Oman: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 8 Januar 2019.

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    Letzte Änderungen:
    Medizinische Hinweise

    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Piraterie
    Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman gefährdet, angegriffen und gekapert zu werden. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.
    Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Center dringend empfohlen.

    Kriminalität
    Die Gefährdung durch Gewalt- und Diebstahlskriminalität ist sehr gering. Ausflüge in die Grenzgebiete im Dreiländereck Jemen/ Saudi Arabien/ Oman sollten, wenn überhaupt, nur mit mehreren Fahrzeugen unternommen werden.
    Reisende sollten Wertsachen und Reisedokumente im Hotelsafe deponieren.

    Naturkatastrophen
    Trotz des grundsätzlich sehr trockenen Klimas kann es insbesondere im Winter zu starken Regenfällen und Überschwemmungen kommen. Wadis können sich dann schnell in reißende Flüsse verwandelt und sollten bei Unwetterwarnungen schnellstmöglich verlassen werden.
    In den Sommermonaten können vereinzelt tropische Zyklonen aus dem Indischen Ozean auf die omanischen Küsten treffen. Reisende werden gebeten, ggf. die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    Allgemeine Reiseinformationen


    Infrastruktur/Straßenverkehr
    Gemessen an der geringen Bevölkerungsdichte und der Weitläufigkeit des Landes ist die Verkehrsunfallrate (mit tödlichem Ausgang) relativ hoch.
    Vor dem Hintergrund der momentanen Lage in Jemen ist bei Überlandfahrten im ganzen Sultanat Oman mit verstärkten Straßenkontrollen durch Polizei/Militär zu rechnen – umsichtiges und kooperatives Verhalten empfiehlt sich.
    Bei Fahrten über längere Entfernungen, insbesondere auf der 1000 km langen Strecke zwischen Maskat und Salalah, die über weite Strecken durch monotone Wüstenlandschaften führt, sollten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen (regelmäßige Pausen, Einplanung von Übernachtungen) getroffen werden. Fahrten außerhalb des Großraums Maskat sollten nach Antritt der Dunkelheit wegen der damit verbundenen erhöhten Unfallgefahr (insbesondere wegen freilaufender Kamele) vermieden werden, zumal es keinen landesweiten organisierten Unfallrettungsdienst gibt.
    Für Fahrten in die Wüste, Wadis und Berge sollten sich Touristen an einen der zahlreichen Reiseveranstalter in Oman wenden. Zumindest sollten diese Fahrten stets zu mehreren Personen mit mindestens einem weiteren geländegängigen Fahrzeug sowie unter Mitnahme eines reichlich bemessenen Vorrats an Benzin und Trinkwasser durchgeführt werden. Eine angemessene Notfallausrüstung (Erste Hilfe, Mobiltelefon, Seilwinde, Proviant) und Ortungsmittel (möglichst GPS) sollte mitgeführt werden. Bei Off-Road Touren wird empfohlen, Reiseroute und voraussichtlichen Zeitpunkt der Rückkehr im Hotel bzw. beim Gastgeber zu hinterlegen.
    Wanderwege sowohl im Gebirge als auch in den Wadis sind weitgehend ungesichert. Auch technisch einfache Wanderungen können mitunter durch so steiles Gelände führen, dass ein unkontrolliertes Stolpern an der falschen Stelle tödlich enden kann.

    Besonderheiten in der „Straße von Hormus“
    Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und in die Straße von Hormus wird dringend empfohlen, die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu meiden. Die drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht und in Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen. Ausländische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der "Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung" festgenommen und in Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt worden.

    Mietwagen
    Bei der Anmietung von Fahrzeugen sollte stets auf eine ausreichende Schadensversicherung für Fahrzeug und Insassen geachtet werden. Bei Ausflügen in die Vereinigten Arabischen Emirate muss die Versicherung auch dort gültig sein. Der omanische Bußgeldkatalog wurde neu gefasst. Insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nutzung eines Mobiltelefons und Fahren in Gefahrenzonen (etwa in Trockenflüssen bei Hochwassergefahr) kann empfindliche Strafen – auch Haftstrafen – nach sich ziehen.

