Bauvorschriften beachten

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Seit 1.1.2019 ist die neue Bauordnung NRW in Kraft, die
viele Änderungen beinhaltet – z.B. für den Bau von Terrassenüberdachungen,
Garagen und Gartenhäusern.
Vor allem in der Praxis machen Bauvorhaben wie Einfriedungen,
Gartenhäuser und Terrassenüberdachungen immer
wieder Probleme. Erforderliche Abstände zu den
Nachbargrenzen oder bauordnungsrechtliche Bestimmungen
werden aus Unkenntnis der weitreichenden Vorschriften
vom Grundstückseigentümer bzw. Bauherrn häufig
missachtet.
Daher ist es ratsam, bei anstehenden Bauvorhaben beim
Bauverwaltungsamt der Gemeinde Rommerskirchen oder
bei der zuständigen Bauaufsicht (Stadt Jüchen) nachzufragen,
ob ein Bauvorhaben ohne Baugenehmigung errichtet
werden kann. Aber auch bei kleineren, genehmigungsfreien
baulichen Maßnahmen wie die Vorgartengestaltung und die
Grundstückseinfriedung sind, sofern vorhanden, die Regelungen
aus den jeweiligen Bebauungsplänen einzuhalten.
Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Klima- und Artenschutzdiskussion
hat die Gemeinde in ihren jüngsten
Bebauungsplänen mit ihren Festsetzungen auf die zunehmende
Verschotterung in den Gärten reagiert. Vegetationsreiche
Gärten tragen zu einem besseren Stadtklima bei und
sind für Vögel und Insekten ein dringend benötigtes Refugium.
“Jeder einzelne Grundstückseigentümer kann durch eine
naturnahe Gestaltung seines Gartens zum Klima- und Artenschutz
seinen Beitrag leisten”, appelliert Bürgermeister
Martin Mertens an die Bürger. “Vor allem unsere Grundstückskäufer
sollten die vertraglichen Vereinbarungen ernst
nehmen”.

direkt aus http://bit.ly/2jnkCoD