Lettland: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 4 Februar 2019.

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    Letzte Änderungen:
    Medizinische Hinweise
    Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen



    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Kriminalität
    An touristisch frequentierten Plätzen, insbesondere in der Nähe des Rigaer Hauptbahnhofs, ist auf Kleinkriminalität, insbesondere Taschendiebstähle, zu achten.
    In Rigaer Nachtclubs und Bars kann es zu unlauteren Geschäftspraktiken, wie z. B. Berechnung überhöhter Preise kommen. Vertrauenswürdige Bars sind durch ein Gütesiegel des Rigaer Tourismusverbandes als „tourist-friendly“ gekennzeichnet.
    Besondere Vorsicht gilt auch bei spontanen Aufforderungen von Fremden zum gemeinsamen Besuch von Bars und Diskotheken und bei offenen Getränken, die mit Betäubungsmitteln versetzt sein können.
    Bei Reisen mit Kraftfahrzeugen sollten angesichts einiger Diebstähle möglichst nur bewachte Parkplätze benutzt und keine Wertsachen, Papiere oder Gepäckstücke im Auto zurückgelassen werden.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    Allgemeine Reiseinformationen


    Sprache
    Viele Letten, insbesondere die im Hotel- und Gaststättengewerbe und im Handel tätigen, besitzen gute Kenntnisse der englischen, oft auch der deutschen Sprache.

    Infrastruktur/Straßenverkehr
    Die touristische Infrastruktur ist insbesondere in Riga sehr gut ausgebaut und auf dem Lande meist einfach, aber zufriedenstellend. In Riga steht ein guter öffentlicher Nahverkehr zur Verfügung.
    Straßen sind oft in einem schlechten Zustand, Nebenstrecken teilweise noch unbefestigt. Die Zahl der Verkehrstoten in Lettland ist hoch. Entsprechende Vorsicht ist geboten. Vom 1. Dezember bis 31. März gilt in Lettland Winterreifenpflicht. Es ist ganzjährig auch tagsüber vorgeschrieben, mit Abblendlicht zu fahren.
    In Lettland gilt die 0,5-Promillegrenze, für Personen, die den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, gilt 0,2 Promille. Es finden strenge Kontrollen statt.
    Bei Unfällen mit Beteiligung eines lettischen Pkw, für den keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, kann die Agentur für Kfz-Versicherungen Motor Insurers' Bureau of Latvia in Zusammenarbeit mit örtlichen Versicherungsgesellschaften bei der Erstattung des entstandenen Schadens behilflich sein.
    Bei Taxifahrten wird empfohlen, nur offizielle Taxis mit beleuchtetem Schild und gelben Kennzeichen, beginnend mit TX oder TQ, zu nutzen und auf die Verwendung von Taxametern zu achten. Bei Fahrten ab dem Flughafen Riga sind auch unter den offiziellen Taxis erhebliche Preisschwankungen möglich. Vor Fahrtantritt sollten die geltenden Tarife geprüft werden.
    Die Rigaer Polizei hat, neben der einheitlichen Nutrufnummer 112, für Touristen in Schwierigkeiten eine englischsprachige Hotline eingerichtet: +371 67 18 18 18.
    Die lettische Tourismusagentur bietet für Touristen darüber hinaus eine 24-Stunden-Hotline für Notfälle und allgemeine Auskünfte an, zum Teil auch in deutscher Sprache: 11 88.

    Führerschein
    Der EU-Führerschein wird in Lettland anerkannt. Auch ältere Führerscheine werden anerkannt.

    Geld/Kreditkarten
    Zahlungsmittel ist der Euro. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Ja

    Vorläufiger Personalausweis: Ja

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Seit dem Beitritt Lettlands zum Schengener Abkommen finden zwar keine regulären Personenkontrollen mehr an den EU-Binnengrenzen statt, dennoch ist weiterhin auch für EU-Bürger das Mitführen eines Identitätsdokumentes, aus dem die Staatsangehörigkeit hervorgeht, obligatorisch. Andernfalls muss bei einer Kontrolle (egal wo im Land) mit zeitraubenden Maßnahmen zur Identitätsfeststellung und mit einem Bußgeld gerechnet werden. Auch ohne stationäre Grenzkontrollen an den EU-Binnengrenzen, muss im ganzen Land mit Stichprobenkontrollen gerechnet werden

