Tuvalu: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 30 Januar 2019.

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    Letzte Änderungen:
    Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen

    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Naturkatastrophen
    Von Anfang November bis Ende April ist im Südpazifik, u.a. auf Tuvalu, mit starken Winden zu rechnen, die teilweise Zyklonstärke erreichen können. Reisenden wird in dieser Zeit empfohlen, die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten.
    Tuvalu liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis bietet das Deutsche GeoForschungsZentrum.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    Allgemeine Reiseinformationen


    Zuständige Auslandsvertretung
    In Tuvalu gibt es keine deutsche Botschaft. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Wellington/Neuseeland.
    Tuvalu unterhält keine diplomatische Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland. Die für Deutschland zuständige Vertretung von Tuvalu ist die Botschaft von Tuvalu in Brüssel.
    Anfragen können an den tuvaluischen Honorarkonsul in Seevetal gerichtet werden.

    Geld/ Kreditkarten
    Währung in Tuvalu ist der australische Dollar (AUD). Es gibt daneben auch einen tuvaluischen Dollar (nur Münzen).

    Es gibt in Tuvalu keinerlei Möglichkeiten, Geld an Bankautomaten abzuheben. Auch die Bezahlung per Kreditkarte ist nicht möglich. Reisende sollten daher sicherstellen, genügend Bargeld für die Dauer ihres Aufenthaltes mitzuführen. Travellerschecks werden ebenfalls akzeptiert. Zahlungen aus Übersee ab einem Betrag von 2.000 Australischen Dollar benötigen eine devisenrechtliche Genehmigung.

    Tourismus
    Weitere Reiseinformationen können auf der offiziellen Tourismus-Webseite der Regierung "Timesless Tuvalu" abgerufen werden.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Nein

    Anmerkungen:
    Das Reisedokument muss mindestens sechs Monate über den beabsichtigten Aufenthaltszeitraum hinaus gültig sein. Weiterhin müssen ein Rück- bzw. Anschlussflugticket vorgelegt werden.

    Visum
    Deutsche Staatsangehörige können sich visumfrei bis zu 90 Tagen pro 180 Tagen für touristische Zwecke und Besuchsaufenthalte in Tuvalu aufhalten.

    Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
    Alleinreisende Kinder müssen eine Bestätigung mit sich führen, dass sie Freunde oder Familie in Tuvalu besuchen.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei den Behörden bzw. einer Botschaft Ihres Ziellandes.

    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere Zollvorschriften


    Landes- und Fremdwährungen können ohne Beschränkung ein- und ausgeführt werden, müssen jedoch ab einem Wert von 2.000 Australischen Dollar deklariert werden. Bis zu 200 Zigaretten und bis zu einem Liter Spirituosen oder Wein dürfen von Personen über 18 Jahren zollfrei eingeführt werden.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei den Behörden oder einer Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere strafrechtliche Vorschriften vor.

    Medizinische Hinweise


    Aktuelle medizinische Hinweise
    Die WHO hat im Januar 2019 einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Eine Überprüfung und ggf. Ergänzung des Impfschutzes gegen Masern für Erwachsene und Kinder wird daher spätestens in der Reisevorbereitung dringend empfohlen.

    Impfschutz
    Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich jeder Reise zu überprüfen und zu vervollständigen.
    Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza, Pneumokokken und Herpes Zoster (Gürtelrose).
    Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Impfungen gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.

    Dengue-Fieber und Filariose
    Auch Dengue-Fieber und Filariose treten gelegentlich auf.

    Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
    - körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
    - ganztags Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen und
    - ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.
    Siehe dazu auch das Merkblatt Expositionsprophylaxe.

    Medizinische Versorgung
    Medizinische und zahnärztliche Versorgung wird in einem Krankenhaus in Funafuti geleistet.

    Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer guten Reiserückholversicherung ist dringend notwendig.

    Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor einer Reise nach Tuvalu wird empfohlen, siehe z.B. www.dtg.org.

    Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise bewusst sein.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden können nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten
    Länderinfos zu Ihrem Reiseland


    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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