Saudi-Arabien: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 10 Dezember 2018.

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    Letzte Änderungen:
    Medizinische Hinweise

    Aktuelle Hinweise


    Seit Anfang November 2017 kommt es immer wieder zu‎ Raketenangriffen auf die Hauptstadt Riad, Abha und Jizan. Die Angriffe konnten weitestgehend schadlos abgefangen werden, jedoch sind diese weiterhin auch auf andere Ziele nicht gänzlich auszuschließen.
    Reisende werden gebeten, die lokalen Medien zu verfolgen und Anweisungen von Sicherheitskräften unbedingt zu befolgen, siehe auch Landesspezifische Sicherheitshinweise.

    Am 5. Juni 2017 hat Saudi-Arabien die diplomatischen Beziehungen zu Katar mit sofortiger Wirkung abgebrochen. Der Landverkehr zwischen beiden Staaten ist unterbrochen, die Grenzübergänge sind auch für Ausländer geschlossen. Der Luft- und Seeverkehr zwischen den beiden Staaten ist seit bis auf weiteres eingestellt, katarischen Gesellschaften wurde darüber hinaus die Nutzung des saudischen Luftraums untersagt.


    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Von Reisen in das Grenzgebiet zum Jemen und von nicht unbedingt notwendigen Reisen in den Bezirk Qatif und dort insbesondere die Stadt Awamia in der Ostprovinz wird dringend abgeraten.
    Es wird zudem dringend davon abgeraten, in der Ostprovinz während der Freitagsgebete, Moscheen zu besuchen.
    Reisende sollten Menschenansammlungen in jedem Fall meiden und den Anweisungen von Sicherheitskräften unbedingt Folge leisten.

    Auswirkungen des Jemenkonflikts
    Seit Ende März 2015 beteiligt sich Saudi-Arabien an einer internationalen Koalition zur Unterstützung der jemenitischen Regierung gegen Rebellen und fliegt im Rahmen dieser Koalition auch Luftangriffe im Jemen. In der Folge haben sich die Spannungen an der jemenitisch-saudischen Grenze verschärft und es ist dort wiederholt zu einzelnen, lokal begrenzten Kampfhandlungen, u.a. gegen die Stadt Najran gekommen.
    Im Südwesten des Landes schlugen seit Beginn des Konflikts Raketen aus Jemen ein. Besonders betroffen sind militärische Einrichtungen in der Provinz Najran, Provinz Asir, Provinz Jazan.
    Auch die Provinzen Al Bahah, Mekka und Riad waren und können weiterhin – wie aus Jemen angekündigt - Ziel von Raketenangriffen sein. Angesichts vergrößerter Reichweiten der genutzten Raketen sind Angriffe auch auf andere Provinzen nicht auszuschließen.

    Terrorismus
    Die Sicherheitslage in Saudi-Arabien ist weiterhin von der Möglichkeit terroristischer Anschläge geprägt.
    Obwohl die saudischen Sicherheitskräfte in den letzten Jahren bemerkenswerte Erfolge im Kampf gegen terroristische Gruppen wie Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAH) und den IS erzielen, ist die Bedrohungslage weiterhin hoch.
    In der Vergangenheit kam es mehrfach zu Anschlägen, die Sicherheitskräfte, Regierungsgebäude und schiitische Einrichtungen zum Ziel hatten und bei denen saudische Sicherheitskräfte ums Leben kamen. Deutsche Staatsangehörige waren bisher weder von Drohungen noch von Übergriffen betroffen. Dennoch wird empfohlen, stets wachsam zu sein, besondere Vorsicht walten zu lassen und sich über die Medien über die aktuelle Bedrohungslage zu informieren.

    Reisen über Land
    Die saudi-arabischen Behörden verbieten Reisen in die Wüste (Durchquerung der Rub al-Khali) aus Sorge um die Sicherheit ausdrücklich. Aus Gründen der Sicherheit verlangt das saudi-arabische Außenministerium Reisen zu touristischen Orten innerhalb Saudi-Arabiens vorher bei den Sicherheitsbehörden anzukündigen, damit Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden können.
    Insbesondere für den Besuch von archäologischen Stätten verlangen die saudischen Behörden die Anwesenheit von Sicherheitskräften. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt auf mit der General Commission for Tourism & Antiquities.

