Vorsicht beim Kauf von iPad Pro: Reinfall mit Apples Flaggschiff

Dieses Thema im Forum "Neuigkeiten - So Dies und Das" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 10 August 2017.

  1. Achtung iPad-Käufer! Apple hat den Namen seines neuen 12,9-Zoll-Flaggschiffs trotz zahlreicher Verbesserungen zum Vormodell nicht geändert. Deshalb droht unaufmerksamen Interessenten bei vielen Verkäufern ein Reinfall.

    Auch auf eBay verwirklicht Gravis seine "digitalen Ideen". Dort füllte der laut Eigenwerbung "größte deutsche Anbieter" für Apple-Produkte die Superbillig-Ecke "WoW" mit einer ganz speziellen Offerte: einem iPad-Pro-Tablet, satte 12,9 Zoll groß und ausgerüstet mit einem Speicher von noch satteren 256 GB.

    Für 849 Euro war das laut Beschreibung "größte und leistungsstärkste iPad aller Zeiten" zu kaufen. Wer obendrein als Zahlungsmethode PayPal wählte, bekam weitere 100 Euro erlassen.

    Für Fans von Apple ein Schnäppchen. Liegt doch der meist stabile Marktpreis für das heiß begehrte Gerät derzeit bei rund 1000 Euro. Kein Wunder, dass Dutzende Käufer sofort zuschlugen.

    Doch was Gravis ihnen auslieferte, war im deutschen Apple-Store längst nicht mehr bestellbar: das Vorgängermodell. Erkennbar war das vor dem Kauf nur für diejenigen, die ein scharfes Auge auf die technischen Daten warfen und um die Unterschiede zum neuen Modell wussten.

    Denn das neue iPad Pro zeichnet sich nicht nur durch einen wesentlich schnelleren Chip aus, sondern verfügt auch über eine Kamera, die Fotos mit 50 Prozent mehr Megapixeln schießen kann sowie ein Display mit einer Bildwiederholrate von 120 Hz statt 60 Hz.

    Weil Apple trotz solch gravierender Unterschiede den Namen beibehalten hat, kann die Bestellung eines großen iPad Pro derzeit zum Risiko werden. So gibt die Pressestelle von Gravis zu, "dass die Produktbeschreibung, die von Apple vorgegeben ist" bei der eBay-WoW-Aktion "irritieren kann".

    Zwar hat Gravis nach Anfrage der Verbraucherzentrale die Werbung verändert. Gleichwohl feiert der Shop im Kleingedruckten weiterhin das angeblich "leistungsfähigste iPad".

    Staunen löst auch eine weitere "digitale Gravis-Idee" aus. Der Preis des alten Modells schoss nach der WoW-Aktion von 849 Euro auf 1118,90 Euro: 119,80 Euro mehr als das neue Modell im Hersteller-Store von Apple kostete.

    Doch jeglicher Glaube, dass Gravis hier das derzeit beste iPad offerierte, kann für Käufer jederzeit platzen: wenn etwa eine Schutzhülle benötigt wird. Amazon beispielsweise bietet Varianten für eine "2015"- oder "2017"-Version. Verständlich, dass unbedarfte Gravis-Käufer spätestens an dieser Stelle dem Apple-Slogan wenig abgewinnen können: "iPad. Macht einfach Spaß".

    Und der kann einem nicht nur bei Gravis vergehen. Die Verbraucherzentrale NRW fand viele weitere Händler und Privatverkäufer, die das alte Modell kaltschnäuzig mit der Superlativ-Reklame anpriesen. Andere mischten Datenblätter beider Geräte oder hielten Beschreibungen so spartanisch, dass nicht erkennbar war, welche Variante gerade vertickt wurde.

    Ein besonders cleverer eBay-Verkäufer schrieb bei seinem Vormodell Reizworte wie "iPad Pro" und "2017" in den Titel. Erst am Ende einer langen Liste von Produktdetails erklärte der Anbieter beiläufig, dass der Wisch-Rechner lediglich "im März 2017 gekauft" worden war.

    Aufgrund solcher Tricksereien raten die Düsseldorfer Verbraucherschützer zur Vorsicht beim Kauf eines großen iPad Pro. Interessenten sollten sich vom Anbieter ausdrücklich bestätigen lassen, ob sie das langsamere 2015-Modell oder das fixere 2017er geliefert bekommen.

    Wer erst kürzlich ein iPad Pro geordert hat und sich unsicher ist, sollte die Datenblätter schleunigst vergleichen. Denn ein Kauf im Internet lässt sich grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen widerrufen, viele Händler gewähren sogar 30 Tage Rückgaberecht.

    Pech kann dagegen haben, wer just bei privaten Anbietern zugeschlagen hat. Die nämlich müssen kein Widerrufsrecht einräumen. Zu befürchten ist, dass Verkäufer mit ungenauen Produkt-Beschreibungen ("Neues iPad-Pro 256 GB") das ganz genau wissen.

    Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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