Wochen-Inzidenz liegt über 35: Allgemeinverfügung des Kreises zur verschärften Corona-Bekämpfung gilt ab Freitag

Mit der Allgemeinverfügung des Rhein-Kreises Neuss wird die Maskenpflicht dahingehend ausgeweitet, dass ein Mund-Nase-Schutz auch am Sitz- oder Stehplatz zu tragen ist – zum Beispiel bei Aufführungen, Konzerten oder bei Sportveranstaltungen. © GettyImages-1202181405

Corona | 15.10.2020

Nachdem die so genannte 7-Tage-Inzidenz, die die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen Tagen misst, im Rhein-Kreis Neuss heute mit 40,7 den Wert von 35 überschritten hat, gilt die vom Kreis für diesen Fall bereits erstellte Allgemeinverfügung ab Freitag. Sie hat unmittelbare Auswirkung für alle Bürgerinnen und Bürger im Kreisgebiet. Mit ihr werden die Vorgaben zum Maskentragen und für Großveranstaltungen verschärft.

Mit der Allgemeinverfügung des Rhein-Kreises Neuss wird die Maskenpflicht dahingehend ausgeweitet, dass ein Mund-Nase-Schutz auch am Sitz- oder Stehplatz zu tragen ist – zum Beispiel bei Aufführungen, Konzerten oder bei Sportveranstaltungen. Die Pflicht gilt bei solchen Anlässen und Versammlungen in geschlossenen Räumlichkeiten und grundsätzlich in den Fällen, in denen die Einhaltung des Mindestabstands nicht möglich ist; und zwar für Inhaber, Beschäftigte sowie Kunden und Nutzer. Außerdem wird – mit wenigen Ausnahmen – ein generelles Verbot von Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 1.000 Personen ausgesprochen.

„Weitergehende Maßnahmen – wie Inhalte der gestrigen Bund-Länder-Besprechung, die nicht Gegenstand unserer aktuellen Verfügung sind – werden geprüft“, sagt Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. Sollte sich die derzeitige Entwicklung fortsetzen und der Inzidenz-Wert 50 erreicht werden, so Petrauschke weiter, ergebe sich jedoch eine neue Sach- und Rechtslage, die eine neue Allgemeinverfügung erforderlich mache.

Auf der Grundlage der aktuellen Situation sind jetzt bereits Gespräche zwischen dem Kreis und den kommunalen Ordnungsämtern angesetzt, die die Allgemeinverfügung des Kreises umsetzen und kontrollieren müssen. Weitergehenden Maßnahmen, die dann abgestimmt werden könnten, sind zum Beispiel eine Sperrstunde in der Gastronomie oder erweiterte Maskenpflichten im öffentlichen Raum.

Vertreter der Kreisverwaltung nehmen außerdem morgen an einer Corona-Videokonferenz teil, zu der Ministerpräsident Laschet eingeladen hat. Der Landrat wird Anfang nächster Woche auf die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister zugehen, um das weitere, lagebedingte Vorgehen abschließend abzustimmen und, falls notwendig, das vorgeschriebene Abstimmungsverfahren mit der Bezirksregierung einzuleiten.

Die derzeitige Allgemeinverfügung des Kreises kann im Internet unter folgendem Link eingesehen werden: www.rhein-kreis-neuss.de/av-corona-35.