    Kriminalität
    Die Kriminalitätsrate steigt, bewegt sich jedoch auf vergleichbar niedrigem Niveau. In Riad wurden einige Fälle von Carjacking bekannt.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    Allgemeine Reiseinformationen


    Infrastruktur/Straßenverkehr
    Saudi-Arabien ist kein touristisches Reiseland. Visa für Individualtouristen werden nicht erteilt. Transitreisen auf dem Landweg (beispielsweise in die Vereinigten Arabischen Emirate) sind nicht möglich. Es gibt nur einen sehr eingeschränkten Auslandstourismus - vorwiegend aus arabischen Nachbarländern. Einige wenige Gruppenreisen mit Reiseleitung aus westlichen Ländern sind jedoch möglich.
    Es gibt ein Inlandsflugnetz und eine Eisenbahnverbindung zwischen Riad und Dammam sowie Busverbindungen. In den Städten gibt es praktisch keine öffentlichen Verkehrsmittel, sondern nur Taxis und Mietwagen.
    Der Zustand der Straßen ist in den Städten und zwischen großen Ballungszentren sehr gut. Ausschilderungen sind fast ausschließlich in Arabisch, wegen der Verkehrsverhältnisse ist das Selbstlenken von Fahrzeugen für Reisende nicht empfehlenswert.

    Führerschein
    Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

    Besondere Verhaltenshinweise
    Es bestehen strenge Kleidungs- und Verhaltensvorschriften, die nach dem konservativen wahhabitischen Islamverständnis ausgelegt werden. Die in Saudi-Arabien geltenden gesellschaftlichen Regeln sollten beachtet, insbesondere auffällige Kleidung und Zurschaustellung oder gar Verteilung christlich-religiöser Symbole vermieden werden.
    Große Menschenmengen und Versammlungen sollten insbesondere nach den Freitagsgebeten (muslimisches Wochenende) gemieden werden.

    Ramadan
    Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Bezug auf die Einhaltung islamischer Traditionen zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, sollten auch Nichtmuslime darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen. Es wird daher empfohlen, tagsüber vom Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit Abstand zu nehmen. Frauen sollten während dieser Zeit in der Öffentlichkeit weiterhin einen bodenlangen, schwarzen Umhang und Kopftuch tragen.

    Hinweise für Doppelstaater
    Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die saudi-arabische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem Elternteil mit saudi-arabischer Staatsangehörigkeit), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Saudi-Arabien ausschließlich als Staatsangehörige Saudi-Arabiens behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den saudi-arabischen Gesetzen, sobald sie sich in Saudi-Arabien aufhalten (u.a. familienrechtliche Bestimmungen). Nach dortigem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (saudi-arabischen) Vaters nicht ausreisen.
    Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.

    Geld/Kreditkarten
    Landeswährung ist der saudische Riyal (SAR). Kreditkarten sind weit verbreitet, Bargeld kann an Geldautomaten mit Bank- und Kreditkarten abgehoben werden. Es empfiehlt sich dennoch die Mitnahme von Euro- und US-Dollar.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Reisedokumente müssen bei Einreise bzw. Visumsbeantragung noch mindestens sechs Monate gültig sein.

    Visum
    Für deutsche Staatsangehörige besteht für Saudi-Arabien Visumspflicht. Die Vorlage einer Einladung nach Saudi-Arabien ist für die Beantragung eines Visums erforderlich.

    Grundsätzlich benötigen Geschäftsreisende ein Schreiben ihres Unternehmens, das von der Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. der Handwerkskammer in Deutschland beglaubigt ist, und ein von der lokalen Handelskammer in Saudi-Arabien beglaubigtes Einladungsschreiben des saudischen Partners. Sie können stattdessen auch die Zustimmung der saudischen Investitionsförderungsgesellschaft (SAGIA) vorlegen.

