El Salvador: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 28 Januar 2019.

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    Letzte Änderungen:
    Medizinische Hinweise
    Redaktionelle Änderungen

    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Kriminalität
    El Salvador hat eine sehr hohe Kriminalitäts- und Gewaltrate, wobei die größte Gefahr im Land von rivalisierenden Jugendbanden ausgeht. Ausländer und Touristen waren bislang nicht das Ziel solcher Gewaltaktionen, es kann aber landesweit nicht ausgeschlossen werden, auch als Unbeteiligte/r betroffen zu sein.
    Reisende können Ziel oder Opfer von Diebstählen, Raubüberfällen, Einbrüchen oder sonstigen Delikten werden. Die Hemmschwelle beim Gebrauch von Gewalt ist sehr niedrig. Im Falle eines Überfalles sollte daher dringend auf Widerstand zu verzichtet werden.
    Besonders gefährdet sind Personen, die gerade Geld in Banken oder am Geldautomaten abgehoben haben. Vom Abheben hoher Bargeldbeträge wird daher dringend abgeraten. Auch das Kopieren von Kreditkartendaten bei Abhebung kommt immer wieder vor. Geldautomaten sollten daher möglichst in sicheren Bereichen wie Einkaufszentren, Hotels oder Banken genutzt werden.
    Es wird dringend empfohlen, Reisedokumente an einem sicheren Platz (z.B. im Hotelsafe) aufzubewahren. Um sich ggfs. ausweisen zu können, sollten Kopien der wichtigsten Unterlagen (Pass etc.) mitgeführt werden.
    Von der Benutzung der Busse des regulären öffentlichen Nahverkehrs wird abgeraten. Die Fahrzeuge sind im Allgemeinen nicht in verkehrssicherem Zustand, viele Busunternehmer werden zudem von kriminellen Gruppen erpresst (Schutzgelderpressungen). Den Geldforderungen wird mit extremer Gewalt Nachdruck verliehen, zahlreiche Überfälle auf Busse sind die Folge (Ermordung von Busfahrern und auch von Passagieren).
    Fernbusse ohne Zwischenhaltestellen weisen allgemein und sicherheitstechnisch weit höhere Standards auf. Mehrere Busunternehmen bieten Direktverbindungen in die Hauptstädte der umliegenden Länder an. Die dafür eingesetzten Busse sind meist in einem guten technischen Zustand.
    Die Fahrt in zugelassenen Taxis ist der Benutzung von Bussen in jedem Fall vorzuziehen. Es wird empfohlen, auch bei kurzen Wegstrecken ein Auto zu benutzen (zugelassene Taxis haben ein „A“ als ersten Buchstaben auf dem Nummernschild). Die Flughafentaxis werden von der Kooperative ACACYA (Tel. +503-2521-1000) betrieben. Reisende sollten unter keinen Umständen auf Taxis oder sonstige Fahrzeuge zurückgreifen, deren Fahrer dort ihre Dienste außerhalb des eingezäunten ACACYA-Parkplatzes anbieten. Im Übrigen wird angeraten, nur registrierte Hoteltaxen zu nutzen oder ein Radiotaxi zu bestellen. Türen und Fenster von Fahrzeugen sollten geschlossen bleiben. Nehmen Sie keine Anhalter mit und halten Sie auch nicht bei einem scheinbaren Unfall, sondern verständigen Sie die nächste Polizeidienststelle (Helfer können bei fingierten Unfällen ausgeraubt werden).

    Naturkatastrophen
    In Mexiko, in Zentralamerika, der Karibik und den südlichen Bundesstaaten der USA ist von Juni bis Ende November Wirbelsturmsaison. Es muss mit Tropenstürmen, starken Regenfällen und unter Umständen auch mit Erdrutschen gerechnet werden. Reisende sollten die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland beachten, die Wettervorhersagen für El Salvador verfolgen und die Hinweise der lokalen Sicherheitsbehörden beachten. Eine Echtzeit-Regenkarte für El Salvador kann man auf der Webseite des salvadorianischen Katastrophenschutzes finden.
    Starkregenfälle können in der Regenzeit (ca. Mai bis Oktober), wie zuletzt 2011 geschehen, innerhalb kurzer Zeit die Infrastruktur im gesamten Land schwer schädigen.
    El Salvador liegt zudem in einer seismisch sehr aktiven Zone, so dass es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommt. Der im Osten El Salvadors bei San Miguel gelegene Vulkan Chaparrastique ist nach wie vor aktiv, der letzte Ascheausstoß erfolgte im März 2018. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis bietet das Deutsche GeoForschungsZentrum.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um eine schnelle Kontaktaufnahme im Notfall zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.


