Nigeria: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 18 Januar 2019.

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    Letzte Änderungen:
    Medizinische Hinweise (Poliomyelitis-Kinderlähmung)

    Aktuelle Hinweise


    In den Bundesstaaten Kaduna (speziell Südkaduna) und Plateau waren in jüngster Vergangenheit auch Ausländer von Entführungsfällen betroffen. In den Bundesstaaten Niger, Kaduna, Benue, Plateau und Nassarawa ist eine erhöhte Präsenz bewaffneter Gruppen zu verzeichnen. Insbesondere in dem Viereck zwischen den Städten Minna, Kaduna, Jos und Abuja wird Reisenden daher zu erhöhter Vorsicht geraten. In Abuja kommt es aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage zu einem Anstieg der Kriminalität.

    Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung


    Es wird vor Reisen in die nördlichen Bundesstaaten Borno, Yobe, Adamawa, Bauchi und Gombe gewarnt.
    Darüber hinaus wird auch von nicht notwendigen Reisen in die übrigen Landesteile Nordnigerias abgeraten.


    Wegen des besonders hohen Entführungsrisikos wird außerdem von Reisen in die Bundesstaaten Kaduna (insb. Südkaduna), Plateau, Nassarawa, Benue, Delta, Bayelsa, Rivers, Imo (insb. Hauptstadt Owerri), Abia, Anambra, Ebonyi, Edo, Enugu, Delta, Kogi, den südlichen Teil von Cross Rivers, Ogun und Akwa Ibom abgeraten. Ein Aufenthalt in diesen Regionen sollte nur dann erwogen werden, wenn umfassende und professionelle Sicherheitseinrichtungen in Anspruch genommen werden können (gesicherte Transporte, gesicherte Unterkünfte).
    Das Risiko von Entführungen ist in ganz Nigeria gegeben. Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Situation nehmen rein kriminelle Entführungen mit dem Ziel der Lösegelderpressung in jüngster Zeit zu.
    Abgeraten wird zudem von Reisen in die vorgelagerten Küstengewässer. Im Golf von Guinea besteht eine erhöhte Gefährdung durch Piraten.
    Darüber hinaus kommt es in den nördlichen Landesteilen fortgesetzt zu terroristischen Gewaltakten, wie z.B. zu Angriffen und Sprengstoffanschlägen militanter Gruppen auf Sicherheitskräfte, Märkte, Schulen, Kirchen und Moscheen.
    In der Hauptstadt Abuja und in ihren Vororten kam es zuletzt 2015 zu Bombenanschlägen. Die Gefahr von weiteren Anschlägen, auch in anderen Metropolen Nigerias, besteht fort. Reisenden wird zur besonderen Vorsicht und Zurückhaltung beim Besuch öffentlicher bzw. öffentlich zugänglicher Einrichtungen und Plätze geraten, wie Märkte, Moscheen, Kirchen und Hotels, die nicht über verlässliche Sicherheitsvorkehrungen verfügen.
    Darüber hinaus finden im ganzen Land immer wieder Kontrollen und einschränkende Maßnahmen der Sicherheitskräfte statt.
    In Nigeria können, meist kaum vorhersehbar, in allen Regionen lokale Konflikte aufbrechen. Ursachen und Anlässe der Konflikte sind meist politischer, wirtschaftlicher, religiöser oder ethnischer Art. Meist sind diese Auseinandersetzungen von kurzer Dauer (wenige Tage) und örtlich begrenzt (meist nur einzelne Orte, in größeren Städten nur einzelne Stadtteile). Insbesondere die Bundesstaaten Benue und Bauchi sind derzeit von bewaffneten Auseinandersetzungen betroffen.
    Besonders auf den langen Verbindungsstraßen zwischen den internationalen Flughäfen und den Innenstädten von Abuja, Lagos und Port Harcourt kam es wiederholt zu Überfällen auf Reisende. Es wird geraten, für diese Überlandfahrt, insbesondere nachts, ein gut gesichertes oder gepanzertes Fahrzeug zu nutzen.
    In der Gegend zwischen den Städten Kaduna (Kaduna State), Minna (Niger State), Jos (Plateau State) und Abuja (FCT) ist eine erhöhte Präsenz bewaffneter Gruppen und damit eine erhöhte Gefahr bewaffneter Überfälle und Entführungen zu verzeichnen. Für Überlandfahrten in dieser Gegend sollten gut gesicherte und gepanzerte Fahrzeuge und ggf. Begleitschutz genutzt werden. Nachtfahrten und Nebenstraßen sollten grundsätzlich gemieden werden.