    Es besteht gegebenenfalls auch die Möglichkeit der Erteilung eines Visums durch SAGIA. Dies ist auch von Drittländern aus möglich. Es ist empfehlenswert, nähere Informationen hierzu unter www.sagia.gov.sa einzuholen.

    Für mehrmalige Einreise kann ein Jahresvisum an Geschäftsleute, Investoren und Firmenbeauftragte erteilt werden, die ihre saudi-arabischen Geschäftspartner besuchen möchten. Nach Mitteilung der saudi-arabischen Botschaft gelten als Geschäftsleute Firmenbesitzer, Vorstandsvorsitzende, Vorstandsmitglieder, Firmenvertreter und Generaldirektoren. Diese Regelung bezieht sich sowohl auf Männer als auch auf Frauen. Für diese Personen ist keine Einladung durch eine saudi-arabische Firma erforderlich.

    Für die kleine und große Pilgerfahrt werden besondere Einreisevisa von den saudischen Behörden erteilt. Während der Pilgerzeit gelten für die Einreise von Pilgern besondere Gesundheits- und Hygienebestimmungen (siehe medizinische Hinweise). Mit diesen Visa ist es allerdings nicht möglich, außerhalb Mekkas und Medinas zu reisen oder etwa eine Ehe zu schließen.

    Zur Frage der Einreise nach Saudi-Arabien mit einem Pass, der israelische Einreisestempel enthält, wird um direkte Kontaktaufnahme mit der Botschaft Saudi-Arabiens in Berlin gebeten.

    Ein HIV-Test wird dann verlangt und auch durchgeführt, wenn ein Langzeit- (Arbeits-) Visum beantragt wird. Ist der HIV-Test positiv, wird das Visum nicht erteilt.

    Arbeitsaufnahme
    In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten, die den Arbeitgeber („Sponsor“) veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen i. S. einer „Ausreisesperre“ (engl. „travel ban“) auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Auch die Nichterfüllung finanzieller Forderungen durch den Arbeitnehmer hat in der Vergangenheit zur Verwehrung der Ausreise geführt. Es wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftstätigkeit über die geltende Rechtslage zu informieren.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften


    Ein- bzw. Ausfuhr von Bargeld, konvertierbaren Mitteln, Edelmetallen und Edelsteinen: diese müssen vor der Einreise deklariert werden, wenn ihr Gesamtwert 60.000,- Saudi Riyal (ca. 12.000,- Euro) überschreitet. Hierzu muss beim Zoll eine Zollerklärung („Declaration Form“) des saudi-arabischen Ministeriums für Finanzen ausgefüllt werden (Angabe von Reisegründen, Persönliche Daten, Art und Höhe der eingeführten Werte).

    Die Einfuhr von Alkohol, Waffen und Schweinefleisch ist strengstens verboten.

    Harte Strafen bei Einfuhr von natürlichen und künstlichen Drogen aller Art - u. a. auch Captagon-Tabletten - (auch bei geringen Mengen kann die Todesstrafe drohen) und pornografischen Materials. Als pornografisches Material wird jegliche Darstellung von körperlicher Freizügigkeit, auch auf DVDs und CDs, angesehen.

    Bei der Einfuhr von Bibeln, Koranen und religiösen Schriften kann es an der Grenze zu erheblichen Schwierigkeiten und Beschlagnahmen kommen.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Das kaum kodifizierte saudi-arabische Strafrecht beruht auf der islamischen Scharia hiesiger Auslegung mit den bekannten, ggf. bis hin zu Prügel- und sonstigen Körperstrafen und Amputationen reichenden Strafsanktionen. Drogen- und Alkoholbesitz sind strafbar, bei Drogenbesitz kann die Todesstrafe verhängt werden. Prostitution und homosexuelle Handlungen werden in Saudi-Arabien nach Ermessen des Richters mit Freiheitsentzug und/oder Stockschlägen bestraft, ggfs. kann auch die Todesstrafe verhängt werden.

