2 500 zusätzliche Impfdosen im Rhein-Kreis Neuss

Landrat ruft auf, alle Impfangebote zu nutzen

 

Rhein-Kreis Neuss. Über 125 000 Menschen haben über das gemeinsame Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss und der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und seine mobilen Impfteams bereits Erst- und Zweitimpfungen erhalten. Jetzt hat das Land Nordrhein-Westfalen dem Rhein-Kreis Neuss für die kommende Woche 2 500 zusätzliche Impfdosen der Firma BionNTech zur Verfügung gestellt. Landrat Hans-Jürgen Petrauschke ruft impfberechtigte Bürger auf, die zusätzliche Impfmöglichkeit zu nutzen.

 

„Corona können wir nur gemeinsam und solidarisch überwinden. Jeder sollte sich impfen lassen, wenn er an der Reihe ist“, so Petrauschke. Mit einer Kapazität von bis zu 15 680 Impfungen pro Woche könne das Impfzentrum im Rhein-Kreis Neuss alle verfügbaren Impfdosen zügig verimpfen.

 

Wer ist impfberechtigt und wo kann man sich anmelden?

 

Seit heute – Freitag, 30. April – sind für die Impfzentren in NRW Terminbuchungen von Menschen mit Vorerkrankung der Priorität 2 möglich. Diese und alle Impfberechtigten, die zur Gruppe der über-70-Jährigen gehören, können sich bei der Kassenärztlichen Vereinigung online über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 0800 116 117 01 Termine geben lassen. Wer zu den Impfberechtigten bestimmter Berufsgruppen gehört, meldet sich beim Rhein-Kreis Neuss über die Mail-Adresse impfzentrum@rhein-kreis-neuss.de für einen Impftermin an.

Personen mit Vorerkrankungen der Priorität 2 sind:

◾Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung;

◾Personen nach Organtransplantation;

◾Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung
  oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere
  bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression;

◾Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen;

◾Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD,
  Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen
  Lungenerkrankung;

◾Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren
  neuromuskulären Erkrankungen, Personen mit Diabetes mellitus
  mit Komplikationen;

◾Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen
  Lebererkrankung;

◾Personen mit chronischer Nierenerkrankung;

◾Personen mit Adipositas (Body-Mass-Index über 40);

◾Personen, bei denen nach ärztlicher Beurteilung im Einzelfall ein
  sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen
  Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Corona-Virus
  besteht.

 

Berufsgruppen und weitere impfberechtigte Personen ohne Vorerkrankung sind:

 

◾Enge Kontaktpersonen von einer nicht in einer Einrichtung
   befindlichen pflegebedürftigen Person;

◾Enge Kontaktpersonen von Schwangeren;

◾Personen, die in ambulanten Diensten regelmäßig geistig oder
   psychisch behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen;

◾Personen, die bei der Ausübung eines Heilberufes ein hohes oder
   erhöhtes Expositionsrisiko für eine Infektion mit dem Coronavirus
   haben, insbesondere Ärzte und anderes Personal mit regelmäßigem
   unmittelbarem Patientenkontakt, Personal der Blut- und
   Plasmaspendedienste und Personen, die regelmäßig zur Diagnostik
   SARS-CoV-2-Körpermaterial entnehmen;

◾Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der
   Kindertagespflege, in Grundschulen, Sonderschulen oder
   Förderschulen und weiterführenden Schulen tätig sind;

◾Personen, die im öffentlichen Gesundheitsdienst tätig sind;

◾Personen, die in anerkannten Angeboten zur Alltagsunterstützung
   bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen tätig sind.