    Allgemeine Reiseinformationen


    Sprache
    Grundkenntnisse im Spanischen sind in vielen Teilen El Salvadors empfehlenswert.

    Infrastruktur/Straßenverkehr
    Insgesamt ist die touristische Infrastruktur noch schwach entwickelt. Das offizielle Tourismusbüro Corsatur organisiert Gruppenausflüge zu Sehenswürdigkeiten. Die Tourismuspolizei bietet auch privaten Gruppen auf Anfrage Begleitung bei Ausflügen an. Weitere Informationen finden sich auf den Webseiten des salvadorianischen Tourismusministeriums und der salvadorianischen Polizei.
    Lateinamerikanische Fluggesellschaften empfehlen, dass Passagiere bei Ausreise mindestens drei Stunden vor Abflug am Flughafen sein sollten.
    Bei Reisen in das Landesinnere El Salvadors ist Vorsicht geboten. Nächtliche Reisen außerhalb der Städte und auf abgelegenen Strecken sollten auf jeden Fall vermieden werden, nicht allein reisen.
    Auf Wandertouren oder ähnliche Ausflüge ohne kundige Begleitung abseits der Hauptverkehrsstraßen sollte verzichtet werden.
    Von Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit, auch im eigenen PKW oder Mietwagen, wird nicht nur wegen der Kriminalität, sondern auch wegen der erhöhten Unfallgefahr dringend abgeraten.
    In San Salvador, Santa Ana und San Miguel, sowie den Departamentos La Paz, La Libertad, Cuscatlán, Usulután und Sonsonate ist besondere Vorsicht geboten.
    Im Straßenverkehr ist zudem erhöhte Vorsicht wegen des oft schlechten Zustandes der Fahrbahnen (gestohlene Kanaldeckel) und der allgemein gefährlichen Fahrweise geboten. Reisende sollten sich auf die Hauptstraßen beschränken und Reisen ins Landesinnere auf Nebenstraßen unbedingt vermeiden. Grundsätzlich sollten Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit unterlassen werden.
    Bei den Büros internationaler Mietwagenfirmen in San Salvador können Autos angemietet werden. Dabei ist auf ausreichenden Versicherungsschutz (Haftpflicht) zu achten.

    Führerschein
    Der internationale Führerschein sollte mitgeführt werden und ist nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

    Baden im Meer
    Besondere Vorsicht ist beim Baden im Meer wegen der gefährlichen Meeresströmungen angebracht. Da diese Unterwasserströmungen bis dicht an den Strand heranreichen, sollte man sich nicht vom Ufer entfernen. Rettungsschwimmer oder Rettungsboote gibt es normalerweise nicht. Wie vor allen Küstengewässern Amerikas besteht ferner die Möglichkeit, dass sich Haifische in die Nähe der Küste verirren.

