POL-NE: Angetrunken im Auto unterwegs - Einsicht Fehlanzeige: Vier Polizisten leicht verletzt

Dieses Thema im Forum "Infos der Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss" wurde erstellt von Polizei Rhein-Kreis Neuss RSS, 3 August 2020.

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    03.08.2020 – 15:19

    Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss

    Meerbusch (ots)

    Zeugen einer Verkehrsunfallflucht verständigten in der Nacht zu Samstag (1.8.), um kurz nach Mitternacht die Polizei. Sie schilderten, dass ein Auto, besetzt mit vier jungen Leuten an der Straße "Zur Rheinfähre" gegen einen Zaun und dann davon gefahren sei.

    Dank des abgelesenen Kennzeichens gelang es der Polizei, den betroffenen Wagen auf der Kierster Straße anzuhalten. Die erst 18-jährige junge Frau hinter dem Steuer hatte, trotz Fahrerlaubnis auf Probe, offenbar Alkohol getrunken, was ein Atemalkoholtest bestätigte.

    Zwei Beifahrer, junge Männer im Alter von 16 und 18 Jahren, reagierten unmittelbar aggressiv auf die Maßnahmen der Polizisten, bauten sich drohend vor den Beamten auf und versuchten die angetrunkene Fahrerin wegzuziehen und attackierten im Folgenden auch die Polizisten. Selbst mit angelegten Handschellen widersetzten sie sich den Maßnahmen und traten nach den eingesetzten Beamten. Auch die vormalige Autofahrerin verhielt sich uneinsichtig und versuchte, die Ordnungshüter von ihren Bekannten wegzuziehen und diese zu befreien.

    Mit Unterstützung weiterer Polizeikräfte gelang es schließlich, die streitlustigen jungen Leute zur Polizeiwache zu transportieren. Insbesondere die 18-jährige Ratingerin provozierte und beleidigte weiterhin ohne Unterlass. Letztlich spukte sie einer Beamtin in das Gesicht.

    Vier am Einsatz beteiligte Polizisten wurden leicht verletzt, konnten ihren Dienst aber weiter versehen.

    Die drei jungen Leute erwarten nun Ermittlungsverfahren wegen unter anderem des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs, Beleidigung, Widerstand sowie tätigen Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Bei einem der männlichen Insassen stellten die Polizisten zudem ein Utensil zum Drogenkonsum mit entsprechenden Anhaftungen sicher, so dass auch wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt wird.

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