Fragen und Antworten zu "Gemeinde schafft bezahlbaren Wohnraum"

Dieses Thema im Forum "Aktuelle Themen" wurde erstellt von Roki Portal Redaktion, 27 Januar 2016.

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  1. #1 Roki Portal Redaktion, 27 Januar 2016
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 3 Februar 2016
    Hier der Fragenkatalog bezogen auf das Thema
    Gemeinde schafft bezahlbaren Wohnraum



    Bürgerfrage:
    Wie sicher sind die Kinder dann noch ????????


    Die Sicherheit von Kindern und Familien wird immer höchste Priorität besitzen. Der Bau eines integrativen Mehrgenerationenhauses hat jedoch keine negativen Auswirkungen auf die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen. Das Konzept des verantwortungsvollen Zusammenleben erhöht sogar die Sicherheit vor Ort, durch die Rücksichtnahme und das Achtgeben auf seine Nachbarn. Um die Zukunft dort wohnenden Kinder beim Überqueren der Straße auf ihrem Schulweg zu schützen, werden dort weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen getroffen.

    Bürgerfrage:
    wie viele Asylberechtigte Leben in Roki
    Wie viele aus sicheren Drittstaaten ?
    Wann und wie werden abgelehnte Abgeschoben !!!


    Derzeit leben in Rommerskirchen ca. 290 Flüchtlinge, ein Sechstel davon kommen aus sicheren Herkunftsländern. Das Abschiebungsverfahren wird durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausgeführt, die Gemeinde hat keinen Einfluss auf dieses Verfahren. Abgeschoben werden Personen, deren Asylantrag abgelehnt wird. Wann dies passiert, liegt ebenfalls nicht im Entscheidungsraum der Gemeinde. Die Verwaltung wird lediglich über den Zeitpunkt der Abholung informiert. Es findet dann ein Rücktransport ins Herkunftsland statt.


    Bürgerfrage:
    Hmmm Zweieinhalbstöckiges Wohnhaus. Wie kann so etwas genehmigt werden? Die Nachbarbebauung ist meines Wissens nach nicht zweieinhalbstöckig. Lieber Herr Mertens, in Ihrer Nachbarschaft gibt es noch ein großes Grundstück zur Bebauung...

    Durch die Lage des Grundstücks ist ein Bebauungszusammenhang nicht gegeben. Bei der direkten Nachbarbebauung handelt es sich um das ehem. Hausmeisterwohnhaus, einen Bungalow mit Satteldach. Dieses alleine ist nicht als Maß für die Bebaubarkeit heranzuziehen, vielmehr muss / kann sich auch an der Höhenentwicklung der übrigen Umgebung orientiert werden. Da wäre z.B. die Schule, die zwar zurück, aber fast 2,50 m über Straßenniveau liegt oder die Turnhalle, die sich im vorderen Bereich ebenfalls 2-geschossig darstellt. Üblicherweise ( der Nachfrage geschuldet) wird, gerade auch bei neueren Bebauungsplänen in Rommerskirchen, die Geschossigkeit nicht mehr als Maß für die Bebaubarkeit angesetzt, sondern es werden für die Baukörper maximale Höhen für z.B. Traufe und First vorgegeben.Zweigeschossig klingt vielleicht zunächst einmal viel, wenn man jedoch durch die Ortslagen, z.B. die Wasserburgstraße entlang, fährt wird man viele zweieinhalbgeschossige Gebäude finden.


    Bürgerfrage:
    Nach welchen Kriterien wurde Frixheim ausgewählt und nicht, zB, Eckum ?


    Bei der Überprüfung und Suche nach gemeindeeigenen Grundstücken, die freie verfüg- und auch bebaubar sind, wurden alle Ortslagen betrachtet. Leider gab es nur wenige Grundstücke, die diese Kriterien überhaupt erfüllten. Der Rat der Gemeinde hat bereits im Herbst mögliche Grundstücke für entsprechende Projekte näher betrachtet und der Verwaltung einstimmig den Auftrag erteilt, entsprechende Planungsmaßnahmen zu ergreifen. Am 10. Dezember 2015 wurde dann vom Rat die Planung für ein entsprechendes Gebäude in Frixheim beschlossen. Die ersten Ergebnisse dieser Planung werden am 28.01. vorgestellt. Ein Bauauftrag würde erst zu einem späteren Zeitpunkt erteilt werden.


