Ungarn: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 17 Dezember 2018.

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    Letzte Änderungen:
    Aktuelle Hinweise (eingefügt)

    Aktuelle Hinweise


    Derzeit kommt es im Innenstadtbereich von Budapest zu Demonstrationen, aus Protest gegen Vorhaben der ungarischen Regierung. Reisende sollten sich umsichtig verhalten, Demonstrationen meiden und den Anweisungen der Sicherheitskräfte Folge leisten. Mit Straßensperrungen ist zu rechnen. Es wird empfohlen, sich frühzeitig über Einschränkungen im öffentlichen Nahverkehr, z.B. auf der Webseite der Budapester Verkehrsbetriebe, zu informieren.

    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Kriminalität
    Autodiebstähle kommen gelegentlich vor, wobei vor allem neuere, teurere Fahrzeuge von Touristen begehrte Objekte von Autodieben sind. Es wird empfohlen, ein Fahrzeug nur auf bewachten Parkplätzen abzustellen und insbesondere keine Wertsachen oder Wagenpapiere im Inneren des Autos zurückzulassen.
    Vorsicht gilt vor „freundlichen Helfern“, die auf angebliche Schäden am Fahrzeug hinweisen und somit Fahrer zum Anhalten bewegen wollen. Halten Sie nicht am Straßenrand, sondern fahren Sie bis zur nächsten Tankstelle weiter und prüfen Sie das Auto dort auf Schäden.
    Vereinzelt geben sich Diebe als „falsche Polizisten“ aus. Polizisten tragen neben einer Uniform eine Plakette mit fünfstelliger Dienstnummer und können sich einem Dienstausweis in Kreditkartenformat ausweisen.
    Touristische Attraktionen sind wie überall auch beliebte Treffpunkte von Taschendieben. In Budapest sind dies das Burgviertel, die Zitadelle und die große Markthalle an der Freiheitsbrücke. Auch an den Bahnhöfen, an den Schaltern der U- und Straßenbahnen und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist Vorsicht angezeigt.
    Bei Zufallsbekanntschaften und Einladungen in Bars oder Klubs sollte mit Vorsicht begegnet werden. Hierbei handelt es sich fast immer um Lokalitäten, in denen stark überteuerte Rechnungen ausgestellt und diese auch konsequent eingetrieben werden. Opfer können sich an die örtliche Polizei und/oder das Ungarische Amt für Verbraucherschutz wenden.
    Einbrüche und Diebstähle in Ferienwohnungen, auch in Anwesenheit der Bewohner, sind insbesondere rund um den Balaton (Plattensee) leider keine Seltenheit. Auch dort sollten über einen längeren Zeitraum keine Wertsachen oder Papiere zurückgelassen werden.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    Allgemeine Reiseinformationen


    Grenzkontrolle
    Österreich hat die polizeilichen Kfz-Kontrollen im grenznahen Gebiet zu Ungarn und entlang der Transitrouten nach Deutschland verstärkt. Aufgrund dieser Maßnahmen kann es bei der Einreise nach Österreich und der Weiterreise nach Deutschland zu erheblichen Verzögerungen kommen.
    Die ungarische Polizei wird zudem zwischen dem 18. Mai 2018 und dem 31. Oktober 2018 stichprobenartige Grenzverkehrskontrollen bei Ein- und Ausreise der Grenzstellen auf Straßen, Eisenbahn- und Wasserwegen an folgenden Schengener Außengrenzen durchführen: ungarisch-kroatische, ungarisch- rumänische, ungarisch-serbische, ungarisch-ukrainische Grenze.
    Am 7. April 2017 ist die EU-Verordnung 458/2017 zur Änderung des Schengener Grenzkodex in Kraft getreten, wonach beim Überschreiten der Außengrenzen nicht nur die Gültigkeit von Reisedokumenten zu überprüfen ist, sondern jedes Reisedokument systematisch mit einschlägigen Datenbanken abzugleichen ist.
    Diese Kontrollpflicht trifft auch EU-Bürger und andere Personen, die EU-Freizügigkeit genießen. Sie gilt an allen Außengrenzen, Luft-, See- und Landgrenzen des Schengenraums und wird sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise durchgeführt.
    Es kann daher zu längeren Wartezeiten an der ungarisch-kroatischen, ungarisch-ukrainischen und ungarisch-serbischen Grenze kommen.
    Die ungarische Polizei bietet für Transitreisende Informationen zu alternativen Fahrtrouten und Wartezeiten an den Grenzen in deutscher Sprache sowie ein Verzeichnis von Grenzübergangsstellen, das es Busunternehmen ermöglicht, den Grenzübertritt vorab anzumelden und somit die Abfertigung zu erleichtern.

