Sri Lanka: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 13 Dezember 2018.

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    Letzte Änderungen:
    Redaktionelle Änderungen

    Aktuelle Hinweise


    Aktuelle politische Ereignisse verbunden mit der kontroversen Ernennung eines neuen Premierministers am 26. Oktober 2018 erhöhen derzeit die innenpolitischen Spannungen. Es wird dringend davon abgeraten, sich in die Nähe politischer Kundgebungen zu begeben. Menschenansammlungen sollten generell gemieden werden.

    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Terrorismus
    Seit Ende des Bürgerkriegs im Mai 2009 haben in Sri Lanka keine Terroranschläge mehr stattgefunden. Militär und Polizei sind weiterhin sichtbar präsent.

    Innenpolitische Lage
    Immer wieder kommt es zu lokalen Auseinandersetzungen zwischen Anhängern der buddhistischen Bevölkerungsmehrheit und anderer Religionsgemeinschaften. Zuletzt kam es Anfang März 2018 in der Provinz Kandy zu Ausschreitungen gegen muslimische Einrichtungen und die Errichtung willkürlicher Barrikaden/Straßensperrungen, die erst durch den Einsatz von Sondereinheiten und Ausgangssperren unter Kontrolle gebracht werden konnten.

    Kriminalität
    Alleine oder in kleinen Gruppen reisenden Frauen wird zu besonderer Vorsicht geraten, da es in der letzten Zeit vermehrt zu Berichten über sexuelle Belästigung und Übergriffe auch in Touristenzentren gekommen ist. Zudem gibt es Berichte von Frauen, denen Drogen oder K.O.-Tropfen über Getränke verabreicht wurden. Die sri-lankische Polizei nimmt unter der rund um die Uhr erreichbaren Telefonnummer 1938 Beschwerden zu sexuellen Übergriffen auf.
    Meldungen von Einbrüchen in Hotels und Guesthouses haben in letzter Zeit zugenommen. Beschwerden über Betrugsfälle bei Einkäufen, z.B. Schmuck, häufen sich. Zudem gibt es immer wieder Beschwerden von Touristen, denen in Gewürzgärten Kräuter, Gewürze und Kosmetikprodukte zu Wucherpreisen verkauft wurden. Sri Lanka verfügt in den Haupttourismusgebieten entlang der Südwestküste über spezielle Touristenpolizei-Stationen, bei denen Anzeigen aufgegeben werden können.

    Naturkatastrophen
    Monsunartige Regenfälle können kurze, aber heftige Überschwemmungen in Sri Lanka verursachen. Zudem können Zyklone auftreten.
    Reisende werden gebeten, die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.
    Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.


    Allgemeine Reiseinformationen


    Infrastruktur/Straßenverkehr
    Reisen sind in sämtliche Urlaubsgebiete Sri Lankas möglich.
    In der Nordprovinz herrscht vergleichsweise erhöhte Militärpräsenz. Dort finden noch vereinzelt Entminungsaktionen statt. In der Nähe von Militärcamps und in verminten Gebieten gelten teilweise Zutrittsbeschränkungen. Es wird zu genereller Vorsicht geraten. Touristische Infrastruktur ist vor allem in Jaffna vorhanden und entwickelt sich in angrenzenden Regionen.
    Bei Reisen in Bezirke Trincomalee (auch Upuveli und Nilaveli), Batticaloa und Ampara (Arugam Bay) ist mit Militärpräsenz sowie gelegentlichen Kontrollposten entlang der Straßen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Zug) zu rechnen. Entlang des Küstenstreifens im Osten entwickelt sich wieder eine touristische Infrastruktur.
    Reisen in das Hinterland im Osten sind mitunter beschwerlich. Hier kann ein erhöhtes Minenrisiko nicht ausgeschlossen werden.
    Im Yala-Nationalpark sind nur Reisen in den sogenannten „Block 1“ möglich.
    Bei Überlandreisen ist die Eisenbahn gegenüber öffentlichen Bussen, die aufgrund rücksichtsloser Fahrweise häufig in schwere Unfälle verwickelt sind, vorzuziehen.
    Es herrscht Linksverkehr. Nachtfahrten sind aus Gründen der Verkehrssicherheit außerhalb der Städte nicht ratsam; auf die häufig unbeleuchteten Verkehrskontrollpunkte auch innerorts ist besonders zu achten.

