Dominikanische Republik: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 28 Dezember 2018.

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    Letzte Änderungen:
    Medizinische Hinweise
    Redaktionelle Änderungen

    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Kriminalität
    Die Kriminalitätsrate in der Dominikanischen Republik ist sehr hoch. Sowohl in Santo Domingo als auch in den Touristengebieten der Nordküste gibt es in letzter Zeit einen spürbaren Anstieg der Gewaltkriminalität, der Besitz und Einsatz von Schusswaffen ist verbreitet.
    Auch ausländische Touristen und im Land lebende Deutsche sind immer wieder unter den Opfern bewaffneter Überfälle. In Touristenzentren sind ausländische Reisende in Ferienunterkünften und im Verkehr auch gezielt Opfer von Übergriffen geworden. Es ist insbesondere in abgelegenen, ländlichen Gegenden – dazu gehören auch einsame Strände – erhöhte Vorsicht geboten.
    Betroffen sind sowohl Fußgänger als auch Autofahrer (z. B. im Stau oder vor einer roten Ampel stehend). Die Überfälle ereignen sich selbst in der Hauptverkehrszeit und an belebten Hauptverkehrsstraßen. Fenster und Türen des Autos sollten während der gesamten Fahrt verriegelt und Wertgegenstände von außen nicht sichtbar sein. Es wird empfohlen, nicht bei Straßenverkäufern aus dem Auto heraus zu kaufen und auf offener Straße keinen Schmuck oder Mobiltelefone zu zeigen. Bei einem Überfall sollten keine Gegenwehr geleistet und Wertgegenstände widerstandslos herausgegeben werden.
    Das Geschehen auf der Straße sollte aufmerksam verfolgt und insbesondere bei größeren Menschenansammlungen (z. B. in Märkten, auf Busbahnhöfen, während Busfahrten, in Tanzlokalen) auf Geldbörsen und Wertsachen geachtet werden.
    Reisende sollten Abhebungen von Geldautomaten vorwiegend in geschützten Räumen – etwa bei einer Bank innerhalb eines belebten Einkaufszentrums – vornehmen, außerhalb der Geschäftszeiten keine größere Menge Bargeld abheben und sich beim Abheben nicht beobachten lassen.
    Dunkle Straßen und unsichere Wohngegenden sollten gemieden und Armenviertel nur in Begleitung Ortskundiger betreten werden.
    Im Grenzgebiet zu Haiti ist es zuletzt zu einer Häufung von bewaffneten Raubüberfällen auf Kraftfahrzeuge gekommen.
    Ausflüge sollten nur mit ansässigen renommierten Touristikunternehmen mit Versicherungsschutz durchgeführt werden.
    Es wird dringend dazu geraten, Wertgegenstände, Reisepässe und große Mengen Bargeld im Hotelsafe in der Unterkunft zu lassen und wichtige Dokumente (z. B. Flugschein, Reisepass, Führerschein) nur in Fotokopie mitzuführen. Bei Übergabe von Wertgegenständen an Hotelsafes ist in manchen Fällen die Anfertigung einer detaillierten Übergabeliste mit unterschriftlicher Bestätigung der Hotelleitung zu empfehlen. Die Rechtsverhältnisse im Verlustfall sollten unter Zeugen vor Übergabe geklärt werden.
    In öffentlichen Bars, Discos und hotelinternen Clubs sollten Getränke nie aus den Augen gelassen werden, um zu vermeiden, dass narkotisierend wirkende Stoffe („K.-O.-Tropfen“) untergemischt werden.
    Dominikaner setzen im Konfliktfall teilweise Handfeuerwaffen als Drohmittel ein. Generell sollte daher bei Meinungsverschiedenheiten oder bei Konflikten aggressives Auftreten vermieden werden.

    Naturkatastrophen
    In Mexiko, in Zentralamerika, der Karibik und den südlichen Bundesstaaten der USA ist von Mai bis November Hurrikan-Saison.
    Reisende in die Dominikanische Republik in dieser Zeit müssen mit Tropenstürmen und intensiven Regenfällen rechnen und werden gebeten, die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten.
    Das dominikanische Krisenreaktionszentrum COE (Centro de Operaciones de Emergencias) bietet eine App („AlertaCOE“) mit aktuellen Informationen zu Gefährdungslagen den einzelnen Provinzen an.
    Die Dominikanische Republik liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Merkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um eine schnelle Kontaktaufnahme im Notfall zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggfs. über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.


