Bhutan: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 6 März 2019.

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    Letzte Änderungen:
    Medizinische Hinweise (Aktuelle medizinische Hinweise)
    Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen

    Landesspezifischer Sicherheitshinweis


    Kriminalität
    Bhutan hat eine sehr niedrige Kriminalitätsrate. Reisende sollten im Hinblick auf Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle die übliche Sorgfalt und bei Dunkelheit besondere Vorsicht walten lassen.

    Naturkatastrophen
    Bhutan liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.Informationen zum Verhalten bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis bietet das Deutsche GeoForschungsZentrum.
    Ferner kommt insbesondere zwischen Juni und Oktober es zu monsunartigen Regenfällen, die Erdrutsche verursachen können.

    Krisenvorsorgeliste
    Reisenden wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um in einem Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    Allgemeine Reiseinformationen


    Zuständige Auslandsvertretung
    In Bhutan gibt es keine deutsche Auslandsvertretung, die für Bhutan zuständige Vertretung ist die deutsche Botschaft in New Delhi, Indien.

    Infrastruktur/Straßenverkehr
    Die nationale Fluglinie Druk Air unterhält Flugverbindungen in folgende Länder bzw. Städte: Indien (Delhi, Kalkutta, Mumbai, Bagdogra, Gaya und Guwahati), Thailand (Bangkok), Nepal (Kathmandu), Bangladesh (Dhaka), Singapur.
    Die private Fluglinie Bhutan Airlines hat Flugverbindungen nach Indien (Delhi, Kalkutta), Nepal (Kathmandu) und Thailand (Bangkok).
    Grenzübergangspunkte sind der Flughafen in Paro bei Thimphu oder bei der Anreise mit dem Auto in Phuentsholing im Südwesten, Gelephu im Süden oder Samdrup Jongkhar im Südosten des Landes.
    Vor Ort gibt es Busverbindungen, Taxis und Mietwagen, die allerdings grundsätzlich nur mit Fahrer angemietet werden können. Es herrscht Linksverkehr.
    Während der Monsunzeit in der Regel von Juni bis September können Straßen aufgrund von Überschwemmungen und Erdrutschen unpassierbar sein. Auf ungesicherten Gebirgsstraßen besteht zudem die Gefahr von Steinschlägen und Lawinenabgängen.

    Geld/Kreditkarten
    Landeswährung ist der Ngultrum (BTN), der im Verhältnis 1:1 an die indische Rupie gekoppelt ist. Indische Rupien werden teilweise in Bhutan als Zahlungsmittel akzeptiert. Es empfiehlt sich neben Kreditkarten die Mitnahme von US-Dollar und Euro.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate gültig sein.

    Visum
    Die Einreise kann nur mit einem Visum erfolgen, das über den Reiseveranstalter einzuholen ist.

    Bei der Einreise werden laut der Internetseite der bhutanischen Tourismus-Organisation „Tourism Council of Bhutan“ 40,- US-Dollar Einreisegebühr erhoben. Informationen kann u. U. auch die Botschaft des Königreichs Bhutan in Brüssel erteilen.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften


    Hochwertige Gegenstände (z.B. elektronische Geräte) sind in der Zollerklärung zu erwähnen. In Bhutan verkaufte oder verschenkte Gegenstände müssen verzollt werden. Die Ausfuhr von alten/benutzten Gegenständen ist nur mit einem Zertifikat erlaubt, das bestätigt, dass es sich nicht um Antiquitäten handelt – dieses ist beim Department of Culture erhältlich. In sog. „Handicraft“-Läden sind die entsprechenden Produkte in der Regel bereits mit einem Siegel versehen, welches die Ware zur Ausfuhr berechtigt.

    Die Ein- und Ausfuhr von Waffen, Drogen und Tierprodukten ist verboten. Bei Verstoß gegen Zoll- oder Einreisevorschriften droht Festnahme.

    Kauf und Verkauf von Tabak und Tabakwaren ist in Bhutan verboten. Auch der Import von Tabakwaren ist mit hohen Zöllen belegt und wird, über bestimmte Einfuhrmengen für den privaten Konsum hinaus, mit Geldstrafen geahndet.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden bereits beim Besitz kleiner Drogenmengen (auch Haschisch) mit schweren Haftstrafen geahndet.
    Rauchen ist an den meisten öffentlichen Plätzen sowie bei Festivals verboten.

    Gleichgeschlechtliche Beziehungen sind nicht erlaubt. Fälle von Strafverfolgung wurden bisher allerdings nicht bekannt.

    Hochwertige Gegenstände müssen bei der Einreise in der Zollerklärung aufgeführt werden. Bei Verstoß gegen Zoll- oder Einreisevorschriften droht Festnahme bei der Ausreise.

    Medizinische Hinweise


    Aktuelle medizinische Hinweise
    Die WHO hat im Januar 2019 einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Eine Überprüfung und ggf. Ergänzung des Impfschutzes gegen Masern für Erwachsene und Kinder wird daher spätestens in der Reisevorbereitung dringend empfohlen.