    Geld/Kreditkarten
    Der US-Dollar ist neben dem (de facto nicht mehr benutzten) salvadorianischen Colón offizielle Landeswährung. Allerdings werden oft nur kleinere Scheine akzeptiert (in der Regel nur bis zum Wert von 20,- US-Dollar). Der Colón zirkuliert nicht mehr, manchmal werden jedoch noch Preise in Colón angegeben. Der feste Wechselkurs beträgt 1,- US-Dollar = 8,75 Colón. Internationale Kreditkarten werden in vielen Geschäften und Restaurants akzeptiert (Visa und Mastercard sind am weitesten verbreitet, weniger Amex und Diners Club).
    Das Abheben von kleineren Beträgen (meist bis 400 US-Dollar) mit der Bankkarte an den meisten Geldautomaten möglich. Eine sehr schnelle und sichere Geldversorgung ist im Notfall durch „Western-Union-Money-Transfer“ über die Reise-Bank AG möglich.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Bei Einreise auf dem Luftweg muss das Reisedokument noch sechs Monate gültig sein.
    Bei Einreise auf dem Landweg reicht es aus, wenn das Reisedokument am Tag der Einreise noch gültig ist.
    Auch für Kinder empfiehlt sich die Ausstellung eines Reisepasses, da es keine Direktflüge nach Deutschland gibt und die USA Kinderreisepässe nicht ohne Visum anerkennen.
    Minderjährige jeglicher Staatsangehörigkeit, die allein oder in Begleitung eines Elternteils aus El Salvador ausreisen und sich mehr als 180 Tage im Land aufgehalten haben, benötigen eine formelle Ausreisegenehmigung der Eltern bzw. des anderen Elternteils. Nähere Informationen und Vordrucke bietet die salvadorianische Migrationsbehörde.

    Visum
    Für die Einreise nach El Salvador benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen. Bei der Einreise sollte darauf geachtet werden, dass die Bewilligung, die im Pass eingetragen wird, für den gesamten Aufenthalt (bis zu 90 Tagen) eingetragen wird, um eine spätere Verlängerung der Einreisebewilligung zu vermeiden. Für Reisende im sogenannten CA-4-Gebiet (El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua) gilt die Sonderreglung, dass ein touristischer Aufenthalt von maximal 90 Tagen in diesem Raum zulässig ist. Bei Einreise von einem anderen CA-4-Staat erhalten Reisende oftmals keinen Aus- und Einreisestempel (Ausnahme derzeit Guatemala).

    Ein- und Ausreise über die USA
    Bei Ein- und Ausreise über die USA sind die Einreisebestimmungen für die USA zu beachten.

    Einreise mit Pkw
    Erfolgt die Einreise mit einem Fahrzeug, muss dieses beim Zoll deklariert werden.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften


    Die Ein- und Ausfuhr von Fremd- und Landeswährung ist unbeschränkt möglich, ab einem Wert von 10.000 US-Dollar jedoch bei Ein- bzw. Ausreise zu deklarieren.

    Immer noch tragen Millionen von Touristen jedes Jahr zum Raubbau an vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten bei. Auch die Ausfuhr von Antiquitäten, archäologischen Fundstücken u.Ä. ist in vielen Ländern unter Androhung hoher Strafen verboten. Verlassen Sie sich nicht auf gegenteilige Auskünfte von Händlern! Verzichten Sie auf Produkte wie: Schildkröteneier und andere Produkte aus dem toten Körper von Schildkröten, andere lebende oder ausgestopfte Tiere, Kroko- und Schlangenhaut, Korallen und Muscheln, Schmetterlinge, Kakteen und Orchideen.

    Der Zoll beschlagnahmt zudem alle Souvenirs aus Tier- und Pflanzenprodukten ohne amtliche Begleitpapiere. Es drohen empfindliche Geldbußen und Haftstrafen.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Besondere Vorsicht sollten Sie beim Führen eines Kraftfahrzeugs walten lassen. Bei einem Unfall mit Personenschaden droht eine sofortige Inhaftierung (bis zu 72 Stunden) sowie Beschlagnahmung von Papieren und Fahrzeug.

    Vor Drogenkonsum wird nachdrücklich gewarnt. Selbst bei Mitführung weniger Gramm drohen hohe Strafen. Haftstrafen müssen - unter schwer erträglichen Bedingungen - in El Salvador verbüßt werden.

    Der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen wird in El Salvador unnachsichtig verfolgt und mit hohen Strafen belegt. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass solche Taten, wenn sie von Deutschen oder an Deutschen im Ausland begangen werden, auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden.

    Homosexualität ist in El Salvador legal. Diskriminierungen sind jedoch möglich.

    Verstöße gegen Ausfuhrbestimmungen im Hinblick auf Antiquitäten, geschützte Tiere und Pflanzen können strafrechtlich verfolgt werden.

