05.03.2020 – 08:00 Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss Neuss (ots) Ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen" leiteten Polizeibeamte gegen eine 48-Jährige ein. Am Dienstagvormittag (03.03.), gegen 11:00 Uhr, war es zu einem Rettungseinsatz in einem Discounter in der Neusser Innenstadt gekommen. Während Rettungskräfte einen Mann auf dem Transportweg zum Krankenwagen reanimierten, zückte eine 48-jährige Neusserin nach derzeitigem Kenntnisstand ihr Mobiltelefon und nahm mit ihrer Kamerafunktion das Geschehen auf. Polizeibeamte wurden auf das Verhalten der Frau aufmerksam, stellten sie zur Rede und unterbanden die weiteren Aufnahmen. Die Frau stritt ab, fotografiert oder gefilmt zu haben. Bei der freiwilligen Durchsicht ihres Handys entdeckten die Beamten das entsprechende Video. Die 48-Jährige muss sich nun mit den Folgen einer Strafanzeige auseinandersetzen - der Vorwurf: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen (§201a StGB). Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw Original-Content von: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss, übermittelt durch news aktuell Quellverweis