Rücksichtnahme im Straßenverkehr

Allgemein wird in letzter Zeit beklagt, dass manche Autofahrer die Geschwindigkeiten an verschiedenen Stellen im Gemeindegebiet überschreiten. Das ist nicht nur unnötig, sondern auch sehr gefährlich.
Daher weist das Ordnungsamt der Gemeinde Rommerskirchen darauf hin, dass die Gemeindeverwaltung aufgrund ihrer Größe nicht dazu befugt ist, entsprechende Geschwindigkeitsmessungen vorzunehmen und Strafen zu verhängen.
Dies obliegt dem Rhein
-Kreis Neuss hier entsprechend zu
agieren. Lediglich Messungen im Rahmen von Geschwindigkeitsanzeigen sind seitens der Gemeinde Rommerskirchen
möglich. Die Ergebnisse der Messungen werden dann auch
regelmäßig an die Polizei und das Straßenverkehrsamt im
Rhein
-Kreis Neuss übermittelt. Vorschläge für Bereiche
, an
denen solche Messungen durchgeführt werden sollen,
nimmt das Ordnungsamt unter 02183/800
-58 gerne entgegen.