Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss 26.06.2019

Dieses Thema im Forum "Bekanntmachungen des Rhein-Kreises Neuss" wurde erstellt von Roki Portal Redaktion, 8 Juli 2019.

  1. Der Kreistag beschließt gemäß § 7 Abs. 6 APG NRW das Gutachten „Pflegebedarfsplanung Rhein-Kreis Neuss“ des ALP-Institutes, Hamburg, vom Dezember 2017 zur Örtlichen Planung im Sinne des § 7 Abs. 1 APG NRW

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