Entgeltordnung für die Benutzung des Gewerbeschadstoffmobils vom 01.02.2017

Dieses Thema im Forum "Bekanntmachungen des Rhein-Kreises Neuss" wurde erstellt von Roki Portal Redaktion, 8 Februar 2017.

  1. § 1 Entgeltpflicht (1) Für die Inanspruchnahme des Gewerbeschadstoffmobils werden Entgelte erhoben. (2) Entgeltpflichtig sind die Nutzer des Gewerbeschadstoffmobils. (3) Die Entgeltschuld

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