Jamaika: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 29 Januar 2019.

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    Letzte Änderungen:
    Aktuelle Hinweise (Entfall)
    Landesspezifische Sicherheitshinweise (Kriminalität)
    Medizinische Hinweise
    Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen

    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Kriminalität
    Für St. James Parish und damit auch für Montego Bay, Clarendon, Spanish Town, Linstead und Bod Walk sowie die Viertel Tivoli Gardens, Arnette Gardens, Trenchtown, Jonestown und Whitfield Town der Hauptstadt Kingston wurde 2018 infolge zahlreicher krimineller Schießereien und Morde der Ausnahmezustand mit erweiterten Befugnissen für die Einsatzkräfte der Polizei mit Unterstützung des Militärs u.a. für Personen- und Fahrzeugkontrollen ausgerufen. Dieser wurde 2019 zwar nicht mehr verlängert, jedoch bleiben diese Regionen und Viertel trotz 2018 landesweit wieder rückgängiger Zahlen zur Gewaltkriminalität (Morde, Raubüberfälle, Vergewaltigungen usw.) weiterhin im besonderen Fokus der Sicherheitskräfte.
    Zur intensivierten Verbrechensbekämpfung erklärte die jamaikanische Regierung 2018 begrenzte Gebiete zu „Zones of Special Operations“ (ZoSos). Die Einwohner in diesen Zonen unterliegen bestimmten Ausgehbeschränkungen und dürfen die Zonen nur mit Ausweispapieren verlassen. Die erste dieser Zonen in „Mount Salem“ lag im gleichen Distrikt (Parish) wie viele der u. a. auch von deutschen Touristen genutzten Hotels in und um Montego Bay.
    Die Hauptverbindung zwischen dem Flughafen Montego Bay und den Piers mit den Kreuzfahrtschiffen wird besonders überwacht und gilt als sicher.
    Reisende werden gebeten, insbesondere bei individuellen Reisen und Ausflügen umsichtig zu sein und den Anweisungen von Sicherheitskräften unbedingt Folge zu leisten.
    Wegen der hohen Kriminalität ist auch sonst insbesondere in der Hauptstadt Kingston, aber auch in städtischen Bezirken der Touristenzentren Montego Bay, Negril und Ocho Rios erhöhte Vorsicht geboten. Es kommt nicht selten zu Diebstählen bzw. bewaffneten Überfällen. In solchen Fällen wird dringend davon abgeraten, Widerstand zu leisten, da die Bereitschaft, Waffen einzusetzen, hoch ist.
    Wertgegenstände sollte man im Hotelzimmer, im Mietwagen oder am Strand nicht unbeaufsichtigt liegen lassen. Flugscheine, Reisedokumente etc. sollten im Hotelschließfach deponiert oder nicht erkennbar unter der Kleidung getragen werden. Wichtige Dokumente (Pass, internationaler Führerschein usw.) sollten in Kopie und getrennt von den Originalen mitgeführt werden.
    In den letzten Jahren gab es vereinzelte Überfälle auf Busse bei Überlandfahrten. Daneben ist Raub mit Körperverletzung im Zusammenhang mit Konsum und Handel mit Marihuana und anderen Drogen an der Tagesordnung. Häufig sind junge Touristen betroffen. Es sind Fälle bekannt, in denen Drogenhändler und Polizisten naiven Touristen gemeinsam Fallen stellten.
    Von der Einnahme jeglicher Drogencocktails, die vor allem in den Touristenzentren angeboten werden, wird dringend abgeraten.
    Nach Einbruch der Dunkelheit sollte man sich möglichst nicht allein, vor allem nicht zu Fuß, außerhalb der Hotelkomplexe bewegen.
    Ein großer Teil der Bevölkerung ist Homosexuellen gegenüber feindlich eingestellt. Gewalttätige Übergriffe gegen Homosexuelle und Transsexuelle sind nicht selten.

    Naturkatastrophen
    In Mexiko, in Zentralamerika, der Karibik und den südlichen Bundesstaaten der USA ist von Juni bis Ende November Wirbelsturmsaison. Die Stärke des Sturmes und die konkrete Gefährdung von Inseln in seinem Verlauf können sich innerhalb von Stunden ändern.
    Reisende werden in dieser Zeit gebeten, sich regelmäßig über die aktuelle Wetterlage zu informieren und die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten.

    Jamaika liegt in einer seismisch aktiven Zone, so dass immer mit tektonischer Aktivität gerechnet werden muss. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis bietet das Deutsche GeoForschungsZentrum. Auf der Webseite der jamaikanischen Behörde für Katastrophenvorsorge- und Notfallmanagement werden u.a. bei starken Erdbeben Informationen für die Zivilbevölkerung veröffentlicht.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    Allgemeine Reiseinformationen


    Sprache
    Die Landessprache ist Englisch. Deutsche Sprachkenntnisse sind nicht verbreitet.

