Mexiko: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 4 August 2017.

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    Mexiko: Reise- und Sicherheitshinweise


    Stand 04.08.2017
    (Unverändert gültig seit: 04.08.2017)



    Letzte Änderungen:
    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Von nicht zwingend notwendigen Reisen in den Bundesstaat Tamaulipas wird dringend abgeraten.

    Von Reisen in ländliche Gebiete der Bundesstaaten Guerrero, Michoacán und Jalisco wird ebenfalls dringend abgeraten. Dort kommt es häufiger zu Ausschreitungen und bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der Organisierten Kriminalität, Sicherheitskräften und Bürgerwehren.

    Auch von der Benutzung der Küstenstraße zwischen Acapulco (Guerrero) und Manzanillo (Colima) wird aus diesem Grund dringend abgeraten.
    Überlandfahrten in die Städte und Touristenzonen der Bundesstaaten Guerrero und Jalisco sollten nur tagsüber und nur direkt über die Autobahn erfolgen. In der Vergangenheit kam es auch in Touristengebieten, wiederholt auch in Acapulco, zu den oben beschriebenen Auseinandersetzungen. Weitere Zwischenfälle dieser Art sind nicht auszuschließen.

    Landesweit kann es immer wieder zu Blockaden der Hauptverkehrsverbindungen durch Demonstranten kommen, die u.U. auch gewaltsam aufgelöst werden.

    Kriminalität
    Aufgrund weit verbreiteter Kriminalität und der in einer Reihe von Bundesstaaten angespannten Sicherheitslage, sollten die empfohlenen Verhaltensregeln strikt eingehalten und ggf. zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden.

    In einigen Fällen sind auch Polizeikräfte bzw. uniformiertes Sicherheitspersonal an Straftaten beteiligt bzw. Kriminelle, die sich als solche ausgeben. Die Gewalt erstreckt sich von Raubüberfällen über Entführungen bis hin zu Tötungsdelikten. In vielen Regionen kommt es zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen staatlichen Sicherheitskräften und der Organisierten Kriminalität. Die Gewalt ist besonders ausgeprägt in nördlichen Bundesstaaten wie beispielsweise Tamaulipas, Coahuila, Chihuahua, Nuevo León, aber auch in Zacatecas, Durango, Sinaloa, Michoacán, Guerrero und Morelos. Betroffen sind insbesondere Großstädte wie Tijuana, Ciudad Juárez, Reynosa, Matamoros, Tampico, Acapulco und Torreón. Auch in den an Mexiko-Stadt angrenzenden Gemeinden des Estado de México sowie in den Bundesstaaten Puebla und Veracruz hat die Zahl der Gewaltdelikte weiter zugenommen.

    Die Gewalt beschränkt sich keineswegs auf diese genannten Orte, auch an der Riviera Maya nehmen Aktivitäten der Organisierten Kriminalität zu.
    Reisenden wird insbesondere in Bars und Diskotheken zu besonderer Vorsicht und absoluter Zurückhaltung von Drogen geraten, siehe auch strafrechtliche Vorschriften.

    Verbreitet sind auch virtuelle Entführungen oder Erpressungen, in denen eine Entführung oder ein Unfall eines Angehörigen nur vorgetäuscht wird. Bei unbekannten Anrufern sollten Reisende zurückhaltend mit persönlichen Informationen sein, Ruhe bewahren und versuchen, auf anderem Wege mit dem betreffenden Angehörigen einen Kontakt herzustellen.

    Gewalt gegen Frauen hat, auch in den Touristenregionen, zugenommen. Frauen sollten, insbesondere nachts und in einsamen Gebieten, nicht allein unterwegs sein. Sexuelle Übergriffe sollten umgehend bei der nächstgelegenen Dienststelle des „Ministerio Público“ (Staatsanwaltschaft) zur Anzeige gebracht werden.

    Personen, die einen längeren, nicht rein touristischen Aufenthalt in Mexiko planen (insbes. im Rahmen von Freiwilligendiensten) wird geraten, sich im Vorfeld an die deutsche Botschaft Mexiko zu wenden.

