costa-ricanischen Botschaft in Berlin beantragt werden kann. Ohne dieses Dokument wird eine Ausreise aus Costa Rica selbst dann nicht gestattet, wenn der mitausreisende Elternteil sein alleiniges Sorgerecht nachweisen kann. Welche Unterlagen im Einzelfall für die Ein- und Ausreise notwendig sind, sollte vor der Reise mit der costa-ricanischen Botschaft in Berlin geklärt werden.

    Ein- und Ausreise über die USA
    Für Ein- und Ausreise über die USA sind die Einreisebestimmungen für die USA zu beachten.
    An den costaricanischen Flughäfen gelten verschärfte Sicherheitsvorkehrungen bei Reisen in und über die USA. So ist u.a. die Mitnahme von pulvrigen Substanzen (z. B. Kaffee) im Handgepäck nicht gestattet. Zu Ausnahmen (z. B. Erwerb in der Duty-Free-Zone) kontaktieren Sie bitte Ihre Fluglinie.
    Ferner sollten Sie beachten, dass im Falle des Passverlusts (z. B. durch Diebstahl) von der deutschen Botschaft in San José kurzfristig ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden kann. Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visafreien Einreise in die USA, so dass vor Rückreise nach Deutschland über die USA noch ein Visum bei der Botschaft der USA in San José beantragt werden muss. Die Visabeantragung kann mehrere Arbeitstage in Anspruch nehmen, so dass unter Umständen der Rückflug nach Deutschland umgebucht werden muss.
    Bei Diebstahl des biometriefähigen Reisepasses kann jedoch trotz des vorläufig ausgestellten deutschen Reisepasses und US Transitvisum die Einreise in die USA nicht garantiert werden. Daher wird empfohlen einen Transit in die USA möglichst zu umgehen und den Flug umzubuchen.

    Gebühren bei Ausreise
    Seit Juni 2015 ist die Ausreisesteuer bei den meisten Fluggesellschaften in den Flugtickets enthalten. Wird die Grenze auf dem Landweg überquert, ist die Steuer zu entrichten (i.d.R. 7,- USD, zahlbar auch in colones).
    Seit April 2018 müssen Strafen bei illegalem Aufenthalt in Höhe von 100,- US-Dollar pro angefangenen Monat ohne gültige Aufenthaltserlaubnis gezahlt werden. Diese kann auf der Homepage der Migración, landesweit in den Filialen der Banco de Costa Rica oder über Tucán und in Postfilialen der Correos de Costa Rica in Paso Canoas, La Cruz, Liberia und Alajuela gezahlt werden. Bei Nichtbegleichung wird ein Einreiseverbot verhängt, das für den dreifachen Zeitraum des illegalen Aufenthaltes gilt. Diese Regelung gilt sowohl für Touristen, als auch für Personen mit temporärem Aufenthaltstitel.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften


    Landes- und Fremdwährung dürfen bis zu einem Wert von 10.000 US-Dollar eingeführt werden.

    Es ist verboten, Fleisch- und Wurstwaren, Milchprodukte, Obst und Gemüse (Ausnahme: Konserven) im Reisegepäck nach Costa Rica einzuführen.
    Für die Einfuhr von verschreibungspflichtigen Medikamenten ist ein Attest in englischer oder spanischer Sprache mit sich zu führen, ggf. noch weitere Unterlagen. Diesbezügliche Informationen erteilt der Zoll in Costa Rica, zuständig ist das Ministerio de Hacienda.

    Die Ausfuhr von Pflanzen, Tieren und Muscheln aus Costa Rica ist ebenfalls verboten.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Drogenbesitz und -handel sind in Costa Rica strafbare Delikte und werden von den einheimischen Behörden verfolgt. Bei Festnahme ist mit einer Verurteilung zu einer drastischen Haftstrafe zu rechnen.

    Ein besonderes Augenmerk richten die costaricanischen Strafverfolgungsbehörden auch auf Fälle von Kindesmissbrauch. Hier drohen langjährige Haftstrafen. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass solche Taten, wenn sie von Deutschen oder an Deutschen im Ausland begangen werden, auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden.

    Medizinische Hinweise


    Aktuelle medizinische Hinweise
    Zika-Virus-Infektion
    Gemäß der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird Costa Rica mit einer möglichen Übertragbarkeit von Zika-Viren klassifiziert, d.h. Kategorie 1 bzw. 2 der aktuellen WHO-Einteilung, auch wenn u.U. aktuell keine neuen Erkrankungsfälle dokumentiert werden.
    Das Übertragungsrisiko kann dabei sowohl regional als auch saisonal erheblich variieren.
    In Anlehnung an die derzeitigen WHO-Empfehlungen empfiehlt das Auswärtige Amt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, von vermeidbaren Reisen in Regionen der o.g. WHO-Kategorie 1 oder 2 abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist.
    Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie im mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e.V. (DTG) sowie dem Robert Koch-Institut (RKI) abgestimmten Merkblatt Zika-Virus des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts.

    Impfschutz
    Gelbfieber
    Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise (und Transit ab 12 Stunden laut WHO) aus einem Gelbfiebergebiet ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich. Dies gilt für alle Reisenden ab dem vollendeten ersten Lebensjahr (siehe www.who.int).