    Reisen innerhalb Nigerias
    Von Busreisen im Land wird abgeraten.
    Autofahrten, insbesondere über Land, sollten nur mit ortskundigen und zuverlässigen, möglichst persönlich bekannten und einheimischen Personen durchgeführt werden, vorzugsweise im Konvoi. Fahrten bei Dunkelheit sollten in jedem Fall wegen erhöhter Überfallgefahr sowie der teils katastrophalen Straßenzustände vermieden werden. In weiten Regionen muss auch bei Tag mit Überfällen gerechnet werden. Im gesamten Land kommt es immer wieder zu Engpässen in der Versorgung mit Benzin und Diesel.
    Mit kurzfristiger Sperrung der Grenzübergänge in die Nachbarstaaten Kamerun, Tschad und Niger durch die Sicherheitskräfte muss gerechnet werden. Diese können zum Teil auch länger andauern. Auch örtliche Ausgangssperren sind kurzfristig möglich.
    Die Kommunikation mit Mobiltelefonen kann infolge von Anschlägen, bei denen oftmals auch Mobilfunkeinrichtungen betroffen sind, eingeschränkt sein.
    Reisende sollten sich vor Reisen in Nigeria stets in nigerianischen und internationalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage informieren.

    Kriminalität
    Die Kriminalitätsrate in Nigeria ist hoch. Insbesondere in der Wirtschaftsmetropole Lagos kommt es immer wieder zu Serien bewaffneter Überfälle, auch in den von Ausländern bevorzugten Stadtgebieten Victoria Island, Ikoyi, Lekki und Ikeja. Kriminelle Vorfälle werden seit Anfang 2016 auch in Abuja vermehrt verzeichnet. Zum Schutz vor Diebstahl und Raub wird empfohlen, Barmittel, Fotoausrüstung und andere Wertgegenstände vor Blicken Dritter zu schützen, auf das Tragen von Schmuck vor allem auf öffentlichen Plätzen/Märkten zu verzichten und keine Kreditkarten einzusetzen. Für den Fall eines bewaffneten Raubüberfalls wird dringend geraten, keinen Widerstand zu leisten und Wertgegenstände herauszugeben.
    Es wird dringend davon abgeraten, Reisen nach Nigeria aufgrund von betrügerischen Geschäfts- und sonstigen Kontakten, insbesondere Internetbekanntschaften, durchzuführen.
    Zum sogenannten Vorauszahlungsbetrug gibt es ausführliche Informationen bei den deutschen Vertretungen in Nigeria.

    Naturkatastrophen
    Die Hauptregenzeit erstreckt sich von Mai bis Oktober. In dieser Zeit kann es zu lange andauernden Regenfällen kommen, die zu weitreichenden Überschwemmungen, Sturzfluten und Behinderungen im Reiseverkehr führen können.
    Reisende sollten sich über die Wetterlage informiert halten und den Anweisungen lokaler Behörden Folge leisten.

    Krisenvorsorgeliste
    Reisenden wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, damit im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme ermöglicht wird.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.


