Landgericht Köln kippt Klauseln der "almado-ENERGY": Klartext bei Neukundenbonus-Modalitäten

Dieses Thema im Forum "Neuigkeiten - So Dies und Das" wurde erstellt von Roki Portal Redaktion, 4 August 2016.

  1. In einem Verfahren der Verbraucherzentrale NRW hat das Landgericht Köln mit Urteil vom 27. Juli 2016 (Az: 26 O 505/15, nicht rechtskräftig) der 365 AG (besser bekannt unter der Marke "almado-ENERGY") Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) untersagt, die Kunden überraschend und intransparent von der Gutschrift des Neukundenbonus ausschließen. Kunden müssten nicht mit solchen Einschränkungen rechnen. Die Verbraucherzentrale NRW hilft Betroffenen mit einem Musterbrief, vorenthaltene Bonuszahlungen zurückzufordern.

    Obwohl die 365 AG auch Kunden mit Photovoltaikanlagen, Elektrospeicherheizungen und Wärmepumpen mit Strom belieferte, verweigerte der Versorger ihnen mit Verweis auf seine AGB die Gutschrift des Neukundenbonus bei der Jahresrechnung. Argument: Der Kunde müsse das Unternehmen darüber informieren, dass er solche besonderen Anlagen betreibe. Andernfalls begehe er einen Vertragsverstoß, der den Bonusanspruch ausschließe. Das Landgericht Köln (LG) bestätigte in seinem Urteil jetzt die Auffassung der Verbraucherzentrale NRW: Verbraucher müssten – so die Richter – angesichts der Werbung der 365 AG nicht mit derartigen überraschenden Einschränkungen rechnen, wie sie diese Klausel formuliert. Ein solcher Ausschluss müsse vielmehr "deutlich und außerhalb der AGB" erfolgen.

    Nicht nur als überraschend, sondern auch als intransparent bewerteten die Richter eine weitere Klausel im Kleingedruckten. Mit Verweis hierauf war auch Kunden, die Strom geringfügig für berufliche oder gewerbliche Zwecke verbrauchten, die Bonusgutschrift verwehrt worden. Dort hatte sich der Versorger den Bonus sowie Frei-Kilowattstunden in Privatkundentarifen ausschließlich für Haushaltskunden bei ausschließlich privater Nutzung vorbehalten. Die Richter erklärten diese Bedingung für unwirksam, weil einem durchschnittlichen Kunden nicht klar sei, wann eine ausschließlich private Nutzung vorliegt.

    "Verbraucher, denen der Neukundenbonus unter Berufung auf eine der beiden Klauseln bislang vorenthalten wurde, können sich auf das Urteil des LG Köln stützen und darauf bestehen, dass die Gutschrift auch erfolgt", so Jürgen Schröder, Energierechtsjurist der Verbraucherzentrale NRW. Ausgenommen sind tatsächliche Gewerbekunden, die den Stromanschluss zu mehr als 50 Prozent gewerblich nutzen. Den Musterbrief für die Rückforderung gibt es unter www.verbraucherzentrale.nrw/bonus-365.

    In dem Verfahren hatte das Landgericht der 365 AG auch die Verwendung von vier weiteren Klauseln untersagt, so zum Beispiel eine unwirksame Preisanpassungsklausel, die Kunden das gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsrecht bei Preisänderungen aufgrund staatlich veranlasster Preiskomponenten vorenthält.

    Das Urteil ist nachzulesen unter: www.verbraucherzentrale.nrw/urteilsdatenbank

    Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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