Andorra: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 31 Januar 2019.

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    Letzte Änderungen:
    Medizinische Hinweise
    Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen

    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Kriminalität
    Reisende sollten aufgrund von Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle die übliche Vorsicht walten lassen.

    Naturkatastrophen
    Andorra liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu leichteren Erdbeben kommen kann.
    Informationen zum Verhalten bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis bietet das Deutsche GeoForschungsZentrum.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um in einem Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    Allgemeine Reiseinformationen


    Zuständige Auslandsvertretung
    In Andorra gibt es keine berufskonsularische Vertretung. Zuständige Vertretung für Andorra ist das Generalkonsulat Barcelona. In Notfällen können sich Reisende vor Ort an die deutsche Honorarkonsulin in Andorra la Vella wenden.

    Infrastruktur/Straßenverkehr
    Es gilt Rechtsvorfahrt, außer auf Hauptstraßen. In den Bergen hat der Verkehr bergauf Vorfahrt vor dem Verkehr bergab. Bei den meisten Verkehrskreiseln hat man Vorfahrt, solange man sich im Kreisverkehr befindet. Der Verkehr zum Kreisverkehr hat Vorfahrt, wenn davor ein weißes, dreieckiges Verkehrsschild mit rotem Rand und drei schwarzen Pfeilen in einem Kreis steht. Das Telefonieren im Auto per Handy ist verboten (außer mit Freisprechanlage). Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt außerhalb bebauter Gemeinden 90 km/h und innerhalb bebauter Gemeinden 40 km/h.

    Führerschein
    Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

    Steuern
    In Andorra wird von dort ansässigen Personen Einkommensteuer (zwischen 5 und 10 %) erhoben. Steuerlich nicht Ansässige zahlen auf bestimmte Einkommensarten (z. B. Dividenden, Zinsen) keine Einkommensteuer. Allerdings gibt es eine Quellensteuer, z.B. auf Zinseinkünfte in Höhe von 35 %.
    Auf die meisten Waren und Dienstleistungen wird eine Mehrwertsteuer von 4,5 % erhoben.
    Ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Andorra und Deutschland gibt es nicht.

    Geld/Kreditkarten
    Zahlungsmittel ist der Euro. Andorra gibt eigene Euro-Münzen heraus. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Ja

    Vorläufiger Personalausweis: Ja

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Alle Reisedokumente sollten mindestens drei Monate über den geplanten Aufenthaltszeitraum in Andorra hinaus gültig sein.

    Visum
    Andorra gehört nicht zur Europäischen Union.
    Staatsangehörige aus den EU-Mitgliedstaaten benötigen für die Einreise nach Andorra kein Visum. Staatsangehörige der Länder, welche für den Schengenraum ein Visum benötigen, benötigen für die Einreise nach Andorra und für die Ausreise aus Andorra in den Schengenraum ein Visum mit einer Gültigkeit für mehrere Ein- oder Ausreisen. Dieses Visum kann bei einem spanischen oder französischen Konsulat beantragt werden.
    Ein Aufenthalt über drei Monate erfordert eine Aufenthaltsgenehmigung.

    Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
    Minderjährige ohne Begleitung benötigen zusätzlich zum gültigen Ausweisdokument eine amtlich beglaubigte Vollmacht mit der Unterschrift der Erziehungsberechtigten, möglichst übersetzt ins Katalanische, sowie Kopien der Pässe nicht mitreisender Erziehungsberechtigter.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften


    Die Ein- und Ausfuhr von Währung ist unbeschränkt möglich, für die Einfuhr von Waren sind keine Beschränkungen bekannt.
    In Andorra gekaufte Waren sind grundsätzlich in Frankreich und Spanien zu verzollen.
    In ein Land der Europäischen Union können die folgenden Mengen der in Andorra gekauften Produkte ohne zusätzliche Kosten ausgeführt werden:

    • 1000 g Kaffee oder 400 g Extrakte
    • 200 g Tee oder 80 g Extrakte
    • 1,5 l Likör mit mehr als 22 Prozent oder 3 l Likör
      oder Aperitif mit weniger als 22 Prozent oder Schaumwein bzw. 5 l Tafelwein (gilt nicht für Personen unter 17 Jahren)
    • 300 Zigaretten oder 150 Zigarillos (mit einem Stückgewicht von weniger als 3 g) oder 75 Zigarren (mit einem Stückgewicht von mehr als 3 g) oder 400 g Pfeifentabak
      (gilt nicht für Personen unter 17 Jahren)


    • Sonstige landwirtschaftliche Produkte bis zu einem Wert von 300 Euro (für Personen ab 15 Jahren) ohne Überschreitung folgender Grenzen: 2,5 kg Milchpulver, 3 kg Kondensmilch, 6 kg Frischmilch, 1 kg Butter, 4 kg Käse, 5 kg Zucker und Süßigkeiten, 5 kg Fleisch

    Industrielle Produkte

    • 75 g Parfüm plus 375 ml Eau de Cologne
    • Sonstige industrielle Produkte bis zu einem Wert von 900,- Euro (Personen ab 15 Jahren) bzw. 450,- Euro (Kinder unter 15 Jahre)

    Ein- und Ausfuhr von Heimtieren
    Es gelten dieselben Bestimmungen wie in der EU. Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, gilt folgende Regelung:
    Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient u. a. dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erhältlich.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere strafrechtliche Vorschriften vor.

    Medizinische Hinweise


    Aktuelle medizinische Hinweise
    Die WHO hat im Januar 2019 einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Eine Überprüfung und ggf. Ergänzung des Impfschutzes gegen Masern für Erwachsene und Kinder wird daher spätestens in der Reisevorbereitung dringend empfohlen.

    Impfschutz
    Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich jeder Reise zu überprüfen und zu vervollständigen.
    Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza, Pneumokokken und Herpes Zoster (Gürtelrose).
    Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Impfungen gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden können nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland


    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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