    Naturkatastrophen
    In Mexiko, in Zentralamerika, der Karibik und den südlichen Bundesstaaten der USA ist von Mai bis November Hurrikan-Saison.
    Reisende in dieser Zeit müssen an allen Küsten Mexikos mit Tropenstürmen und intensiven Regenfällen rechnen und werden gebeten, die Externer Link, öffnet in neuem FensterHinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten.

    In den Tourismusgebieten an der Küste sind die Hotels in die Schutzmaßnahmen einbezogen und verpflichtet, den Behörden (protección civil) im Alarmfall die Zahl und Staatsangehörigkeit ihrer Gäste zu benennen.

    Der Vulkan Popocatépetl ist seit 1994 wieder verstärkt aktiv. Es gilt eine Sperrzone von 12 km um den Krater. Tagesaktuelle Verhaltenshinweise und festgesetzte Warnstufen finden sich auf der Externer Link, öffnet in neuem FensterWebseite des mexikanischen Zivilschutzes.
    Einschränkungen für den Flugverkehr im Großraum Mexiko können sich kurzfristig ergeben.

    Mexiko liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.
    Besonders gefährdet sind die auf dem ehemaligen Seegrund liegenden älteren Stadtviertel von Mexiko-Stadt. Der Großraum Mexiko-Stadt und die besonders erdbebengefährdeten Bundesstaaten an der Pazifikküste waren bisher immer nur in Teilen betroffen. Evakuierungsmaßnahmen sind behördlicherseits daher vorrangig in sichere Zonen des Hochtals von Mexiko-Stadt bzw. in sichere Zonen des jeweils betroffenen Bundesstaates vorgesehen.

    Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bieten das Externer Link, öffnet in neuem FensterMerkblatt des Deutschen Geoforschungszentrums Potsdamund die Externer Link, öffnet in neuem FensterWebseite der Botschaft Mexiko.

    Den Anweisungen der mexikanischen Behörden im Krisenfall ist Folge zu leisten.
    Einen Überblick über Gefährdungen durch Naturkatastrophen bietet der Externer Link, öffnet in neuem Fenster„nationale Risikoatlas".

    Reisen über Land
    Es wird empfohlen, die Ruinen in Teotihuacan, bei Mexiko-Stadt, nicht mit Linienbussen zu besuchen, sondern Touristenbusse dorthin zu nutzen. Sofern eine Reise in die nördlichen und mittleren Landesteile erforderlich ist, ist es ratsam, sich vor Ort über erforderliche Verhaltensmaßnahmen zu erkundigen, wie beispielsweise über bestimmte Stadtteile, die man insbesondere nachts meiden sollte.

    Wegen der erhöhten Unfall- und Überfallgefahr wird dringend dazu geraten, nur während des Tages zu reisen und Nachtfahrten - auch mit dem Bus - zu vermeiden. Zudem sollte, auch bei Fahrten auf Autobahnen, nur Halt an belebten Rastplätzen und Tankstellen gemacht werden. Stopps an kleinen Haltebuchten sollten vermieden werden. Bei Überlandfahrten wird empfohlen, auf keinen Fall anzuhalten, wenn am Straßenrand die Bitte um Pannenhilfe signalisiert wird. In solchen Fällen informieren Reisende besser die Polizei an der nächsten Polizeiwache oder Tankstelle über den Notfall.

    Auf Fahrten als Anhalter und auf die Mitnahme von Anhaltern sollten Reisende unbedingt verzichten.

    Insbesondere während der Ferienzeiten kann es zu öffentlichkeitswirksamen Sperrungen der Hauptverkehrsstraßen durch Demonstranten kommen. Die Weiterfahrt wird zum Teil gegen ein „Wegegeld“ gestattet. Von Diskussionen über dessen Rechtmäßigkeit wird abgeraten. Eine Übersicht über aktuelle Verkehrsblockaden findet sich z.B. unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttps://ret.io/c/

    Vorsicht ist – außer an touristischen Hotspots - beim Fotografieren geboten. Insbesondere die indigene Bevölkerung schätzt dieses nicht, auch nicht, wenn keine Personen direkt aufgenommen werden. Im Zweifelsfall vor dem Fotografieren eine Bitte um Erlaubnis signalisieren.