    Infrastruktur/Straßenverkehr
    In Jamaika herrscht Linksverkehr. Die meisten Straßen sind zweispurig, eng und kurvenreich. Wegen der vielen Schlaglöcher, herumstreunender Tiere sowie der teilweise unberechenbaren und rücksichtslosen Fahrweise Einheimischer ist im Straßenverkehr besonders umsichtiges und defensives Verhalten geboten. Motorräder und -roller sollten trotz der tropischen Temperaturen nur mit entsprechender Schutzkleidung benutzt werden; es besteht Helmpflicht.
    Die wichtigsten Verkehrsmittel in Jamaika sind Bus und Minibus. Diese Fahrzeuge sind oft in technisch schlechtem Zustand. Sie sind häufig in Verkehrsunfälle verwickelt und auch immer wieder Tatort von Überfällen und Diebstählen. Es wird empfohlen, von Reisen mit diesen Fahrzeugen nach Möglichkeit Abstand zu nehmen. Das Reisen mit einem amtlich zugelassenen Taxi (Fahrzeug mit einem roten PP-Kennzeichen) ist eher zu empfehlen; Taxameter existieren nicht, der Preis sollte auf jeden Fall vor Abfahrt ausgehandelt werden. Das Fahren auf der Landstraße sollte nach Einbruch der Dunkelheit tunlichst vermieden werden. Die Fahrzeuge der Einheimischen sind oft in einem schlechten technischen Zustand, unbeleuchtete Nachtfahrten sind eher die Regel als die Ausnahme. Vereinzelt gab es in der Nacht falsche „Polizeikontrollen“ durch Kriminelle, die arglos anhaltende Passanten ausraubten.

    Führerschein
    Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

    Geld/Kreditkarten
    Landeswährung ist der Jamaika-Dollar (JMD). Kreditkarten werden in Jamaika problemlos akzeptiert, die Abhebung von Bargeld an entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten ist vielerorts mit Kredit- und Bankkarten (Maestro) möglich. Der Umtausch von Euro und US-Dollar ist an vielen Wechselstuben möglich. Man sollte nur kleinere Geldbeträge bei sich führen.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Alle Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über das Ende der beabsichtigen Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
    Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente können in Einzelfällen von den staatlichen Regelungen abweichen. Reisende sollten sich vor Antritt der Reise zusätzlich bei der jeweiligen Fluggesellschaft erkundigen.

    Visum
    Ein Visum ist für touristische Aufenthalte bis zu 90 Tagen und geschäftliche Aufenthalte bis zu 30 Tagen nicht erforderlich. Der Reisende muss im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein. Eine Verlängerung des Aufenthaltstitels nach Einreise vor Ort ist grundsätzlich möglich und kann gegen Gebühr direkt bei der zuständigen Einwanderungsbehörde beantragt werden.

    Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
    Alleinreisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen.

    An- bzw. Abreise über die USA
    Bei Ein- und Ausreise über die USA sind die Reise- und Sicherheitshinweise der USA zu beachten.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften


    Fremdwährung darf unbegrenzt eingeführt werden, muss aber deklariert werden. Die Ausfuhr von Fremdwährung ist auf den bei Einreise deklarierten Betrag begrenzt.
    Die Landeswährung darf weder ein- noch ausgeführt werden.

    Für die Kontrolle im Rahmen der Zollvorschriften bei der Ankunft wird meistens bereits im Flugzeug ein Formular ausgegeben, das vom Reisenden die Auflistung von anderen als für den persönlichen Bedarf mitgebrachten Gegenständen mit Wertangabe verlangt.

    Frei zur Einfuhr sind für alle Reisenden ab 18 Jahren neben dem persönlichen Gepäck zusätzlich 170 ml Parfüm und 340 ml Eau de Toilette sowie 1 Liter alkoholische Getränke und 200 Zigaretten oder 50 Zigarren; die Artikel müssen aber angegeben werden.

    Verboten ist die Einfuhr von Waffen (auch Attrappen und Pfeffersprays).

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Seit April 2015 wird der Besitz von zwei Unzen (ca. 56 Gramm) Cannabis nicht mehr strafrechtlich verfolgt. Der Besitz größerer Mengen sowie der Handel und Konsum von Drogen (auch Cannabisprodukten) werden hart bestraft. Es muss zunächst mit Untersuchungshaft bis zur Verhandlung gerechnet werden. Meist kommt es zu Verurteilungen (Geldstrafen und/oder Gefängnis und danach zu Abschiebungen).