    Straßenverkehr
    Bei zu schnellem Fahren, Verletzung der Gurtpflicht, Alkohol am Steuer und Überfahren von roten Ampeln, können an Ort und Stelle Geldstrafen von bis zu 300.000 Forint (ca. 1.100 Euro) erhoben werden. Falls eine Strafe nicht sofort bezahlt wird, darf die Polizei das Fahrzeug beschlagnahmen.
    Die Polizei behält in diesem Fall den Zulassungsschein ein; der Fahrer bekommt eine Quittung und eine schriftliche Mitteilung mit Informationen zur verhängten Geldstrafe und zum Aufenthaltsort des Fahrzeugs. Erst wenn die Strafe beglichen ist, wird das Fahrzeug wieder freigegeben.
    Es gilt ein generelles Überholverbot für Lkws. Auf Autobahnen und zweispurigen Schnellstraßen dürfen Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen tagsüber zwischen 6 und 22 Uhr nicht überholen. Auch ein enges Auffahren ist untersagt. Der Abstand zwischen zwei Lastkraftwagen muss ausreichen, um mindestens ein weiteres Fahrzeug gleicher Länge einordnen zu lassen.
    Für Autofahrer gilt in Ungarn die Null-Promille-Grenze. Ab einem Blutalkoholwert von 0,5 wird ein Strafverfahren eingeleitet und der Führerschein entzogen.
    Außerhalb geschlossener Ortschaften muss auf allen Straßen, auch bei Tageslicht, immer Abblendlicht eingeschaltet werden.
    Personen, die nicht Eigentümer des benutzten Kfz sind, sollten eine durch den Eigentümer ausgestellte Nutzungsvollmacht in ungarischer Sprache mitzuführen.
    Bei Verkehrskontrollen in Ungarn wird auch die Gültigkeit der TÜV-Plakette überprüft und bei erheblicher Überschreitung kommt es zur Beschlagnahme des Zulassungsscheins und der Kennzeichen. , auch wenn dies rechtlich lediglich bei ungültigem ausländischem Kfz-Schein sowie ungültigem Kfz-Nummernschild zulässig ist.

    Maut/Vignette
    Für die Benutzung von Autobahnen sowie einigen Straßen (u.a. Stadtumfahrung Budapest) wird in Ungarn eine Maut erhoben. Vignetten für Motorräder, PKWs, Busse und Anhänger können an der Grenze oder an Tankstellen erworben werden und gelten wahlweise eine Woche, einen Monat oder ein Jahr. Die Erfassung erfolgt ausschließlich elektronisch. Bei der ungarischen eVignette wird die Maut elektronisch über das Kennzeichen kontrolliert. Beim Kauf der eVignette erhält man einen Kontrollabschnitt zur Unterschrift oder eine Bestätigungsnachricht beim Onlinekauf. Der Beleg sollte unverzüglich auf Richtigkeit der Gültigkeitsdauer und des Kennzeichens überprüft und zu Nachweiszwecken mindestens ein halbes Jahr über den Ablauf der eingetragenen Gültigkeit hinaus aufbewahrt werden.
    Die Maut kann bei fast jeder Tankstelle bezahlt werden. Die Buchung der Mautgebühr ist mit Kreditkarte auch über das Internet möglich.
    Für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen hat Ungarn eine streckenabhängige elektronische Maut eingeführt. Die Maut wird für Autobahnen, Autostraßen und Nationalstraßen erhoben.
    Die Höhe der Maut hängt vom benutzten Straßentyp, von der Fahrzeugkategorie, der Umweltklasse und der Länge der befahrenen Strecke ab, Informationen in deutscher Sprache gibt es unter maut-tarife.hu.

