Rücksichtnahme im Straßenverkehr

Dieses Thema im Forum "Pressemitteilungen" wurde erstellt von Roki Portal Redaktion, 25 Juli 2019.

  1. Rücksichtnahme im Straßenverkehr
    Gemäß § 1 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung erfordert die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und
    gegenseitige Rücksicht.
    So beginnt die bundeseinheitliche Regelung der Verordnung über den Straßenverkehr. Dieser Grundsatz sollte in
    allen Lebenslagen selbstverständlich sein. Dennoch hat der
    Gesetzgeber diesen Grundsatz explizit an den Anfang dieser Rechtsnorm gesetzt. Denn gerade das Verhalten bzw.
    das Benehmen im Straßenverkehr trägt nicht nur zu einem
    geordneten Ablauf bei, sondern rettet es Leben!
    Allgemein wird in letzter Zeit beklagt, dass die Rücksichtslosigkeit mancher Autofahrer im fließenden als auch im ruhenden Verkehr Gefahrensituationen heraufbeschwören.
    So kommt es beispielsweise nicht selten vor, dass ohnehin
    schon schmale Gehwege mit Fahrzeugen zugeparkt werden. Schüler im Grundschulalter, Mütter mit Kinderwagen
    sind dann gezwungen, den für sie sicheren Bürgersteig zu
    verlassen und die Fahrbahn zu nutzen.
    Das Ordnungsamt weist daher darauf hin, dass Bürgersteige grundsätzlich nicht zum Parken freigegeben sind. Wer
    hier parkt, riskiert eine gebührenpflichtige Verwarnung und
    bei einer gefährlichen Parksituation außerdem eine teure
    Abschleppaktion.
    Man sollte weiterhin bedenken, dass durch falsch parkende
    Fahrzeuge auch lebensnotwendige Verkehrsteilnehmer wie
    Rettungsdienst
    - und Feuerwehrfahrzeuge blockiert werden.
    Richtiges Parken kann daher auch Leben retten.

    Durch den bundeseinheitlichen Verwarnungsgeldkatalog
    werden die nachstehend aufgeführten "Parkplätze" für den
    Halter sehr teuer:

    Parken im absoluten Halteverbot (Zeichen 283) 15 €
    Parken im Halteverbot mit Behinderung 25 €
    Parken im eingeschränkten Haltverbot 15 €
    Parken auf Gehweg 20 €
    Parken auf einen Sonderparkplatz für
    Schwerbehinderte 35 €
     

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