Dachformen im Neubaugebiet...

Dieses Thema im Forum "Neubaugebiet Gillbachstraße (RO 43 "Gillbach")" wurde erstellt von sw1002, 8 Dezember 2013.

  1. Im RO 43 sind als Dachformen Satteldach, Zeltdach oder Pultdach oder versetztes Satteldach erlaubt.
    Wir wollen aber ein Walmdach bauen. Das kommt gar nicht in der Bauordnung (textl. Festsetzungen) vor....
    hat jemand von Euch das ähnliche Problem? Streng genommen ist ein Walmdach eine Sonderform des Satteldachs bei dem zwei Seiten nicht als Giebel ausgebildet sind, sondern als Dach.
    Ist für uns ein echtes Problem... werde mal bei der Gemeinde nachfragen in wie weit sich das Planverfahren dahingehend ergänzen lässt. In einem Bergheimer Neubaugebiet wurde das Walmdach auch einfach "vergessen" und es hat einer mit Walmdach gebaut - nachträglich wurde es dann in die Bauordnung eingefügt... das Risiko will ich aber nicht eingehen...
     
  2. Seh ich auch so...
    Fragen kostet nichts!
    Vielleicht wollte vor Dir auch bisher niemand ein "Walmdach" in Rommerskirchen bauen/bauen lassen...
     
  3. Hallo,
    Das dürfte nicht das einzige Walmdach in unserer Gemeinde sein ;)
    Ich empfehle, einfach mal die 8000 (Bürgerbüro) anzurufen und sich dann ins Bauamt weiterleiten zu lassen (oder dierkt da anrufen :D)
    Die werden bestimmt weiterhelfen und evtl. die Auswahl der Dachformen begründen. Kann mir aber gerade keinen sinnvollen Grund vorstellen.
    Gruß Martin
     
    Tom69 gefällt das.
  4. Habe die Antwort heute vom Amt bekommen: es gibt kein Walmdach. Begründung: es ist nicht erwünscht.

    Müssen wir halt umplanen, Satteldach oder versetztes Pultdach. Wobei ich absolut nicht verstehen kann, wo das Problem liegt....
     
  5. Hm, Schade. Seht es positiv: Man kann den Dachboden später noch ausbauen ;)
     
  6. Das Bauamt stellt sich bei jeder Änderungsanfrage stur... mit der Begründung dass man erst am Beginn der Grundstückserschließungsphase steht und keine Änderungen im Bebauungsplan wolle, das heisst im Umkehrschluss wenn viele gebaut haben und es mehr Anfragen sind, dann sind sie dazu bereit oder so...

    Heisst dann wer später baut hat mehr Gestaltungsfreiheit. Bei uns drehte sich die Sache um eine 30cm höhere Traufhöhe.... Antrag abgelehnt :(
     
  7. So wir sind jetzt mit unserem Projekt auf ein versetztes Pultdach mit 30 Grad Dachneigung gegangen. Sieht toll aus...
     
  8. Ich bin ja immer neugierig bei Bauprojekten... Darf man mal bei Gelegenheit eine Außenansicht sehen?!? =)
     
  9. Wenn wir beim Bauträger unterschrieben haben gern. Ich kann nur soviel verraten. Wir haben die Traufhöhe voll und die Firsthöhe bis auf 10,30 m ausgenutzt. Das Dach wird versetzt mit einem Lichtband in der Zwischenwand sein.
     
  10. Interessanter Ansatz !
    VG ToM
     

Diese Seite empfehlen