    Allgemeine Reiseinformationen


    Infrastruktur
    Die Infrastruktur in Nigeria ist mangelhaft. Die Versorgungslage - insbesondere Benzin, Strom- und Wasser - ist häufig unzureichend. Die Kommunikationsmöglichkeiten (Telefon, Fax, E-Mail) sind häufig gestört. Das Mobiltelefonnetz (GSM-Standard) deckt nicht das ganze Land ab, Roaming-Vereinbarungen mit ausländischen (deutschen) Netzbetreibern sind noch unvollständig.

    Geld/Kreditkarten
    Landeswährung ist der Naira (NGN). Kreditkarten sollten nur mit äußerster Vorsicht genutzt werden, da es zu zahlreichen Betrugsfällen kommt. Die Mitnahme von und Bezahlung in mit Bargeld in US-Dollar und/oder Euro ist ratsam. Euro werden zumindest in den großen Städten akzeptiert und gewechselt.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Die Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein und eine maschinenlesbare Zeile haben.

    Visum
    Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Nigeria ein gültiges Visum, das rechtzeitig vor Reiseantritt bei der nigerianischen Auslandsvertretung zu beantragen ist. Die Visaausstellung dauert unter Umständen länger als drei Wochen. Hierbei ist zu beachten, dass Visa grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von drei Monaten ausgestellt werden, die zulässige Aufenthaltsdauer bei Einreise jedoch häufig auf maximal vier Wochen gekürzt wird. Visa können nach Einreise in Nigeria bei den zuständigen nigerianischen Behörden ("Nigeria Immigration Service") verlängert werden.

    Die Beantragung von „Visa on arrival“ ist nach Angabe der nigerianischen Behörden in begründeten Ausnahmefällen möglich. Sie setzen jedoch zwingend voraus, dass vor Abreise nach Nigeria ein entsprechender Antrag bei der zuständigen nigerianischen Auslandsvertretung gestellt wird. Wird dem Antrag stattgegeben, wird eine schriftliche Bestätigung ausgestellt, die als Nachweis der Einreiseberechtigung gegenüber der Fluggesellschaft verwendet werden kann. Bei Ankunft in Nigeria wird dann das „Visa on arrival“ ausgestellt, das zur Einreise berechtigt.

    Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nigerianische Kurzzeit-Geschäfts-, Besuchs- oder Touristenvisa nicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Nigeria berechtigen. Visa zwecks Arbeitsaufnahme in Nigeria sind gesondert über die nigerianische Botschaft in Berlin zu beantragen.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften


    Gegenstände des üblichen persönlichen Bedarfs dürfen eingeführt werden.

    Die Ausfuhr von Kunstgegenständen wird kontrolliert und ist nur mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Museumsbehörden möglich.

    Die Ein- und Ausfuhr von Währungsbeträgen über einem Gegenwert von 5.000 US-Dollar ist anmeldepflichtig.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    In 12 nördlichen moslemischen Bundesstaaten, in denen Scharia-Strafrecht gilt, steht auf Mord, Vergewaltigung und außerehelichen Geschlechtsverkehr die Todesstrafe.
    Homosexuelle Handlungen sind in Nigeria strafbar. In den nördlichen Bundesstaaten Nigerias sind nach islamischem Recht homosexuelle Handlungen mit besonders schweren Strafen belegt. Seit Anfang Januar 2014 wurden die für ganz Nigeria geltenden strafrechtlichen Bestimmungen verschärft. Seither ist das Eingehen homosexueller Verbindungen oder die Mitwirkung daran mit 14 Jahren, die Organisation oder Unterstützung von Homosexuellen-Clubs, Vereinigungen oder Kundgebungen sowie öffentliches zur Schau stellen gleichgeschlechtlicher Liebesbeziehungen mit bis zu 10 Jahren Haft bedroht.

