Gemeindeverwaltung

Dieses Thema im Forum "Öffentliche Stimmen zu diesem Thema" wurde erstellt von Sinalfie, 10 Juli 2009.

  1. Kurze Zwischeninfo aus der Gemeindeverwaltung:

    Lärmschutzmaßnahmen wg. der Kohlebahn ist lt. Gutachten nicht vorgesehen. Es steht noch ein Gespräch mit Hr. Friedrich (Leiter Planungsamt) aus.

    Zum Thema Mindestabstand läuft noch eine Anfrage an Dr. Gasten.

    Mehr später
     
  2. AW: Gemeindeverwaltung Stellungnahme Hr. Glöckner

    Reaktion auf den eingestellten Bericht zum Gartenbaupark:

    Sehr geehrter Herr Schwarz,
    ich kenne das Ihnen vorliegende Dokument nicht, das eine Gewächshausanlage - derzeit auf dem Stadtgebiet von Grevenbroich geplant - vom Bau weiterer BOA-Werke abhängig macht. Für eine Kopie wäre ich dankbar.


    Ganz definitiv und ohne wenn und aber hat der Rat der Gemeinde den Bau von BOA-Werken auf dem Gemeindegebiet von Rommerskirchen abgelehnt. Damit sollte nicht nur ein noch näheres Heranrücken an die Bebauung von Vanikum und Sinsteden verhindert werden, sondern auch die gefürchtete Kraftwerkskette zwischen Niederaußem und Neurath. Die Ablehnung ist allerdings juristisch schwierig zu verstehen. Die Gemeinde darf sich aus rechtlichen Gründen nicht der Landesplanung entgegenstellen. Unsere Entscheidung - in der Wirkung eine Ablehnung - war unsere Weigerung, den Flächennutzungsplan der Gemeinde Rommerskirchen zugunsten großindustrieller Vorhaben zu ändern. Alle Gemeindeflächen um Vanikum und Sinsteden sind nach wie vor der landwirtschaftlichen Nutzung gewidmet. Nach heftigen Debatten hat die Landesregierung NRW und auch der Bezirksplanungsrat des Regierungspräsidenten Düsseldorf die Haltung der Gemeinde akzeptiert. Es gibt heute - und auch in Zukunft - niemanden in Rat und Verwaltung, der die bestendende Entscheidungslage ändern wird. Auch der Betreiber - RWE - hat seine Anträge diesbezüglich zurück gezogen. Damals schienen die BOA-Werke in den Darstellungen kleiner und weniger bedrohlich, als sie heute wahrgenommen werden. Um so mehr gilt, dass unsere Entscheidung damals richtig war und eine Änderung in Zukunft unvorstellbar ist.

    Ein letztes Wort zum Vorhaben vom Rhein-Kreis-Neuss im Verbund mit der Stadt Grevenbroich zum Planvorhaben Gewächshauspark. Dieser Park, etwa ein Zehntel so groß wie die üblichen holländischen Anlagen, würde - sollte er tatsächlich gebaut werden - über Fernwärme beheizt werden. Ob sich eine Abwärmenutzung je lohnen wird, ist nach dem Stand der Technik mehr als fraglich. Auch deshalb hat die Gemeinde ihre Planung zurück gestellt. Die Abwärmenutzung sollte die Kraftwerkswolken verringern. Wenn sie nicht umsetzbar ist, weil das Kühlwasser nur zwischen 27 Grad und 37 Grad heiß ist und insofern die Beheizung der Anlage gerade im Winter nicht sicher stellen kann, macht eine solche flächenverbrauchende Anlage aus der ursprünglichen Begründung wenig Sinn.

    Mit freundlichen Grüßen
    Albert Glöckner
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    Sehr geehrter Herr Glöckner,

    ich hoffe Sie hatten einen erholsamen Urlaub.
    Ich habe einen Link zu diesem Dokument angehangen, suchen Sie bitte nach BOA.
    In einem zweiten Dokument ist die Änderung der GEP 99 beschrieben, in dem ebenfalls von 4 Blöcken die Rede ist.
    Auszug :

    ..... Die Flächengröße ist so bemessen, dass hierauf bis zu 4 neue Kraftwerksblöcke einschließlich der erforderlichen Infrastruktureinrichtungen errichtet werden können.....

    .... Die beabsichtigte GEP-Änderung sieht in der zeichnerischen Darstellung eine Reduzierung des GIB für flächenintensive Großvorhaben um rd. 120 ha vor, die stattdessen als Erweiterung des GIB mit dem Symbol "Kraftwerke und einschlägige Nebenbetriebe" dargestellt werden. Die Räte der Stadt Grevenbroich und der Gemeinde Rommerskirchen haben dagegen keine Bedenken und dazu bereits entsprechende Beschlüsse gefasst. .....

    Angesichts sollcher Informationen können sie vielleicht verstehen, dass es für die Betroffenen wirklich schwierig ist sich einen Überblick über das Ausmaß der Dinge zu beschaffen die auf einen zukommen.

    Ich bin auch mit Herrn Dr. Gasten im Dialog, denn es steht immer noch eine Antwort aus bzgl. des Mindestabstandes von Großprojekten zu bebauten Wohngebieten. Die Frage wurde in einer Bürgerversammlung zum Bau der BOA's an Sie gestellt, aber nicht beantwortet. Wenn es verbindliche Richtlinien gibt, ist die Genehmigung im GEP zumindestens fraglich. Mir ist klar dass es RWE nicht interessiert, sie haben ja in NRW schon einen Freifahrtschein zur Umgehung von Gesetzen. Aber vielleicht ist es ein Ansatzpunkt, der auch im Interesse der Gemeinde sein müsste.

    MfG
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    Sehr geehrter Herr Schwarz,
    ..........

    In der Tat hatte die Landesregierung vor Jahren eine Flächenreservierung für vier BOA-Werke vorgenommen, die von der Gemeinde aber nicht in die eigenen Pläne umgesetzt wurde. Möglicherweise hat die Landesregierung diese Reservierung in ihren Planunterlagen nicht aufgehoben - das ist aber nicht ausschlaggebend.

    Das Planungsrecht liegt bei der Gemeinde Rommerskirchen und deren Beschlüsse lassen keinen Raum für weitere Kraftwerksbauten. Sie könnten uns aber helfen und uns die Seite aus der Vorlage nennen, auf die Sie sich beziehen. Ggf. stellen wir den Sachverhalt gegenüber dem Regierungspräsidenten richtig.

    Aber auch das ist nur nachrichtlich. Die Änderung des gemeindeeigenen Flächennutzungsplanes ist ein eigener Vorgang, dessen fehlerhafte Erwähnung in anderen Genehmigungsfällen keine Rolle spielt.

    Mit besten Grüßen und Danke für das übermittelte Dokument - man kann nicht vorsichtig und umsichtig genug sein.

    Ihr
    Albert Glöckner
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    Sehr geehrter Herr Glöckner,

    in dem Dokument ging es nicht um die Genehmigung der Kraftwerke, sondern das für den Bau des Gartenparks min 4 BOA-Blöcke am Standort stehen müssten. Hier sollte wohl ein Jungtim zwischen Gartenbau und Kraftwerke geschaffen werden.
    Noch eine Frage, darf ich unseren Mailverkehr zu diesem Thema ins Gilbach-Portal stellen? Es gibt dort ein Trade zu dem Thema BOA's in ROKI.

    MfG
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    Ja, gerne. Die Gemeinde legt hohen Wert auf Transparenz und uneingeschränkter Information der Bürgerschaft.

    Albert Glöckner
     

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