    Impfschutz
    Der Nachweis einer gültigen Impfung gegen Gelbfieber wird für die Einreise aus oder bei Transit durch ein Land mit einem Gelbfieber-Endemie Gebiet gefordert, siehe www.who.int. Für die Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.
    Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich jeder Reise zu überprüfen und zu vervollständigen.
    Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza, Pneumokokken und Herpes Zoster (Gürtelrose).
    Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen.

    Dengue-Fieber
    Dengue-Fieber wird durch den Stich tagaktiver Mücken übertragen. Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und ein Hautausschlag kennzeichnen den Verlauf und können mit den Beschwerden einer Malaria oder Grippe verwechselt werden. In Einzelfällen können schwere Verläufe mit ernsthaften Gesundheitsschäden oder Todesfolge auftreten. Es gibt keine Impfung und keine wirksamen Medikamente gegen die Dengue Viren. Eine sorgfältige Expositionsprophylaxe, wie unten für Malaria beschrieben, ist die einzig mögliche Schutzmaßnahme. Dengue Fieber kommt besonders im Südwesten des Landes, während und unmittelbar nach der Regenzeit auch in den mittleren Landesteilen bis in Höhen von circa 2000 Metern vor.

    Durchfall- und Darmerkrankungen
    Oberflächengewässer können mit fäkalen Keimen und ggf. mit chemischen Schadstoffen kontaminiert sein, auch wenn sie in der landwirtschaftlichen Produktion verwendet werden. Durchfallerkrankungen sind überall im Land ganzjährig häufig. Leitungswasser, auch in den Städten, hat keine Trinkwasserqualität. Es wird empfohlen, nur originalverpackte, möglichst kohlensäurehaltige Getränke in Flaschen oder Dosen zu konsumieren oder Wasser vor dem Genuss gründlich abzukochen, zu filtern oder chemisch zu desinfizieren. Für das Waschen von Obst und Gemüse oder zum Zähneputzen sollte ebenfalls nur Trinkwasser verwendet werden. Auf den Verzehr roher, ungekochter und ungeschälter Produkte sollte verzichtet werden. Fleisch sollte vor dem Verzehr ebenfalls gut durchgebraten worden sein. Das Infektionsrisiko für Salmonellen-, Shigellen- und Typhuserkrankungen, Amöben, Lamblien und Wurmerkrankungen, Hepatitis A und E besteht landesweit. Allgemeine Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen oder Händedesinfektion nach dem Toilettengang und vor dem Essen und das Fernhalten von Fliegen von Nahrungsmitteln können die Gefahr einer Infektion vermindern.

    Malaria
    Die Übertragung der Malaria erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (verursacht durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Personen häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen nach dem Aufenthalt in Endemiegebieten ausbrechen. Die Beschwerden bei einer Malaria (Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Durchfall, u. a.) sind meist uncharakteristisch und von einer Grippe oder einer ähnlichen Erkrankung nicht zu unterscheiden. Bei rechtzeitiger Diagnosestellung kann auch die Malaria tropica zuverlässig behandelt werden, ohne dass es zu bleibenden Schäden oder Beschwerden kommt.

    In Bhutan besteht in Lagen unter 1700 Metern ganzjährig ein geringes bis mittleres Übertragungsrisiko für Malariaerkrankungen, besonders in den Sommermonaten von Mai bis Oktober. Das Risiko ist im südlichen Tiefland am höchsten und nimmt nach Norden mit zunehmender Höhe ab. Die Distrikte Bumthang, Gaza, Haa, Paro und Thimphu gelten als malariafrei. Bei zirka 70 % der registrierten Malariafälle handelt es sich um Malaria tropica. Resistenzen gegen Chloroquin kommen vor.

    Es gibt keinen absolut sicheren Schutz vor einer Malariaerkrankung. Ein ausreichender Schutz vor Stechmücken (Expositionsprophylaxe), insbesondere während der Dämmerung und nachts, ist der wichtigste Schutz vor einer Malariaerkrankung.
    - Das Tragen langer, heller und gegen Insekten imprägnierter Bekleidung im Freien,
    - das konsequente Einreiben aller Hautflächen mit einem geeigneten Repellent und
    - das Benutzen imprägnierter Moskitonetze während der Nacht oder
    - der Aufenthalt in Mückengeschützten Räumen (Fliegengitter, Klimaanlagen)
    vermindern das Risiko einer Übertragung deutlich und schützen auch vor anderen von Stechmücken übertragenen Erkrankungen wie Dengue Fieber und Japanischer Enzephalitis. Die vorbeugende Einnahme von Medikamenten (Chemoprophylaxe) wird nicht empfohlen, siehe www.dtg.org, und ist nur in Ausnahmefällen zu erwägen.

