Südsudan: Reisewarnung

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 20 März 2019.

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    Letzte Änderungen:
    Aktuelle Hinweise (Entfall)
    Landesspezifische Sicherheitshinweise - Reisewarnung
    Medizinische Hinweise
    Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen

    Landesspezifische Sicherheitshinweise - Reisewarnung


    Vor Reisen nach Südsudan wird gewarnt.
    Innenpolitische Lage
    Die Sicherheitslage ist instabil und von vielen Konflikten auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene gekennzeichnet. In den Landesteilen Central Equatoria, Western Equatoria, in den Grenzgebieten zu Uganda und der Demokratischen Republik Kongo, aber vereinzelt auch in Bahr el Ghazal, Unity State und Upper Nile kommt es weiterhin immer wieder zu begrenzten bewaffneten Auseinandersetzungen.
    In der Hauptstadt Dschuba kommt es immer wieder zu nächtlichem Schusswaffengebrauch.
    In Südsudan bestehen außerhalb der größeren Städte vielerorts Gefahren durch gewaltsam ausgetragene interkommunale Konflikte, marodierende Sicherheitskräfte und Kriminalität.
    Bei Überlandfahrten in Südsudan wird empfohlen, sich zuvor mit UNDSS in Verbindung zu setzen und deren Empfehlungen hinsichtlich polizeilicher oder militärischer Eskortierung zu befolgen.
    Es ist Ausländern derzeit nicht möglich, ohne weiteres nach Südsudan einzureisen und sich im Land frei zu bewegen. Ausländer werden unter Hinweis auf angeblich notwendige Genehmigungen verstärkt von Sicherheitskräften angehalten und erpresst.
    Mit Neuabschluss eines Friedensvertrags im September sind politisch motivierte Kampfhandlungen zwischen den Konfliktparteien mit wenigen Ausnahmen, vor allem in Zentraläquatoria, landesweit zurückgegangen. Dennoch bleibt das Gewaltniveaugegen die Zivilbevölkerung allgemein sehr hoch.
    Die Grenzziehung zwischen Sudan und Südsudan ist nach wie vor ungeklärt. Auch operieren Rebellenverbände aus dem Sudan im Grenzgebiet zwischen beiden Staaten. Dies kann zu bewaffneten Auseinandersetzungen in der Grenzregion zum Sudan führen.
    Es wird empfohlen, militärische Einrichtungen, Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden.

    Kriminalität/Entführungen
    Die Kriminalität nimmt zu. Im Grenzgebiet zu Uganda, zur Zentralafrikanischen Republik und zur Demokratischen Republik Kongo kommt es zudem zu Übergriffen durch marodierende Bewaffnete und Kriminelle.
    Für Angehörige westlicher Staaten besteht ein erhebliches Risiko, Opfer von Entführungen zu werden.

    Landminen
    Weiterhin besteht eine erhebliche Gefahr durch Landminen.

    Krisenvorsorgeliste
    Reisenden, die trotz Reisewarnung nach Südsudan reisen, wird dringend empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.


    Allgemeine Reiseinformationen


    Vor Reisen nach Südsudan wird gewarnt.

    Infrastruktur/Straßenverkehr
    Die Infrastruktur in Südsudan ist in vielerlei Hinsicht unzureichend. Versorgungsmängel (u. a. Treibstoffknappheit) sind weit verbreitet. Daher ist eine sorgfältige Planung von Reisen sehr wichtig. So sind Reisen außerhalb des Großraums der Hauptstadt Dschuba wegen mangelnder Infrastruktur, insbesondere während der Regenzeit von Mai bis Oktober, und aufgrund von Sicherheitsgefährdungen nur sehr eingeschränkt möglich.
    Flugreisen innerhalb des Landes bieten verschiedene Luftfahrtgesellschaften an. Hinsichtlich des Wartungszustandes der Maschinen liegen keine sachkundigen Erkenntnisse vor, jedoch muss aufgrund des Eindrucks von Reisenden davon ausgegangen werden, dass er nicht westlichen Standards entspricht.
    Die Unfallgefahr bei Fahrten über Land darf wegen der schlechten Straßen nicht unterschätzt werden. Mit Bandenüberfällen, aber auch mit willkürlichen Maßnahmen der Polizei oder anderer Sicherheitsorgane, muss jederzeit gerechnet werden. Nachtfahrten sollten ganz vermieden werden.
    Eine Durchquerung des Landes ist weder in Nord-Süd- noch in Ost-West-Richtung gefahrlos möglich.

    Führerschein
    Der Internationale Führerschein ist zwar nicht vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen und ist nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

    Besondere Verhaltenshinweise
    Empfohlen wird klimaangepasste, vor Insektenstichen schützende Kleidung. In der Öffentlichkeit sollten Frauen auf das Tragen von kurzen Hosen und kurzen Röcken verzichten.

