Zuschuss zur Mittagsverpflegung jetzt beantragen!!!!

Dieses Thema im Forum "Rommerskirchener Erziehung" wurde erstellt von Tom69, 22 Juli 2011.

  1. Zuschuss zur Mittagsverpflegung in den offenen Ganztagsschulen und Kindertagesstätten jetzt beantragen!!!!

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    Seit dem Frühjahr 2011 ist das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch einschließlich des Bildungs- und Teilhabepaket in Kraft getreten.

    Das Bildungs- und Teilhabepaket beinhaltet neben der Übernahme der Aufwendungen für Ausflüge und Klassenfahrten, dem Schulbedarf, der Schülerbeförderung, der Lernförderung u. a. auch die Übernahme der Kosten der Mittagsverpflegung für das gemeinsame Mittagessen in einer Bildungseinrichtung.

    D. h., dass die Kosten für die Mittagsverpflegung in den offenen Ganztagsschulen und den Kindertagesstätten bis auf den Eigenanteil von 1 € pro Mahlzeit, auf Antrag übernommen werden können.
    Bisher wurde der Zuschuss zur Mittagsverpflegung für Kinder, die die offene Ganztagsschule besuchen, durch das Landesprogramm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ aufgefangen.

    Das Landesprogramm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ läuft zum 31. Juli 2011 aus.

    Wie in anderen Kommunen auch, liegt die Zahl der Anträge weit unter der Zahl der vermutlich Berechtigten.

    Um ab dem 01. August 2011 weiterhin den ermäßigten Beitrag zur Mittagsverpflegung zahlen zu müssen, ist es zwingend erforderlich, beim zuständigen Leistungsträger (Jobcenter oder Sozialamt) den Antrag auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket zu stellen.

    Für Rückfragen steht im Rathaus Hella Feuster, Tel. 02183/80011 zur Verfügung.
     

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