    Führerschein
    Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

    Baden im Meer
    Äußerste Vorsicht ist beim Schwimmen im offenen Meer, je nach Stärke der Brandung, angezeigt. Sri Lankas Küsten weisen starke, sich ständig verändernde Strömungen auf, die der Ortsunkundige nicht erkennt.

    Besondere Verhaltenshinweise
    Um nicht die religiösen Gefühle der buddhistischen Bevölkerung zu verletzen, sollte religiösen Stätten, Objekten und Symbolen mit Zurückhaltung und Respekt begegnet werden, insbesondere wenn eine Ablichtung beabsichtigt wird. So ist beispielsweise Besuchern untersagt worden, sich mit dem Rücken zu einer Buddha-Statue fotografieren zu lassen oder auf eine Buddha-Statue zu klettern. Beim Betreten von buddhistischen Tempeln ist auf eine angemessene Kleidung zu achten (Tempel dürfen nur mit bedeckten Schultern und über die Knie reichenden Hosen oder Röcken betreten werden). Kleidungsstücke oder Tätowierungen mit buddhistischen Motiven sollten keinesfalls- sichtbar gezeigt werden, da sie Verunglimpfung des Buddhismus empfunden werden können. In letzter Zeit kam es mehrfach zur Verweigerung der Einreise bzw. zu Inhaftierungen und Abschiebungen von Touristen mit derartigen Tätowierungen.

    Geld/Kreditkarten
    Landeswährung ist die Sri Lanka Rupie (LKR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind zwar verbreitet, für entlegenere Regionen und kleinere Geschäfte empfiehlt sich aber die Mitnahme von Bargeld in Euro und US-Dollar, das nur bei autorisierten Stellen, Banken und Hotels umgetauscht werden dürfen, die den Wechsel auf einem bestimmten Formular bestätigen. Gewechseltes deklariertes Geld kann bei Ausreise zurückgetauscht werden.
    In Sri Lanka treten häufig Fälle von Kreditkartenbetrug auf. Es ist auch deshalb ratsam, einen Großteil der Ausgaben mit Bargeld zu bestreiten.
    Zur Vorauszahlung möglicher Krankenhaus- bzw. Arztkosten wird häufig die Vorlage einer Kreditkarte verlangt, auch wenn eine gültige Auslandskrankenversicherung besteht. Die Kreditkarte sollte daher stets mitgeführt werden. Bankkarten können in Sri Lanka nicht benutzt werden.

    Immobilienerwerb
    Besondere Vorsicht ist bei Grundstückskäufen geboten. Vor Erwerb sollte stets ein guter Anwalt konsultiert werden und auf Eintragung in den sri-lankischen Grundbüchern geachtet werden. Es gibt immer wieder Fälle, in denen Touristen Grundstücke auf den Namen eines sri-lankischen Partners erwerben, um die hohen Steuern zu umgehen, die Ausländer beim Kauf von Grundeigentum zu entrichten haben. Hierauf sollte man sich auf keinen Fall einlassen. In Sri Lanka gilt, wie in Deutschland auch, dass der im Grundbuch Eingetragene alleiniger Eigentümer sowohl von Land als auch von allen darauf errichteten Gebäuden ist, unabhängig davon, wer den Kauf bzw. Bau finanziert hat.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Reisedokumente müssen sechs Monate über das Reiseende hinaus gültig sein.

