Kasachstan: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 22 Februar 2019.

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    Letzte Änderungen:
    Besondere Zollvorschriften
    Medizinische Hinweise
    Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen

    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Terrorismus
    Auch in Kasachstan gibt es vereinzelte terroristische Angriffe, zuletzt im Sommer 2016 auf ein Waffengeschäft in Aktobe und auf eine Polizeistation in Almaty.

    Kriminalität
    Mit der üblichen Großstadtkriminalität wie Diebstahl, Raub, Trickbetrügerei, Freikauf aus angeblichen Polizeikontrollen muss in Almaty und Astana gerechnet werden. Reisenden wird empfohlen, sich nachts nicht ohne Begleitung zu bewegen und keine „inoffiziellen“ Taxis zu benutzen. Beim Besuch von Orten, an denen sich viele Menschen aufhalten, wie z.B. Basaren, sollten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen bezüglich der sicheren Aufbewahrung von Ausweisdokumenten und Bargeld beachtet werden, da auch hier potentiell die Gefahr von Taschendiebstählen besteht.

    Naturkatastrophen
    Kasachstan liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis bietet das Deutsche GeoForschungsZentrum.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    Allgemeine Reiseinformationen


    Sprache
    Reisenden, die nicht über kasachische oder russische Sprachkenntnisse verfügen, wird beim Besuch entlegener Gegenden eine sprach- und ortskundige Begleitung empfohlen.

    Infrastruktur/Straßenverkehr
    Es gibt ein Inlandsflugnetz, Eisenbahnen und Busverbindungen. Kasachstan ist für den Individualtourismus, gerade auch für Reisende, die mit dem Auto unterwegs sind, noch wenig erschlossen.
    Überlandreisen können wegen des teilweise schlechten Zustands der Straßen schwierig sein. Von Überlandreisen nach Einbruch der Dunkelheit wird abgeraten, besonders im Süden Kasachstans.
    Die Tankstellendichte ist in der Regel gut, die sanitäre Infrastruktur an Raststätten oder Parkplätzen einfach. Diesel und Benzin mit 80 bis 92 Oktan ist an fast allen Tankstellen verfügbar, in größeren Städten regelmäßig auch Benzin bis zu 98 Oktan. Mit Dieselfahrzeugen kann man im Winter Probleme bekommen, da der Kraftstoff bei insbesondere in Nord- und Ostkasachstan häufig auftretenden Temperaturen von unter minus 22 Grad Celsius gefriert.

    Führerschein
    Der deutsche nationale Führerschein ist mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung in Kasachstan gültig. Darüber hinaus wird auch der Internationale Führerschein in Kasachstan anerkannt. Der nationale Führerschein kann gegen einen kasachischen ausgetauscht werden. In diesem Fall wird der nationale Führerschein im Komitee der Verkehrspolizei des Innenministeriums aufbewahrt.

    Für Ausländer gesperrte Regionen
    Folgende Territorien sind nach Auskunft des kasachischen Außenministeriums bis auf Weiteres für Ausländer unzugänglich: im Gebiet Shambyl die Siedlung Gwardejskij mit den Dörfern Matibulak (Roslawl), Matebulak, und Kulshabassy, im Gebiet Kysylorda die Stadt Baikonur sowie die Rayons Karmakschickij Kreis und Kasalinskiy.

    Geld/Kreditkarten
    Landeswährung ist die Tenge (KZT). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind in Astana und Almaty vielerorts möglich. Für Reisen in entlegenere Regionen empfiehlt sich die Mitnahme von Bargeld in Euro oder US-Dollar, der Umtausch sollte möglichst in Banken erfolgen.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über das Ende des Reisezeitraums hinaus gültig sein.

    Visum
    Deutsche Staatsangehörige können für einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen ohne Visum nach Kasachstan einreisen. Weitere Informationen zur visumsfreien Einreise sind bei der Botschaft der Republik Kasachstan in Berlin erhältlich.
    Ist für die Einreise nach Kasachstan ein Visum erforderlich, muss dieses rechtzeitig bei den kasachischen Auslandsvertretungen in Deutschland beantragt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt einige Tage oder Wochen, je nach Einzelfall und Dringlichkeit. Für längerfristige Aufenthalte bzw. Visa mit mehrfacher Einreise ist eine Einladung erforderlich. Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und Einzelheiten zu den verschiedenen Visakategorien erteilt die Botschaft der Republik Kasachstan in Berlin.
    Bitte kontrollieren Sie in jedem Fall Ihr Visum nach Erhalt auf Richtigkeit. Bei Bahnreisen kommt es aufgrund der Streckenführung teilweise zu Ein- und Ausreisen in Russland. Ein Visum mit nur einmaliger Einreise ist dafür nicht immer ausreichend.
    Eine Visumserteilung an den Flughäfen Astana und Almaty ist bei der Einreise nur im Ausnahmefall bei denjenigen Reisenden möglich, die ihren Wohnsitz in einem Land haben, in dem Kasachstan keine Auslandsvertretung unterhält und die im Vorfeld eine sogenannte Referenznummer von der zuständigen kasachischen Konsularbehörde eingeholt haben.
    Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle der Überschreitung des erlaubten Aufenthaltszeitraums strafrechtliche Konsequenzen zu erwarten sind. Unabhängig von dem Grund oder Dauer der verspäteten Ausreise droht dem Reisenden nach kasachischem Gesetz eine Haftstrafe bis zu zehn Tagen oder eine Geldstrafe (s. besondere strafrechtliche Vorschriften).

