Irak: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 10 April 2019.

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    Letzte Änderungen:
    Aktuelle Hinweise (Entfall)
    Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung
    Allgemeine Reiseinformationen
    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
    Besondere Zollvorschriften
    Besondere strafrechtliche Vorschriften
    Medizinische Hinweise

    Landesspezifische Sicherheitshinweise Teilreisewarnung


    Vor Reisen nach Irak mit Ausnahme der Region Kurdistan-Irak wird gewarnt.
    Besonders gefährlich sind Reisen in die Provinzen, Anbar, Diyala, Kirkuk, Ninewa
    (Mossul, Grenze zu Syrien), Salah Al-Din sowie in den Norden der Provinz Babel.
    Von nicht dringend erforderlichen Reisen in die Region Kurdistan-Irak wird abgeraten.


    Innenpolitische Lage/Terrorismus/Kriminalität
    Die terroristische Organisation IS wurde Ende Dezember 2017 auf irakischem Staatsgebiet militärisch in der Fläche besiegt. Gleichwohl gibt es im Land noch immer Gruppen von Kämpfern, von denen unverändert Gefahr ausgeht. Es muss landesweit weiterhin mit schweren Anschlägen und offenen bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen terroristischen Gruppierungen und Sicherheitskräften gerechnet werden.
    Es besteht landesweit zudem die Gefahr von Überfällen und Fahrzeugdiebstählen.
    Die Sicherheitslage im gesamten Irak bleibt volatil. Die Zahl der terroristischen Anschläge vor allem im Nord- und Zentralirak ist seit Langem sehr hoch. Personen, die sich im Irak aufhalten, sollten Medienberichte aufmerksam verfolgen und alle Vorkehrungen treffen, um erforderlichenfalls kurzfristig ausreisen zu können.
    Reisende sollten Demonstrationen und Menschenansammlungen im ganzen Land unbedingt meiden und Anweisungen von Sicherheitskräften stets Folge leisten.
    Grundlage jeder Reise, die in Gebiete mit Reisewarnung durchgeführt werden, sollte ein tragfähiges professionelles Sicherheitskonzept sein. Elemente eines professionellen Sicherheitskonzepts können insbesondere die Verwendung sondergeschützter Fahrzeuge, der Einsatz einer angemessenen Anzahl von Sicherheitskräften sowie die fachliche Beratung durch Sicherheitspersonal nach Voraufklärung und Planung der Fahrtrouten sein.

    Hauptstadt Bagdad
    Auch in Bagdad ist weiterhin mit schweren Anschlägen insbesondere auf irakische Sicherheitsinstitutionen und deren Angehörige, auf Ministerien, Hotels, öffentliche Plätze und religiöse Einrichtungen zu rechnen. Es besteht ein hohes Maß an krimineller Gewalt und das Risiko von Entführungen, auch für Ausländer und die sie begleitenden Personen. Einzelne Abschnitte der Hauptstadt Bagdad werden von irakischen Sicherheitskräften in besonderem Maße gesichert, dazu zählt u.a. der Flughafen Bagdad International Airport. Anschläge können aber auch dort nicht ausgeschlossen werden.

    Provinzen Ninewa und Salah Al-Din und nördliches Grenzgebiet zu Syrien, Türkei und Iran
    In der nördlichen Provinz Ninewa gibt es immer wieder Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und PKK-Kräften, von denen auch Zivilisten betroffen sind. Gleiches gilt für die nördliche Grenze der Region Kurdistan-Irak zu Syrien und der Türkei. Hier ist es zu Angriffen auf türkisches Militär und zu türkischen Luftangriffen auf PKK-Stellungen gekommen.
    Auch an der Grenze der Region Kurdistan-Irak zu Iran kommt es vereinzelt zu Gefechten.
    In den Provinzen Ninewa und Salah Al-Din muss weiterhin mit schweren Anschlägen und offenen bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen terroristischen Gruppen und irakischen Sicherheitskräften gerechnet werden. Diese Gefährdungslage gilt ebenfalls für die Provinzen Anbar, Ta’mim und Diyala.

    Kirkuk und Umgebung
    In und um Kirkuk kommt es immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen terroristischen Gruppen und Sicherheitskräften.