    Medizinische Hinweise


    Aktuelle medizinische Hinweise
    Ebola-Virus-Ausbruch

    Aufgrund des aktuellen Ebola-Ausbruchs in der Demokratischen Republik Kongo werden derzeit alle Reisenden, die über die internationalen Flughäfen Abuja und Lagos bzw. über den Landweg - mit nachgewiesenem Herkunftsland DRC - einreisen, zur Vermeidung der Einschleppung von Ebola durch Beamte des Nigerian Immigration Service (NIS) mittels Temperaturscanner auf erhöhte Körpertemperatur überprüft und nachfolgend ggf. einer weiteren Befragung/Untersuchung unterzogen. Bei bestätigtem Verdacht auf Ebola ist von erweiterten Maßnahmen (z.B. Quarantäne) auszugehen. Diese Maßnahmen sollen landesweit auf alle Flugplätze mit internationalem Passagieraufkommen zügig ausgeweitet werden.
    Informationen zum aktuellen Ebola-Ausbruch bieten die Aktuellen reisemedizinischen Hinweise zur Ebola-Virus-Infektion in der Demokratischen Republik Kongo.

    Lassa-Fieber
    Seit Dezember 2017 wird in Nigeria ein Lassafieber-Ausbruch beobachtet, der sich weiter ausbreitet und 18, bisher nicht für Lassa-Fieber endemische Bundesstaaten betrifft (Edo, Ondo, Bauchi, Nasarawa, Ebonyi, Anambra, Benue, Kogi, Imo, Plateau, Lagos, Taraba, Delta, Osun, Rivers, FCT, Gombe, Ekiti States). Der überwiegende Teil der gemeldeten Fälle kommt aus Edo und Ondo State.
    Dieses hämorrhagische, Blutungen verursachende Fieber kommt in Nigeria endemisch vor, mit immer wiederkehrenden, bisher lokal begrenzten Ausbrüchen. Betroffen ist meist die Landbevölkerung. Die Virusinfektion wird durch Kontakt mit Ausscheidungen von infizierten Nagetieren, einer bestimmten Spezies von Feldratten, Übertragen. Dies geschieht hauptsächlich durch zerstäubten Rattenurin im Bereich der Rattenbiotope, über die verletzte Haut, die intakte Schleimhaut oder als Aerosol über die Atemwege. Eine Ansteckung kann auch über die Nahrungszubereitung und durch kontaminierte Nahrungsmittel erfolgen. Ratten werden von der lokalen Bevölkerung gegessen.
    Erkrankte Personen sind über alle Körperflüssigkeiten, wie Rachensekret, Speichel, Urin, Blut und Sperma, infektiös. Bei engem Krankenkontakt ist eine Ansteckung auch auf aerogenem Wege möglich, weshalb Erkrankte in Spezialeinheiten von Krankenhäusern isoliert werden sollen. Der größte Teil der Infektionen verläuft jedoch ohne klinische Symptome, also asymptomatisch.
    Eine Behandlung kann, in der frühen Phase der Erkrankung, mit speziellen antiviralen, lokal aber meist nicht verfügbaren Medikamenten erfolgen. Eine Impfung existiert nicht.
    Vorsicht ist bei Reisen unter einfachen Bedingungen in den Ausbruchsgebieten geboten. Es sollte insbesondere der Kontakt zu medizinischen Einrichtungen gemieden und besonders auf Unterkunfts- und Nahrungsmittelhygiene geachtet werden.

    Affenpocken (Monkey pox)
    Seit Oktober 2017 werden Fälle von Affenpocken in Bayelsa State, Port Harcourt und Lagos gemeldet. Die gemeldeten Fallzahlen haben hierbei seit Jahresbeginn 2018 deutlich abgenommen. Die Surveillance-Maßnahmen werden allerdings weiterhin aufrechterhalten. Die Infektion findet über die Atemwege als Tröpfcheninfektion (Kontakt mit Speichel oder abgesonderten Sekreten von infizierten Affen), verletzte Haut (Bisse) oder Verzehr von infiziertem Affenfleisch statt. Sehr selten wurde auch über Übertragungen von Mensch zu Mensch berichtet. Die Infektionsrate ist gering. Es gibt keine Impfung. Ein Risiko besteht nur für Menschen, die direkten Kontakt mit infizierten Affen haben wie z.B. Tierärzte, Veterinär-Personal, Jäger und Fleischhändler.
    Reisende sollten Affenfleisch und Marktstände, wo dieses angeboten wird, meiden.