    Ausweispflicht
    Ausländer, die sich zeitweilig in Kasachstan aufhalten, sind verpflichtet, ihren Originalreisepass mit gültigem Visum, sofern gemäß Visumbestimmungen erforderlich, und Registrierung (weiße Migrationskarte) mit sich zu führen. Die kasachische Polizei hat jederzeit das Recht, Ausländer auf der Straße anzuhalten und sie um Vorlage ihres Reisepasses und ihrer Aufenthaltsgenehmigung zu bitten.

    Migrationskarte
    Ausländische Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritt eine sog. Migrationskarte vorlegen. Die Migrationskarte wird in der Regel durch die Fluggesellschaft ausgehändigt bzw. ist an der Grenze erhältlich. Sie ist vom Reisenden auszufüllen und bis zur Ausreise mitzuführen. Die Grenzbehörde bestätigt durch Stempel auf der Migrationskarte die Registrierung des Ausländers in Kasachstan. Bei der Ausreise muss sie erneut vorgelegt werden.

    Transit durch die Russische Föderation
    Für die Durchreise durch die Russische Föderation ist ein russisches Transitvisum erforderlich.

    Einreise aus- und Weiterreise von und nach Kirgisistan und Turkmenistan
    Im Grenzgebiet zwischen Kasachstan und Kirgisistan ist der Grenzverlauf nicht überall klar ausgeschildert. Im Falle von Grenzübertritten abseits offizieller Grenzkontrollpunkte („grüne Grenze“) drohen Geld- oder Haftstrafen. Es wird daher empfohlen, die Grenzregion nicht ohne ortskundige Reiseführer zu bereisen.
    Seit 2012 ist ein Visum für Besuchsreisen nach Kirgisistan nicht mehr erforderlich. Damit entfällt die frühere Sonderregelung für einige grenznahe Gebiete Kasachstans, die mit kirgisischem Visum besucht werden konnten. Ein kasachisches Visum ist nunmehr in jedem Falle erforderlich, wenn der beabsichtigte Aufenthalt 30 Tage überschreitet.
    Die Einreise von und Ausreise nach Turkmenistan ist auf dem Luftweg mit Turkmenistan Airlines, direkt von/nach Almaty, nur mit gültigem Einreisevisum möglich. Auf dem Landweg kann es immer wieder zu Problemen bei der Ein- oder Ausreise kommen, da es gelegentlich zu unangekündigten Schließungen der Grenzübergänge zwischen Turkmenistan und Kasachstan kommen kann.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften


    Für die Ein- und Ausfuhr von Bargeld bzw. von Reisechecks ab einem Wert von 10.000,- US-Dollar ist eine Zollerklärung erforderlich. Dies gilt ausschließlich für die Einfuhr aus einem Land außerhalb der EAWU (Eurasische Wirtschaftsunion) und die Ausfuhr in ein Land außerhalb der EAWU und betrifft alle Währungen.

    Bei Einreise ist nur bei Bedarf eine Zollerklärung (russisch/englisch oder russisch/deutsch, meist im Flugzeug erhältlich) vorzulegen. Dies gilt vor allem bei Einfuhr von mehr als einem technischen Gerät oder bei Antiquitäten.

    Für bestimmte Waren existieren Einfuhrbeschränkungen und -verbote. Nähere Angaben sind bei den kasachischen Auslandsvertretungen in Deutschland oder beim kasachischen Zoll zu erfragen.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Bei Verstößen gegen aufenthaltsrechtliche Vorschriften gibt es in jedem Fall strafrechtliche Konsequenzen. Dies gilt für die Unterlassung der Registrierung (soweit erforderlich, s. oben) oder die Überschreitung der Visumgültigkeit bzw. der 30-Tage-Frist bei Einreise ohne Visum unabhängig von der Ursache (d.h. auch wegen eines verpassten Abflugs!). Eine solche Überschreitung des erlaubten Aufenthaltszeitraums wird laut kasachischem Gesetz mit Haftstrafe von bis zu zehn Tagen oder mit Geldstrafe geahndet.

    Der betroffene Reisende kann im Normalfall die Ausreise nicht antreten, sondern erhält eine Ausreisesperre, bis ein Gericht die Strafe verhängt hat. Dieses Verfahren kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen, ohne dass der Betroffene das Land verlassen kann. Für die Dauer des Verfahrens ist es unerheblich, ob es sich um eine Überschreitung von mehreren Wochen oder einige Stunden handelt. Ebenfalls unerheblich ist der Grund für die verspätete Ausreise. Es wird daher ausdrücklich empfohlen, bei der Planung des Aufenthaltszeitraums ausreichend Reservezeit vorzusehen. Von dem Versuch, am letzten Geltungstag des Visums vor Mitternacht die Passkontrolle am Flughafen zu passieren, wenn der Abflug tatsächlich erst nach Ablauf des Visums bzw. der 30-Tage-Frist stattfindet, wird abgeraten.

