POL-NE: Nach Tötungsdelikt in Neuss - Untersuchungshaft gegen Verdächtigen angeordnet

Dieses Thema im Forum "Infos der Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss" wurde erstellt von Polizei Rhein-Kreis Neuss RSS, 6 Mai 2019.

  1. 06.05.2019 – 10:55

    Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss

    Neuss (ots)

    Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf und der Polizei im Rhein-Kreis Neuss

    Wir berichteten mit zwei Pressemitteilungen vom 26.04.2019 (12:04 Uhr und 17:12 Uhr) über ein Tötungsdelikt an der Gladbacher Straße in Neuss-Weissenberg.

    Ein 31-Jähriger aus Meerbusch steht im Verdacht, am Freitagmorgen, 26.04.2019, eine 27-jährige Frau aus Neuss durch vier Schüsse so schwer verletzt zu haben, dass sie kurz darauf an den Folgen starb.

    Der mutmaßliche Täter war geflüchtet und hatte sich (möglicherweise in Suizidabsicht) auf nahe gelegene Bahngleise begeben und war von einem herannahenden Zug erfasst worden. Ein Rettungshubschrauber brachte den 31-Jährigen in eine Klinik. Der Mann konnte aufgrund der schweren Verletzungen und der daraus resultierenden Behandlung zunächst nicht vernommen werden.

    Die Polizei hatte noch am 26.04.2019 eine Mordkommission, unter der Leitung der Polizei in Düsseldorf, eingerichtet.

    In der Nähe der Bahngleise hatte die Polizei am Freitagmittag (26.04.2019) eine scharfe Schusswaffe sichergestellt. Die Mordkommission prüft, ob es sich hierbei um die Tatwaffe handelt. Auch die Herkunft der Waffe ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen.

    Der mutmaßliche Täter wird derzeit weiter in einem Krankenhaus behandelt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Düsseldorf erfolgte am Freitagnachmittag (03.05.) die Vorführung des Verdächtigen. Ein Richter ordnete Untersuchungshaft wegen des Vorwurfs des Mordes an. Der Verdächtige macht bislang keine Angaben zum Tatvorwurf.

    Zu den möglichen Hintergründen der Tat geben Polizei und Staatsanwaltschaft bekannt, dass der mutmaßliche Täter und das spätere Opfer ein Paar waren. Vor einigen Monaten sei die Trennung erfolgt. Am 03.04.2019 hatte das Amtsgericht Neuss auf Antrag der 27-Jährigen eine einstweilige Anordnung erlassen. Daraus geht unter anderem hervor, dass der 31-Jährige jegliche Kontaktaufnahmen zur Neusserin zu unterlassen hat und sich ihr nicht nähern darf.

    Die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft dauern an.

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