    Individualreisen in entlegene Gebiete sollten nicht ohne professionelle Führung unternommen werden. Es sollte generell darauf geachtet werden, dass der Reiseleiter oder Fremdenführer im Besitz eines offiziellen Ausweises von SECTUR (mexikanisches Tourismusministerium) ist. Bei Wanderungen in Naturschutzgebieten, z.B. Vulkanbesteigungen, besteht die Gefahr von Raubüberfällen. Reisende sollten sich vorab gut über das Zielgebiet informieren und möglichst in größeren Gruppen unterwegs sein.

    Zu Urlaubsreisen mit Wohnmobil/Campingwagen kann wegen der ungenügenden Zahl von bewachten Campingplätzen nicht geraten werden.

    Weitere Hinweise zur Sicherheit:

    • Opfer eines Überfalls sollten keinerlei Gegenwehr leisten, da die Täter sofort von Waffen Gebrauch machen!
    • Auf auffälligen (Mode-) Schmuck sollte verzichtet und Geld und Wertsachen nur im erforderlichen Umfang mitgenommen werden. Diese sollten nicht sichtbar am Körper getragen werden. Manche Diebe sind allerdings auf den Diebstahl von verdeckt getragenen Gürteltaschen spezialisiert.
    • Vorsicht an Geldautomaten: Möglichst nur Geldautomaten nutzen, die sich innerhalb von gesicherten Gebäuden wie z.B. Banken, Hotels oder Einkaufszentren befinden. Auch dort sollten Reisende auf Personen in unmittelbarer Umgebung achten, die sie unter Umständen ausspähen oder ihnen folgen. Es hat bereits Überfälle mit Todesfolge auch auf deutsche Staatsangehörige gegeben.
    • Wichtige Dokumente (Reisepass, Flugticket, etc.) sollten in der Unterkunft sicher deponiert werden. Kopien dieser Dokumente sollten in elektronischer Form in der Privatmail hinterlegt werden, so dass sie im Bedarfsfalle abgerufen werden können.
    • Im Pkw sollte nur mit geschlossenen Fenstern und verriegelten Türen gefahren werden.
    • Taxis sollten von offiziellen Taxiständen (Sitios) genommen oder telefonisch bzw. über eine Taxi-App bestellt werden. Bei auf der Straße angehaltenen Taxis besteht, besonders nach Einbruch der Dunkelheit, aber auch tagsüber, ein beachtliches Risiko entführt und/oder ausgeraubt zu werden.
    • Der Genuss alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit (also beispielsweise auf der Straße) ist in ganz Mexiko verboten und wird mit Geldstrafe oder Gefängnis geahndet.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um eine schnelle Kontaktaufnahme im Notfall zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggfs. über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.



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    Allgemeine Reiseinformationen


    Straßenverkehr / Verkehrsverbindungen
    Das Flugverkehrsnetz in Mexiko ist gut ausgebaut. Es gibt einige nationale Fluglinien, die das gesamte Land bedienen. Darüber hinaus existieren zahlreiche regional operierende Fluggesellschaften.
    Je nach Tageszeit und Verkehrslage kann die Anreise zum Flughafen Mexiko-Stadt zwei Stunden und mehr in Anspruch nehmen. Es wird empfohlen, vom Online-Check-in Gebrauch zu machen und mindestens zwei Stunden vor Abflug am Flughafen zu sein.
    Als Alternative bietet sich das umfangreiche und kostengünstige Überlandbusnetz an. Busse der Luxusklasse und der 1. Klasse entsprechen gutem europäischem Standard. Busse der 2. und 3. Klasse sollten aus Sicherheitsgründen gemieden werden.

    An entsprechend markierten Stellen im Parkverbot abgestellte Fahrzeuge werden abgeschleppt und können nur nach Zahlung eines hohen Geldbetrags wieder ausgelöst werden. Fahrzeuge sollten nur auf bewachten Parkplätzen abgestellt werden. Wegen hoher Einbruchgefahr sollte kein Gepäck sichtbar im Fahrzeug verbleiben.

    Fahrzeuge sollten nicht an entsprechend markierten Bordsteinen (Parkverbot!) abgestellt werden, da es dort abgeschleppt wird und nur nach Zahlung eines hohen Geldbetrags wieder ausgelöst werden kann. Fahrzeuge sollten nur auf bewachten Parkplätzen abgestellt werden.