    Geld/Kreditkarten
    Landeswährung ist das Südsudanesische Pfund.
    Kreditkarten können in Dschuba in ausgewählten Geschäften und Hotels verwendet werden (nur Visa). Ausländische Bankkarten können in Südsudan nicht verwendet werden. Reisende müssen Bargeld (bevorzugt US-Dollar) in ausreichender Menge zur Finanzierung ihres Aufenthaltes mitführen. US-Dollarnoten sollten aktuell sein, ältere Scheine werden häufig zurückgewiesen. Bevorzugt werden 100 US-Dollarnoten.

    Versorgung im Notfall
    Konsularische Unterstützung für Deutsche kann derzeit vor Ort durch deutsche Auslandsvertretungen nicht geleistet werden.
    Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer Reiserückholversicherung ist zwingend notwendig, siehe auch Medizinische Versorgung. Ob dieser überhaupt gewährt werden kann, sollte vorab mit einem Reiseversicherungsanbieter geklärt werden.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Vor Reisen nach Südsudan wird gewarnt.

    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Nicht bekannt

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Nicht bekannt

    Anmerkungen:
    Das Reisedokument muss mindestens sechs Monate gültig sein.

    Visum
    Für die Einreise nach Südsudan wird ein Visum benötigt, zuständig ist die südsudanesische Botschaft in Berlin. Ohne Visum eingereiste Ausländer laufen Gefahr, wegen Verstoßes gegen die Aufenthaltsbestimmungen inhaftiert zu werden.

    In jüngster Zeit mehren sich die Forderungen, bei Seminaren, Workshops oder sonstigen Aktivitäten von Nichtregierungsorganisationen eine Vorabgenehmigung des jeweiligen südsudanesischen Partners einzuholen.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften


    Privatreisenden dürfen bis zu 10.000 US-Dollar steuer- und abgabenfrei einführen. Bei Überschreitung dieses Betrages fallen 10% Zoll und 15% Steuer an. Von dieser Regelung ausgenommen sind Reisende im Auftrag von Hilfsorganisationen, die Projektgelder mitführen und den beabsichtigten Verwendungszweck der mitgeführten Mittel durch ein Bestätigungsschreiben der betreffenden Organisation nachweisen können.

    Alkohol und Zigaretten dürfen in international üblichen Mengen eingeführt werden.

    Die Ausfuhr von Funden aus den antiken Grabungsstätten und von geschützten Pflanzen und Tieren (u. a. Elfenbein, siehe auch Anhang zum Washingtoner Artenschutzabkommen) ist nicht erlaubt.

    In Südsudan sind die Einfuhrbestimmungen ansonsten noch nicht abschließend geregelt. Es muss deshalb bei der Einreise unter Umständen mit Einzelfallenscheidungen gerechnet werden.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Einfuhr, Herstellung, Handel, Transport, Konsum, Besitz und Erwerb von Drogen, stehen unter Strafe.

    Das Fotografieren und Filmen von Militäreinrichtungen, Uniformierten und strategisch bedeutenden Objekten (Ministerien, militärische und polizeiliche, sowie andere öffentliche Einrichtungen aller Art, Bahnhöfe, Brücken, Flugplätze) ist nicht gestattet. Bei Verstößen ist mit hartem Vorgehen der Sicherheitskräfte zu rechnen. Professionelle Fotografen und Journalisten bedürfen einer gebührenpflichtigen Fotoerlaubnis des Informationsministeriums.

    Medizinische Hinweise


    Vor Reisen nach Südsudan wird gewarnt.

    Aktuelle medizinische Hinweise
    Die WHO hat im Januar 2019 einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Eine Überprüfung und ggf. Ergänzung des Impfschutzes gegen Masern für Erwachsene und Kinder wird daher spätestens in der Reisevorbereitung dringend empfohlen.

    Seit Juli 2018 ist in der benachbarten Demokratischen Republik Kongo ein Ausbruch der Ebola-Virus-Krankheit bekannt. Um eine Einschleppung nach Südsudan zu verhindern, finden bei Einreise aus der Demokratischen Republik Kongo in Südsudan derzeit entsprechende Gesundheitsuntersuchungen (Screening) statt. Bei bestätigtem Verdacht auf die Ebola-Virus-Erkrankung ist von erweiterten Maßnahmen, z.B. Quarantäne, auszugehen. Aktuelle Informationen zum Ebola-Ausbruch bieten die reisemedizinischen Hinweise zur Ebola-Virus-Infektion in der Demokratischen Republik Kongo.

    Impfschutz
    Ein Gelbfieberimpfnachweis wird bei Einreise von allen Reisenden ab dem Alter von 9 Monaten verlangt und ist medizinisch auch sinnvoll.
    Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich jeder Reise zu überprüfen und zu vervollständigen.
    Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza, Pneumokokken und Herpes Zoster (Gürtelrose).
    Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
    Eine Cholera-Impfung kann im Einzelfall sinnvoll sein, insbesondere wenn man keinen Einfluss auf die Qualität des genutzten Trinkwassers oder Zugriff auf sichere Lebensmittel hat.