    Auch Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen, z. B. Überschreitung der maximalen Aufenthaltsdauer sind mit Geldbußen belegt, haben aber auch schon zu Haftstrafen geführt.

    Medizinische Hinweise


    Aktuelle medizinische Hinweise
    Die WHO hat im Januar 2019 einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Eine Überprüfung und ggf. Ergänzung des Impfschutzes gegen Masern für Erwachsene und Kinder wird daher spätestens in der Reisevorbereitung dringend empfohlen.

    Impfschutz
    Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich. Dies gilt für alle Reisenden ab dem vollendeten ersten Lebensjahr (siehe auch www.who.int). Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen.
    Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza, Pneumokokken und Herpes Zoster (Gürtelrose).
    Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.

    Zika-Virus-Infektion
    Gemäß der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird El Salvador mit einer möglichen Übertragbarkeit von Zika-Viren klassifiziert, d.h. Kategorie 1 bzw. 2 der aktuellen WHO-Einteilung, auch wenn u.U. aktuell keine neuen Erkrankungsfälle dokumentiert werden.
    Das Übertragungsrisiko kann dabei sowohl regional als auch saisonal erheblich variieren.
    In Anlehnung an die derzeitigen WHO-Empfehlungen empfiehlt das Auswärtige Amt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, von vermeidbaren Reisen in Regionen der o.g. WHO-Kategorie 1 oder 2 abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist.
    Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie im mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e.V. (DTG) sowie dem Robert Koch-Institut (RKI) abgestimmten Zika-Merkblatt des Gesundheitsdienstes.

    Malaria
    Ganzjährig besteht ein sehr geringes Risiko an der Grenz zu Guatemala in der Provinz Santa Ana, Ahuachapán und La Unión. Hierbei handelt es sich in weniger als 1% der Fälle um eine Malaria tropica durch P. falciparum.
    Eine Chemoprophylaxe oder Notfallmedikation mit Chloroquin kann im Einzelfall nach reisemedizinischer Rücksprache sinnvoll sein.
    Alle übrigen Gebiete gelten als malariafrei.
    Persönliche Mückenschutzmaßnahmen werden in jedem Fall empfohlen (s.u.).

    Dengue-Fieber
    Dengue wird landesweit durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher.
    In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden extrem selten.
    Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Vermeidung von Mückenstichen.

    Chikungunya
    Aktuell gibt es, ausgehend von der Karibik Insel St. Martin im Januar 2014 wie in anderen Gebieten der Region inzwischen auch Fälle von Chikungunya in El Salvador.Chikungunya zeigt ähnliche Symptome wie Dengue-Fieber (s.o.) und wird ebenfalls über Aedes-Mücken übertragen, so dass in jedem Fall die u.g. persönlichen Mückenschutzmaßnahmen beachtet werden sollten, siehe Merkblatt Chikungunya.
    Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlenganztägig (Dengue und Chikungunya) und in den Abendstunden und nachts (Malaria)
    - ganzkörperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
    - Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
    - ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
    Siehe dazu auch das Merkblatt Expositionsprophylaxe.

    Durchfallerkrankungen und Cholera
    Durchfallerkrankungen bei Reisenden sind häufig, zum Teil auch schwer. Sie sind in den meisten Fällen vermeidbar durch Beachtung einfacher Regeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Bei Nahrungsmitteln gilt: kochen oder schälen. Halten Sie Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden.

    Trypanosomiasis („Mal de Chagas“)
    In El Salvador kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. Einen Schutz gegen Bisse können korrekt angebrachte Bettnetze bieten. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen am Herzen und des Verdauungstraktes auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende an Chagas zu erkranken sehr gering.

    HIV/AIDS
    Durch ungeschützte sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

    Medizinische Versorgung
    Das Angebot zur Gesundheits- und Notfallversorgung ist mit Ausnahme der Hauptstadt San Salvador insbesondere in ländlichen Gebieten unzureichend, d.h. in der Regel nicht mit europäischen technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Deshalb sollte unbedingt vor Reiseantritt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden, die einen Rücktransport im Notfall mit einschließt.

    Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle oder einen Tropen- bzw. Reisemediziner beraten, siehe z.B. www.dtg.org.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden können nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
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