    Impfschutz
    Gelbfieber

    Im September 2017 wurden erneut Gelbfieberfälle in Kwara State gemeldet.
    Nigeria ist Gelbfieberübertragungsgebiet.
    Von Reisenden die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfieberübertragungsgebiet einreisen, wird eine Impfung gegen Gelbfieber bei der Einreise gefordert.
    Eine Gelbfieberimpfung ist auch medizinisch sinnvoll und wird allen Einreisenden dringend empfohlen.

    Poliomyelitis (Kinderlähmung)
    Nigeria vermeldet derzeit in einigen Provinzen des Landes (u.a. Jigawa, Katsina and Yobe) neue Poliofälle.
    Die WHO hat Nigeria aufgefordert sicherzustellen, dass alle Einwohner und Langzeitbesucher länger als 4 Wochen, die aus dem Land heraus eine internationale Reise antreten, vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise mit einer Dosis gegen Polio geimpft worden sind (oraler Impfstoff bOPV oder intramuskulärer Impfstoff IPV). Ansonsten soll das Land eine Ausreise dieser Personen verhindern. Bei einer kurzfristigen Reise (innerhalb von vier Wochen) sollte zumindest zum Ausreisezeitpunkt eine Impfung erfolgt sein.
    Allen Reisenden wird daher geraten, einen Impfschutz gegen Polio nachweisen zu können. Dieser ist zwar regulär zehn Jahre wirksam, muss jedoch aufgrund dieser Ausreisevorschrift jährlich erneuert werden.
    Die Impfung ist im Internationalen Impfzertifikat separat zu bescheinigen. Siehe auch das aktualisierte Merkblatt Polio-Impfung bei Auslandsreisen des Gesundheitsdienstes.

    Bei Einreise aus afrikanischen Staaten auf dem Landwege kann es vorkommen, dass auch der Nachweis einer Impfung gegen Cholera oder Meningokokken-Krankheit verlangt wird. Die eventuelle Forderung des Nachweises einer Impfung gegen Meningokokken oder Cholera bei Einreise aus Europa sollte mit Nachdruck zurückgewiesen werden.
    Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes www.rki.de für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen.
    Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und jährlich Influenza.
    Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen. Aufgrund der immer wiederkehrenden Masernausbrüche sollte auf einen Schutz auch bei Erwachsenen geachtet werden.

    Während der Trockenzeit (Dezember–April) kommt es in den Ländern des „Afrikanischen Meningitisgürtels“ regelmäßig zu Meningitis-Epidemien (s.u). Als Erreger werden überwiegend Pneumokokken und Meningokokken identifiziert.
    Eine tetravalente Meningokokken-Impfung kann bei besonderer Exposition oder Langzeitaufenthalt sinnvoll sein. Eine Pneumokokken-Impfung wird als Reiseimpfung nicht empfohlen, da die zirkulierenden Serotypen in Westafrika nicht bekannt sind und die verfügbaren Impfstoffe nur wenige Serotypen abdecken.

    Malaria
    Es besteht ein ganzjähriges hohes Infektionsrisiko. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (über 95% der Fälle in Nigeria) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
    Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

    Dengue-Fieber
    Das Dengue-Fieber kommt vereinzelt vor, eine Dunkelziffer wird angenommen. Es wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome zu Beginn nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden - selten auch mit Todesfolge - auftreten. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s.u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen.