    Dengue-Fieber
    Dengue wird landesweit, wie in seinen südwestlichen und südöstlichen Nachbarländern – wenn auch unregelmäßig und unstetig gemeldet. Es wird durch tagaktive Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.
    Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen.

    Malaria
    In Südsudan gibt es ein ganzjährig hohes Malariarisiko, das sich auch auf die Städte erstreckt. 90% der Fälle sind auf Plasmodium falciparum (Malaria tropica) zurückzuführen. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

    Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) dringend empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.

    Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden eine Merkblatt Expositionsprophylaxe empfohlen. Speziell sollte auf folgende Punkte geachtet werden:
    • körperbedeckende helle, ggf. imprägnierte Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden)
    • tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
    • unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen

    HIV/AIDS
    HIV/AIDS ist im Lande ein zunehmendes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

    Durchfallerkrankungen und Cholera
    Cholera ist im Südsudan endemisch. Auch momentan sind in einigen Landesteilen Choleraausbrüche zu verzeichnen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes und desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

    Weitere Infektionskrankheiten
    Ostafrikanische Schlafkrankheit
    Im Süden des Landes kommt es zu Schlafkrankheitsinfektionen (westlicher Teil Zentraläquatorias und Westäquatoria). Die Schlafkrankheit wird durch große tagaktive und agressive Fliegen (Tse Tse) mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen. Vermeidung der Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u. a. Vorsicht bei Fahren mit offenen Jeeps) und entsprechende Kleidung ist hier besonders angeraten.

    Schistosomiasis (Bilharziose)
    Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen. Vom Baden in Süßwassergewässern sollte daher konsequent abgesehen werden. Auch angeblich sichere Gewässer und auch der Nil stellen ein Risiko dar. Laut Aussage des WHO Landesbüros sind alle Süßwassergewässer im Südsudan bilharzioseinfestiert.

    Meningokokken-Krankheit
    Die bakterielle Hirnhautentzündung mit hauptsächlicher Übertragung in den trockenen Monaten Dezember bis April tritt auf. Entsprechend der Reiseform und Reisezeit kann eine Impfung gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY auch bei einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen indiziert sein.

    Viszerale Leishmaniasis (Kala-Azar)
    Südsudan ist Endemiegebiet der viszeralen Leishmaniasis. Es handelt sich um eine die inneren Organe befallende tödliche parasitäre Infektion. Schutz vor der vorwiegend Dämmerungs- und nachtaktiven Überträgermücke beachten!

    Afrikanisches Zeckenbissfieber
    Häufige fieberhafte Infektionskrankheit nach Aufenthalt in Ostafrika ist das afrikanische Zeckenbissfieber (african tick bite fever).
    Der Erreger, Rickettsia africae, wird durch z.T. sehr stechagressive Zecken bei ungeschütztem Aufenthalt in Gras- und Savannenlandschaften übertragen. Die Erkrankung ist durch Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und später durch einen Hautausschlag (Exanthem) gekennzeichnet. Charakteristisch ist die blutverkrustete Einstichstelle (Eschar), die oft zunächst nicht bemerkt wird. Doxyzyclin zur Behandlung ist gut wirksam. Schutz ist nur durch adäquate Kleidung, Insektenabwehrmittel und Körperkontrolle auf Zecken nach Rückkehr möglich.

    Sonstige Gesundheitsgefahren
    Gifttiere

    In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden incl. Todesfolge bewirken kann, dennoch sind Schlangenbisse ungewöhnlich und erfolgen selten unprovoziert! Der Mensch steht nicht auf dem Speisezettel der Giftschlange. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Werden Schlangen angetroffen, sollte ein gebührender Abstand eingehalten werden. Keinesfalls sollten sie angefasst, gefangen oder provoziert werden. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte z. T. auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßer, Ameisen u. a.) vor. Auch diese Tiere sollten nicht angefasst oder gereizt werden, ansonsten gilt auch hier: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.

    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Versorgung im Lande, auch in Dschuba ist mit der in Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch ungenügend. Durch den langjährigen Bürgerkrieg sind weiterhin große Teile der medizinischen Infrastruktur zerstört. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden daher dringend empfohlen. Darüber hinaus wird für alle Reisenden der Abschluss einer lokalen Evakuierungsversicherung bei AMREF-Flying Doctors empfohlen. Dies kann über das Internet vor Reisebeginn erfolgen. Die Karte mit den Nummern der Alarmzentrale in Nairobi sollte man mit sich führen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.

    Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen/ Tropenmediziner*innen/ Reisemediziner*innen persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben, siehe z.B. www.dtg.org.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen rechtlichen Vorbehalt den folgenden wichtigen Hinweis.

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden können nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
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