    Visum
    Für Deutsche besteht in Sri Lanka Pass- und Visumpflicht. Bei Einreisen seit dem 01.01.2012 ist für Deutsche die Einholung eines gebührenpflichtigen Visums erforderlich. Dieses soll vorab als „Electronic Travel Authorization“ (ETA) im Online Verfahren unter www.eta.gov.lk beantragt werden. Antragsteller berichten allerdings, dass sei dabei nicht mit deutschen Kreditkarten bezahlen konnten. Möglich ist jedoch auch die Beantragung bei einer sri-lankischen Auslandsvertretung oder über einen deutschen Reiseveranstalter. Gegen Aufpreis kann das Visum auch bei der Einreise am Flughafen ausgestellt werden. Die Gebühr für ein Besuchs- oder Geschäftsvisum mit einer Gültigkeit von bis zu 30 Tagen für die einmalige Einreise beträgt 35,- US$. Wird das Visum bei der Einreise am Flughafen ausgestellt, erhöht sich die Gebühr auf 40,- US$. Visa für Transitreisende (Gültigkeit bis zu zwei Tage) und für Kinder unter zwölf Jahren sind gebührenfrei. Bitte beachten Sie, dass die Beantragung eines Besuchsvisums bei der Einreise am Flughafen u. U. mit langen Wartezeiten verbunden ist. Bei Vorab-Beantragung im Online-Verfahren, achten Sie bitte unbedingt darauf,
    · dass Sie die offizielle Webseite www.eta.gov.lk nutzen.
    Es kann bei der Nutzung anderer Webseiten zu abweichenden Gebühren kommen;
    · dass alle Angaben korrekt sind. Die sri-lankischen Behörden bestehen auch bei kleinen Fehlern (z. B. Zahlendreher oder versehentliche Eintragung des Buchstaben „O“ anstatt der Zahl „0“ in der Passnummer) auf der Ausstellung eines neuen Visums am Flughafen, für das dann erneut Gebühren verlangt werden.
    Bitte achten Sie zudem darauf, bei der Visumbeantragung unbedingt den richtigen Reisezweck anzugeben. Reisende, die ihr Visum für einen nicht genannten Reisezweck missbrauchen (z. B. geschäftliche Aktivitäten oder Teilnahme an Konferenzen mit einen Touristenvisum) riskieren, verhaftet und deportiert zu werden.

    Die Ausstellung eines längerfristigen Visums ist nur durch eine sri-lankische Auslandsvertretung möglich. Für detaillierte Informationen zur Beantragung eines Visums, sowie bei technischen Problemen bei der Beantragung einer ETA wenden Sie sich bitte an die zuständige sri-lankische Auslandsvertretung oder konsultieren Sie die o. g. Webseite.

    Touristenvisa werden für eine Dauer von vier Wochen ausgestellt. Verlängerungen von Touristenvisa sind in Ausnahmefällen möglich und äußerst zeitaufwändig. Eine frühzeitige Aufnahme mit dem Department of Immigration and Emigration, 45 Ananda Kumaraswamy Mawatha, Colombo 8, wird dringend empfohlen (E-Mail: adcvisa@immigration.gov.lk).

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften


    Die Einfuhr von Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 1.000 LKR, die Mitnahme von Fremdwährung unbegrenzt möglich, aber ab einem Wert von 10.000 US-Dollar deklarationspflichtig..
    Die Ausfuhr von Landeswährung ist auf 250 LKR beschränkt, die von Fremdwährung bis zum bei der Einreise deklarierten Betrage möglich.

    Ausländische Tabakwaren dürfen nicht eingeführt werden.
    Die Einfuhr von Artikeln, die aus geschützten Tier- und Pflanzenarten hergestellt werden, ist untersagt. Die Ausfuhr von Antiquitäten (alle Gegenstände, die älter als 50 Jahre sind) bedarf der behördlichen Genehmigung.
    Die Einfuhr und Ausfuhr von Waffen und Drogen ist streng untersagt.

    Einfuhr von Haustieren
    Deutsche, die ein Haustier mit nach Sri Lanka nehmen möchten, müssen vor Abreise eine Einfuhrerlaubnis für das Tier einholen.
    Diese Einfuhrerlaubnis kann entweder über die srilankische Botschaft in Berlin oder direkt beim Department of Animal Production and Health beantragt werden (P.O. Box 13, Peradeniya 204000, Tel. +94 81 2388189, +94 91 2388195, Fax.: +94 81 2388619).
    Tiere, die ohne Einfuhrerlaubnis in Sri Lanka eintreffen, werden umgehend und kostenpflichtig nach Deutschland zurücktransportiert.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Das sri-lankische Recht, insbesondere das Strafrecht, ist auch von ausländischen Touristen in vollem Umfang zu beachten. Hingewiesen wird auf die Bestimmungen über Deviseneinfuhr und –ausfuhr, unerlaubten Rauschgift- und Waffenbesitz sowie über Sexualdelikte. Verstöße können drakonische Strafen zur Folge haben.
    Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) kann außerdem auch in Deutschland bestraft werden, selbst dann, wenn die Tat im Ausland begangen wurde.

