Appell an die Vernunft der Tierhalter

Dieses Thema im Forum "Pressemitteilungen" wurde erstellt von Roki Portal Redaktion, 30 Juli 2019.

  1. Appell an die Vernunft der Tierhalter

    In der jüngeren Vergangenheit sich in der Gemeinde Rommerskirchen viel für die Steigerung des Freizeitwertes im
    Gemeindegebiet getan. Neue Wege und Parks sind entstanden, um den Bürgerinnen und Bürgern Orte der Ruheund Entspannung zu bieten.
    Diese Wege und Plätze stehen allen Bürgerinnen und Bürgern offen, doch wie immer im Leben gilt es auch hier Spielregeln einzuhalten. Hält sich die große Mehrheit an diese
    Regeln, sind es die ‚Ausreißer’, die durch die Verschmutzung unserer Freizeitwege und Plätze für allgemeinen Unmut sorgen.
    Anrufe, wiederholte Hinweise von Bürgern und mitunter die
    eigene und unübersehbare Erfahrung, dass die Hinterlassenschaften von Haustieren auf öffentlichen Wegen undPlätzen liegen bleiben, nimmt die Verwaltung zum Anlass, um auf einen immer wieder Ärger erregenden Umstand hinzuweisen:
    Die Verunreinigung von öffentlichen Wegen und Plätzen und von Parkanlagen durch Hundekot und Pferdedung. Das führt immer wieder zu zornigen Reaktionen der „betroffenen“ Bürgerinnen und Bürger, sei es beim Spazierengehen, auf Kinderspielplätzen oder vorm eigenen Haus.
    Durch die Gedankenlosigkeit einiger weniger Besitzer laufen Hunde unbeaufsichtigt im Bereich von öffentlichen
    Straßen und Wegen und verrichten dort ihr Geschäft, wo
    andere Mitbürger eigentlich ohne ständig auf unliebsame
    Hinterlassenschaften der Hunde achten zu müssen, ihres
    Weges gehen möchten. Auch ReiterInnen achten nicht darauf, dass Reittiere sich auf öffentlichen Flächen entleeren.
    Die Verwaltung bittet daher die Tierhalter darum, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere im öffentlichen Verkehrsraum zubeseitigen.
    Die Rechtslage ist eindeutig, aufgrund des § 5 „der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung
    der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Rommerskirchen“ hat derjenige, der auf Verkehrsflächen oder in Anlagen Tiere, insbesondere Pferde und
    Hunde mit sich führt, die durch die Tiere verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen.
    Wer dieser Verpflichtung nicht nachkomme, verhält sich
    ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld belegt werden.“
    Da ein Hund ein Gewohnheitstier ist, kann man diesen so
    erziehen, dass er sich an seinen üblichen Platz gewöhnt.
    Diesen Platz sollte jedoch der Hundehalter und nicht der
    Hund auswählen. Auch sollte auf keinen Fall der Hund aus
    Mangel an Zeit oder Lust zur Verrichtung seines "Geschäfts" alleine auf die Straße geschickt werden.
    Durch eine derartig verantwortungslose Verhaltensweise
    setzen sich Hundehalter nicht nur den Vorwürfen und dem
    Ärger anderer Mitbürger aus, sie handeln ebenso ordnungswidrig.
    Durch gegenseitige Rücksichtnahme und Beachtung einiger
    Verhaltensregeln im Sinne einer gut nachbarschaftlichen
    Wohngemeinschaft wird ein positives örtliches Zusammenleben von Mensch und Tier problemlos möglich sein.
     

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