Irland: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 15 Februar 2019.

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    Letzte Änderungen:
    Medizinische Hinweise
    Redaktionelle Änderungen

    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Kriminalität
    Es werden vor allem in den touristischen Zentren häufig Taschendiebstähle verübt. Reisende sollten deshalb auch in Geschäften und Restaurants bzw. Pubs stets auf ihre persönlichen Gegenstände und Ausweise achten. Eine Fotokopie des Ausweises kann bei Ausweisverlust hilfreich sein.
    Bei Pkw-Fahrten, insbesondere mit einem Mietwagen, sollten auch bei kurzem Verlassen des Wagens keine Wertgegenstände im Fahrzeug verbleiben.
    Vorsicht ist außerdem geboten bei Vorauszahlungen für die Anmietung von privaten Zimmern/Wohnungen per Internet.

    Naturkatastrophen
    Ganz vereinzelt können insbesondere von September bis Dezember Tropenstürme oder davon übrig gebliebene Tiefdruckgebiete auch nach Irland ziehen und weitreichende Überschwemmungen verursachen.
    Reisende werden in dieser Zeit gebeten, die Wetterlage z.B. auf Met Éireann zu verfolgen und ggf. die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um in einem Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    Allgemeine Reiseinformationen


    Infrastruktur/Straßenverkehr
    Es gibt Eisenbahn- und Busverbindungen sowie in Dublin Straßen- bzw. Stadtbahnen.
    Es herrscht Linksverkehr; Scheinwerfer sollten hierfür eingestellt sein.
    Die Promillegrenze beträgt 0,5 bzw. 0,2 für Berufsfahrer und Fahranfänger.
    Es gibt mautpflichtige Straßen, die Bezahlung kann vor Ort oder online per eToll erfolgen. Informationen hierzu bietet Transport Infrastructure Ireland.
    Doppelte gelbe Linien am Fahrbandrand bedeuten Parkverbot, einfach markiere Halteverbot. Rot-schwarze Schilder markieren eine „Control-Zone“, in der es nicht erlaubt ist, Fahrzeuge abzustellen. Bei Nichtbeachtung droht, dass ein Fahrzeug abgeschleppt wird.

    Führerschein
    Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

    Geld/Kreditkarten
    Zahlungsmittel ist der Euro. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Ja

    Vorläufiger Personalausweis: Ja

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Irland ist nicht Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente müssen daher bei Ein- und Ausreise gültig sein.

    Es wird davon abgeraten, mit Ausweisdokumenten einzureisen, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet waren und wieder aufgefunden wurden. Es kommt vor, dass die irische Grenzpolizei diese Ausweisdokumente einzieht, weil sie in der Interpol-Datenbank nicht als „wiedergefunden“ erfasst sind.

    Visum/ Aufenthalts- bzw. Arbeitserlaubnis
    Deutsche Staatsangehörige benötigen für Irland kein Einreisevisum. Für deutsche Staatsangehörige gibt es auch bei einem längeren Aufenthalt in Irland im Rahmen der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union keine Melde- und Registrierungspflicht. Sie benötigen keine Aufenthalts- und/oder Arbeitserlaubnis.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften


    Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus

    Ein- und Ausfuhr von Heimtieren
    Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) gelten für Irland in Abweichung bzw. Ergänzung der Bestimmungen der Europäischen Union folgende Regelung:
    Heimtiere können mit einem EU-Heimtierausweis ohne Quarantänepflicht begleitet nach Irland ein- und ausgeführt werden. Dieser Ausweis dient u. a. dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erhältlich. Ausführliche Informationen zur Ein- und Ausfuhr von Heimtieren von und nach Irland sind in einem Merkblatt der deutschen Botschaft in Dublin zu finden.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Verbindliche Informationen zu speziellen strafrechtlichen Bestimmungen können vom irischen Justizministerium (Department of Justice) über die irische Botschaft in Berlin erbeten werden.

    Ein Merkblatt zur Rechtsverfolgung in Irland und eine unverbindliche Liste mit Anschriften von deutschsprachigen Anwälten in Irland sind auf der Webseite der Botschaft Dublin eingestellt.

    Medizinische Hinweise


    Aktuelle medizinische Hinweise
    Die WHO hat im Januar 2019 einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Eine Überprüfung und ggf. Ergänzung des Impfschutzes gegen Masern für Erwachsene und Kinder wird daher spätestens in der Reisevorbereitung dringend empfohlen.

    Impfschutz

    Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich jeder Reise zu überprüfen und zu vervollständigen.
    Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza, Pneumokokken und Herpes Zoster (Gürtelrose).
    Bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition wird auch eine Meningokokken-Impfung für Kinder und Jugendliche empfohlen.

    Medizinische Versorgung
    Die Kosten für Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte liegen über den deutschen Sätzen. Arztkosten müssen selbst getragen werden, es sei denn, es handelt sich um eine Notfallbehandlung in einem öffentlichen Krankenhaus (public hospital). Personen, die ein niedriges Einkommen haben, können bei der örtlichen Gesundheitsbehörde (Health Board) eine sog. "medical card" beantragen, die es ermöglicht, die meisten ärztlichen Leistungen kostenfrei in Anspruch zu nehmen. Alle Arten von Operationen können in Dublin durchgeführt werden.
    In Irland besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung - soweit dringend erforderlich - bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern usw., die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind.
    Die Europäische Krankenversicherungskarte, die von der Krankenkasse ausgestellt wird, ist vor der Reise einzuholen. Diese berechtigt zu einer Notfallbehandlung im öffentlichen irischen Gesundheitssystem und ist direkt beim Arzt oder im Krankenhaus vorzulegen.
    Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).
    Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
    Ansonsten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden können nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen der Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
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    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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