    Verhalten, das als religiöse Missachtung gedeutet werden könnte, wird von der Polizei geahndet, u.a. durch mehrtägige Inhaftierungen.
    Es ist untersagt, sich mit dem Rücken zu einer Buddha-Statue fotografieren zu lassen. Respektlose Fotos vor religiösen Motiven können zu empfindlichen Strafen bis hin zu Gefängnis führen. Das Fotografieren der sogenannten "Wolkenmädchen-Fresken" am Sigiriya-Felsen ist verboten. Eine Hinwegsetzung über dieses Verbot kann empfindliche Strafen sowie eine Beschlagnahmung der Kamera durch die sri-lankischen Polizeibehörden nach sich ziehen. Es wird dringend empfohlen, den Anweisungen und Regelungen an srilankischen Kulturstätten Folge zu leisten.
    Ebenfalls untersagt ist das Fotografieren von militärischen Einrichtungen.

    Sowohl die Ausübung männlicher als auch weiblicher Homosexualität ist in Sri Lanka strafbar. In der Praxis kommt es allerdings in Fällen von Homosexualität unter Erwachsenen so gut wie nie zu Strafverfahren.

    Medizinische Hinweise


    Impfschutz
    Personen, die älter als ein Jahr sind, müssen eine gültige Gelbfieberimpfung nachweisen, sofern sie sich innerhalb von 9 Tagen vor ihrer Einreise in einem Land mit erhöhtem Gelbfieberrisiko aufgehalten haben (siehe www.who.int). Für Reisende, die sich vor ihrer Reise nach Sri Lanka nur in Deutschland aufgehalten haben, bestehen keine Impfvorschriften.
    Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß dem aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (siehe: www.rki.de) anlässlich einer Reise zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen. Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken.
    Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung auch gegen Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Japanische Enzephalitis empfohlen.

    Dengue-Fieber
    Dengue-Fieber tritt saisonal gehäuft landesweit auf. 2017 wurde der bisher stärkste Ausbruch registriert. Besonders betroffen war der Westen des Landes mit der Hauptstadtregion. Die Fallzahlen gipfelten im Juli 2017 und sind seitdem rückläufig bzw. passen sich wieder den langjährigen Trends an.
    Dengue-Fieber wird durch den Stich tagaktiver Mücken übertragen. Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und ein Hautausschlag kennzeichnen den Verlauf und können mit den Beschwerden einer Grippe verwechselt werden. In Einzelfällen können schwere Verläufe mit ernsthaften Gesundheitsschäden oder Todesfolge auftreten. Es gibt keine Impfung und keine wirksamen Medikamente gegen die Dengue-Viren. Eine sorgfältige Expositionsprophylaxe, wie sie unten beschrieben ist, ist auch tagsüber angezeigt.

    Chikungunya
    Chikungunya-Infektionen können zur gleichen Zeit wie Dengue in der Region auftreten. Die Viren nehmen denselben Übertragungsweg. Deshalb gilt auch hier der Schutz gegen Moskitos durch lange Kleidung und Repellentien.

    Japanische Enzephalitis
    Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selbst krank zu werden. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren. Deshalb sind ein sorgfältiger Mückenschutz und gegebenenfalls eine vorbeugende Schutzimpfung besonders wichtig.

    Malaria
    Im September 2016 erklärte die Weltgesundheitsorganisation WHO Sri Lanka als malariafrei.

    Mückenschutz
    Ein ausreichender Schutz vor Stechmücken (Expositionsprophylaxe) wird empfohlen. Er umfasst:

    • lange, helle und gegen Insekten imprägnierte Bekleidung im Freien,
    • Einreiben aller Hautflächen mit einem geeigneten Repellent und
    • imprägnierte Moskitonetze während der Nacht oder
    • Aufenthalt in vor Mücken geschützten Räumen (Fliegengitter, Klimaanlagen)

    Sie schützen vor anderen Erkrankungen wie Dengue-Fieber und Japanischer Enzephalitis.