    Provinz Basra
    In der Provinz Basra im Süden des Landes kam es in den vergangenen Monaten immer wieder zu gewalttätigen Auseinandersetzungen bewaffneter Gruppierungen.
    Seit Sommer 2018 kommt es im Süden des Irak auch zu teilweise gewaltsamen Protesten, die sich von Basra aus auch auf andere Städte wie z.B. Karbala, Najaf, Nasiriyah and Amarah ausgeweitet haben.
    In Basra und den angrenzenden Provinzen besteht zudem das Risiko von Entführungen.

    Region Kurdistan-Irak
    In der Region Kurdistan-Irak (Provinzen Dohuk, Erbil und Sulaimaniyah/Halabja) ist die Sicherheitslage weiter volatil. Wegen der anhaltend erhöhten Gefahr von Terroranschlägen wird von nicht dringend erforderlichen Reisen in die Region abgeraten.
    Aufenthalte können in dieser Region nur nach sorgfältiger Prüfung der aktuellen örtlichen Sicherheitslage und mit den dann jeweils notwendigen Sicherheitsmaßnahmen in Betracht gezogen werden. Zu Art und Umfang solcher Sicherheitsmaßnahmen können in der Regel der örtliche Gastgeber oder einschlägige Behörden und Unternehmen praktische Hinweise geben.

    Konsularische Unterstützung
    Die deutschen Auslandsvertretungen können derzeit nur in äußerst begrenztem Rahmen konsularische Hilfe leisten. Auch die staatlichen Sicherheitsorgane können im Einzelfall keinen ausreichenden Schutz garantieren oder Hilfe leisten.
    Die deutsche Botschaft in Bagdad ist grundsätzlich nur nach Terminvereinbarung für den Publikumsverkehr geöffnet. Die Botschaft befindet sich nicht in der sogenannten Internationalen Zone. Aufgrund der Sicherheitslage und der eingeschränkten Bewegungs- und Kommunikationsmöglichkeiten ist es schwierig und gegebenenfalls unmöglich, konsularische Hilfe zu leisten.
    Auch das deutsche Generalkonsulat in Erbil kann nur eingeschränkt konsularische Hilfe leisten. Termine werden ebenfalls nur nach Vereinbarung wahrgenommen.
    Die deutschen Botschaften in den Nachbarstaaten Iraks können deutschen Staatsangehörigen, die in Irak in eine Notlage geraten, erst ab dem jeweiligen Grenzübergang konsularische Hilfe leisten.

    Naturkatastrophen
    Irak liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone. Mit Erdbeben unterschiedlichen Ausmaßes muss insbesondere im Norden und Osten des Landes gerechnet werden. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis bietet das Deutsche GeoForschungsZentrum.

    Krisenvorsorgeliste
    Reisenden wird dringend empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.


    Allgemeine Reiseinformationen


    Infrastruktur/Straßenverkehr
    Der Luftverkehr entspricht nicht immer europäischen Sicherheitsstandards. Iraqi Airways steht auf der sog. „schwarzen Liste" der EU.
    Der Straßenverkehr ist nicht sicher. Busverkehr existiert unregelmäßig und Routen werden häufig geändert. Verkehrsregeln und Ampeln werden sehr häufig missachtet, so dass zusätzliche Gefahren bestehen, die bei Dunkelheit nochmals erhöht sind. Aufgrund hoher Gefahren ist Versicherungsschutz schwer zu erlangen, so dass von der der Teilnahme am Straßenverkehr abgeraten wird.

    Führerschein
    Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

    Besondere Verhaltenshinweise
    Irak ist ein islamisch geprägtes Land, Besucher sollten dies bei ihrem öffentlichen Auftreten und der Wahl ihrer Kleidung berücksichtigen. Es gibt allerdings keine formellen Bekleidungsvorschriften für Frauen und auch keine sonstigen Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit. Personen sollten nur zurückhaltend fotografiert und vorher um ihr Einverständnis gebeten werden.

    Ramadan
    Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind auch Nichtmuslimen untersagt, siehe auch Besondere strafrechtliche Vorschriften.

    Geld/Kreditkarten
    Landeswährung ist der irakische Dinar (IQD). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind nur in größeren internationalen Hotels möglich, so dass Bargeld in Euro oder US-Dollar mitgeführt werden sollte.

    Versorgung im Notfall
    Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer Reiserückholversicherung ist zwingend notwendig, siehe auch Medizinische Versorgung. Ob dieser überhaupt gewährt werden kann, sollte vorab mit einem Reiseversicherungsanbieter geklärt werden.


    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Vor Reisen nach Irak wird gewarnt.