    Allgemeine Reiseinformationen


    Sprache
    Die Landessprache ist Spanisch. In den Hotels und Gebieten mit hohem Touristenaufkommen ist eine Verständigung auf Englisch (mit Einschränkungen), seltener auf Deutsch, möglich.

    Infrastruktur/Straßenverkehr
    Das Straßennetz zwischen den verschiedenen Touristenzentren ist gut ausgebaut. Von Santo Domingo aus sind andere Regionen gut mit Fernbussen erreichbar. Abseits der Hauptstraßen sind aber oftmals nur Geländewagen geeignete Fortbewegungsmittel. Straßenschäden, u.a. als Folge von Überschwemmungen, sind häufig. Züge für den Personenverkehr gibt es nicht.
    Im Straßenverkehr ist wegen der im Land üblichen aggressiven Fahrweise und der häufigen Nichtbeachtung der Verkehrsregeln besonders umsichtiges und defensives Verhalten geboten. Eine Festnahme aller Beteiligten nach einem Unfall, auch über Nacht, ist nicht selten, bei Unfällen mit Personenschäden die Regel. Bei einem Unfall sollte die Polizei gerufen und die für die Schadensregulierung erforderlichen Daten (auch Namen von Zeugen) umgehend aufgenommen werden. Aufgrund oft nicht vorhandenem Versicherungsschutz oder Fahrerlaubnis ist die Gefahr von Fahrerflucht hoch.
    Von Nachtfahrten über Land ohne landeserfahrene Begleitung wird abgeraten. Gewaltsame Raubüberfälle sind nicht auszuschließen und die Gefahr durch Fußgänger oder Tiere auf der Straße und durch Autos oder Motorräder, die ohne Licht fahren, sowie durch Straßenschäden auf den nicht beleuchteten Landstraßen ist bei Dunkelheit höher als tagsüber. Fahrten über Land sollten nach Möglichkeit so geplant werden, dass das Ziel noch bei Tageslicht erreicht wird.

    Anmietung von Kfz
    Beim Mieten von Kraftfahrzeugen ist Vorsicht geboten, da auch Mietwagen gestohlen werden. Auf einen ausreichenden Versicherungsschutz ist vor Anmietung zu achten, da nach dem in der Dominikanischen Republik üblichen Mietvertrag der Mieter verpflichtet ist, den Wert des Fahrzeugs zu ersetzen und die örtlichen Versicherungen grundsätzlich nicht für diesen Verlust haften.

    Führerschein
    Der deutsche Führerschein wird für einen touristischen Aufenthalt anerkannt, jedoch ist die Mitnahme des Internationalen Führerscheins empfehlenswert.

    Erwerb von Immobilien, Time-Sharing-Objekte oder Clubmitgliedschaften, Investitionen
    Der Erwerb von Immobilien oder Time-Share-Objekten sollte nicht übereilt und keinesfalls ohne Mitwirkung eines seriösen Rechtsanwalts oder Notars abgewickelt werden. Dies gilt auch für das Eingehen von „Clubmitgliedschaften“, bei denen man als Clubmitglied time-sharing-ähnliche Rechte erwirbt. Vor Angeboten unseriöser Makler, Kreditgeber oder Vermittler, gleich welcher Nationalität, wird gewarnt.
    Es sind Fälle bekannt geworden, in denen deutsche Anleger mit hohen Gewinnmöglichkeiten von (angeblichen) Investitions- und Kreditunternehmungen, die sich als Briefkastenfirmen in der Dominikanischen Republik herausstellten, angelockt wurden. Aus diesem Grund wird dringend davon abgeraten, sich auf ungesicherte oder fragwürdige Geschäfte einzulassen oder Geld an Personen bzw. Firmen zu überweisen, deren Identität/Seriosität nicht geklärt ist.