    Hinweis für Autofahrer mit deutschen Kurzzeitkennzeichen
    Von der Einreise mit deutschen Kurzzeitkennzeichen („gelbe Kennzeichen“) wird dringend abgeraten, damit wird die Ein- bzw. Durchreise nach Ungarn verweigert oder gar die Nummernschilder abgenommen Ein Rechtsanspruch auf die Anerkennung der jeweiligen Zulassungen für Kraftfahrzeuge in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU besteht nach derzeitiger Rechtslage nicht.
    Halter sollten ggfs. auf Ausfuhrkennzeichen (weißes Schild mit rotem Rand mit Gültigkeitsdauer) zurückgreifen.

    Führerschein
    Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

    Geld/Kreditkarten
    Landeswährung ist der Forint (HUF). Vom Geldumtausch außerhalb von Hotels, Wechselstuben und Banken ist abzuraten. In größeren Städten und internationalen Hotels kann Bargeld problemlos an Automaten gezogen werden. Die Bezahlung mit Kreditkarten ist weit verbreitet.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Ja

    Vorläufiger Personalausweis: Ja

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Das Reisedokument muss gültig sein.

    Einreise aus und Ausreise nach Serbien
    An der ungarisch-serbischen Grenze kommt es in der Hauptreisesaison in beiden Richtungen regelmäßig zu Staus und längeren Wartezeiten. Am stärksten betroffen ist der Grenzübergang Röszke (Ungarn) – Horgos (Serbien), den an Wochenenden täglich bis zu 50.000 Reisende nutzen. Siehe auch Allgemeine Reiseinformationen.
    Die ungarische Polizei empfiehlt, bei der Reiseplanung weniger stark frequentierte Grenzübergänge zu nutzen, zum Beispiel den Grenzübergang Tompa (Ungarn) – Kelebija (Serbien). Dieser ist von der Hauptroute aus (Autobahn M5 Budapest – Szeged) von Kecskemét über die Landstraßen Nr. 54 und 53 oder von Kiskunfélegyháza über Kiskunmajsa und Kiskunhalas zu erreichen. Nächste größere Stadt auf serbischer Seite ist Szabadka/Subotica.

    Einreise aus Kroatien
    Seit Juli 2013 ist Kroatien EU-Mitglied. Gleichwohl handelt es sich bei der ungarisch-kroatischen Grenze um eine Schengen-Außengrenze. Ein Grenzübertritt ist nur an den offiziellen Grenzübergangsstellen möglich. Grenzkontrollen finden weiterhin auf beiden Seiten statt.
    Für Fahrten mit Freizeitbooten auf der Dráva (Drau) bedenken Sie bitte, dass bei der zuständigen ungarischen Bezirkspolizei vorab die Reisepläne gemeldet und eine Genehmigung eingeholt werden muss.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften


    Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz der Warenverkehrsfreiheit schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

    Bei der Einreise nach Ungarn aus Nicht-EU-Staaten (Ukraine, Serbien) dürfen nur 40 Stück Zigaretten (entspricht etwa 2 Päckchen) oder 20 Stück Zigarillos oder 10 Stück Zigarren oder 50 Gramm Rauchtabak im gesamten Reisegepäck mitgeführt werden. Dies gilt auch für Transitreisende. Bei Flugreisen gelten die üblichen Freimengen.

    Bei Überschreitung der Freimengen werden empfindliche Bußgelder verhängt. Nähere Informationen zur abgabefreien Einfuhr von Waren im Reisegepäck finden Sie auf der Internetseite des ungarischen Zolls.

