Rommerskirchen Alleinunfall forderte eine Schwerverletzte

Dieses Thema im Forum "Umwelt" wurde erstellt von Tom69, 21 Dezember 2012.

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    Rommerskirchen (ots) - Am frühen Donnerstag Morgen (20.12.) kam es auf der Bundesstraße 59 zu einem schweren Verkehrsunfall. Gegen 04:00 Uhr befuhr eine 30-jährige Dormagenerin mit ihrem Renault Kleinwagen die Bundesstraße 59 aus Richtung Allrath kommend in Fahrtrichtung Sinsteden. Dabei überholte sie einen vor ihr fahrenden Streuwagen der Straßenmeisterei. Nach dem Überholvorgang scherte die junge Frau wieder auf ihre Spur ein und setzte ihren Weg fort. Nach etwa 100 Metern kam sie auf der winterglatten Straße vermutlich aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit ins Schleudern. Hierbei drehte sich der PKW und rutschte quer über die gesamte Fahrbahnbreite. Der Wagen geriet in den Grünstreifen, prallte mit der rechten Fahrzeugseite gegen einen Baum, bevor er in der Böschung zum Stehen kam.
    Die 30-jährige Fahrerin wurde durch den Aufprall schwer verletzt. Nach medizinischer Erstversorgung durch einen Notarzt transportierte ein Rettungswagen die Schwerverletzte in ein Krankenhaus.


    Rückfragen bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: www.polizei.nrw.de/rhein-kreis-neuss </pre>
     
  2. AW: Alleinunfall forderte eine Schwerverletzte

    Ich glaub ich hätte den Streuwagen nicht überholt .... aber wirklich schlauer biste eh erst hinterher.
    Gute Besserung !
     
  3. AW: Alleinunfall forderte eine Schwerverletzte

    Ach Thomas, schau dir den Verkehr, bzw. die aktiven Teilnehmer im Verkehr doch mal an. Mich wundert es ehrlich gesagt, das sowas nicht viel öfters passiert.
    Es ist doch immer wieder das selbe: Unachtsamkeit, Rücksichtslosigkeit, Tempo-Überschreitung, nicht angepasstes fahren und vor allem eine absolute Selbst-Überschätzung die immer wieder zu so was führen. Ich will nicht sagen, dass ich der einzige Engel im Strassenverkehr bin - ganz bestimmt nicht. Ich mag es auch, zügig voran zu kommen, und war sicher auch nicht nur einmal ein wenig zu flott unterwegs.
    Empfehlen kann ich nach wie vor die Fahrsicherheits-Trainings vom ADAC. Gibt's sogar bei uns in der Nähe bei GV-Gustorf. Da wird man sich manchen Gefahren, die auf der Strasse auf einen lauern erst mal ein wenig bewusst, und wie schnell doch ein Tempo von 50 km/h ist, um ein Auto bei Regennasser Fahrbahn zum stehen zu bekommen. Will mal schauen, ob ich dieses Jahr nicht noch mal eins machen kann, mein letztes ist schon Ewigkeiten her. Und neben dem Lernfaktor hat es auch noch mordsmäßigen Spass gemacht.
     
  4. AW: Alleinunfall forderte eine Schwerverletzte

    Weil es gerade hier passt:
    Habe heute das ADAC-Magazin erhalten, da steht was interessantes über Räum- und Streufahrzeuge drin (Text im Sinne des Urheberrechts geändert):
    Laut §35 Absatz 6 der STVO dürfen Streu- und Räumfahrzeuge überall dort fahren, wo es ihr Einsatz erfordert. Im Klartext heißt das: Selbst in Einbahnstraßen kann einem ein solches Fahrzeug in entgegen gesetzter Richtung entgegen kommen.
    Ebenso gab es Verhaltenstipps zu lesen, die ich hier mal zusammenfassen möchte:
    - Hinter einem Streu-/&Räumfahrzeug sollte man großzügig Abstand halten, da das Streugut mit hohem Druck auf die Strasse befördert wird und bei zu geringem Abstand Schäden an Lacken von hinterherfahrenden Fahrzeugen verursachen kann
    - Wenn der Winterdienst hinter einem fährt, empfiehlt es sich, diesen vorbei zu lassen.
    - Bei Staus auf Autobahnen gilt die selbe Regelung wie bei Rettungsdiensten und der Polizei: Es ist eine Gasse zu bilden, die sich je nach Anzahl der Fahrspuren (3 Fahrspuren je Richtung) zwischen der linken und mittleren Fahrspur oder (2 Fahrspuren je Richtung) zwischen der linken und der rechten Fahrspur zu befinden hat. Der Standstreifen ist dabei absolutes TABU!!

    IMHO lese ich daraus, dass das Überholen eines Räum-/Streufahrzeug nicht empfohlen und damit zu vermeiden ist.
     

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