    HIV/AIDS/Geschlechtskrankheiten
    Durch sexuelle Kontakte, bei intravenösem Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), durch Tätowierungen oder Piercings und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer HIV- und einer Hepatitis B Infektion. Die Benutzung von Kondomen wird deshalb insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften und kommerziellem Sex dringend empfohlen.

    Durchfall- und Darmerkrankungen
    Durchfallerkrankungen sind überall im Land ganzjährig häufig. Leitungswasser hat auch in den Städten nicht immer Trinkwasserqualität. Es wird empfohlen, nur originalverpackte Getränke in Flaschen oder Dosen zu konsumieren oder Wasser vor dem Genuss gründlich abzukochen, zu filtern oder durch Gegenosmose zu entkeimen. Für das Waschen von Obst und Gemüse oder zum Zähneputzen sollte außerhalb der Hauptstadt nur aufbereitetes Trinkwasser verwendet werden. Auf den Verzehr roher, ungekochter und ungeschälter Produkte sollte verzichtet werden. Fleisch, Fisch und Meeresfrüchte sollten nur gut gegart verzehrt werden. Allgemeine Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen oder Händedesinfektion nach dem Toilettengang und vor dem Essen und das Fernhalten von Fliegen von Nahrungsmitteln können die Gefahr einer Infektion vermindern.

    Tollwut
    Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung vor einem Biss. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung eine besondere Bedeutung zu. Sie sollte vor Reiseantritt abgeschlossen sein. Die auch nach einem Biss notwendige, unverzügliche „Auffrischung“ kann dann ggf. vor Ort erfolgen.

    Geographisch und klimatisch bedingte Erkrankungen
    Die Intensität der Sonneneinstrahlung wird von Urlaubern oft unterschätzt. Auf einen guten Sonnenschutz und eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme muss insbesondere bei Kindern und älteren Personen geachtet werden. Gefährliche Meeresströmungen führen immer wieder zu tragischen Ertrinkungsunfällen:
    Auf entsprechende Warnungen an den Stränden ist zu achten. Alkoholkonsum sollte beim Baden und Schwimmen vermieden werden. Kinder sollten an Stränden niemals unbeaufsichtigt spielen. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen auch ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen (Larva migrans cutanea).
    Eine ausreichende medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, ist nicht immer und überall gewährleistet.

    Ayurveda
    In der medizinischen Fachliteratur finden sich immer wieder Mitteilungen über Arsen- und Schwermetallvergiftungen durch ayurvedische Medikamente. Die Medien berichteten in den letzten Jahren auch über einzelne Fälle aus Sri Lanka. Es wird dringend geraten, bei ayurvedischen Behandlungen keine unzertifizierten ayurvedischen Medikamente einzunehmen und darauf zu achten, dass weder Arsen noch Schwermetalle als Wirkstoff enthalten sind.

    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Versorgung ist in den großen Städten und Tourismuszentren ausreichend bis gut, entspricht aber nicht überall europäischem Standard. Im Colombo ist die medizinische Versorgung in einzelnen Fachbereichen durchaus auch auf einem hohen bis sehr hohen Niveau. Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer Reiserückholversicherung ist dringend angeraten. Besonders chronisch kranken und behandlungsbedürftigen Menschen wird eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in genügendem Abstand vor der Ausreise empfohlen (siehe: www.dtg.org oder www.frm-web.de). Reisende sollten regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge nach Sri Lanka mitbringen und sich für die Einreise die Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen lassen.

    Die Deutsche Botschaft in Colombo verfügt für den Notfall über eine Adressenliste von Ärzten und Krankenhäusern in der Stadt.

    Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle, einen Tropenmediziner oder einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie schon Erfahrung mit Reisen in die Tropen haben (siehe z. B.: www.dtg.org oder: www.frm-web.de).

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
    Länderinfos zu Ihrem Reiseland


    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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