    Bürgerfrage:
    Wie hoch sind die Reinigungskosten fuer die Asylunterkuenfte ? (Verstehe eh nicht - warum sie ihre Unterkuenfte nicht selbst reinigen )

    Für Reinigung entstehen keine Kosten, die Unterkünfte werden von den Flüchtlingen selbst gereinigt.
    Nur nach dem kompletten Auszug oder bei der Neueinrichtung einer Unterkunft wird eine vorgeschriebene Komplettreinigung der Zimmer oder Wohnzellen vorgenommen.
    Dies geschieht durch unsere Mitarbeiter im Rahmen der üblichen Gebäudeunterhaltung.

    Neue Fragen eingestellt am Samstag 30.01.2016 und übergeben am Sonntag 31.01.2016:

    Bürgerfrage:
    Wieso wurde für die Planung nur dieser Standort gewählt und welche alternativen Standorte hätte die Gemeinde zur Verfügung um solch ein Projekt zu realisieren?

    Bei der Überprüfung und Suche nach gemeindeeigenen Grundstücken, die frei verfüg- und auch bebaubar sind, wurden alle Ortslagen betrachtet. Zudem ist für das Projekt Mehrgenerationenwohnen die Nähe zu Schule und Kindertagesstätte sinnvoll. Leider gab es nur wenige Grundstücke, die diese Kriterien überhaupt erfüllten. Der Rat der Gemeinde hat bereits im Herbst mögliche Grundstücke für entsprechende Projekte näher betrachtet und der Verwaltung einstimmig den Auftrag erteilt, entsprechende Maßnahmen der Vorplanung zu ergreifen. Am 10. Dezember 2015 wurde dann vom Rat die Planung für ein entsprechendes Gebäude in Frixheim beschlossen. Die ersten Ergebnisse dieser Vorplanung wurden am 28.01.2016 vorgestellt. Ein Bauauftrag würde erst nach einer weiteren Entscheidung im Rat zu einem späteren Zeitpunkt erteilt werden.


    Bürgerfrage:
    Wieso wurde bisher keine Informationsveranstaltung zu dem Thema"Flüchtlinge " in Form einer Bürgerversammlung abgehalten zu der alle Bürger eingeladen sind, auch die, die keinen Zugang zum Internet haben, zb als Einladung im Briefkasten?


    Grundsätzlich müssen alle Liegenschaftsangelegenheiten im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzungen behandelt werden. Dort wurde im Dezember dem Bürgermeister und seiner Verwaltung der Auftrag durch den Rat erteilt, eine Planung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück "Frixheimer Straße" vorzunehmen. Der aktuelle Planungsstand wurde daraufhin in der Sitzung am 28.01.2016 im öffentlichen Teil dargestellt. Die entsprechenden Informationen sind im Amtsblatt der Gemeinde Rommerskirchen, dem Rheinischen Anzeiger, veröffentlicht worden. Ebenso im Ratsinformationssystem der Gemeinde, das unter www.rommerskirchen.de einsehbar ist. Der Rheinische Anzeiger geht jedem Haushalt in der Gemeinde zu.
    Am 28.1. hat der Rat den Stand der Planung öffentlich beraten. Dabei gab es auch zwei Hinweise von Anwohnern im Hinblick auf die Bauhöhe bzw. das Bauvolumen. Diese Anregungen wurden für die weiteren Planungen aufgenommen. Ein entsprechende Änderung des Bebauungsplanes wird, wenn der Rat sie beschließt, ebenfalls im Amtsblatt veröffentlicht und entsprechend das öffentliche Beteiligungsverfahren eingeleitet. Hier haben auch die Anwohner die Möglichkeit, noch einmal schriftlich Stellung zu nehmen. Über den Einfluss dieser Stellungnahmen entscheidet dann der Gemeinderat abschließend. Somit hat jeder Bürger die Möglichkeit, sich zum Vorhaben ordnungsgemäß zu äußern - wie übrigens bei anderen Vorhaben auch.