    Führerschein
    Auch wenn der deutsche Führerschein grundsätzlich für Touristen für die Anmietung eines Mietwagens ausreicht, wird ein Internationaler Führerschein empfohlen, der aber nur in Verbindung mit dem deutschen Führerschein gültig ist. Bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten ist ein omanischer Führerschein erforderlich.

    Besondere Verhaltenshinweise
    Reisende in Oman sollten in der Öffentlichkeit generell zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, politischen, kulturellen und sozialen Traditionen des Landes Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen fernhalten.

    Ramadan
    Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z. B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind auch Nichtmuslimen untersagt. Ein entsprechender Erlass des Religionsministeriums verpflichtet außerdem zum Tragen dezenter, den Körper verhüllender Kleidung.

    Geld/Kreditkarten
    Landeswährung ist der Rial Omani (OMR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind vielerorts möglich.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja
    In der Vergangenheit wurde Inhabern von vorläufigen deutschen Reisepässen die Mitnahme auf Flügen, mit Ziel Oman, in Einzelfällen verweigert. Weitere und verbindliche Auskünfte zur Einreise nach Oman kann nur die Botschaft Omans in Berlin erteilen.

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Alle Reisedokumente müssen noch sechs Monate nach Einreise gültig sein.

    Visum
    Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Oman ein Visum. Dieses muss seit der Eröffnung des neuen Flughafens am 21. März 2018 grundsätzlich als e-Visum bei der Royal Oman Police beantragt werden.
    Die Erteilung eines Visums für Touristen bei Einreise ist im Ausnahmefall weiterhin ersatzweise am Flughafen, an den Häfen und Grenzübergängen an Land am Travelex Foreign Exchange-Schalter gegen Zahlung von omanischen Rial (OMR) oder Devisen möglich. Jedoch ist dann mit Wartezeiten zu rechnen.
    Flugreisende sollten Einzelheiten bei der Botschaft Omans in Berlin erfragen oder sich auf der Webseite der omanischen Polizei informieren.

    Folgende Visa können beantragt werden:

    a) Touristen-Visum mit einmaliger Einreise für einen Besuchsaufenthalt von bis zu 10 Tagen (online oder bei Ankunft am Flughafen). Gebühr: 5,- OMR = ca. 10,- €.

    b) Touristen-Visum mit einmaliger Einreise für einen Besuchsaufenthalt von bis zu 30 Tagen (online oder bei Ankunft am Flughafen).
    Gebühr: 20,- OMR = ca. 50,- €. Verlängerungsmöglichkeit um einen (weiteren) Monat.

    c) Touristen-Visum mit mehrfacher Einreise mit einem Nutzungszeitraum von bis zu einem Jahr.
    Die jeweilige Aufenthaltsdauer darf vier Wochen nicht überschreiten. Der Reisepass muss eine Restgültigkeit von mindestens einem Jahr aufweisen. Gebühr: 50,- OMR = ca. 120,- €.

    d) Visum für mehrmalige Einreisen für Geschäftsleute, die ihre regelmäßigen Geschäftsreisen nach Oman belegen können. Gültigkeitsdauer mindestens 6 Monate und maximal ein Jahr. Es berechtigt zu Aufenthalten von jeweils maximal drei Monaten. Der Reisepass muss eine Restgültigkeit von mindestens einem Jahr aufweisen.
    Bei Überschreiten der Gültigkeitsdauer der vorgenannten Visa wird eine Strafgebühr i. H. v. 10,- OMR = ca. 25,- €/Tag erhoben.

    Für den Transit am internationalen Flughafen Maskat ist kein Visum erforderlich, wenn ein durchgebuchtes Ticket für den Weiterflug vorliegt und der internationale Transitbereich nicht verlassen wird.
    Transit-Flugreisende, die den internationalen Flughafen Maskat verlassen möchten, benötigen ein Visum zur einmaligen Einreise (Gebühr: 5,- OMR = ca. 10,- €). Einzelheiten sollten bei der befördernden Fluggesellschaft oder der Botschaft Omans in Berlin erfragt werden.

    Passagiere und Besatzungsmitglieder von Kreuzfahrtschiffen sind z.B. im Rahmen eines Landganges für Aufenthalte von max. 24 Stunden von der Visumpflicht befreit.