    Einreise mit dem Pkw
    Bei der Einreise mit dem Pkw sind neben dem Führerschein in der Regel auch die Fahrzeugpapiere vorzuweisen. Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte wird empfohlen, um ggf. den bestehenden Versicherungsschutz des Pkw nachweisen zu können.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften


    Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus. Flughäfen können Passagiere aus anderen EU-Staaten durch einen „Blue Channel“ ohne Zollkontrolle verlassen, sofern sie ausschließlich Ware aus EU-Staaten mit sich führen.

    Lettland ist Mitgliedstaat des Washingtoner Artenschutzabkommens. Die Einfuhr von bestimmten Wildtier- und Wildpflanzenarten, sowie von daraus gewonnenen Produkten, ist verboten.

    Die Ausfuhr von künstlerisch oder historisch bedeutsamen, vor 1947 geschaffenen Objekten unterliegt Beschränkungen. Ausfuhrgenehmigungen können bei der Staatlichen Inspektion zum Schutz der Kulturdenkmäler beantragt werden.

    Alle Arten von Waffen unterliegen der Anzeigepflicht bei Einreise. Die Vorlage entsprechender Waffentragegenehmigungen ist erforderlich.

    Genauere Informationen über die lettischen Zollvorschriften sind in englischer Sprache beim State Revenue Service erhältlich.

    Ein- und Ausfuhr von Heimtieren
    Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, gilt folgende Regelung:
    Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient u. a. dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erhältlich.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren sind bei der Botschaft des jeweiligen Ziellandes erhältlich. Nur dort kann eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

    Die Zollbestimmungen für Deutschland finden sich auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise". Sie können auch telefonisch erfragt werden.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Der Besitz jeglicher Drogen ist in Lettland nicht erlaubt und wird strafrechtlich mit vergleichsweise hohen Strafen geahndet.

    In Lettland gilt die 0,5 Promillegrenze. Fahren unter Alkoholeinfluss wird strafrechtlich sehr streng mit hohen Strafen bis zum Entzug des Führerscheins und Ordnungshaft geahndet.

    Das Trinken von Alkohol auf offener Straße ist verboten. Ausnahme hiervon bildet lediglich der Ausschank alkoholischer Getränke in Straßencafés etc.

    Medizinische Hinweise


    Aktuelle medizinische Hinweise
    Die WHO hat im Januar 2019 einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Eine Überprüfung und ggf. Ergänzung des Impfschutzes gegen Masern für Erwachsene und Kinder wird daher spätestens in der Reisevorbereitung dringend empfohlen.

    Impfschutz
    Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich jeder Reise zu überprüfen und zu vervollständigen.
    Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza, Pneumokokken und Herpes Zoster (Gürtelrose).
    Als Reiseimpfungen für eine Reise nach Lettland wird die Impfung gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt und besonderer Exposition auch gegen FSME, Hepatitis B und ggfs. Tollwut empfohlen.

    HIV/AIDS
    Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

    Zeckenübertragene Krankheiten
    Landesweit kommt es von April bis Oktober zur Übertragung der durch Zecken hervorgerufenen Erkrankungen Frühsommer Meningoenzephalitis (FSME) und Borreliose. Beide werden in den letzten Jahren zunehmend diagnostiziert. Es wird empfohlen, den Körper nach Aufenthalten im Freien im o.e. Zeitraum sorgfältig nach Zecken abzusuchen und diese so rasch wie möglich zu entfernen. Für weitere Empfehlungen zu möglicherweise notwendigen Behandlungen ist ein Arzt aufzusuchen.

    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Versorgung ist gewährleistet und entspricht zunehmend einem europäischen Standard.
    Bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung besteht in Lettland für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf ärztliche Behandlung. Als Nachweis ist die von Ihrer Krankenkasse ausgestellte europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) vorzulegen.
    Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslands-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten, in Privatkliniken oder bei Zahnärzten).

    Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine reisemedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben, siehe z.B. www.dtg.org.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis.

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden können nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von dem individuellen Verhältnissen der Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
    Länderinfos zu Ihrem Reiseland


    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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