    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

    Visum
    Für Reisen nach Irak besteht Visumpflicht. Visa müssen vor der Einreise bei einer irakischen Auslandsvertretung beantragt werden. Die Visumpflicht gilt für das gesamte irakische Staatsgebiet, also auch für die Region Kurdistan-Irak und die Ein- und Ausreise über irakische Grenzübergänge, insbesondere auch an den Flughäfen (einschließlich Erbil und Sulaimaniyah).
    Bei illegalem Grenzübertritt zwischen Irak und den Nachbarstaaten ist mit Haft- und Geldstrafen zu rechnen.
    Ein Lichtbildausweis und eine beglaubigte Kopie des Visums sollten stets mitgeführt werden. Nähere Auskünfte erteilt die Botschaft der Republik Irak in Berlin.

    HIV/AIDS-Test
    Alle Reisenden nach Irak mit Ausnahme von Personen, die mit einem Touristenvisum einreisen, müssen innerhalb von 10 Tage nach Ankunft einen HIV und einen Hepatitis Test vorweisen. Dieser Test muss während des Aufenthalts in Irak alle 90 Tage wiederholt werden. Auskünfte, wo der Test in Bagdad vorgenommen werden kann werden am Flughafen Bagdad erteilt. Nähere Auskünfte erteilt auch die Botschaft der Republik Irak in Berlin.

    Einreise mit eigenem Fahrzeug
    Bei Einreise in die Region Kurdistan-Irak mit einem ausländischen Kfz ist es gängige Praxis der kurdischen Behörden, den ausländischen Reisepass beim Zollamt des Grenzübergangs einzubehalten und darüber eine Bescheinigung auszuhändigen. Diese Bescheinigung berechtigt nicht zum Aufenthalt in anderen Teilen Iraks. Bei Zuwiderhandlung ist mit einer Festnahme durch die irakischen Behörden zu rechnen. Der Pass wird erst bei der Wiederausfuhr des Kfz zurückgegeben.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften


    Fremd- und Landeswährungen dürfen bis zu einem Wert von 10.000 US-Dollar ein- und ausgeführt werden.

    Die Ausfuhr von Antiquitäten, archäologischen Funden antiken Teppichen ist verboten

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Die Einfuhr, der Erwerb, der Besitz und der Konsum von Drogen sind verboten. Drogen- und Waffendelikte werden mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet und können in schwerwiegenden Fällen sogar zur Verhängung der Todesstrafe führen.

    In Irak gelten strenge islamische Moralvorstellungen, die auch ihren Niederschlag im Strafrecht finden.
    Homosexualität ist in Irak nicht strafbar, jedoch sollten sich Betroffene in der Öffentlichkeit zurückhalten. Die gesellschaftliche Akzeptanz und Toleranz ist sehr unterschiedlich ausgepägt.

    Im Fastenmonat Ramadan ist das öffentliche Essen, Trinken und Rauchen während der Tageszeit per Dekret verboten.

    Verstöße gegen die Sicherheitsbestimmungen, z.B. durch Betreten des militärischen Sperrgebiets in Grenzgebieten ohne Sondererlaubnis, das unerlaubte Betreten oder Fotografieren von militärischen Anlagen und von Anlagen der Erdöl- oder der petrochemischen Industrie, werden von den Behörden strafrechtlich geahndet.

    Medizinische Hinweise


    Aktuelle medizinsche Hinweise
    Krim-Kongo hämorrhagisches Fieber
    Krim-Kongo hämorrhagisches Fieber ist eine weitverbreitete Viruserkrankung, die auch im Irak vorkommt. Das Virus kann domestizierte Tiere (z. B. Kühe, Schafe, Ziege, Kamele) infizieren, die nicht erkranken. Durch Kontakt zu Blut oder Fleisch infizierter Tiere oder durch einen infektiösen Zeckenbiss kann sich der Mensch infizieren. Übertragungen von Mensch zu Mensch über Kontakt zu infektiösem Blut oder anderen Körperflüssigkeiten kann zu Ausbrüchen in Krankenhäusern führen.
    Neben symptomarmen Verläufen können u. a. Fieber, Schüttelfrost, starke Kopf-, Muskel- und Gelenk- schmerzen auftreten. Gesichtsschwellung und –rötung, Bindehautentzündung, Nackensteifigkeit und Lichtscheu, Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen und Durchfall sind weitere Symptome.
    Bei etwa 20 % der Patienten kommt es zu schwerwiegenden Blutungen.
    Dem virushemmenden Medikament Ribavirin wird ein positiver Effekt zugeschrieben, ansonsten ist die Therapie symptomatisch. Die Letalität der Erkrankung kann 50 % erreichen. Eine Schutzimpfung gibt es nicht.
    Schutz vor Zeckenbissen (körperbedeckende Kleidung, festes Schuhwerk), Vorsicht beim Umgang mit rohem Fleisch und beim Umgang mit Erkrankten sind wichtige vorbeugende Schutzmaßnahmen.
    Seit Beginn des Jahres 2018 wurde über einzelne Fälle von Krim-Kongo hämorrhagischem Fieber im Irak berichtet (z. B. im Süden in Al-Quadisiyyah und Dhi Qur) sowie Ende Juni über einen Fall aus dem Soran Distrikt (Erbil).