    Einreise aus und Weiterreise nach Katar
    Zwischen Oman und Katar besteht eine Regierungsvereinbarung über die Erteilung gemeinsamer Visa. Deutsche Flugreisende, die auf direktem Weg von Doha/Katar nach Maskat reisen, benötigen für Oman kein Visum, sofern sie im Besitz eines in Katar erteilten gebührenpflichtigen Sondervisums sind, das eine Besuchserlaubnis für Oman beinhaltet und mindestens einen Monat gültig ist.

    Einreise aus und Weiterreise in den Vereinigten Arabischen Emiraten
    Für die Einreise aus den Vereinigten Arabischen Emiraten benötigen deutsche Staatsangehörige ein gültiges Visum. Dieses wird an der Landgrenze oder am Flughafen ausgestellt oder kann vorab als e-Visum beantragt werde. Bei Ausreise aus Oman in die Vereinigten Arabischen Emirate ist zu beachten, dass ein für Oman erteiltes einmaliges Visum nicht zur Wiedereinreise nach Oman berechtigt, sondern ein neues Visum erforderlich wird. Im Übrigen sind die Visabestimmungen der Vereinigten Arabischen Emirate zu beachten.

    Einreise aus und Weiterreise nach Jemen
    Auf die aktuelle Reisewarnung für Jemen wird ausdrücklich hingewiesen. Bei Ausreise aus Oman nach Jemen ist zu beachten, dass ein für Oman erteiltes einmaliges Visum nicht zur Wiedereinreise nach Oman berechtigt, sondern ein neues Visum erforderlich wird. Das Visum für die Wiedereinreise auf dem Landweg kann nicht an den Grenzübergängen ausgestellt werden.

    Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen sollten direkt bei der Botschaft Omans in Berlin erfragt werden.
    Einzelheiten zur Erteilung omanischer Visa erteilt die Royal Oman Police oder die Flughafenbetreibergesellschaft.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften


    Sämtliche mitgeführten Gepäckstücke werden bei Ankunft durchleuchtet und können auch gründlich durchsucht werden. Zollfrei dürfen nur Gegenstände des persönlichen Bedarfs eingeführt werden.
    Bei der Einfuhr von Schmerzmitteln sowie halluzinogenen Medikamenten, Antidepressiva und anderen Psychopharmaka sollte ein mehrsprachiges ärztliches Attest des behandelnden Arztes unbedingt mitgeführt werden.
    Verboten ist die Einfuhr von frischen Lebensmitteln, vor allem Schweinefleischprodukten, und mehr als zwei Flaschen Alkoholika (max. zwei Liter) sowie von Zeitschriften mit freizügigem Inhalt, von Pornographie und von Waffen. Videokassetten und Filme können vom Zoll eingezogen werden und dürfen erst nach der Sichtung und Unkenntlichmachung anstößiger Stellen durch die Zensurbehörde wieder abgeholt werden.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Der Besitz und die Einfuhr von sowie der Handel mit (illegalen) Drogen wird strafrechtlich streng geahndet. Auf den Handel mit Drogen steht nach dem omanischen Strafgesetzbuch seit Anfang 1999 die Todesstrafe.
    Die Einfuhr von Schmerzmitteln sowie halluzinogenen Medikamenten, Antidepressiva und anderen Psychopharmaka ohne mehrsprachiges ärztliches Attest kann als strafbare Handlung angesehen werden, da eine Reihe dieser Medikamente in Oman als illegale Drogen angesehen werden, deren Besitz und Einfuhr unter Strafe steht.

    In der Regel kann man religiöse Stätten von außen fotografieren; dies sollte aber nicht geschehen, während dort gebetet wird oder wenn sich an der Kultstätte Gläubige aufhalten. Generell sollten Personen nicht ungefragt fotografiert werden. Polizei-, Militär- und Grenzstationen sowie Soldaten und Polizisten dürfen nicht fotografiert werden.

    Die Ausfuhr von Kulturgütern – dazu gehören auch geologische, archäologische oder maritime Fundstücke – ist strafbar.