    HIV/AIDS
    Durch sexuelle Kontakte, bei intravenösem Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), durch Tätowierungen oder Piercings und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer HIV- und einer Hepatitis B Infektion. Die Benutzung von Kondomen wird deshalb insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften und kommerziellem Sex dringend empfohlen und kann auch vor anderen sexuell übertragbaren Krankheiten (Gonorrhoe, Syphilis, Hepatitis B, u. a.) schützen.

    Japanische Enzephalitis
    Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selbst krank zu werden. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren. Deshalb sind ein sorgfältiger Mückenschutz und gegebenenfalls eine vorbeugende Schutzimpfung besonders wichtig. Ein Übertragungsrisiko für JE besteht in Bhutan in den südlichen Landesteilen.

    Tollwut
    Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und Übertragung einer Tollwut. Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in Bhutan nicht immer möglich. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung vor einem Biss. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für Reisen nach Bhutan eine besondere Bedeutung zu. Sie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein. Die auch nach einem Biss notwendige, unverzügliche „Auffrischung“ kann dann ggf. in Thimphu oder im Nachbarland Indien erfolgen.

    Tuberkulose
    Die Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es möglicherweise resistente Tuberkuloseerreger auch in Bhutan. Das Tragen eines chirurgischen Mundschutzes schützt nicht vor einer Ansteckung!

    Geographisch bedingte Erkrankungen
    Die Höhenkrankheit ist eine durch taktische Fehler bei der notwendigen Höhenanpassung über 2.300 m (z. B. durch zu raschen Aufstieg und Überanstrengung) ausgelöste, potentiell sehr gefährliche Funktionsstörung von Lunge und Gehirn. Erkranken können besonders auch junge, gesunde und gut trainierte Personen, auch solche, die bereits früher große Höhen und rasche Aufstiege ohne Probleme bewältigt haben. Zu Todesfällen kommt es nicht selten, weil grundlegende Regeln missachtet, Frühsymptome falsch gedeutet und Medikamente unvernünftig eingesetzt werden. Bestimmte Erkrankungen von Herz und Lungen erhöhen ebenfalls das Risiko, eine Höhenkrankheit zu erleiden.
    Beschwerden, die Hinweise auf eine beginnende Höhenkrankheit geben können, sind: Kopfschmerzen, Müdigkeit, Desinteresse und Leistungsabfall. In diesem Fall ist Rast und Ruhe bis zur Beschwerdefreiheit geboten, ein weiterer Aufstieg verbietet sich. Treten u. a. Schlaflosigkeit, Sehstörungen, Schwindel, Gangunsicherheit, Atemnot oder Erbrechen auf, sollte unverzüglich mit dem Abstieg begonnen werden - nie alleine, sondern immer in Begleitung. Das ist auch dann der Fall, wenn Frühsymptome innerhalb von 24-36 Stunden nicht vollständig verschwinden.
    Vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) empfiehlt sich deshalb vor der endgültigen Reiseplanung eine individuelle Beratung durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt. Vor der Einnahme von Medikamenten zur Vorbeugung oder Behandlung der Höhenkrankheit ohne Anweisung eines Arztes oder eines erfahrenen Bergführers wird dringend gewarnt. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.

    Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.

    Eine zuverlässige Rettung aus Bergnot ist in Bhutan nicht gewährleistet. Eine individuell angepasste Reiseapotheke ist nach Rücksprache mit einem Reisemediziner beim Trekking mitzuführen.

    Weitere Gesundheitsgefahren
    Technische Überwachungen der Fahrzeuge, wie in Mitteleuropa üblich, werden in Bhutan nicht regelmäßig durchgeführt. Eine ausreichende medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann im weiteren Landesteilen nicht sicher gewährleistet werden, ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist nicht überall existent. Bei der Wahl der Transportmittel und der Route sind Reisende daher gehalten, eine kritische Auswahl zu treffen und den gesunden Menschenverstand walten zu lassen. Defensives und vorausschauendes Fahren, angemessene Geschwindigkeit und gute Kenntnisse in der Ersten Hilfe können das Risiko eines schweren Unfalls mit bleibenden Gesundheitsschäden reduzieren.

    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Versorgung ist in weiten Landesteilen unzureichend und entspricht medizinisch, hygienisch, technisch und organisatorisch meist nicht europäischem Standard. Sprachbarrieren können gerade auf dem Land die Kommunikation erheblich erschweren. Eine ausreichende Grundversorgung besteht in Thimphu. Bei schweren Erkrankungen muss eine medizinische Evakuierung, zum Beispiel nach New Delhi, Kalkutta oder Bangkok erwogen werden. Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer Reiserückholversicherung ist dringend notwendig.
    Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht immer gesichert. Reisende sollten regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge nach Bhutan mitbringen und sich für die Einreise die Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen lassen. Landesweit treten zahlreiche Resistenzen gegenüber häufig eingesetzten Antibiotika auf.

    Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen/ Tropenmediziner*innen/ Reisemediziner*innen persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben, siehe z.B. www.dtg.org. Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise nach Bhutan bewusst sein.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden können nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
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