Online-Einkauf in Shops aus Fernost: Viele Fallen und Gesetzesverstöße

Dieses Thema im Forum "Neuigkeiten - So Dies und Das" wurde erstellt von Roki Portal Redaktion, 23 Februar 2016.

  1. "Sicherheit und Ruhe beim Einkauf" sowie "100% Kundenzufriedenheit": mit diesen Versprechen locken Onlineshops aus Fernost. Doch mit der Ruhe nach dem Kauf kann es schnell vorbei sein, wenn die Ware auch nach Wochen nicht eintrudelt oder der Zoll die Sendung stoppt und Nachforderungen stellt. Obendrein droht Ärger oft auch bei Widerruf und Reklamation.

    Egal ob Technik oder Textilien, ob Sportgerät oder Spielzeug: Online geraten Käufer immer wieder auf die Seiten von Versendern aus fernen Landen, speziell Ostasien. Deren Schnäppchen finden sich etwa in Preissuchmaschinen und Rabattportalen, wie bei Amazon Marketplace und eBay. Manche suchen gar gezielt nach Billigofferten aus sogenannten "Chinashops".

    Doch vor und nach dem Kauf erwarten Kunden oftmals ärgerliche Klippen. Da lassen sich etwa Bestellungen in deutscher Sprache aufgeben, aber bei wichtigen Informationen zu Versand und Rückgabe fehlt die Übersetzung. Prominentes Beispiel: der Button zum Käuferschutz beim chinesischen Online-Marktplatz Aliexpress.

    Überhaupt sollten sich Käufer vor dem finalen Klick über die Risiken informieren. Das zeigen diverse Beschwerden bei der Verbraucherzentrale und im Internet. Denn abenteuerlich kann es werden, wenn die Ware falsch deklariert wurde oder nicht in der versprochenen Qualität eintrudelt und reklamiert werden muss.

    In diese Situation schliddert so mancher auch unverhofft. Stichwort Transparenz. Nicht jeder, der sich auf die Seiten von "eInrow.de" oder "lightinthebox.com" klickt, weiß um den fernen Standort des Versenders. Erheblich erschwert wird der Durchblick, wenn andere Shops ganz auf ein Pflicht-Impressum verzichten oder Kontaktdaten verheimlichen. Verständlich dann, dass Besteller über mehrwöchige Lieferzeiten klagen.

    Oder die Zustellung endet bisweilen abrupt beim Zoll. Denn der konfisziert etwa Plagiate und Waren ohne ein benötigtes CE-Kennzeichen, dem Signum für Verkehrsfähigkeit in der Europäischen Union.

    Zur Kasse bittet der Zoll, wenn Kunden Einkäufe im Gesamtwert (Warenwert plus Porto) von mehr als 22 Euro tätigen. Zu berappen ist in der Regel eine 19-prozentige Einfuhrumsatzsteuer.

    Für viele Technik- und Mode-Artikel (etwa MP3-Player, Leder-Kleidung) über 150 Euro sind obendrein weitere Einfuhrabgaben fällig: von 2,5 bis zu 17 Prozent. Richtig krass wird’s bei Fahrrädern ab 150 Euro. Da kommen - wegen einer Antidumpingabgabe - mehr als 80 Prozent des Warenwerts obendrauf.

    Wen das trifft, der muss sich mit einer der ärgerlichsten Seiten des grenzüberschreitenden Onlineshoppings plagen. Viele, die ihre Ware persönlich im Zollamt auslösten, staunten über die zeitraubende Prozedur.

    Sie hatten unter anderem auch radebrechenden Versprechungen geglaubt wie: "Sie brauchen keine Steuer für die Produkte zu bezahlen. Alle Pakete, die wir verschicken werden, wollen als `Geschenk´ markieren, und die Sitte" (gemeint ist wohl der Zoll) "wird nicht überprüfen."

    Doch auch Geschenksendungen unterliegen einer stichprobenartigen Kontrolle und können, etwa weil eine Rechnung beiliegt, aus dem Verkehr gezogen werden. Darüber hinaus ist auch für sie ab einem Warenwert über 45 Euro Steuer zu entrichten.

    Probleme gibt es oft auch mit der Widerrufsbelehrung. Das jedenfalls belegten Besuche der Verbraucherzentrale NRW in zehn Chinashops. Bei allen fehlte der Hinweis, dass die Ware nach Erhalt innerhalb von 14 Tagen zurückgeschickt werden kann - ohne Angabe von Gründen.

    Viele Regeln wirkten dagegen befremdlich wie eine chinesische Teezeremonie. Da wurde etwa lediglich eine "Rückgabe" innerhalb von sieben Werktagen angeboten und das allein bei "funktionalen Problemen" oder "Qualitätsmängeln".

    Oder aber der Shop schnibbelte die zweijährige gesetzliche Gewährleistung klein, die Neuware-Käufer hierzulande schützt. Denn eingeräumt wurde bei Mängeln allenfalls ein "Umtausch" binnen 30 Werktagen.

    Bei "Missfallen der Ware" wiederum sollte das 14-tägige Widerrufsrecht glatt halbiert werden. Obendrein waren zehn Prozent vom Kaufpreis perdu. Andere drohten für diesen Fall gar mit 20 Prozent Abzug.

    Auch waren etwa Retouren anzumelden und eine autorisierte RMA-Nummer einzuholen. "Das komplette Verpackungsmaterial" war aufzubewahren und Schäden sollten vorab ausführlich, etwa anhand von Fotos, dokumentiert werden.

    Wer sich all dem unterzieht, muss zudem die Porto-Kosten im Blick halten - besonders wenn "Hongkong" oder "Ghenzhou" auf dem Adress-Etikett steht. DHL beispielsweise kassiert für solche Pakete (bis fünf Kilo) rund 43 Euro - meist zu Lasten der Kunden.

    Teuer statt billig kann so letztlich ein Kauf enden. Das belegt das Beispiel eines Kunden der für 135,99 Euro einen Elektrorasierer geliefert bekam, dessen Schalter defekt war. Für die Rückabwicklung des Kaufs verlangte der Shop eine Bearbeitungsgebühr von 18 Euro. Hinzu kam eine "Lagerauffüllgebühr" von 50 Euro wegen geöffneter Originalverpackung. Zusammen mit den Versandkosten von knapp 43 Euro sollte ihn die Gewährleistungsretoure satte 111 Euro kosten.

    Nicht verwunderlich daher, dass Kunden schon mal im Internet resümieren: "Wenn ich in China einkaufe, schminke ich mir Gewährleistung und Garantie schon vorher ab."

    Das Risiko solch negativer Erfahrungen mindert, wer sich vorab kundig macht. So sind beispielsweise Käufer im Amazon-Marketplace besser abgesichert.

    Wer hier in einem ausländischen Shop einkauft, kann die "A bis-Z-Garantie" des Branchenprimus in Anspruch nehmen: wenn Händler Widerrufsrecht und Gewährleistung verweigern oder horrende Mehrkosten für ferne Retouren partout nicht erstatten wollen.

    Generell gilt der Rat der Verbraucherzentrale: Wie bei jedem Onlinekauf sollten Kunden stets auf eine sichere Bezahlung achten. Ein Kauf auf Rechnung oder per Lastschrift, PayPal oder Amazon payments bietet Schutz, wenn ein Artikel nicht versandt wird oder erheblich von der Beschreibung des Verkäufers abweicht.

    Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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