    Bei Überlandfahrten im eigenen Pkw bzw. Mietwagen kann es insbesondere während der Regenzeit von April bis Oktober wegen der schlechten Straßenverhältnisse zu Behinderungen kommen. Besondere Vorsicht ist auch innerorts wegen der vielen schlecht gekennzeichneten Geschwindigkeitsbarrieren (tope) geboten.

    Reise mit dem PKW/Versicherung
    In Mexiko gibt es keine flächendeckende Versicherungspflicht für Pkw-Halter. In 14 der 32 mexikanischen Staaten, darunter in Yucatán und in Mexiko-Stadt, existiert eine Versicherungspflicht (Haftpflicht) auch für den Fahrer eines Pkw; bei Verstößen können Geldbußen verhängt und der Pkw beschlagnahmt werden. Gleichzeitig ist jedoch auch in den Staaten mit Versicherungspflicht nicht sichergestellt, dass Versicherungsschutz tatsächlich besteht. Um Rechtsverstöße zu vermeiden und im Falle eines Unfalls abgesichert zu sein, sollte bei der Anmietung eines Pkw stets mit der Autovermietung geklärt werden, ob eine Haftpflichtversicherung besteht oder optional ergänzend zu buchen ist, und diese im letzteren Fall unbedingt abgeschlossen werden. Da weniger als 50 Prozent der Pkw in Mexiko versichert sind, empfiehlt sich der Abschluss einer Vollkaskoversicherung.

    Geld / Kreditkarten
    Landeswährung ist der Peso ($) = 100 Centavos (¢). Es besteht keine Devisenkontrolle, Einfuhr, Kauf und Verkauf von US-$- und Euro-Noten in Wechselstuben und größeren Hotels sind möglich. Bei der Einreise mitgeführte Beträge über 10.000,- US-$ müssen deklariert werden.

    Alle gängigen Kreditkarten werden weitgehend akzeptiert, allerdings kommt es in Einzelfällen zu Zahlungsschwierigkeiten mit ausländischen Kreditkarten. Auch Reiseschecks können eingelöst werden, sind aber inzwischen unüblich.

    An Geldautomaten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, kann Bargeld mit der entsprechenden Bank-Karte abgehoben werden. Gegebenenfalls müssen mehrere Automaten ausprobiert werden.

    Über Externer Link, öffnet in neuem Fenster„Western Union“ kann kurzfristig Geld aus Deutschland überwiesen werden. Partner von „Western Union“ in Deutschland ist die Externer Link, öffnet in neuem Fenster„Reisebank AG“.
    Von anderweitigen Banktransfers ist aufgrund langer Überweisungsdauer abzuraten.



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    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen: Reisedokumente sollten noch sechs Monate, mindestens jedoch für die Dauer des geplanten Aufenthalts gültig sein.

    Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

    Visum
    Deutsche Staatsangehörige, die als Touristen nach Mexiko reisen, können ohne vorherige Einholung eines Visums einreisen. Sie erhalten bei der Einreise nach Mexiko per Flug oder an anderen Grenzübergangsstellen eine Touristenkarte (genannt „FMM“) für maximal 180 Tage. Bei Grenzübertritt wird die Karte gestempelt und der Gültigkeitszeitraum eingetragen. Dabei sollte auf die Gültigkeitsdauer geachtet werden, um späteren Aufwand zur Verlängerung zu vermeiden. Eine spätere Verlängerung auf bis zu 180 Tage kann bei der zuständigen Behörde in Mexiko, dem Externer Link, öffnet in neuem FensterInstituto Nacional de Migración beantragt werden. Jedoch besteht darauf kein Anspruch.

    Die beim Reisenden verbleibende Ausfertigung der Touristenkarte sollte sicher verwahrt werden, sie muss bei der Ausreise aus Mexiko vorgelegt werden. Personenkontrollen zur Überprüfung des legalen Aufenthalts in Mexiko sind häufig, daher sollte man jederzeit eine Kopie von Pass und Touristenkarte mit sich führen.

    Bei Verlust muss spätestens bei Ausreise gegen Gebühr eine neue Karte erworben werden (umgerechnet ca. 20,- €).