    Das Auswärtige Amt empfiehlt die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes www.rki.de für Kinder und Erwachsene zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza und Pneumokokken.
    Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.

    Malaria
    Die Übertragung erfolgt durch den Stich abend- und nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die Malaria tropica nicht selten tödlich. Die Malaria-Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Es besteht ganzjährig ein geringes Risiko in den atlantischen Nordprovinzen, v. a. Limón/Huetar Atlántica (Matina und Talemanca) sowie ein minimales Risiko in den tiefliegenden Teilen von Limón/Huetar Atlántica, Puntarenas/Brunca, Alajuela/Huetar Norte (Los Chiles), Guanacaste/Chorotega und Heredia/Central Norte.
    Nachdem in den Jahren 2012 bis 2015 in Costa Rica keine Malariafälle offiziell bekannt wurden, hat das Gesundheitsministerium 2017 eine aktuelle Information herausgegeben, wonach es malariainfizierte Patienten in den Jahren 2016 und 2017 gab. Es handelte sich um isolierte einheimische (autochthone) Fälle, 4 in Matina (Limón), 3 in Sarapiquí, Heredia und 2 in Pital, San Carlos.
    Die hohe und ständige Migration zwischen Nicaragua und Costa Rica erhöht zusätzlich das Risiko der Übertragung einer Malaria-Erkrankung.
    Als malariafrei gelten alle Städte sowie die übrigen Landesteile. Je nach Reiseprofil kann daher eine Standby-Medikation mit Chloroquin sinnvoll sein, deren Einnahme unbedingt vor der Reise mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden sollte. In jedem Fall ist die konsequente Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s .u.) sinnvoll.

    Dengue-Fieber
    Dengue wird landesweit durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden sehr selten.
    Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen, z. B. lange bedeckende Kleidung bzw. Auftragen von Repellentien auf unbedeckte Hautpartien (s. u.).

    Chikungunya
    Aktuell gibt es, ausgehend von der Karibik Insel St. Martin im Januar 2014 wie in anderen Gebieten der Region inzwischen auch Fälle von Chikungunya in Costa Rica. Chikungunya zeigt ähnliche Symptome wie Dengue-Fieber (s. o.) und wird ebenfalls über Aedes-Mücken übertragen, so dass in jedem Fall die u. g. persönlichen Mückenschutzmaßnahmen beachtet werden sollten.
    Ein Merkblatt zu Chikungunya finden Sie unter www.diplo.de/reisemedizin.

    Influenza
    Die saisonale Influenza (Grippe) kann landesweit übertragen werden, so dass wie in Deutschland gemäß aktuellem Impfkalender (s.o.) die Grippeschutzimpfung eine sinnvolle Ergänzung des Impfschutzes darstellt.

    Leishmaniasis
    Leishmaniasis kommt landesweit vor. Die einzelligen Parasiten werden ebenfalls durch Mücken übertragen. Auch in dieser Hinsicht ist ein Schutz vor Mücken empfehlenswert (s. u.).

    Persönlicher Mückenschutz
    Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
    - körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
    - tagsüber (Dengue, Chikungunya, Zika) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria) Insektenschutzmittel (Repellentien) auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen und
    - ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz schlafen.
    Siehe dazu auch das Merkblatt Schutzmaßnahmen Mückenstiche.

    Durchfallerkrankungen
    Durchfallerkrankungen bei Reisenden sind häufig, z. T. auch schwer.
    Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: kochen oder selber schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden.

    Tollwut
    Tollwut kann durch den Biss und Speichel infizierter Säugetiere, meist Hunde, auf den Menschen übertragen werden. Einen sicheren Schutz bietet die präexpositionelle Impfung (= vor der Reise

    Leptospirose
    Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Oberflächenwasser übertragen werden. Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen. Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin erwogen werden.

    Trypanosomiasis („Mal de Chagas“)
    In Costa Rica kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. Einen Schutz gegen Bisse können korrekt angebrachte Bettnetze bieten. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen am Herzen und des Verdauungstraktes auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende an Chagas zu erkranken sehr gering.

    HIV/AIDS
    Durch ungeschützte sexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer HIV-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

    Medizinische Versorgung
    Die Gesundheitsversorgung ist gerade in ländlichen Gebieten häufig nicht mit europäischen technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Planbare Eingriffe sollten nach Möglichkeit daher in Deutschland erfolgen. Grundsätzlich sollte bei ernsthaften Erkrankungen, Unfällen, etc. schnellstmöglich eines der Krankenhäuser im Großraum San José aufgesucht werden.

    Die Kosten für eine medizinische Behandlung sowie Medikamente müssen in der Regel vor Ort sofort in bar (auch Kreditkartenzahlung ist ggf. möglich) beglichen werden. Vor Reiseantritt sollte unbedingt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden, die einen Rücktransport im Notfall mit einschließt. Lassen Sie sich in jedem Fall vor einer Reise nach Costa Rica durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle oder einen Tropen- bzw. Reisemediziner beraten (Verzeichnis z. B. unter www.dtg.org).

    Eine Liste von deutsch- oder englischsprachigen Ärzten finden Sie auf der Website der deutschen Botschaft San José unter www.san-jose.diplo.de.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbesondere bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
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