    Uneinheitlich angewendetes Fotografierverbot
    Das Fotografieren von Sicherheitseinrichtungen, Fahrzeugen oder Personen aus dem Sicherheitsbereich kann zur Festnahme führen. Menschen sollten nicht ungefragt fotografiert werden. Ein ausdrückliches Fotografierverbot besteht in und um die beiden Heiligen Moscheen. Grundsätzlich muss damit gerechnet werden, dass bei unerlaubtem Fotografieren Kamera und Filme bzw. Speicherkarten konfisziert werden.

    Medizinische Hinweise


    Impfschutz
    Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert, siehe www.who.int. Bei Einreise aus Deutschland wird diese nicht verlangt. Des Weiteren ist der Nachweis einer tetravalenten (ACWY) Meningokokkenimpfung für alle Pilger im Rahmen der Hadsch- und Umrah-Pilgerfahrt erforderlich, die nicht älter als drei Jahre und frischer als 10 Tage sein darf.
    Reisende, die aus einem Poliomyelitis-Endemiegebiet einreisen, müssen eine Impfung gegen Kinderlähmung nachweisen, die nicht länger als vier Wochen vor Einreise zurückliegen darf.

    Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe http://www.rki.de.
    Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR), Influenza und Pneumokokken.
    Als Reiseimpfungen wird Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Tollwut empfohlen.

    Die Impfvorschriften für Reisende aus bestimmten Ländern können sich auch kurzfristig ändern, daher wird eine Rücksprache mit der jeweiligen Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien empfohlen. Weitere Informationen können unter www.hajinformation.com abgerufen werden.

    Dengue-Fieber
    Dengue wird an der Westküste, inklusive der Hafenstadt Djidda, durch tagaktive Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende.
    In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.
    Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen, z.B. lange bedeckende Kleidung und Auftragen von Repellentien auf unbedeckte Hautpartien (s.u.).

    Malaria
    Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Die Städte Djidda, Mekka, Medina und Taif gelten als malariafrei.
    Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
    Ein minimales Risiko besteht ganzjährig in ländlichen Provinzen im Südwesten (P. falciparum 99 %, P. vivax 1 %). Die Städte Jeddah, Riad, Mekka, Medina und Tarif sind malariafrei.
    Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) oder die Mitnahme einer Stand-By-Medikation sinnvoll.
    Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Chloroquin, Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
    Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
    - körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
    - tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
    - ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.

    HIV/AIDS
    Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

    Durchfallerkrankungen und Cholera
    Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden.

    MERS (Middle East Respiratory Syndrome)
    MERS ist eine Infektionskrankheit, die seit 2012 in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen auslöst. Ursache ist ein Corona-Virus (MERS-CoV), dessen Biologie noch nicht ganz geklärt ist. Kamele scheinen die Überträger auf den Menschen zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken. Die Prophylaxe-Empfehlungen für Reisende konzentrieren sich deshalb darauf, unnötige Kontakte mit Tieren zu meiden.

    Weitere Infektionskrankheiten
    Es kommen einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionserkrankungen vor, aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Leishmaniasis, Phlebotomus Fieber, Filariose, Rift Valley Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz, lange Kleidung). Durch den Verzehr von nicht pasteurisierten Milchprodukten kann Brucellose übertragen werden. Bilharziose ist in einigen Oasen, auch in der Umgebung von Riad, endemisch. Dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden.

    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Versorgung ist in Riad, Djidda und Mekka gut. In anderen Landesteilen, auch in größeren Städten, ist das Niveau nicht immer verlässlich gesichert. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.

    Für Ausländer sind nur private Gesundheitseinrichtungen frei zugänglich. Das staatliche Gesundheitswesen kann in der Regel nur in wirklichen Notfallsituationen und zur Erstbehandlung in Anspruch genommen werden.

    Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben, siehe z.B.: www.dtg.org oder www.frm-web.de.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
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