    Verstöße gegen die omanischen Straßenverkehrsregeln können zu einer vorläufigen Festnahme führen. Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden erfolgt in jedem Fall eine Festnahme unter Einbehalt des Reisepasses. Abhängig vom Schadenswert ist dies auch bei Sachschäden möglich. Voraussetzung für die Haftentlassung bzw. Rückgabe des einbehaltenen Reisepasses durch die omanische Polizei ist grundsätzlich die Klärung der Schuldfrage. Dazu u. U. erforderliche gerichtliche Verfahren können einige Zeit in Anspruch nehmen.

    Medizinische Hinweise


    Impfschutz
    Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Übertragungsgebiet gefordert (siehe www.who.int). Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.
    Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß dem aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (siehe: www.rki.de) anlässlich einer Reise zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen. Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Masern, Mumps, Röteln (MMR), Pneumokokken, Influenza und Gürtelrose (Herpes Zoster).
    Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung auch Impfungen gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.

    Dengue-Fieber
    Dengue wird Teilen des Landes einschließlich der Hauptstadt Maskat durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.
    Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s.u.).

    Leishmaniasis
    Die Leishmaniasis ist in Oman in einigen ländlichen Gebieten endemisch, z.B. in der südlichen Provinz Dhofar, insgesamt aber selten. Die Erreger, Leishmanien sind einzellige Parasiten, die durch Biss von nachtaktiven Sandfliegen (Phlebotomos spp., Lutzomyia spp. u.a.m.) übertragen werden.

    Malaria
    Malaria kommt nur noch gelegentlich im Norden in der Enklave Musadam vor, die an der Straße von Hormuz liegt.
    Eine medikamentöse Prophylaxe wird nicht empfohlen, dafür aber ein konsequente Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s. u.).

    Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
    - körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
    - tagsüber und in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
    - ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
    Siehe dazu auch das Merkblatt Expositionsprophylaxe.

    Durchfallerkrankungen und Cholera
    Magen-Darminfektionen sind das ganze Jahr über möglich. Als Erreger kommen Viren und Bakterien infrage. Cholera kommt derzeit kaum vor, obwohl im Nachbarland Jemen eine Epidemie herrscht. Einschleppungen von Krankheitserregern sind aber nicht auszuschließen. Parasitäre Infektionen, u.a. Amöben-Ruhr kommen in Oman zwar vor, sind aber selten.
    Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
    Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

    Sonstige Infektionen
    Grippe (Saisonale Influenza)
    Die saisonalen Influenzaviren, einschließlich der neuen Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe“), zirkulieren in Oman vor allem in den Wintermonaten. Ein Impfschutz empfiehlt sich bei den vom Robert-Koch-Institut angesprochenen Risikogruppen (siehe: www.rki.de). Persönliche Hygienemaßnahmen (Händewaschen oder -desinfektion, Einmalhandtücher in öffentlichen Einrichtungen) und die vorbeugende Grippeschutzimpfung sind wichtige Maßnahmen zur Verhütung einer Infektion.

    HIV/AIDS/Geschlechtskrankheiten
    Oman hat im internationalen Vergleich eine niedrige HIV/AIDS Rate. Durch sexuelle Kontakte, bei intravenösem Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), durch Tätowierungen oder Piercings und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer HIV- und einer Hepatitis B-Infektion. Die Benutzung von Kondomen wird deshalb insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften und kommerziellem Sex dringend empfohlen.

    MERS (Middle East Respiratory Syndrome)
    MERS ist eine Infektionskrankheit, die seit 2012 in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen auslöst. Ursache ist ein Corona-Virus (MERS-CoV), dessen Biologie noch nicht ganz geklärt ist. Junge Kamele scheinen die Überträger auf den Menschen zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken. Die Prophylaxe-Empfehlungen für Reisende konzentrieren sich deshalb darauf, unnötige Kontakte mit Tieren zu meiden.

    Tollwut(Rabies)
    Tollwut war in Oman bis 1990 unbekannt; seitdem werden sporadische Fälle registriert. Überträger sind Füchse und Hunde.

    Geographisch und klimatisch bedingte Erkrankungen
    Die durch die Äquatornähe intensive Sonneneinstrahlung, besonders zur Mittagszeit, wird von Urlaubern oft unterschätzt. Auch bei trübem Himmel kann der UV-Index sehr hoch sein. Auf guten Sonnenschutz und ausreichend Flüssigkeit ist insbesondere bei Kindern und älteren Personen zu achten.