    Übrigens: Zum Thema Flüchtlinge finden regelmäßig Informationsveranstaltungen, zum Beispiel im Rahmen der Runden Tische für die Ehrenamtlichen Helfer, statt. Auch in Ratssitungen wird regelmäßig dazu berichtet. Alle Bürgerinnen und Bürger sind dazu eingeladen und können im Rahmen der Fragestunde fragen stellen. Im Falle von konkreten Anliegen empfiehlt sich aber der kurze Draht zur Verwaltung:
    "Fluechtlingshilfe@rommerskirchen.de" sowie über 02183 80053 (Flüchtlingsbeauftragter Herr Sauer) bzw. 02183 80050 (Sozialamtsleiterin Frau Maaßen).

    Bürgerfrage:
    Warum stellen Sie sich nicht den Bürgern, hören sich ihre Meinungen, Sorgen und Ängste an und versuchen durch ehrliche Informationen und offenen Umgang mit dem Thema Flüchtlinge den Bürgern diese zu nehmen oder zumindest zu minimieren?
    So baut man kein Vertrauen beim Bürger auf!


    Die Gemeinde ist mit vielen Bürgerinnen und Bürgern im ständigen Austausch. Über Telefon, Post und E-Mail wie auch die sozialen Netzwerke wenden sich die Menschen an das Rathaus. Sorgen und Ängste nehmen wir ernst. Wir wissen auch, dass viele Bürgerinnen und Bürger dieser Gemeinde durch den direkten Kontakt zu den Flüchtlingen ein überwiegend positives Bild der Menschen gewonnen haben, die hier zu Gast sind.
    Sollte es konkrete Probleme geben, gehen wir diesen auch konsequent nach. Dafür wurden explizit Ansprechpartner in der Verwaltung benannt.

    Grundsätzlich sind wir immer bemüht, alle relevanten Informationen an den Bürger weiterzuleiten. Hierbei sind wir aber an rechtliche Grenzen gebunden. Wir sehen uns als offenes und transparentes Rathaus. Um dies auch zu leben, haben wir ein Ratsinformationssystem eingeführt. Auf den entsprechenden Seiten kann sich jeder Bürger über die für die nächste Ratssitzung relevanten Themen informieren. Ratssitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Alle Dokumente des öffentlichen Teils sind im Ratsinformationssystem zur Ansicht hinterlegt. Darüber hinaus werden alle Tagesordnungspunkte im Rheinischen Anzeiger, dem Amtsblatt der Gemeinde, veröffentlicht. Darüber erfolgt auch immer die öffentliche Einladung der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde zur Ratssitzung.

    Übrigens: Unter "Fluechtlingshilfe@rommerskirchen.de" sowie über 02183 80053 (Flüchtlingsbeauftragter Herr Sauer) bzw. 02183 80050 (Sozialamtsleiterin Frau Maaßen) erhalten Sie Antworten auf Ihre Fragen zum Thema Flüchtlinge. Darüber berichtet die Gemeinde auch regelmäßig in den Medien.

    Bürgerfrage:
    welche Grundstücke waren frei verfügbar und bebaubar ?

    Zurzeit ist das Grundstück in Frixheim das einzige Grundstück, auf dem kurzfristig ein Mehrfamilienhaus mit bezahlbaren Mieten gebaut werden kann. Darüber hinaus werden weitere Grundstücke für eventuelle weitere Bauten planungsrechtlich geprüft. Hierbei geht es um das von allen Fraktionen gewünschte Mehrgenerationenwohnen.
    Für die Unterbringung von Flüchtlingen wurde bereits durch die Mitglieder des Rates in der Sitzung vom 18.08.2015 die Erweiterung der Wohncontaineranlage am Standort „Am Meisenfußfall“ in Auftrag gegeben.

    Bürgerfrage:
    Warum arbeitet die Gemeinde für den geplanten Neubau mit keinem Investor zusammen ?

    Beide Finanzierungsarten (Eigenregie oder Investor) haben ihre Vor- und Nachteile. Im Moment prüft die Gemeinde finanzwirtschaftlich die verschiedenen Möglichkeiten. Dabei sind auch Förderrichtlinien, Fördergelder, spätere Objektbetreuung, Bindungsfristen, Einfluss auf die Belegung etc. zu beachten und in den Prüfungsprozess mit einzubeziehen. Über die Ergebnisse werden die Ratsmitglieder informiert und um weitere Entscheidung gebeten.
     
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