    Bei der Einreise auf dem Landweg über die USA kann es vorkommen, dass Touristenkarten nicht abgestempelt werden. In diesem Fall muss dies, z. B. gegen Vorlage des Bustickets, beim Instituto Nacional de Migración des Grenzortes nachgeholt werden, dies ist z.B. in Tijuana auch im INM-Büro im Flughafen möglich.

    Es wird dringend davon abgeraten, die Weiterreise durch Mexiko ohne gültiges Touristenvisum anzutreten. Es besteht das Risiko, bei einer Kontrolle in Abschiebehaft genommen und nach Deutschland ausgewiesen zu werden.

    Bei Ein- oder Ausreise über die USA sind die Externer Link, öffnet in neuem FensterEinreisebestimmungen für die USA zu beachten.

    Ein deutscher Reisepass, der bei einer Passbehörde gestohlen gemeldet, aber später wiedergefunden wurde, sollte nicht mehr benutzt werden, da die Ausschreibung in der internationalen Sachfahndung nicht rückgängig gemacht werden kann. Dies kann bei der Weiterreise zu Schwierigkeiten führen.

    Beantragung von Aufenthaltsgenehmigungen:
    Es ist nicht mehr möglich, nach Einreise beispielsweise als Tourist einen Aufenthaltstitel für einen anderen Aufenthaltszwecke (z. B. Erwerbstätigkeit) zu beantragen. Dieser muss vor Einreise bei den mexikanischen Auslandsvertretungen außerhalb Mexikos beantragt werden.

    Reisen von Minderjährigen
    Minderjährige, die alleine oder nur in Begleitung eines Elternteils einreisen, müssen keine Erlaubnis der nicht mitreisenden Eltern und/oder -teile mitführen; es wird dennoch empfohlen, eine formlose Genehmigung auszustellen und mit Kopien der Pässe der Eltern bei Einreise/Ausreise bei sich zu führen.
    Allein reisende Minderjährige mit Wohnsitz in Mexiko, die nicht von einem Inhaber der elterlichen Sorge begleitet werden, benötigen für die Ausreise aus Mexiko eine Einverständniserklärung der Inhaber der elterlichen Sorge. Dies gilt nicht für Minderjährige, die sich mit Touristenstatus in Mexiko aufhalten.
    Nähere, detaillierte Auskünfte hierzu erteilen die mexikanischen Auslandsvertretungen und das Externer Link, öffnet in neuem FensterInstituto Nacional de Migración.
    Einzelne Fluggesellschaften verlangen für die Ausreise eines Minderjährigen mit nur einem Elternteil den Nachweis des Einverständnisses des anderen Elternteils, hier sollte man sich bei der Fluggesellschaft genau erkundigen.

    Kinder mit einem mexikanischen Elternteil besitzen die mexikanische Staatsangehörigkeit, auch wenn sie nicht in Mexiko geboren worden sind. Auch wenn sie mit einem deutschen Pass nach Mexiko eingereist sind, haben sie in Mexiko eigentlich keinen Touristenstatus, was bei der Ausreise ohne mexikanischen Pass zu Problemen führen kann. Eltern, die mit mexikanischen Minderjährigen reisen, sind überdies verpflichtet, ein Original der Geburtsurkunde des Kindes mitzuführen.

    Erwerbstätigkeit / Humanitäre Hilfe / Menschenrechtsverteidiger
    Touristen dürfen keine weiteren Tätigkeiten ausüben.
    Sofern ein längerer Aufenthalt bzw. Erwerbstätigkeit, Freiwilligendienst, Humanitäre Hilfe oder Menschenrechtstätigkeit in Mexiko beabsichtigt ist, sollte vor Reiseantritt die mexikanische Botschaft in Berlin oder das mexikanische Generalkonsulat in Frankfurt hinsichtlich der Visavoraussetzungen kontaktiert werden.
    Freiwilligendienste sollten möglichst im Rahmen von etablierten Programmen wie „kulturweit“ „weltwärts“ oder „IJFD“ geplant werden.

