Finnland: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 6 Februar 2019.

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    Letzte Änderungen:
    Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen

    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Terrorismus
    Der zuständige Finnish Security Intelligence Service hat die Gefährdung durch Terrorismus weiterhin auf Stufe zwei (erhöht) von vier festgesetzt.

    Kriminalität
    Die Kriminalitätsrate in Finnland ist niedrig. Insbesondere zur Reisezeit kann es aber an viel besuchten Orten zu Taschendiebstählen kommen.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über ihre Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.


    Allgemeine Reiseinformationen


    Infrastruktur/Straßenverkehr
    Finnland verfügt über gute öffentliche Verkehrsmittel wie ein dichtes Inlandsflugnetz, Eisenbahnen und Busverbindungen. Eine einheitliche Plattform für Verkehrsdienstleistungen einschließlich Leihfahrräder und Taxis bietet die Whim App.
    Aktuelle Informationen zu Verkehrsbehinderungen und Straßenzuständen bietet die Finnish Transport Agency.
    Die gesetzliche Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen beträgt für Pkw 120 km/h (im Winter 100 km/h) und auf Landstraßen 80 km/h. Auch auf Landstraßen wird die Höchstgeschwindigkeit im Winter mancherorts herabgesetzt. Innerorts sind maximal 50 km/h zulässig. Abweichende Regelungen sind möglich. Die entsprechende Beschilderung ist genau zu beachten. In Finnland gilt auf mehrspurigen Straßen das Rechtsfahrgebot.
    Im dünn besiedelten Norden des Landes sind die Abstände zwischen Tankstellen zum Teil groß, so dass rechtzeitig getankt werden sollte.
    Alkoholkontrollen sind häufig. Die Promillegrenze beträgt 0,5 Promille (Blutalkoholwert).
    Eine Überschreitung dieser Grenze, diverse andere Verkehrsvergehen sowie falsches Parken können sehr hohe Strafen (z.B. einkommensabhängige Bußgelder) zur Folge haben. Falsche Angaben zur Einkommenshöhe sind strafbar.
    Daneben existieren für zahlreiche leichte Vergehen, wie z.B. viele Verkehrsverstöße, feste Geldstrafen. Ein Bußgeldkatalog ist in englischer Sprache auf der Webseite der finnischen "District Courts" abrufbar.
    Inner- und außerorts muss mit Abblendlicht gefahren werden, auch tagsüber. Fernlicht und Nebelscheinwerfer sind nur bei entsprechenden Wetterverhältnissen zu benutzen.
    Wildwechsel-Warnschilder sind unbedingt zu beachten. Elche oder Rentiere überqueren häufig die Straße, vor allem in der Dämmerung, insbesondere in den Monaten Mai, Juni, Oktober und November.
    Zwischen Anfang Dezember und Ende Februar sind in Finnland Winterreifen oder zumindest Allwetterreifen mit einer Profiltiefe von mindestens 3 mm vorgeschrieben. Bei Gespannen muss auch der gebremste Anhänger (750 - 3500 kg) mit Winterreifen ausgerüstet sein. Diese Regelung gilt auch für ausländische Touristen, die mit eigenem Pkw einreisen.
    Winterreifen mit Spikes sind vom 01.11. bis zum 31.03. bzw. bis zum Montag nach Ostermontag zulässig und zudem, wenn die Witterung dies erfordert.
    Von Anfang März bis Ende November kann mit Sommerreifen gefahren werden. Diese müssen eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen.
    Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte wird dringend empfohlen, da sie als Versicherungsnachweis dient und z.B. bei einem Unfall die Abwicklung erleichtert.

    Führerschein
    Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

    Geld/Kreditkarten
    Zahlungsmittel ist der Euro. Mit Bank- und Kreditkarten kann an entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten Bargeld abgehoben werden, vielfach wird neben den gängigen Kreditkarten auch die Bankkarte (mit Maestro- oder V-Pay-System) als Zahlungsmittel akzeptiert.
    In Finnland werden keine 1- und 2-Eurocent-Münzen mehr geprägt, Preise werden entsprechend auf die nächsten 5 Cent auf- oder abgerundet.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Ja

    Vorläufiger Personalausweis: Ja

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen: -

    Trotz Entfall der Passkontrollen innerhalb der Schengen-Staaten ist jeder Reisende verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen. Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten müssen sich EU-Bürger bei der Polizei registrieren und bei der finnischen Meldebehörde (Maistraatti) anmelden.

    Weiterreise in die Russische Föderation
    Es wird darauf hingewiesen, dass für Reisen in das benachbarte Russland ein gültiger Reisepass sowie ein Visum erforderlich sind.

    Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
    Alleinreisende Minderjährige sollten darüber hinaus auch eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten mitführen.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften


    Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

    Ausführliche und rechtsverbindliche Informationen zu den finnischen Zollvorschriften bietet Tulli, die finnische Zollbehörde.

