Mikronesien: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 15 Februar 2019.

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    Letzte Änderungen:
    Medizinische Hinweise
    Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen


    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Naturkatastrophen
    Mikronesien liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu vulkanischer Aktivität und Erdbeben kommen kann. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Merkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam.
    Die Inseln Mikronesiens sind zudem je nach Lage oft von starken Winden, die teilweise Taifunstärke erreichen können, betroffen. Reisende werden ggf. gebeten, die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten.

    Krisenvorsorgeliste
    Reisenden wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um in einem Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Als zuständige Auslandsvertretung ist dabei die Botschaft Manila auszuwählen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    Allgemeine Reiseinformationen


    Zuständige Auslandsvertretung
    In den Föderierten Staaten von Mikronesien gibt es keine deutsche Botschaft. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Manila / Philippinen.
    Die Föderierten Staaten von Mikronesien unterhalten keine diplomatische Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland. Zuständig für Deutschland ist die mikronesische Botschaft in Washington/USA.

    Geld/Kreditkarten
    Mangels eigener Landeswährung wird in den Föderierten Staaten von Mikronesien der US-Dollar verwendet. Der Umtausch von Euro ist bei Banken nicht möglich, unter Umständen jedoch in Hotels. Geldautomaten sind vorhanden. Die touristische Infrastruktur ist noch vergleichsweise schwach entwickelt. Gängige Kreditkarten werden in Hotels und auf Tourismus ausgerichteten Geschäften angenommen. Mitnahme einer ausreichenden Menge von Bargeld wird dennoch empfohlen.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate nach Ausreise gültig sein.

    Visum
    Seit September 2016 können deutsche Staatsangehörige mit einem regulären gültigen Reisepass ohne Visum in das Hoheitsgebiet der Föderierten Staaten von Mikronesien (FSM) einreisen und sich dort für maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen aufhalten.
    Dies gilt nicht für Besucher, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen wollen (mit Ausnahme von Geschäftsleuten, die zum Zweck geschäftlicher Beratungen reisen, Sportler oder Künstler, die punktuell an einer Veranstaltung teilnehmen oder ein Engagement wahrnehmen, Journalisten, die von den Medien ihres Wohnsitzlandes entsandt werden und innerbetriebliche Auszubildende). Reisende müssen bei Ankunft einen ausgefüllten Ein- und Ausreisebericht (FSM Immigration Arrival and Departure Record) vorlegen, das Formular wird von der befördernden Fluglinie ausgegeben. Weiterhin ist ein Beförderungsnachweis für die Rück- oder Weiterreise in ein Land, in das die Einreise gestattet ist, vorzulegen, wobei der erteilende Beamte entscheiden kann, ob stattdessen der Nachweis entsprechender finanzieller Mittel akzeptiert werden kann; außerdem sind ggf. ausreichende Finanzmittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts während des Aufenthaltes in Mikronesien nachzuweisen. Die jeweils gültigen Einreisebestimmungen und Gebühren sind auf der Website der Botschaft der Föderierten Staaten von Mikronesien zu finden.

    Bei Reisen zwischen den Inseln der FSM ist jeweils erneut Passkontrolle und Zoll zu passieren.

    Flughafensteuer
    Bei Ausreise fallen je nach Abflughafen Flughafengebühren zwischen 15,- und 20,- US-Dollar an, vgl. www.visit-micronesia.fm.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften


    Die Einfuhr von Waffen ist streng verboten.

    Einfuhrbeschränkungen bzw. -verbote für andere Gegenstände insbesondere Alkohol, Tabak, Drogen und ggf. Exportverbote (z.B. geschützte Tiere und Pflanzen) sind rechtzeitig bei den zuständigen mikronesischen Behörden zu erfragen.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere strafrechtliche Vorschriften vor.

    Medizinische Hinweise


    Aktuelle medizinische Hinweise
    Die WHO hat im Januar 2019 einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Eine Überprüfung und ggf. Ergänzung des Impfschutzes gegen Masern für Erwachsene und Kinder wird daher spätestens in der Reisevorbereitung dringend empfohlen.

    Impfschutz
    Es sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben, siehe www.who.int.
    Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich jeder Reise zu überprüfen und zu vervollständigen.
    Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza, Pneumokokken und Herpes Zoster (Gürtelrose).
    Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Typhus empfohlen.

    Dengue-Fieber
    Dengue-Fieber, eine von Moskitos übertragene fieberhafte Viruserkrankung, kommt in Mikronesien wie auch in der übrigen Region häufig vor. Wichtigste vorbeugende Maßnahme ist der Schutz vor den vorwiegend tagsüber stechenden Moskitos. Malaria kommt in Mikronesien nicht vor.

    Medizinische Versorgung
    Eine medizinische Basisversorgung nicht immer sichergestellt. Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer guten Reiserückholversicherung ist dringend notwendig.

    Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor einer Reise auf die Marshallinseln wird empfohlen, siehe z.B. www.dtg.org.

    Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise bewusst sein.

    ine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs vor den hohen Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen erfahrenen Tropen- oder Reisemediziner sinnvoll.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden können nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
    Länderinfos zu Ihrem Reiseland


    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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