    Bei Personenkontrollen wird nicht nur der Ausweis verlangt, sondern auch die mexikanische Aufenthaltserlaubnis (Touristenkarte FMM, bzw. FM 2/3). Ausländer sollten ihre mexikanische Aufenthaltserlaubnis jederzeit, zumindest als Kopie, bei sich führen. Andernfalls besteht das Risiko, von der Einwanderungsbehörde in Gewahrsam genommen und ggf. abgeschoben zu werden.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

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    Besondere Zollvorschriften


    Verboten ist die Ausfuhr von Gold (außer Goldschmuck), Antiquitäten, Archäologischen Fundstücken, Kakteen, Korallen und anderen geschützten Tieren.
    Nähere Auskünfte finden sich auf der Website des Externer Link, öffnet in neuem Fenstermexikanischen Zolls. Dort findet sich auch Übersicht über erlaubte Externer Link, öffnet in neuem FensterWareneinfuhr. Weitergehende rechtsverbindliche Informationen sind nur von mexikanischen Behörden erhältlich.

    Die Zollbestimmungen für Deutschland können auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de eingesehen oder telefonisch erfragt werden.

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    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Die Mindesthaftstrafe für Drogenbesitz beträgt in Mexiko ungeachtet der Menge zehn Jahre. Die Höchststrafe beträgt 25 Jahre.

    Ausländern sind politische Aktivitäten untersagt.
    Menschenrechtstätigkeit durch Ausländer bedarf einer besonderen Genehmigung (siehe auch Erwerbstätigkeit/Menschenrechtsverteidiger).
    Verstöße hiergegen führen zur Festnahme und Ausweisung. Die Einleitung eines Strafverfahrens mit Untersuchungshaft ist in derartigen Fällen nicht ausgeschlossen. Ähnliches gilt für politische Aktivitäten, wie z. B. die Teilnahme an politischen Veranstaltungen und Demonstrationen.

    Bereits die Entfernung unter Artenschutz stehender Pflanzen (insbesondere Kakteen) aus ihrem natürlichen Umfeld ist in Mexiko unter Geld- oder Gefängnisstrafe gestellt; dies gilt auch für den Versuch Ausfuhr aus Mexiko. Auch zum Verkauf angebotene Pflanzen können unter Artenschutz stehen!

    Personen, die Opfer minderschwerer Delikte (z.B. Diebstahl, Verlust von Reisedokumenten) werden, haben in Mexiko-Stadt die Möglichkeit, diese online anzuzeigen: Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttps://mpvirtual.pgjdf.gob.mx. Die Anzeige im Internet ersetzt nicht die persönliche Vorsprache bei der zuständigen Staatsanwaltschaft ("Ministerio Público"), kann aber unter Umständen das Verfahren dort erleichtern, weil alle relevanten Informationen bereits vorliegen.

    Es gibt darüber hinaus in Mexiko-Stadt und auch in anderen Landesteilen die Möglichkeit, sich direkt an auf Touristen spezialisierte Polizeidienststellen zu wenden. Diese nennen sich Agencias del Ministerio Público especializadas en Atención al Turista und sind in Mexiko-Stadt u.a. unter folgenden Anschriften zu finden:

    • Calle Amberes 54, esquina Londres, Zona Rosa, Delegación Cuauhtémoc, Tel. 53455382
    • Calle Victoria 76, e/ Luis Moya y Revillagigedo, Col. Centro, Delegación Cuauthémoc, Tel. 53468724
    • Av. Presidente Masaryk 172, Col. Polanco, Delegación Miguel Hidalgo, Tel.: 55317449.

    Dort können Anzeigen direkt aufgegeben werden, es gibt Mitarbeiter mit Fremdsprachenkenntnissen (nicht unbedingt auch deutsch).

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    Medizinische Hinweise


    Aktuelle medizinische Hinweise
    Zika-Virus-Infektion

    In der Region wird aktuell eine deutliche Zunahme von durch Mücken übertragbaren Zika-Virus-Infektionen beobachtet, die klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber verlaufen, allerdings für ungeborene Kinder eine Gefahr darstellt. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung.
    Das Auswärtige Amt empfiehlt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG) sowie dem Robert-Koch-Institut von vermeidbaren Reisen in Zika-Virus-Ausbruchsgebiete abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist.
    Bei unvermeidbaren Reisen muss auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung von Mückenstichen geachtet werden, siehe auch: Externer Link, öffnet in neuem FensterSchutzmaßnahmen Mückenstiche
    Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie auf dem Merkblatt des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts Externer Link, öffnet in neuem FensterMerkblatt Zika-Virus-Infektion.