    Im gesamten öffentlichen Raum (u. a. Stadien, Parks, Behörden, öffentlicher Nahverkehr, Bushaltestellen, Gesundheits-, Sport- und Bildungseinrichtungen, Restaurants, Bars, Konzerte) sind der Konsum von Cannabisprodukten und das Rauchen von Tabakprodukten verboten. Es wird empfohlen, das Rauchverbot unbedingt einzuhalten, da hier Ordnungsstrafen drohen.

    Geschlechtsverkehr unter gleichgeschlechtlichen Partnern ist in Jamaika strafbar.


    Medizinische Hinweise


    Aktuelle medizinische Hinweise
    Die WHO hat im Januar 2019 einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Eine Überprüfung und ggf. Ergänzung des Impfschutzes gegen Masern für Erwachsene und Kinder wird daher spätestens in der Reisevorbereitung dringend empfohlen.

    Impfschutz
    Bei Einreise aus einem Gelbfieberendemiegebiet, siehe www.who.int, kann der Nachweis eines aktuellen Gelbfieber-Impfschutzes verlangt werden. Dies gilt auch für Transit/Zwischenstopp zum Flugzeugwechsel in Endemiegebieten ungeachtet der Transitzeit! Bei direkter Einreise aus Deutschland ist dieser nicht erforderlich.
    Das Auswärtige Amt empfiehlt die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen.
    Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza, Pneumokokken und Herpes Zoster (Gürtelrose).
    Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder bei besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.

    Zika-Virus-Infektion
    Gemäß der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird Jamaika mit einer möglichen Übertragbarkeit von Zika-Viren klassifiziert, d.h. Kategorie 1 bzw. 2 der aktuellen WHO-Einteilung, auch wenn u.U. aktuell keine neuen Erkrankungsfälle dokumentiert werden.
    Das Übertragungsrisiko kann dabei sowohl regional als auch saisonal erheblich variieren.
    In Anlehnung an die derzeitigen WHO-Empfehlungen empfiehlt das Auswärtige Amt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, von vermeidbaren Reisen in Regionen der o.g. WHO-Kategorie 1 oder 2 abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist.
    Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie im mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e.V. (DTG) sowie dem Robert Koch-Institut (RKI) abgestimmten Merkblatt Zika-Virus des Gesundheitsdienstes.

    Dengue-Fieber
    Dengue wird in vielen Teilen des Landes durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.
    Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s. u.).

    Chikungunya
    Aktuell gibt es, ausgehend von der Antillen-Insel St. Martin im Januar 2014, inzwischen auch Fälle von Chikungunya-Virusinfektionen auf Jamaika und auf anderen Inseln der Region. Chikungunya zeigt ähnliche Symptome wie Dengue-Fieber (s. o.) und wird ebenfalls über Aedes-Mücken übertragen, so dass in jedem Fall die u.g. persönlichen Mückenschutzmaßnahmen beachtet werden sollten, siehe auch Merkblatt Chikungunya.

    Malaria
    Die Übertragung erfolgt durch den Stich abend- und nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die Malaria tropica nicht selten tödlich. Die Malaria-Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.

    Aktuell gibt es zwar keine dokumentierten Fälle von einer autochtonen, d.h. im Land selber erworbenen Malaria. Allerdings ist als Krankheitsüberträger die Anopheles-Mücke weiterhin vertreten, so dass auch künftige Ausbrüche prinzipiell nicht vollkommen auszuschließen sind. Als einzige Konsequenz hieraus ist die ohnehin schon unabdingbare Beachtung der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen ableitbar.

    Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen:
    - körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
    - ganztägig (Dengue und Chikungunya!), in den Abendstunden und nachts (Malaria!), Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
    - ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.
    Siehe auch Merkblatt Expositionsprophylaxe.

    Leptospirose
    Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetiersekreten kontaminiertes u.a. Wasser übertragen werden.

    Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen.

    Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin.

    Durchfallerkrankungen und Cholera
    Durchfallerkrankungen bei Reisenden sind häufig, z. T. auch schwer. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: kochen, selber schälen oder desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden.

    HIV/AIDS
    Durch ungeschützte sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich ein hohes Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

    Medizinische Versorgung
    Insgesamt ist die Gesundheitsversorgung gerade in ländlichen Gebieten Jamaikas nicht mit in Deutschland herrschenden technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Planbare Eingriffe sollten nach Möglichkeit daher in Deutschland erfolgen.
    Vor Reiseantritt sollte unbedingt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden, die auch einen Rücktransport im Notfall mit einschließt.
    Die Kosten für eine medizinische Behandlung (prinzipiell auch bei Notfällen!) sowie für Medikamente müssen insbesondere im privaten Sektor in der Regel vor Ort sofort in bar (auch Kreditkartenzahlung ist ggf. möglich) beglichen werden.

    Lassen Sie sich vor einer Reise nach Jamaika durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe z.B. www.dtg.org.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden können nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.


    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
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    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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