Symbolbild

Rücksichtnahme im Straßenverkehr

Allgemein wird in letzter Zeit beklagt, dass die Rücksichtslosigkeit mancher Autofahrer Gefahrensituationen insbesondere für die schwächeren Verkehrsteilnehmer heraufbeschwört.
So wird bspw. regelmäßig beobachtet, dass Fahrzeuge auf Gehwegen abgestellt werden. Fußgänger, insbesondere
Schüler im Grundschulalter oder Eltern mit Kinderwagen ,sind dann gezwungen, den für sie sicheren Bürgersteig zu
verlassen und die Fahrbahn zu nutzen.
Das Ordnungsamt der Gemeinde Rommerskirchen weist
daher darauf hin, dass Bürgersteige grundsätzlich nicht
zum Parken freigegeben sind. Verstöße können mit Verwarn- oder Bußgeldern geahndet werden.
Weiterhin sollte bedacht werden, dass durch falsch parkende Fahrzeuge auch Rettungsdienst- und Feuerwehrfahrzeuge blockiert werden. Richtiges Parken kann daher Leben retten.
Letztlich kann mit ein wenig gegenseitiger Rücksichtnahme
und Aufmerksamkeit in den meisten Fällen unnötiger Ärger
vermieden werden.