    Alkoholische Getränke dürfen nur von Erwachsenen eingeführt werden. Getränke mit einem Alkoholgehalt von über 80 % Vol. dürfen nicht eingeführt werden. Personen, die das 18., jedoch noch nicht das 20. Lebensjahr vollendet haben, dürfen nur alkoholische Getränke bis zu 22% Vol. mit sich führen. Neben den bestehenden Mengenbegrenzungen für die Einfuhr alkoholischer Getränke aus Nicht-EU-Staaten gelten auch Mengenbegrenzungen für die Einfuhr alkoholischer Getränke aus EU-Staaten. Abgabenfrei dürfen nur noch Mengen eingeführt werden, die nachweislich für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind und im Fortbewegungsmittel, das zur Einreise genutzt wird, transportiert werden.

    Erwachsene dürfen Tabakwaren nach Finnland einführen, sofern diese zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind und folgende Voraussetzung erfüllen:
    Tabakwaren müssen in Schrift (finnische und schwedische Sprache) und Bild vor gesundheitlichen Risiken warnen, sowie Angaben zum Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidgehalt aufweisen. Die Identifizierung und Rückverfolgung des Produktes muss möglich sein. Ohne diese Voraussetzungen dürfen nicht mehr als 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 100 Zigarillos, 250 Gramm Pfeifen- oder Zigarettentabak eingeführt werden, auch nicht gegen Entrichtung der Tabaksteuer. Zudem dürfen pro Person jährlich nicht mehr als 1000 g sonstige, nicht zum Rauchen bestimmte Tabakprodukte, z.B. Schnupftabak, eingeführt werden.

    Bargeldmittel im Gesamtwert von 10.000 € oder mehr (oder der entsprechende Gegenwert in anderen Währungen) sind bei Einreisen aus Drittländern und bei Ausreisen aus dem EU-Raum in Drittländer deklarationspflichtig.

    Touristen mit einer Aufenthaltsdauer von nicht mehr als sechs Monaten innerhalb eines Jahres können ihren Pkw zollfrei nach Finnland einführen. Bei längeren Aufenthalten oder Wohnsitznahme in Finnland ist grundsätzlich die finnische Autosteuer zu entrichten.

    Ein- und Ausfuhr von Heimtieren
    Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) gelten für Finnland die Bestimmungen der Europäischen Union mit Ergänzungen:
    Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient u. a. dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erhältlich.
    Rechtsverbindliche Informationen zum Reiseverkehr mit Haustieren innerhalb der EU sowie von Norwegen nach Finnland, zur Einfuhr aus nicht EU-Ländern sowie zur kommerziellen Einfuhr nach Finnland bietet die Finnish Food Authority in englischer Sprache.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.


    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Bei Weigerung zur Zahlung von (einkommensabhängigen) Geldstrafen kann diese durch ein Gericht in eine Freiheitsstrafe umgewandelt werden, wobei ein Tag Freiheitsstrafe regelmäßig 3 Tagessätzen entspricht.
    Die Höhe des Tagessatzes bestimmt sich nach dem Nettoeinkommen und entspricht in etwa der Hälfte des täglichen Einkommens. Es gibt jedoch einen Mindestwert.
    Dagegen können feste Geldstrafen nicht in Freiheitsstrafen gewandelt werden.

    Die Polizei kann Personen, die u.a. die öffentliche Ordnung stören, für bis zu 12 Stunden in Gewahrsam nehmen.

    Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist (außer in Restaurants, Bars und anderen lizensierten Schankbetrieben sowie in privaten Fahrzeugen, Taxis und Limousinen) verboten, wird aber meistens toleriert, solange nicht gleichzeitig die öffentliche Ordnung gestört wird (z. B. auf öffentlichen Straßen, Parkanlagen und vergleichbaren Plätzen).


    Medizinische Hinweise


    Aktuelle medizinische Hinweise
    Die WHO hat im Januar 2019 einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Eine Überprüfung und ggf. Ergänzung des Impfschutzes gegen Masern für Erwachsene und Kinder wird daher spätestens in der Reisevorbereitung dringend empfohlen.

    Impfschutz
    Für die Einreise nach Finnland sind keine besonderen Impfungen vorgeschrieben.
    Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich jeder Reise zu überprüfen und zu vervollständigen.
    Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza, Pneumokokken und Herpes Zoster (Gürtelrose).

    Meningoenzephalitis (FSME)
    Insbesondere in Süd- und Mittelfinnland kommt es zu bestimmten Jahreszeiten (vorwiegend März–Oktober) zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden.
    In den Sommermonaten wird Mückenschutz empfohlen, besonders bei Reisen nach Lappland

    Medizinische Versorgung
    Für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind, besteht in Finnland – soweit dringend erforderlich – ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. Ersatzbescheinigung (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse) vorzulegen.
    Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden (z.B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland, Behandlung bei Privatärzten oder Privatkliniken).
    Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
    Über die aktuellen Regelungen erteilen auch die Krankenkassen Auskünfte.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden können nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von dem individuellen Verhältnissen der Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt/Tropenmediziner ist im gegebenen regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
    Länderinfos zu Ihrem Reiseland


    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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