    Geld/Kreditkarten
    Landeswährung ist der Dominikanische Peso (DOP). In fast allen Hotels, Geschäften und Restaurants werden Kreditkarten (z.B. Eurocard/Mastercard, Visacard) akzeptiert. Es sind wiederholt Fälle bekannt geworden, in denen mit zuvor in der Dominikanischen Republik genutzten Kreditkarten vor Ort oder in einem Drittland widerrechtliche Zahlungen getätigt wurden. Vor diesem Hintergrund ist grundsätzlich eine Bargeldzahlung dem Einsatz der Kreditkarte vorzuziehen. Zusätzlich sollten für eine mögliche Schadensregulierung gegenüber dem Kreditinstitut die eigenen Aufenthaltsorte und -zeiten nachweisbar dokumentiert sein.
    Devisen sollten nur bei autorisierten Stellen (Banken, Hotels, Wechselstuben) in Landeswährung umgetauscht werden. Zunehmend ist der Umtausch von Euro auch bei den Geschäftsbanken vor Ort möglich. Dominikanische Banken können den Umtausch von 200,- oder 500,- Euro-Scheinen ablehnen. Es wird daher empfohlen, kleinere Banknoten mitzuführen. Auf der Straße sollten Devisen auf keinen Fall getauscht werden, da ein solcher Tausch nicht nur strafbar, sondern auch die Gefahr des Betruges oder des Herausgebens von Falschgeld gegeben ist. Es gibt einige Geldautomaten, an denen mit der Bankkarte Bargeld gezogen werden kann.

    Versorgung im Notfall
    Reisende in die Dominikanische Republik sollten unbedingt auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.
    Es existiert mit der Dominikanischen Republik kein Sozialversicherungsabkommen. Deutsche Krankenkassen kommen für ambulante und stationäre Behandlungen in der Dominikanischen Republik oder gar für einen notwendigen Rücktransport nicht auf. Die Behandlungskosten in Arztpraxen und privaten Krankenhäusern sind deutlich höher als in Deutschland und grundsätzlich vor der Behandlung zu bezahlen. Personen, die ihre Rechnungen nicht begleichen können, werden regelmäßig in der Klinik festgehalten und erst nach Erteilung einer Kostenübernahmeerklärung durch die Krankenversicherung oder Zahlung der entstandenen Behandlungskosten entlassen. Eine einfache Bestätigung der Versicherung über das Bestehen von Auslandskrankenversicherungsschutz oder eine vorläufige Kostenübernahmeerklärung der Versicherung reichen vielen Arztpraxen und privaten Krankenhäusern nicht aus. Es wird daher dringend dazu geraten, bereits bei Aufnahme in ein privates Krankenhaus, zumindest aber frühzeitig vor der Entlassung, mit dem Krankenhaus die Zahlungsmodalitäten zu klären und sich von der Klinik verbindlich bestätigen zu lassen, dass bei Beendigung der Behandlung keine offenen Rechnungen mehr bestehen und das Verlassen des Krankenhauses ungehindert möglich sein wird.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:

    Nach Auskunft der dominikanischen Migrationsbehörde (Dirección General de Migración) müssen ausländische Reisepässe bei der Einreise noch mindestens sechs Monate lang gültig sein.

    Die Praxis und die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Reisende sollten sich vor Antritt der Reise bei ihrer Fluggesellschaft erkundigen.

    Visum

    Deutsche Staatsangehörige benötigen für die einmalige Einreise und einen Aufenthalt bis zu 60 Tagen kein Visum. Der Preis für die bisher bei Einreise zu erwerbende Touristenkarte wird inzwischen in den Flugpreis integriert, der Erwerb bei Einreise entfällt damit.
    Bei einem Aufenthalt von mehr als 60 Tagen muss beim zuständigen Ausländeramt (Departamento de Extranjería, Dirección General de Migración) eine gebührenpflichtige Verlängerung beantragt werden.
    Erfolgt keine Verlängerung, so ist bei der Ausreise am Flughafen ab einem Aufenthalt von mehr als 60 Tagen eine Geldbuße zu zahlen, deren Höhe von der Dauer der Überziehung des zulässigen Aufenthalts abhängt.

    Reisende, die beabsichtigen, ihren regelmäßigen Wohnsitz in die Dominikanische Republik zu verlegen, müssen bei der Botschaft der Dominikanischen Republik in Berlin oder einem Generalkonsulat ein Visum für einen Daueraufenthalt („Residencia“) beantragen. Die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis direkt in der Dominikanischen Republik ist ohne vorheriges auf den Aufenthaltszweck abgestimmtes Einreisevisum nicht mehr möglich. Das Vorhandensein eines gültigen Aufenthaltstitels wird in letzter Zeit durch die dominikanischen Behörden verstärkt kontrolliert, auch bei Straßenkontrollen durch die Polizei. Wird dabei festgestellt, dass ein im Land befindlicher Ausländer keinen gültigen Aufenthaltstitel besitzt, können Strafmaßnahmen bis hin zur Inhaftierung erfolgen.
    Nach Angaben der dominikanischen Migrationsbehörden kann der illegale Aufenthalt im Land zu einer Wiedereinreisesperre führen.