    Gefährliche Meeresströmungen führen an den Küsten zu tragischen Ertrinkungsunfällen. Auf Warnungen ist an den Stränden zu achten. Alkoholkonsum sollte beim Baden und Schwimmen tabu sein. Kinder sollten an Stränden niemals unbeaufsichtigt spielen. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen (Larva migrans cutanea). Badeunfälle durch Quallen, Giftfische, Wasserschlangen und Haie sind möglich aber selten.

    Weitere Gesundheitsgefahren
    Geschwindigkeitsübertretungen sind vor allem außerhalb der Städte an der Tagesordnung. Fernstraßen verlaufen wegen der Gefahr von Überschwemmungen mitunter auf erhöhten Dämmen. Schwere Verkehrsunfälle sind insbesondere bei Überlandfahrten häufig. Eine rasche, medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann in weiten Landesteilen nicht gewährleistet werden, ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist auch in den Städten nicht überall existent. Überlastungen der vorhandenen Infrastruktur bei zunehmender Verkehrsdichte in Maskat oder während der seltenen, schweren Regenfälle verzögern das zeitliche Eintreffen alarmierter Rettungsfahrzeuge deutlich. Defensives und vorausschauendes Fahren, angemessene Geschwindigkeit und gute Kenntnisse in der Ersten Hilfe können das Risiko eines schweren Unfalls mit bleibenden Gesundheitsschäden reduzieren.

    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Versorgung in den entlegenen Landesteilen entspricht technisch-apparativ, hygienisch und organisatorisch nicht überall europäischem Standard. Sprachbarrieren können darüber hinaus die Kommunikation erheblich erschweren. In Maskat ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen auf einem hohen Niveau möglich, aber unter Umständen auch sehr teuer. Eine Verständigung in Englisch ist meist möglich.

    In Oman sind öffentliches Gesundheitswesen (Sicherstellung der medizinischen Versorgung von omanischen Staatsbürgern und Notfallversorgung aller Patienten) und Privat-Sektor der Medizin (für Ausländer die einzige Möglichkeit der medizinischen Versorgung außer bei Notfällen) weitgehend getrennt. Der Transport eines durch Verkehrsunfall verletzten Ausländers erfolgt in jedem Fall zunächst in ein geeignetes öffentliches Krankenhaus. Dort wird der Patient stabilisiert. Besteht keine akute Lebensgefahr, wird er in eine geeignete, private medizinische Einrichtung weiterverlegt. Bei Vorstellungen, z.B. in der Notaufnahme, wegen einer akuten Erkrankung, nicht jedoch eines akuten Notfalls, wird der Patient ggf. ohne weitere diagnostische oder therapeutische Maßnahmen an eine private Institution verwiesen. Fehlender Versicherungsschutz per se rechtfertigt keine Behandlung im staatlichen Gesundheitssystem! Privatmedizinische Einrichtungen erwarten vom Patienten vor Behandlungsbeginn in aller Regel eine erhebliche Anzahlung oder eine Bürgschaft für die entstehenden Kosten. Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer Reiserückholversicherung ist deshalb dringend notwendig. Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise nach Oman bewusst sein. Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor der Ausreise wird empfohlen (www.dtg.org oder www.frm-web.de).

    Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht in allen Landesteilen gesichert. Reisende sollten regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge mitbringen und sich ggf. für die Einreise die Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen lassen. Die Apotheken der großen Kliniken in Maskat bieten ein breites Spektrum zuverlässiger Medikamente an. Das Mitführen einer Reiseapotheke bei Aufenthalten außerhalb der Hauptstadt ist sinnvoll.

    Die Deutsche Botschaft in Maskat verfügt für den Notfall über eine Adressenliste von Ärzten und Krankenhäusern in der Stadt.

    Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle, einen Tropenmediziner oder einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie schon Erfahrung mit Reisen in die Tropen haben (siehe z. B.: www.dtg.org oder: www.frm-web.de).

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden, wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für ihre Gesundheit bleiben sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbesondere bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige, eingehende, medizinische Beratung durch einen Reisemediziner/Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
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