    Drogenbesitz ist grundsätzlich strafbar und wird mit höheren Haftstrafen als in Deutschland geahndet. Militärische Gebäude und Anlagen (dazu zählen auch zivile Flughäfen) dürfen in der Regel nicht fotografiert werden.

    Medizinische Hinweise


    Aktuelle medizinische Hinweise
    Die WHO hat im Januar 2019 einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Eine Überprüfung und ggf. Ergänzung des Impfschutzes gegen Masern für Erwachsene und Kinder wird daher spätestens in der Reisevorbereitung dringend empfohlen.

    Impfschutz
    Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert, siehe www.who.int. Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
    Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich jeder Reise zu überprüfen und zu vervollständigen.
    Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza, Pneumokokken und Herpes Zoster (Gürtelrose).
    Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, FSME und Tollwut empfohlen.

    Infektionskrankheiten
    Tuberkulose
    Tuberkulose stellt in Kasachstan ein relevantes Gesundheitsproblem dar. Es werden immer noch über 100 Neuerkrankungen pro 100 000 Einwohner pro Jahr erfasst. Die Resistenzrate des Tuberkelerregers gegen die üblichen Tuberkulosemedikamente ist relativ hoch.

    HIV/AIDS
    Das HIV-Vorkommen in der Bevölkerung ist bisher gering (Prävalenz 0,2). Zu den Hauptrisikogruppen gehören intravenöse Drogenbenutzer und Prostituierte.

    Frühsommermeningoenzephalits -FSME bzw. RSSE, Russian Spring Summer Encephalitis
    Diese von Zecken übertragene virale Hirnhautentzündung tritt vorwiegend im Osten des Landes und der Region von Almaty von April – Oktober auf. Vorbeugung vor Zeckenstichen bei Aufenthalt in der Natur und FSME- Impfung sind wirksame Maßnahmen gegen FSME und RSSE.

    Bruzellose
    In den letzten Jahren wurden pro Jahr zwischen ca. 2000 –3000 Bruzellosekrankungen erfasst.
    Diese bakterielle, fieberhafte Erkrankung kann durch Kontakt mit kranken Tieren (Schafen, Ziegen, Rinder) oder Genuss von nicht ausreichend gekochten Tierprodukten übertragen werden. Vom Genuss von rohen Milchprodukten ist unbedingt abzuraten.

    Tollwut
    Jährlich sterben in Kasachstan immer noch vereinzelt Menschen an Tollwut. Ein gültiger Impfschutz und Vorsicht mit streunenden Hunden sind die beste Vorbeugung.

    Milzbrand (Anthrax)
    Jedes Jahr kommt es in ländlichen Regionen zu einzelnen, kleinen Ausbrüchen dieser bakteriellen Infektion, die überwiegend durch kranke Rinder verursacht werden. Ein Infektionsrisiko besteht nur bei Kontakt mit Vieh, oder Umgang mit deren Produkten (Fellen, rohe Milch- bzw. Fleischprodukte).

    Krim-Kongo-Hämorrhagisches Fieber
    Diese hoch fieberhafte Virusinfektion tritt in Kasachstan sporadisch auf. Jedes Jahr kommt es in ländlichen Regionen von April - Oktober zu einzelnen, kleinen Ausbrüchen, auch mit tödlichen Verläufen. Übertragen wird das Virus durch Zecken von Nutztieren wie Schafen, Ziegen, Rinder und Kamelen sowie über Blut infizierter Tiere und Menschen. Schutz vor Zecken und Abstand von Tieren wird empfohlen.

    Sonstige Gesundheitsgefahren
    Bei Aufstieg in Höhen über 3.000 Meter kann es zur Ausbildung einer Höhenkrankheit kommen. Langsames Aufsteigen und bei Symptomen (z.B. Kopfschmerzen, Atemnot) sofortiger Abstieg sind dringend zu beachten.

    Medizinische Versorgung
    Die ärztliche und zahnärztliche Versorgung in Kasachstan entspricht nicht europäischen Verhältnissen. Leichte Erkrankungen können in den größeren Städten des Landes behandelt werden. Inzwischen gibt es vor allem in Almaty und Astana vereinzelt kleinere Kliniken mit internationalem Standard (SOS International, IMC, Interteach). Schwerere oder absehbar längere Krankheiten sollte man in Deutschland behandeln lassen.
    Die Ausstattung der Apotheken in Kasachstan entspricht nicht europäischem Standard, jedoch sind in der Regel ausreichend Medikamente zur Behandlung unkomplizierter Krankheiten vorhanden. Ständig benötigte Medikamente und eine Reiseapotheke sollten mitgebracht werden.
    Der Abschluss einer Auslandsreisekranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.

    Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen/ Tropenmediziner*innen/ Reisemediziner*innen persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben, siehe z.B. www.dtg.org.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis.

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden können nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;

    trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland


    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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