    Impfschutz
    Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de) für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Mumps, Masern, Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza.
    Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt sowie bei besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.

    Malaria
    Die Übertragung erfolgt durch den Stich abend- und nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die Malaria tropica (Erreger: p. falciparum) nicht selten tödlich. Die Malaria-Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
    Es besteht ganzjährig ein mittleres Übertragungs-Risiko (p. falciparum < 1%) in ländlichen Gebieten unterhalb von 1.000 m Höhe in den südlichen Grenzregionen bzw. ein minimales Risiko in anderen Gebieten.
    Als malariafrei gelten neben Höhenlagen (ca. >1.000m) größere Städte und die Halbinsel Yucatan.
    Je nach Reiseprofil kann im Einzelfall das Mitführen einer Notfall-Medikation („Standby“) mit Chloroquin sinnvoll sein, deren Auswahl unbedingt vor der Reise mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden sollte. In jedem Fall ist die konsequente Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s. u.) sinnvoll, z. B. lange bedeckende Kleidung bzw. Auftragen von Repellentien auf unbedeckte Hautpartien.

    Dengue-Fieber
    Dengue wird in vielen Teilen des Landes durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.
    Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s. u.).

    Chikungunya
    Die ebenso von Aedes Mücken übertragene Chikungunya- Virusinfektion breitet sich seit Januar 2014 in der gesamten Region aus. Mit einer weiteren Zunahme der Häufigkeit ist zu rechnen. Die Krankheit zeigt ein ähnliches Symptombild wie das Dengue-Fieber, schwerwiegende Komplikationen sind jedoch noch seltener.
    Ein Merkblatt zu Chikungunya gibt es unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.diplo.de/reisemedizin.

    Leishmaniasis
    Die kutane und mukokutane Form kommt in vielen Teilen des Landes vor. Die einzelligen Parasiten werden ebenfalls durch Mücken übertragen. Auch in dieser Hinsicht ist ein Schutz vor Mücken empfehlenswert (s. u.).

    Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen:

    • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
    • ganztägig (Dengue, Zika) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!),
      Insektenschutzmittel (Repellents) auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
    • ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.

    Leptospirose
    Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden. Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen. Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin erwogen werden.

    HIV/AIDS
    Durch ungeschützte sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

    Durchfallerkrankungen und Cholera
    Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Zu weiteren Informationen bezüglich Cholera beachten Sie bitte auch das Cholera-Merkblatt des Auswärtigen Amts: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.diplo.de/reisemedizin
    Ebenso werden in Yucatan (inklusive der Riviera Maya) auch andere Durchfallerkrankungen wie der durch eine Darmparasiten fäkal-oral übertragenen Cyclosporiasis beobachtet.

    Hierzu einige hygienische Grundregeln zur effektiven Prävention, um eine antibiotische Therapie gar nicht erst notwendig zu machen: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit aufbereitetem Wasser hergestellt wurden. Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

    Medizinische Versorgung
    Listen von Krankenhäusern und Ärzten finden Sie in der Rubrik „Regionalärztlicher Dienst“ auf der Website der Deutschen Botschaft unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.mexiko.diplo.de.
    Insgesamt ist die Gesundheitsversorgung gerade in ländlichen Gebieten Mexikos häufig nicht mit in Deutschland herrschenden technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Planbare Eingriffe sollten nach Möglichkeit daher in Deutschland erfolgen.

    Vor Reiseantritt sollte unbedingt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden, die auch einen Rücktransport im Notfall mit einschließt.
    Die Kosten für eine medizinische Behandlung (prinzipiell auch bei Notfällen!) sowie für Medikamente müssen insbesondere im privaten Sektor in der Regel vor Ort sofort in bar (auch Kreditkartenzahlung ist ggf. möglich) beglichen werden.

    Lassen Sie sich unbedingt vor einer Reise nach Mexiko durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle oder einen Tropen- bzw. Reisemediziner beraten (Verzeichnis z. B. unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org).

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.


    Haftungsausschluss



    Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

    Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

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