    Zika-Virus-Infektion
    Gemäß der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird Nigeria mit einer möglichen Übertragbarkeit von Zika-Viren klassifiziert, d.h. Kategorie 1 bzw. 2 der aktuellen WHO-Einteilung, auch wenn u.U. aktuell keine neuen Erkrankungsfälle dokumentiert werden.
    Das Übertragungsrisiko kann dabei sowohl regional als auch saisonal erheblich variieren.
    In Anlehnung an die derzeitigen WHO-Empfehlungen empfiehlt das Auswärtige Amt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, von vermeidbaren Reisen in Regionen der o.g. WHO-Kategorie 1 oder 2 abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist.
    Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie im mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e.V. (DTG) sowie dem Robert Koch-Institut (RKI) abgestimmten Merkblatt Zika-Virus-Infektion des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amtes.

    Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
    - körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
    - ganztägig (Dengue) und in den Abendstunden und nachts bei Aufenthalt im Freien (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
    - unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.
    Siehe dazu auch das Merkblatt Expositionsprophylaxe.

    HIV/AIDS
    In Nigeria leben über 3 Millionen Menschen mit der chronischen Virusinfektion. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

    Durchfallerkrankungen und Cholera
    Es kommt immer wieder zu Cholera-Epidemien, die auch größere Ausmaße, annehmen können, zuletzt aus Bornu State (Muna Garage Refugee Camp und benachbarte Local Government Areas). Das Risiko für Reisende ist minimal. Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, insbesondere immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
    Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden klinischen Verlauf. (vgl. auch Merkblatt des Auswärtigen Amts unter www.diplo.de/reisemedizin).
    Eine Cholera-Impfung steht zur Verfügung. Sie erfordert eine zweimalige Schluckimpfung mit einem mindestens zweiwöchigen Vorlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist in der Regel nur bei besonderer, meist arbeitsmedizinischer Exposition (z. B. Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten) gegeben. Darüber hinaus kann sie in Abhängigkeit von der jeweils aktuellen infektionsepidemiologischen Lage bei Reisen im Land sinnvoll sein. Das hängt vom persönlichen Reiseprofil des Reisenden ab. Eine individuelle Beratung durch einen Tropen- oder Reisemediziner dazu wird empfohlen.

    Meningokokken-Krankheit
    In Nigeria werden immer wieder große Ausbrüche durch Meningokokken u.a. der Serogruppe C mit zuletzt im Jahr 2016 mehr als 13000 Verdachtsfällen und mehr als 1000 Toten beobachtet.
    Betroffen sind vor allem Bundesstaaten im Nordwesten (Zamfara, Sokoto, Katsina, Kebbi und Niger). Es wurden Massenimpfungen zum Schutz der Bevölkerung durchgeführt.
    Die Übertragung erfolgt durch Tröpfchen und geht häufig von asymptomatischen Trägern aus, in deren Rachen Meningokokken nachweisbar sind. Bei Erkrankung ist eine sofortige antibiotische Behandlung erforderlich. Durch Einnahme bestimmter Antibiotika kann eine enge Kontaktperson geschützt werden.
    Reisende in die Region sollten sich bei besonderer Exposition gegen Meningokokken der Serogruppen ACWY impfen lassen (s.o.)

    Weitere Infektionskrankheiten
    Schistosomiasis (Bilharziose)
    Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.

    Tollwut
    Tollwut wird durch Biss und Speichel infizierter Tiere (meist Hunde, aber auch Fledermäuse, Affen oder andere Wildtiere) übertragen. Einziger möglicher Schutz ist die Impfung bzw. die Vermeidung von Tierkontakten. Eine passive Impfung nach Biss oder Kontakt ist - wenn überhaupt - sehr begrenzt erhältlich.

    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vor allem im ländlichen Bereich vielfach technisch, apparativ und /oder hygienisch problematisch. In den großen Städten findet man jedoch einige Privatkliniken mit besserem Standard. Ein ausreichender, in Nigeria gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind - ebenso wie die Mitnahme einer gut ausgestatteten Reiseapotheke - dringend empfohlen.

    Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise unter www.dtg.org.

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;

    • auf direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbesondere bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt/Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmässig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
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