    Die WHO hat im Januar 2019 einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Eine Überprüfung und ggf. Ergänzung des Impfschutzes gegen Masern für Erwachsene und Kinder wird daher spätestens in der Reisevorbereitung dringend empfohlen.

    Impfschutz
    Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
    Eine Polioimpfung ist bei Einreise aus Ländern, in denen Polio endemisch vorkommt und bei Ausreise in Länder, in denen Polio endemisch vorkommt, vorgeschrieben.
    Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich jeder Reise zu überprüfen und zu vervollständigen.
    Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza, Pneumokokken und Herpes Zoster (Gürtelrose).
    Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Impfungen gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.

    Malaria und andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen
    Seit einigen Jahren ist es nicht mehr zu autochtonen Übertragungen von Malaria im Irak gekommen. Die sehr geringe Anzahl von gemeldeten Infektionen (ausschließlich durch Plasmodium vivax) wurde durch Reisende aus Pakistan und Indien eingeführt Da aber die übertragende Malariamücke im Irak weiterhin vorkommt, besteht grundsätzlich die Gefahr der erneuten Einschleppung und Etablierung. In jedem Fall sollten, auch im Hinblick auf andere durch Mücken oder andere Insekten übertragene Erkrankungen (z.B. Leishmaniose) die allgemeinen Schutzmaßnahmen beachtet werden (z. B. Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung). Eine medikamentöse Malariaprophylaxe sowie Stand-by-Medikation ist aktuell nicht notwendig.

    HIV/AIDS
    Die Prävalenz von HIV in der Bevölkerung ist sehr gering . Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht trotzdem ein grundsätzliches Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

    Cholera und andere Durchfallerkrankungen
    Cholera ist im Irak endemisch. Im Rahmen von Ausbrüchen kommt es mitunter zu mehreren tausend Erkrankungen, der letzte Ausbruch ereignete sich im Sommer 2015 (Umgebung Bagdad). Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lässt sich das Risiko für die meisten Durchfallerkrankungen, auch Cholera, minimieren. Eine Impfung gegen Cholera wird daher nur in Ausnahmefällen notwendig sein! Auch viele andere Durchfallerreger treten vergleichsweise gehäuft auf.
    Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden.

    Weitere Infektionskrankheiten
    Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden!
    Hepatitis A, B, C, Echinokokkose und Tollwut können landesweit vorkommen.

    MERS (Middle East Respiratory Syndrome)
    MERS ist eine Infektionskrankheit, die seit 2012 in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen auslöst. Ursache ist ein Corona-Virus (MERS-CoV), dessen Biologie noch nicht ganz geklärt ist. Kamele scheinen die Überträger auf den Menschen zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken. Die Prophylaxe-Empfehlungen für Reisende konzentrieren sich deshalb darauf, unnötige Kontakte mit (jungen) Kamelen zu vermeiden.

    Medizinische Versorgung
    Das Versorgungsniveau ist in weiten Landesteilen zurzeit weder technisch noch personell ausreichend. In der Hauptstadt Bagdad steht den diplomatischen Vertretungen das privat betreute Diplomatic Support Hospital zu Verfügung (ehemaliges amerikanisches Militärkrankenhaus). Zur Nutzung ist allerdings ein vorheriger Vertragsabschluss erforderlich. Als bestes privates einheimisches Krankenhaus kann das St. Raphael Krankenhaus genannt werden. Im Irak sind nicht alle Medikamente immer erhältlich. Dauermedikationen daher in ausreichender Menge mitführen. Eine Ausnahme bilden die kurdischen Autonomiegebiete im Norden. Dort ist eine vergleichsweise bessere Versorgung gewährleistet. Westeuropäischer Standard wird aber auch dort oft nicht erreicht. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall wird dringend empfohlen.

    Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe www.dtg.org.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden können nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
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