Rommerskirchener Anlieger werden finanziell entlastet - Land ersetzt Mindereinnahmen für die Stadt

Dieses Thema im Forum "Pressemitteilungen" wurde erstellt von Roki Portal Redaktion, 4 Juli 2019.

  1. Rommerskirchener Anlieger werden finanziell entlastet - Land
    ersetzt Mindereinnahmen für die Stadt

    Rommerskirchener Anlieger können auf eine deutlich spürbare Entlastung bei
    Straßenausbaubeiträgen setzen. Eine entsprechende Initiative hat am Dienstag die
    CDU-Landtagsfraktion beschlossen.
    „Wir wollen das Gleichgewicht zwischen Straßenausbaubeiträgen und erbrachter
    Straßenbauleistung wieder herstellen“, betont die Landtagsabgeordnete Heike
    Troles.
    „Die NRW-Koalition hat sich dazu entschieden, durch ein neues Förderprogramm des Landes mit 65 Millionen Euro pro Jahr die Beitragszahler zu entlasten und gleichzeitig die Mindereinnahmen für die Kommunen durch diese Entlastung auszugleichen“, so Heike Troles. Der große Unterschied zu den Oppositionsvorschlägen, die eine völlige Kostenübernahme durch das Land gefordert
    hatten: Durch das Förderprogramm ist eine nachhaltige Finanzierung ohne unabsehbare Folgen für den Landeshaushalt gesichert.
    Die Fördermittel können nach der Schlussrechnung in einem vereinfachten Verfahren durch die Kommunen beantragt werden. Sobald die Kommune die Mittel beantragt,
    verpflichtet sie sich zur Anerkennung der neuen einheitlichen Beitragsstaffelung für
    Anliegerbeiträge. Diese richtet sich ausschließlich nach den Kosten der
    Gesamtmaßnahme. Der Höchstsatz für Anliegerstraßen wird darin z.B. auf 40%
    festgelegt.
    „Diese Halbierung der Höchstsätze führt zu einer deutlichen Entlastung der
    Anwohner“, erläutert Troles. „Diese Spielräume im eigenen Haushalt hatte Rommerskirchen bisher nicht. Deshalb werbe ich dafür, dass sich Rommerskirchen
    bei künftigen Straßenausbauprojekten an dem Landesprogramm beteiligt und somit
    die Rommerskirchener Bürgerinnen und Bürger deutlich finanziell entlastet“, so die
    Landtagsabgeordnete. Ebenfalls neu ist eine verpflichtende, zeitlich vorgelagerte Bürgerbeteiligung, ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlungen für die Anlieger sowie die Konkretisierung und Festschreibung einer Härtefallregelung. Die Förderung kann für Projekte beantragt werden, die nach dem 1.1.2018 begonnen wurden. Als Beginn der Maßnahmen gilt der Beschluss des Stadtrates.


    Landtag Nordrhein-Westfalen
    H e i k e T r o l e s MdL
    Frauenpolitische Sprecherin
    der CDU-Landtagsfraktion
     

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