    Alkoholische Getränke dürfen nach Ungarn – auch im Transitverkehr – nur eingeführt werden, wenn diese sich im Ursprungsland (auch in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, z. B. Rumänien) bereits im sog. freien Verkehr befanden und vorschriftsmäßig versteuert worden sind. Dies ist durch eine Steuerbanderole oder einen Kaufbeleg nachzuweisen. Die Einfuhr und Durchfuhr privat hergestellter Spirituosen, zu denen ein Nachweis der entrichteten Monopol- und Verbrauchssteuern regelmäßig fehlt, wird als Ordnungswidrigkeit mit einer Strafe von mindestens 20.000 HUF (ca. 80 Euro) geahndet. Mit entsprechenden Kontrollen ist zu rechnen.

    Ein- und Ausfuhr von Heimtieren
    Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, gilt folgende Regelung:
    Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient u. a. dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erhältlich.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Der Handel, Besitz und die Einfuhr, auch schon der bloße Konsum von Drogen jedweder Art werden in Ungarn deutlich härter als in Deutschland geahndet. Schon der Fund geringer Mengen egal welcher Wirkstoffe, also auch so genannter „weicher“ Drogen wie Haschisch oder Marihuana, kann zu längeren Haftstrafen führen.

    Medizinische Hinweise


    Aktuelle medizinische Hinweise
    West-Nil-Fieber
    2018 ist es in Europa zu einer Zunahme von West-Nil-Fieber gekommen. Aus Ungarn sind mehr als 200 menschliche Fälle gemeldet worden.
    Es handelt sich bei West-Nil-Fieber um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Virus-Erkrankung. Sie kann in seltenen Fällen zu einer Entzündung des Gehirns (Enzephalitis) führen. Näheres siehe Merkblatt West-Nil-Fieber.
    Eine Schutzimpfung oder eine spezifische Behandlung gibt es nicht. Expositionsprophylaxe, s.u., ist die einzige Schutzmöglichkeit.

    Tollwut
    Seit 2005 hat es konstant weniger als 10 Fälle jährlich von Tollwut bei Haus- und Wildtieren gegeben. Die zuletzt bei Menschen dokumentierten Fälle traten 1994 auf.


    Impfschutz
    Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden (siehe www.rki.de). Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR) Influenza und Pneumokokken.
    Als Reiseimpfung wird eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, FSME und Tollwut.

    Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), Borreliose
    Landesweit, insbesondere um den Balaton, kann es von April-Oktober zur Übertragung der FSME durch Zeckenbisse kommen, weshalb eine Impfung bei entsprechender Exposition empfohlen wird.
    Über denselben Weg kann die Borreliose übertragen werden, gegen die nicht geimpft werden kann, die aber antibiotisch behandelbar ist.

    Weitere durch Vektoren übertragene Infektionskrankheiten:
    Sehr vereinzelte Fälle von Krim-Kongo hämorrhagischem Fieber (Übertragung durch Zecken). Ein Impfstoff steht nicht zur Verfügung. Aufgrund der mücken- und zeckengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden in den Risikogebieten und während der Übertragungszeiten empfohlen,
    • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden)
    • tagsüber und in den Abendstunden Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen aufzutragen

    Insbesondere Reisende mit Vorerkrankungen sollten sich vor der geplanten Reise von einem Reisemediziner oder dem Hausarzt beraten lassen.

    Medizinische Versorgung
    Die staatlichen Krankenhäuser in Ungarn entsprechen nicht immer westeuropäischen Standards (z.B. Hygiene, Service), die technische Ausstattung erlaubt nicht immer medizinische Behandlungen auf dem höchsten Niveau, trotz guter bis sehr guter Ausbildung der Ärzte. In den großen Städten gibt es private Krankenhäuser, die eine befriedigende medizinische Standardbehandlung anbieten. Auch im Gesundheitssektor ist mit Sprachschwierigkeiten zu rechnen.
    Gemäß dem deutsch-ungarischen Sozialversicherungsabkommen besteht Versicherungsschutz für alle deutschen Staatsangehörigen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind. Als Nachweis dient die Europäische Krankenversicherungskarte. Der Abschluss einer zusätzlichen Rückholversicherung sollte überlegt werden.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;

    trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland


    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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