    Ausreisegebühr
    Die bei Ausreise zu entrichtende Flughafensteuer in Höhe von 20,- US-Dollar/€ ist bei den meisten Fluggesellschaften bereits im Flugpreis enthalten. Nur in wenigen Fällen ist sie vom Ausreisenden vor Ort zu zahlen.

    Hinweise für die Ein- und Wiederausreise von Minderjährigen
    Minderjährige, die permanent in der Dominikanischen Republik leben oder auch die dominikanische Staatsangehörigkeit besitzen und nicht mit beiden Elternteilen reisen, benötigen zur Ausreise eine notarielle, von der Procuraduría General de la República Dominicana beglaubigte Genehmigung des nicht mitreisenden Elternteils. Um Probleme bei der Wiederausreise zu vermeiden, sollten allein reisende Minderjährige oder Minderjährige, die nur von einem der sorgeberechtigten Elternteile begleitet werden, die Genehmigung des anderen Sorgenberechtigten (beglaubigt durch die dominikanische Botschaft in Deutschland) mit sich führen.

    Weitere touristische Auskünfte erteilt das Fremdenverkehrsamt der Dominikanischen Republik in Frankfurt am Main.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften


    Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt erlaubt, ab einem Wert von 10.000 US-Dollar aber deklarationspflichtig. Die Meldung erfolgt auf der Zollerklärung, die Reisende bei Ankunft ausfüllen und dem Zoll aushändigen. Zuwiderhandlung ist strafbar.
    Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist verboten.
    Gegenstände für den persönlichen Bedarf dürfen zollfrei eingeführt werden.
    Die Einfuhr von Lebensmitteln ist untersagt.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Drogenkonsum und Drogenhandel sind strafbar, auch bei geringsten Mengen. Bei Verstößen gegen die Drogengesetzgebung werden hohe Strafen verhängt, eine Freilassung gegen Kaution ist ausgeschlossen.
    Nach Drogenkurieren wird – zum Beispiel an Flughäfen wie Punta Cana, Puerto Plata oder Santo Domingo – gezielt gefahndet, auch unter Einsatz von Röntgengeräten und speziell abgerichteten Spürhunden. Dabei werden regelmäßig auch deutsche Drogenkuriere bei der Ausreise von den Behörden entdeckt und festgenommen. Sie werden zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.

    Es ist dringend davon abzuraten, sich auf jegliche Art des Drogengeschäftes bzw. auf den Kontakt mit Drogen einzulassen. Es ist große Vorsicht geboten bei Entgegennahme von Paketen von Fremden und beim unbeaufsichtigten Parken von Fahrzeugen, um unbeabsichtigten Transport von Drogen auszuschließen.

    Im Fall einer Festnahme wird die Kontaktaufnahme mit der Botschaft Santo Domingo empfohlen.

    Medizinische Hinweise


    Aktuelle medizinische Hinweise
    Zika-Virus-Infektion
    Gemäß der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird die Dominikanische Republik mit einer möglichen Übertragbarkeit von Zika-Viren klassifiziert, d.h. Kategorie 1 bzw. 2 der aktuellen WHO-Einteilung, auch wenn u.U. aktuell keine neuen Erkrankungsfälle dokumentiert werden.
    Das Übertragungsrisiko kann dabei sowohl regional als auch saisonal erheblich variieren.
    In Anlehnung an die derzeitigen WHO-Empfehlungen empfiehlt das Auswärtige Amt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, von vermeidbaren Reisen in Regionen der o.g. WHO-Kategorie 1 oder 2 abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist.
    Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie im mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e.V. (DTG) sowie dem Robert Koch-Institut (RKI) abgestimmten Merkblatt Zika-Virus des Gesundheitsdienstes.

    Impfschutz
    Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de.
    Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Mumps, Masern Röteln (MMR), Pneumokokken, Influenza und Gürtelrose (Herpes Zoster).
    Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und ggf. Cholera (s.u.) empfohlen.

    Durchfallerkrankungen und Cholera
    Als Folge der andauernden Cholera-Epidemie im Nachbarland Haiti hat sich der Krankheitserreger auch in der Dominikanischen Republik ausgebreitet. Die Ansteckungsgefahr für Reisende in der Dominikanischen Republik ist sehr gering.
    Zur aktuellen Situation bezüglich Cholera beachten Sie bitte das Cholera-Merkblatt des Auswärtigen Amts.

    Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: kochen oder selber schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden.

    Eine Choleraimpfung ist verfügbar. Sie erfordert eine zweimalige Schluckimpfung mit einem zwei- bis vierwöchigen Vorlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist daher in der Regel nur bei besonderen Expositionen (z. B. Arbeit im Krankenhaus) gegeben, wobei auch die jeweils aktuelle epidemiologische Lage zu beachten ist.

    Dengue-Fieber
    Dengue wird landesweit durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher. Im Jahr 2018 sind mehr als 1000 gesicherte Fälle aufgetreten.
    In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.
    Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s. u.).

    Chikungunya
    Seit April 2014 gibt es wie in anderen Teilen der Karibik auch bestätigte Erkrankungsfälle von Chikungunya in der Dominikanischen Republik.

    Chikungunya zeigt ähnliche Symptome wie Dengue-Fieber (s. o.) und wird ebenfalls über Aedes-Mücken übertragen, so dass in jedem Fall die u. g. persönlichen Mückenschutzmaßnahmen beachtet werden sollten.

    Malaria
    In den letzten Wochen des Jahres 2018 ist es zu einer Zunahme von Malariaerkrankungen gekommen. Dabei handelt es sich fast ausschließlich um die potentiell gefährliche Malaria tropica durch Plasmodium falciparum. 2018 wurden mehr als 400 Malariaerkrankungen bestätigt.
    Betroffen sind La Ciénaga, die Gegend um Hato Nuevo, Nigua und La Guáyiga und Santo Domingo West.

    Eine Chemoprophylaxe wird in der Regel nicht empfohlen, je nach individuellem Reisestil kann jedoch nach reisemedizinischer Beratung die Mitnahme einer Notfallmedikation sinnvoll sein.

    Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
    - körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
    - tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria) Insektenschutzmittel, sog. Repellentien auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
    - ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.

    Ciguatera
    Insbesondere von April bis September besteht die Gefahr, dass Fische giftige Algen aufgenommen haben, die auch beim Menschen zu schweren Vergiftungen führen können (Ciguatera). Den Fischen selbst sind keinerlei Veränderungen anzumerken. Lokale Warnungen sollten beachtet werden.

    HIV/Aids
    Insbesondere durch ungeschützte sexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer HIV-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

    Tollwut
    In der Dominikanischen Republik treten immer wieder einzelne Fälle von Tollwut auf, die zumeist von Hunden, Katzen oder Fledermäusen übertragen werden.

    Medizinische Versorgung
    Das medizinische Versorgungsangebot ist zumindest in Santo Domingo im privaten Sektor z. T. auf europäischem Niveau. Der öffentliche Sektor ist hinsichtlich personeller, apparativer, logistischer und z. T. hygienischer Ressourcen insbesondere in ländlichen Regionen überwiegend defizitär strukturiert.

    Planbare Eingriffe sollten grundsätzlich in Deutschland erfolgen, da auch im privaten Sektor nicht immer Diagnostik- bzw. Behandlungsstandards entsprechend westeuropäischer medizinischer Leitlinien gewährleistet werden können.

    Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass regelmäßig vor der Aufnahme und Behandlung in Privatkliniken - unabhängig von einer bestehenden Auslandskrankenversicherung - eine Vorauszahlung in bar oder per Kreditkarte zu leisten ist. Anderenfalls wird eine Privatklinik in aller Regel keine Diagnostik oder Behandlung vornehmen, siehe auch Versorgung im Notfall.

    Das Auswärtige Amt empfiehlt, sich im Erkrankungsfall auf der Webseite der deutschen Botschaft in Santo Domingo über Ärzte und Krankenhäuser in der Dominkanischen Republik zu informieren. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen, ebenso wie vor einer Reise in die Dominikanische Republik eine individuelle Beratung durch Tropen- bzw. Reisemediziner (zu Beratungsstellen siehe auch www.dtg.org).

    Es wird empfohlen, regelmäßig verwendete Medikamente für den Eigengebrauch im ausreichenden Maße mitzunehmen. Es kann nicht damit gerechnet werden, dass die in Deutschland verschriebenen Arzneimittel auch in der Dominikanischen Republik verfügbar sind.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss (siehe unten) den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbesondere bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
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    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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